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Geblitzt, Aber Als Fahrerin Ausgeschlossen


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Hallo, ich wurde vor einer Weile geblitzt.

 

 

O.k., hatte ja gemerkt das ich geblitzt wurde und hatte schon damit gerechnet daß da was kommt, da ich auch gleichzeitig die Halterin des Fahrzeugs bin.

 

Ich hätte nun aber nicht damit gerechnet, daß es sich bei dem Schreiben anstatt einen Anhörungsbogens um einen Zeugenfragebogen handeln würde.

 

Demnach wurde ich also als Fahrerin ausgeschlossen.

 

Theoretisch wäre es jetzt egal wie ich vorgehe möglich daß die Polizei demnächst mit dem Foto bei mir vor der Tür steht.

Wenn ich schreibe ich war´s werden die überprüfen wollen ob ich wirklich in Frage komme oder ob es sich um eine Falschaussage handelt und wenn ich nicht antworte könnten sie versuchen den Fahrer zu ermitteln weil ich nicht mitwirke.

 

Das Foto ist schräg von der Seite gemacht. Auf der Kopie ist kaum etwas zu erkennen. Ich trage ein Basecap welches genau so gut eine Kurzhaarfrisur dunkler Haarfarbe darstellen könnte (ich habe lange helle Haare), eine Sonnenbrille und es sieht aus als hätte ich einen Schnautzbart. Keine Ahnung was da vor die Kamera gekommen ist, aber da die Anscheinend einen Fahrer anstatt eine Fahrerin suchen wird es wohl nicht nur an der Kopie liegen.

 

Jetzt frage ich mich, versuchen die mit so einem Foto zu ermitteln? Es gab da ja schon ein Urteil, wo eine Frau nicht Zahlen mußte wegen Sonnenbrille etc.

 

Es geht hier um 80 + Gebühr und ein Punkt wenn ich im Bußgeldkatalog nachschaue. Ich komme aus Hessen und es handelt sich a) um mein erstes mal in dieser Größenordnung und b) um das erste mal mit einem Fahrzeug das auf mich zugelassen ist.

Ich bin also noch ein unbeschriebenes Blatt, was ja eventuell auch Einfluß auf die Vorgehensweise der Behörde hat.

 

Habt ihr schon mal davon gehört das jemand auf Grund des Fotos als Fahrer ausgeschlossen wurde obwohl er oder sie tatsächlich gefahren ist?

 

Über Google Suche habe ich bisher nichts ähnliches gefunden.

 

 

Gruß, Driver83

 

 

 

 

 

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Hallo,

 

ich würde an deiner Stelle diese Vorlage annehmen und genau zwei Wochen nachdem der ZFB bei mir eingetroffen ist die Behörde bitten dir ein besseres Foto zukommen zu lassen, damit du bei der Identifizierung des bösen Fahrers helfen kannst. Danach halte uns bitte auf dem Laufenden.

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Nee, ich habe nicht vor etwas an zu fordern. Habe nen Bekannten gefragt (Rechtsanwalt) ob es eventuell weitere Kosten verursacht wenn ich den ZFB nicht zurück schicke und er meinte nein, da das nicht zurückschicken keine OWI ist. Er meinte auch, daß dies auf jeden Fall besser wäre als z.B. vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen, da dies den Verdacht dann eher auf mich lenkt.

Er meint die Chancen stehen gut, daß ich dann nichts mehr davon höre oder eventuell eine Mitteilung bekomme daß die Sache eingestellt wird. Eventuell unter der Auflage für ein halbes Jahr Fahrtenbuch zu schreiben, was mich auch nicht umbringen würde.

 

Also ich habe mich schon über meine Möglichkeiten Informiert.

 

Mein Post hier gilt also in erster Linie wirklich nur dem Interesse zu erfahren ob hier jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte und wenn dies nicht der Fall sein sollte möchte ich meine Erfahrung mit euch teilen.

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Demnach wurde ich also als Fahrerin ausgeschlossen.

Das sagt wer? Der Anwalt?

 

Er meint die Chancen stehen gut, daß ich dann nichts mehr davon höre oder eventuell eine Mitteilung bekomme daß die Sache eingestellt wird.

Du kannst Anwaltssprech übersetzen? Dann ist Dir ja klar, was er da genau nicht gesagt hat.

