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Parkverbot Absperrung Was Ist Davon Zu Halten


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Nur aus reinem Interesse, was ist von einer solchen, eigenmächtig (vermutlich vom Gebäudeeigentümer/Mieter) aufgestellten Absperrung zu halten.

 

Darf man sowas einfach aufstellen vor der eigenen Einfahrt mit abgesenktem Bordstein?

Ist direkt an der Strasse, oeffentlicher Verkehrsraum direkt daneben sind Parkplaetze.

Wie ist so etwas zu bewerten, darf der Besitzer das ja / nein ? Begeht er mit dem Aufstellen eine Ordnungswidrigkeit?

 

Frage nur weil wir so einen aehnlichen Fall letztens ja hatten mit dem Bonzen in Muenchen der sein eigenes Parkverbot auf den Boden gemalt hat

 

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.persoenlicher-parkplatz-porschefahrer-malt-sich-halteverbot-vor-haus.7b1a4aa7-618b-461e-9c53-84152271eb3a.html

 

 

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Also ich habe vorige Woche zwei Eimer entfernt und war froh einen PP zu haben.

 

Sind doch nett die Anwohner, wenn sie für mich PP reservieren. Haben zwar gemeckert als ich wegfuhr, aber was interessiert es mich.

Die Frage nach der Sondernutzungserlaubnis der Stadt für den PP konnten/wollten sie nicht beantworten.

 

Man muss zwar einige an Wortgefechten ertragen, aber das nehme ich hin.

 

In deinen Beispiel könnte es auch eine Einfahrt sein, wenn man die Tür im Hintergrund betrachtet.

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Es ist definitiv eine Einfahrt, auch mit abgesenktem Bordstein. Das Problem des Eigentümers ist mir schon klar, wegen der angespannten Parkplatzsituation stellen sich ständig Leute dort hin, trotz Einfahrt.

Die Frage ist für mich nur, darf er einfach so einen Sperrzaun hinstellen??? Und falls nein, begeht er dadurch evtl. auch selbst eine OWI ?

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Nö, darf "er" nicht. Auch fehlt die Kenntlichmachung des Bauzauns. Aber der Bauzaun hat eher was mit dem Gerüst am Haus zu tun. Eine OWI liegt vor, falls hierfür keine verkehrsbehördliche Anordung existiert.

 

StVO § 32

Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

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An dem Haus gibt es aktuell keine Baustelle bzw. Gerüst.

Oft sieht man auch dass der Eigentümer eigene Fahrzeuge oder Anhänger dort abstellt, also den Bauzaun aufmacht, sein Fahrzeug einstellt und den Zaun wieder davorstellt.

Mich hats halt nur etwas gewundert die Geschichte hatte sowas nie so gesehen, dass jemand den öffentlichen Weg vor seiner Einfahr "verbarrikadiert".

 

Sollte so etwas nicht vom Ordnungsamt angemahnt werden ? Die Polizei bzw. Stadt läuft mehrfach am Tag vorbei und verteilt Strafzettel, dann sollte

sie doch auch in der Lage sein wegen dem Bauzaun etwas zu tun?

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Also ich habe vorige Woche zwei Eimer entfernt und war froh einen PP zu haben.

 

Sind doch nett die Anwohner, wenn sie für mich PP reservieren. Haben zwar gemeckert als ich wegfuhr, aber was interessiert es mich.

Die Frage nach der Sondernutzungserlaubnis der Stadt für den PP konnten/wollten sie nicht beantworten.

 

Man muss zwar einige an Wortgefechten ertragen, aber das nehme ich hin.

 

In deinen Beispiel könnte es auch eine Einfahrt sein, wenn man die Tür im Hintergrund betrachtet.

 

...rechtlich in Ordnung, menschlich grenzwertig......

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Das mit der erforderlichen Sondergenehmigung hatte ich ja angesprochen.