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@ Biber

Der Schrieb der mir zugestellt wurde sagt das. Regulär ist es so, daß du wenn du selber in Frage kommst einen Anhörungsbogen bekommst.

 

Ich zitiere hier mal von Anwalt.de

 

Nicht jeder Brief der Bußgeldstelle hat aber den Charakter einer Anhörung. Oft steht im Betreff die Bezeichnung Zeugenfragebogen oder Zeugenbefragung. Im Text folgen dann zwar Angaben zur Tat; unklar ist zu diesem Zeitpunkt für die Bußgeldstelle aber noch, wem sie vorzuwerfen ist. Einen Zeugenfragebogen bekommt der Halter, wenn klar ist, dass er den Verstoß nicht begangen haben kann. Wann besteht aber für die Behörde diese Klarheit?

Es geht in diesen Fällen in der Regel um Ordnungswidrigkeiten, die per Foto oder Video festgestellt werden, ohne dass der Betroffene gleich angehalten und kontrolliert werden kann. Bei der Auswertung des Filmmaterials wird in die Bußgeldsoftware das Kennzeichen des Fahrzeuges, das Geschlecht des Fahrers und der Fahrzeugtyp (jeweils soweit erkennbar) eingetragen. Über das Kennzeichen des Fahrzeuges wird anschließend mit einer Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg der Halter ermittelt. Das geschieht vollautomatisch über Nacht. Die Antwortdaten werden genauso automatisch in die Bußgeldsoftware übernommen. Handelt es sich nun beim Halter um eine natürliche Person und entspricht sein Geschlecht der Vorgabe der Auswertung des Bildes, bekommt er einen Anhörungsbogen. Weicht das Geschlecht ab oder ist der Halter eine juristische Person (GmbH etc.), wird eine Zeugenbefragung verschickt. Selten kommt es noch vor, dass die von der Bußgeldstelle verwendete Software diese Unterscheidung nicht vorsieht und immer ein Anhörungsbogen verschickt wird. Dann hat dieser Brief, wenn er an eine juristische Person geht, tatsächlich den Charakter einer Zeugenbefragung.

 

Hier der ganze Text: http://www.anwalt.de/rechtstipps/zeugenfragebogen-oder-anhoerungsbogen-wie-verhalte-ich-mich-richtig_005865.html

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Der Schrieb der mir zugestellt wurde sagt das.

Da steht explizit, daß die Behörde Dich als Fahrer endgültig ausgeschlossen hat?

 

Ich zitiere hier mal von Anwalt.de

Nett, aber so kaum haltbar. Hier steht genauso anderes wie z.B. hier.

 

Und den Anwalt konntest Du übersetzen?

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@ Biber

 

Der Bogen ist eindeutig darauf ausgelegt jemand anderen zu belasten. Die Belehrung zählt auch alle möglichen Verhältnisse auf in der ich zu einer Person stehen muß um von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen zu dürfen.

Ein Hinweis, daß ich mich nicht selbst belasten muß ist allerdings nicht vorhanden.

 

Was meinst du damit, ob ich den Anwalt übersetzen konnte?

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Was meinst du damit, ob ich den Anwalt übersetzen konnte?

Ich helfe mal aus.

 

@ Biber

Der Schrieb der mir zugestellt wurde sagt das. Regulär ist es so, daß du wenn du selber in Frage kommst einen Anhörungsbogen bekommst.

 

Ich zitiere hier mal von Anwalt.de

 

. Einen Zeugenfragebogen bekommt der Halter, wenn klar ist, dass er den Verstoß nicht begangen haben kann.

 

Hier der ganze Text: http://www.anwalt.de/rechtstipps/zeugenfragebogen-oder-anhoerungsbogen-wie-verhalte-ich-mich-richtig_005865.html

Ein Zeugenfragebogen bekommt der Halter wenn unklar ist, ob er den Verstoß begangen hat. Naja, wir befinden uns im Forum des straflosen Lügens. Da sollte man schon erkennen was man glaubt oder nicht.

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Dann versteh ich aber nicht warum ich nicht darüber aufgeklät werde, daß ich mich nicht selbst belasten muß.

Wenn ich mich jetzt selber belasten würde, wäre diese Aussage demnach anfechtbar.

 

Noch mal was anderes: Im Schreiben wird zwar angegeben wie schnell ich nach Toleranzabzug war, allerdings nicht wie viel km/h die Toleranz betrug oder wie schnell ich vor dem Abzug gewesen sein soll. Wird das nicht normalerweise auch angegeben?

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Noch mal was anderes: Im Schreiben wird zwar angegeben wie schnell ich nach Toleranzabzug war, allerdings nicht wie viel km/h die Toleranz betrug oder wie schnell ich vor dem Abzug gewesen sein soll. Wird das nicht normalerweise auch angegeben?

 

Nö. Das mit den Toleranzen ist nicht vorgesehen. Warum sollte sich die Behörde mehr Arbeit machen, als sie muß.

 

OWiG § 66 Inhalt des Bußgeldbescheides
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Der Bogen ist eindeutig darauf ausgelegt jemand anderen zu belasten. Die Belehrung zählt auch alle möglichen Verhältnisse auf in der ich zu einer Person stehen muß um von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen zu dürfen.

Ein Hinweis, daß ich mich nicht selbst belasten muß ist allerdings nicht vorhanden.

Ich kenn den Bogen nicht. Ich schließe allerdings aus Deiner Nicht-Antwort auf meine Frage, daß die Behauptung

Demnach wurde ich also als Fahrerin ausgeschlossen.

Deine freie Interpretation und so in dem Bogen definitiv nicht zu finden ist.

 

Was meinst du damit, ob ich den Anwalt übersetzen konnte?

Ganz grundsätzlich: der Anwalt garantiert Dir exakt nichts. Gar nichts. Es kann so kommen, wie er meint - oder völlig anders.

 

Wenn er tatsächlich nur das gesgat hat, was Du geschrieben hast, ist er m.E. jedenfalls in Verkehrssachen nicht wirklich kompetent. Im einzelnen:

Habe nen Bekannten gefragt (Rechtsanwalt) ob es eventuell weitere Kosten verursacht wenn ich den ZFB nicht zurück schicke und er meinte nein, da das nicht zurückschicken keine OWI ist. Er meinte auch, daß dies auf jeden Fall besser wäre als z.B. vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen, da dies den Verdacht dann eher auf mich lenkt.

Das erste stimmt, daß zweite grundsätzlich auch. Was er vergessen hat zu erwähnen: wenn Du Dich nicht äußerst, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, daß der Verdacht auf Dich fällt.

 

Er meint die Chancen stehen gut, daß ich dann nichts mehr davon höre oder eventuell eine Mitteilung bekomme daß die Sache eingestellt wird.

Das ist kompletter Müll. Die Chancen dafür sind bei der Überschreitung wohl ausgesprochen gering (QTreiberin oder hawethie können das allerdings besser einschätzen, wenn sie mögen).

 

Eventuell unter der Auflage für ein halbes Jahr Fahrtenbuch zu schreiben, was mich auch nicht umbringen würde.

Nehmen wir der Einfachkeit halber an, daß Verfahren würde ohne weitere Ermittlungen eingestellt (was ich, wie oben gesagt, nicht glaube). Wenn dann gegen Dich eine Fahrtenbuchauflage angeordnet würde, sind sechs Monate eine ausgesprochen optimistische Schätzung. Du hast Dich überhaupt nicht geäußert, also keinerlei Bereitschaft zur Mitwirkung gezeigt, dementsprechend wären zwei Jahre m.E. kein Problem. Im übrigen kostet die Anordnung bis zu 200,- €, die Du zu zahlen hast.

 

Dann versteh ich aber nicht warum ich nicht darüber aufgeklät werde, daß ich mich nicht selbst belasten muß.

Wenn ich mich jetzt selber belasten würde, wäre diese Aussage demnach anfechtbar.

Ersteres weiß ich nicht, da das aber ein realtiv standardisierter Bogen ist und der schon lange eingesetzt wird, ist die Chance relativ gering, daß dieser Hinweis nötig ist. Deine zweite Feststellung ist schlicht falsch.

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Die Einschätzung der 6 Monate kann man hier auch noch mal finden:

 

http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/tips/fahrtenbuchauflage.html

 

 

 

Eine erstmalige Fahrtenbuchauflage wird regelmäßig auf sechs Monate festgesetzt. In Wiederholungsfällen oder bei besonders schweren Verstößen kann aber auch eine Frist bis zu 24 Monaten zulässig sein.