 

Aber hier hat die Behörde aufgrund der Situation vor Ort offensichtlich ein Einsehen.

 

Das Problem ist wenn man die Strasse mal komplett lang geht gibt es sicher ca. 20-30 solche Einfahrten die gleich oder aehnlich gelagert sind.

Wenn jetzt alle anfangen solche Dinger aufzustellen finde ich das aeusserst ungut.

 

Es gibt da schon auch reelle Probleme. z.B. geht ein Kind und zieht sich einen Schiefer ein oder zwickt sich die Hand ein ?

 

Oder so einen komischen Zaun uebersieht man (ich jetzt nicht, aber viele andere vielleicht) doch viel leichter beim Einparken auf einem Parkplatz nebendran und

hat Ruck Zuck einen riesen Kratzer drin oder eine Delle wenn man die Tuer aufmacht.

 

Ausserdem ist das Ding garnicht witterungsgesichert.Das Ding hier blaests doch beim ersten Sturm in das naechstgelegene Auto.

 

Ich hole ja selber ab und zu Ausnahmegenehmigungen ein und wenn ich eine Baustelle/Parkplatz mit Schildern

sichere bzw. reserviere dann muss ich mittlerweile zwei Betonfuesse fuer die Schilder verwenden.

 

 

Ich frag einfach mal das Ordnungsamt was die davon halten.

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Also ich habe vorige Woche zwei Eimer entfernt und war froh einen PP zu haben.

 

Sind doch nett die Anwohner, wenn sie für mich PP reservieren. Haben zwar gemeckert als ich wegfuhr, aber was interessiert es mich.

Die Frage nach der Sondernutzungserlaubnis der Stadt für den PP konnten/wollten sie nicht beantworten.

 

Man muss zwar einige an Wortgefechten ertragen, aber das nehme ich hin.

 

In deinen Beispiel könnte es auch eine Einfahrt sein, wenn man die Tür im Hintergrund betrachtet.

 

...rechtlich in Ordnung, menschlich grenzwertig......

 

Ich sage mal so, solange ein Krankenhaus bei rund 500 Betten, davon mindestens 400 im Neubau und sicherlich 500 Beschäftigten lediglich 100 PP hat (neu gebaut) und für eine 1-Person-Rechtsanwaltskanzlei 3 PP gebaut werden sollen, die Bediensteten des KK dann noch 15 Euro im Monat für den PP zahlen müssen und deshalb die Straßen zustellen, dann erlaube ich mir dies auch im Notfall.

Ich könnte ja auch entsprechende Eimer hinstellen. Genug hätte ich davon.

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Ist analog zu sehen mit den Handtüchern auf den Sonnenliegen.

Erklaere mal: Ist das auch verboten (das Handtuch auf der Sonnenliege)? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Wie kann man dagegen vorgehen, ist die Sonnenkliege einklagbar?

 

Oder wolltest du gar nur 'blaulichtern'?

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Wenn ich also von der Sonnenliege aufstehe und ins Wasser gehe, dann liegt nach meiner Rueckkehr 'Blaulicht' auf der Liege und meint, im Recht zu sein, weil ich ja kein Recht erreicht habe, gelle? Im Gegensatz zu den Eimern in der Parkbucht wuerde aber hier 'Blaulicht' ein blaues Auge davon tragen - zu Recht! Aehnlich wuerde es sich verhalten, wenn ich die Liege per Handtuch reserviere und dann zum Fruehstueck gehe......

 

Wir halten also fest: Es ging dir nur ums 'Blaulichtern'.......

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Naja vielleicht sollte man noch dazusagen dass es sich um keine echte Einfahrt handelt in der Autos rein und rausfahren.

In den letzten 10 Jahren ist dort noch nie ein Auto eingefahren. Ein- und Ausgeladen wir hin und wieder aber schon (Paketdienste usw.)

 

Hab das mal ein paar Tage beobachtet und Fotos gemacht.