 

Ob ich aussage oder nicht, wirkt sich wenn ich dem Text aus dem Link glauben darf nicht auf die Anordnung aus.

Ich müßte also extremes Pech haben wenn ich direkt beim ersten mal mehr auferlegt bekomme. Wie schon gesagt weder ich, noch ein auf mich zugelassenes Fahrzeug ist irgendwie vorbelastet.

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Hallo, Driver83,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

Demnach wurde ich also als Fahrerin ausgeschlossen.

Nö.

 

Der Anhörbogen als Zeugin besagt lediglich, dass Du noch nicht als Fahrerin feststehst.

 

Da es nicht für jede Tathandlung, in der man als Zeuge gehört werden kann/soll, einen speziellen Anhörbogen gibt, hat man diesen so formuliert, dass er nach Möglichkeit alle Eventualitäten abdeckt.

 

Ob Du diesen Anhörbogen nun zurück schickst oder nicht, ist im Endeffekt gehupft wie gesprungen, denn wenn Du niemanden findest, die Dir sehr ähnlich sieht und die sich selber als mögliche Fahrerin einträgt, wird man über Deine Haltereigenschaft sehr schnell feststellen, dass Du die Fahrerin gewesen bist.

 

Dies z. B. durch einen Abgleich Deines Passfotos beim Einwohnermeldeamt oder durch einen persönlichen Besuch eines Ordnungsamtsmitarbeiters bei Dir zu einem kleinen Kaffeekränzchen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@nachteule

 

Wie ich oben schon geschrieben habe sieht es so aus als wird aber ein Mann gesucht!

 

In den standart Bausteinen wird immer geschrieben dem Halter oder der Halterin..... oder es heißt: ...die Verantwortliche Person.....

 

also so, daß es für beide Geschlechter zutrifft.

 

Aber in dem Text in dem die Daten der OWI stehen heißt es:

 

Sehr geehrte Frau XXX

 

dem Führer des PKW XX XX-XXX wird vorgeworfen am xxxx um xx Uhr in XXX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

 

Das ist doch kein Standart Text oder? Wenn die ne Frau suchen würden, würde das dann nicht auch entsprechend formuliert?

 

Wie ich schon geschrieben habe, da ist irgend etwas auf dem Bild das mir nen Schnurrbart verpasst hat. Da wird mit Sicherheit ein er gesucht. Wenn ich das Bild rumzeigen würde, könnten mich anhand dieses Bildes vermutlich nicht mal die eigenen Eltern mit Sicherheit Identifizieren.

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@handysammler

 

Wer hätte etwas mehr erzählen können, der Anwalt? Hat er drauf hingewiesen und das steht auch in meinem Post.

 

Genau der. Natürlich hat er darauf hingewiesen. Und Du gehst jetzt davon aus, dass Du eventuell eine Fahrtenbuchauflage bekommst und fein raus bist. Ein guter Anwalt hätte allerdings erwähnt, dass eine Fahrtenbuchauflage bis zu 200 Euro kosten kann und für jedes Fahrzeug in Deinem Fuhrpark auferlegt wird.

Dann wäre es wohl durchaus günstiger, die 80 Euro + Gebühren zu zahlen.

 

 

 

Naja, wenn das ein Anwalt sagt....

Aber man hätte ruhig noch etwas mehr erzählen können... Fahrtenbuch und so...

Meinst Du mich mit "man"?

 

 

Nein. Ich meinte den Anwalt.

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Eine erstmalige Fahrtenbuchauflage wird regelmäßig auf sechs Monate festgesetzt

So richtig fit bist Du nicht im verstehen solcher Aussagen, gell? Ich habe Dir mal das entscheidende Wort markiert. Und damit wir nicht weiter darüber diskutieren müssen, einigen wir uns auf Toyota: nichts ist unmöglich.

 

Ob ich aussage oder nicht, wirkt sich wenn ich dem Text aus dem Link glauben darf nicht auf die Anordnung aus.

Du hast den Text entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden.

 

Das ist doch kein Standart Text oder?

Du nimmst Dich zu wichtig, wenn Du glaubst, Du würdest einen individualisierten Text bekommen.

 

Wie ich schon geschrieben habe, da ist irgend etwas auf dem Bild das mir nen Schnurrbart verpasst hat. Da wird mit Sicherheit ein er gesucht. Wenn ich das Bild rumzeigen würde, könnten mich anhand dieses Bildes vermutlich nicht mal die eigenen Eltern mit Sicherheit Identifizieren.

Dann ist ja alles gut. Mal abgesehen davon, daß das Originalfoto laut Aussagen gewöhnlich gut unterrichteter Kreise in aller Regel eine hervorragende Qualität hat und in vielen Fällen als Passbild dienen könnte, so daß dort möglicherweise ohne große Probleme erkennbar wäre, was den Schatten auf Deinem Gesicht verursacht hat, den Du auf dem Ausdruck zu erkennen glaubst. Und mal abgesehen von der Tatsache, daß sich die zuständigen Sachbearbeiter in aller Regel den Hut nicht mit 'nem Bagger aufsetzen und mit einigen wenigen Klicks Dein Ausweisfoto auf ihren Bildschirm holen und mit dem Blitzfoto vergleichen können. Und mal abgesehen davon, daß ein Verstoß dieser 'Größenordnung' nicht einfach eingestellt wird, weil die Fahrzeughalterin nicht auf den Zeugenfragebogen reagiert. Aber sonst ist alles gut.

 

Aber mach, wie Du bzw. dieser Anwalt es meint. Und informiere uns bitte über den Ausgang der Geschichte.

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Nee, ich habe nicht vor etwas an zu fordern. Habe nen Bekannten gefragt (Rechtsanwalt) ob es eventuell weitere Kosten verursacht wenn ich den ZFB nicht zurück schicke und er meinte nein.

Da liegt er richtig.

Er meinte auch, daß dies auf jeden Fall besser wäre als z.B. vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen, da dies den Verdacht dann eher auf mich lenkt.

Oder auf einen nahen Angehörigen, stimmt also auch. Da wird dann das EMA involviert.

Er meint die Chancen stehen gut, daß ich dann nichts mehr davon höre oder eventuell eine Mitteilung bekomme daß die Sache eingestellt wird. Eventuell unter der Auflage für ein halbes Jahr Fahrtenbuch zu schreiben, was mich auch nicht umbringen würde.

Hier sollte sich der Bekannte kollegialen Rat einholen. Von einem Anwalt mit Erfahrung im Verkehrsrecht.

 

Also ich habe mich schon über meine Möglichkeiten Informiert.

Hoffentlich nicht im Taxi.

 

Mein Post hier gilt also in erster Linie wirklich nur dem Interesse zu erfahren ob hier jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte und wenn dies nicht der Fall sein sollte möchte ich meine Erfahrung mit euch teilen.

Dann ist ja alles gut. Auch auf das Ergebnis bin ich gespannt.

Ich platziere meine Wette wie folgt:

1. Da der Zeugenfragebogen nicht zurück gesendet wird, erhälst Du eine Erinnerung. Der SB wird aufmerksam. Sein Biorhythmus wird gestört.

2. Die Ermittlung des Fahrzeugführers wird beauftragt, wenn das Originalbild weder Dir, noch einer Person im Umfeld zugeordnet werden kann.

3. Die Beamten in grün/blau nehmen Kontakt zu Dir auf. Auch mehrfach, wenn ohne Erfolg.

4.a. Wenn sich der SB hinreichend sicher ist, den tatsächlichen Fahrer zur Verantwortung zu ziehen, wird der BGB erlassen.

4.b. Wenn nicht, bekommst Du eine Information, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Und das von der Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches abgesehen wird. Diese Information ist kostenpflichtig.

 

Also ich setze 1 (einen) Euro auf 4.a. mit BGB für Driver83. Wer hält dagegen?

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Ich nicht...

 

Außerdem weise ich noch mal deutlich darauf hin, dass es sich hier um ein Bußgeld von 80 Euro handelt, demgegenüber eine Gebühr für die Anordnung eines Fahrtenbuches von bis zu 200 Euro steht.

 

Wie der (leider hier nicht mehr schreibende) User @Freisinn im Schwesterforum schrieb, wird zum Beispiel in seiner Gegend diese Gebührenhöhe regelmäßig voll ausgeschöpft.

 

Und auch die "normale" Gebühr liegt immerhin bei rund 100 Euro..

 

Ob es sich dafür lohnt auf den Rat eines scheinbar ziemlich planlosen Anwalt zu hören muss dieTE dann selber für sich entscheiden...

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Hallo, Driver83,

Aber in dem Text in dem die Daten der OWI stehen heißt es:

 

Sehr geehrte Frau XXX

 

dem Führer des PKW XX XX-XXX wird vorgeworfen am xxxx um xx Uhr in XXX folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

 

Das ist doch kein Standart Text oder? Wenn die ne Frau suchen würden, würde das dann nicht auch entsprechend formuliert?

das dürfte tatsächlich ein Standardtext sein.

 

Es reicht doch aus, wenn man im Anschreiben das Geschlecht des Halters berücksichtigt.

 

Der Verwaltungsaufwand wäre viel zu groß, wenn man dann im anschließenden Text auch noch jedesmal darauf achten müsste, ob man den Text auf eine Frau oder einen Mann bezieht.

 

Dazu kommt, dass solche Texte, die jede Eventualität berücksichtigen, völlig unübersichtlich werden und schlecht zu lesen sind.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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hab ich das richtig verstanden, u14325, du meinst in Punkt 4b, dass das Absehen von dem Beschluss ein Fahrtenbuch zu führen ist kostenpflichtig?

Ja, das meine ich auch nicht nur. Ich habe die Kostenfestsetzung gesehen nach einem Verstoss mit dem Fahrzeug eines Freundes.

Waren 32 km/h aO drüber. Er hätte gerne geholfen den Fahrer zu ermitteln, konnte ihn aber nicht eindeutig identifizieren ;-)

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Fahrtenbuch sollte kein Thema sein, wenn man richtig vorgeht und zwischen Tat und dem Anschreiben mehr als 2 Wochen liegen. Wie es richtig geht, wurde hier schon geschrieben. Da Frau Driver aber alles besser weiß, wird sie so oder so bezahlen......

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  • 2 months later...

So, seit ich geblitzt wurde sind jetzt mehr als 3 Monate vergangen und es ist nichts mehr passiert.

 

Wegen Fahrtenbuch mach ich mir auch keine Gedanken mehr.

1. ist mir der Fragebogen erst 4 Wochen nach dem ich geblitzt wurde zugeschickt worden,

2. war es ein normaler Brief. Ich hatte glaube ich schon mehrfach gelesen, die Behörde muß nachweisen daß ich einen Brief bekommen habe und nicht ich, daß ich keinen bekommen habe.

 

Gruß, Driver

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Zu 2) Du solltest genauer lesen, lediglich der Bußgeldbescheid wird förmlich zugestellt, weder ein Anhörungsbogen noch ein Zeugenfragebogen muss Dich zwingend erreichen.

Immerhin bekommst Du auch mit der Einspruchsmöglichkeit noch einmal die Möglichkeit der Äußerung.

 

Ansonsten könntest Du Glück gehabt haben, das Fahrtenbuch droht aber immer noch, die Anordnung kann auch erst etliche Wochen später eintrudeln, je nach Arbeitsbelastung der zuständigen Stelle (nicht die Bußgeldstelle).

Auch könnte die Anhörung tatsächlich verloren gegangen sein (die behördliche Anordnung genügt um die Verjährung wirksam zu unterbrechen) so dass Du theoretisch noch nicht aus dem Schneider bist.

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O.k., stimmt die Verjährung könnte unterbrochen sein. Gehen wir jetzt mal davon aus daß das nicht der Fall ist.

 

Ein Fahrtenbuch wird einem ja auferlegt wenn man nicht mitwirken kann oder will und deshalb der Fahrer/ die Fahrerin nicht ermittelt werden konnte.

Mit Punkt 2 meinte ich lediglich, wenn ich von der Angelegenheit keine Kenntnis habe, habe ich auch keine Möglichkeit mitzuwirken.

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Wie gesagt, praktisch dürftest Du raus sein und klar, wenn ein Schreiben nicht zugegangen ist, kann man auch keine mangelnde Mitwirkung unterstellen.

Ich bezog es fälschlicherweise auf einen AHB bzw. ZFB.

 

Ich vermute, das Bild war nicht für eine eindeutige Identifizierung verwertbar.

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