Was hier wirklich geschieht ist dass sich der Eigentümer einen Privatparkplatz reserviert auf dem dann nachts seine eigenen Fahrzeuge (hinter dem Bauzaun) stehen.

Genau wie bei dem Fall in der Preysingstrasse 35. (link oben)

 

Ist aber auch egal, denn es geht darum, hier ist öffentlicher Verkehrsraum und die Absperrung hat wohl keine Sondernutzungserlaubnis und entspricht nicht den gängigen Anforderungen. Ordnungsamt hat sicher wichtigeres zu tun aber vielleicht melden die sich noch.

 

Ich glaube ein absperrbarer Poller wird von der Stadt einfach nicht genehmigt, denn sowas hab ich noch nie gesehen, ausser bei Feuerwehreinfahrten.

Hab auch wegen dem ZickZack nochmal geschaut, das ist dito nur bei Kurvenschnittpunkt und Feuerwehreinfahrten.

Glaub die Stadt interessiert sich einfach nicht fuer so "normale" Hausbesitzer und deren Einfahrten :) :) :)

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Es ist von der Größe eine Ausfahrt vorhanden, also kann man da auch raus& reinfahren. Wenn der Bordstein sogar abgesenkt ist, ist das ja wohl 100 % erkennbar.

 

Problem wird wohl sein, das das zu oft zugeparkt wird und das Abschleppen erstmal der bezahlt der anruft, das Geld dann später wieder zu bekommen ist sehr viel schwieriger und langwierig wie da einfach was hinzustellen, ich würde da natürlich nicht so einen hässlichen Zaun nehmen sondern einfach einen Fahrrad + Anhänger oder nen Mofa :-)

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Im Gegensatz zu den Eimern in der Parkbucht wuerde aber hier 'Blaulicht' ein blaues Auge davon tragen - zu Recht!

(Ex-)Feuerwehrgewalt :schreck: ! Et tu, Harry?

 

 

Joh - kann wohl sein. Diese schlechten Seiten werden halt von oberschlauen Polbeamten in Zivil, die mein Handtuch von der Sonnenliege schmeissen, hervor gerufen......

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  • 2 weeks later...

Was sind die Alternativen?

 

1. Auch ohne Bauzaun oder anders die Einfahrt respektieren.

 

2. Der Berechtigte lässt jeden Abschleppen mit der Wegfahrwollenbegründung.

 

3. Er macht sich den Spaß und schreibt mit Photo jeweils eine Anzeige.

 

Es gibt keine Parkplatznot sondern nur die Faulheit Fahrgemeinschaft, ÖPNV oder Fahrrad zu nutzen,

ich denke das trifft für mindestens 66% aller "in die Stadt Fahrer" zu.

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Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht alles geregelt wäre. Daher Kann ich zumindest §44 Absatz 3 HBO zitieren, in dem ausgesagt wird, dass Garagen nicht für andere Dinge als Fahrzeuge genutzt werden dürfen.

 

(3) 1Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. 2Sie dürfen Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen und sie besuchen, nicht benötigt werden.

Offenbach hat da auch schon mal ein paar Musterverfahren eröffnet, deren Ausgang ich aber nicht kenne.

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Ja und, Du behauptest aber, dass es dann keine Parkplatznot mehr gäbe. Und für diese *zensiert* Behauptung hätte ich gerne einen Beleg.

 

Zum Beispiel Anzahl der zugelassenen Autos in Deutschland in Zusammenhang gesetzt mit der Anzahl aller in Deutschland gebauten Garagenplätze inkl. der Gesamt-Kilometeranzahl der freien Parkflächen in Deutschland usw.

 

Sonst müsste ich Deine obige Behauptung leider als pures Stammtisch-Gerede abtun.

 

 

Edit:

Dabei tun die in D erlassenen Garagen- und Bauordnungen nichts zur Sache, denn Dir scheint es ja nur darum zu gehen, dass jeder Autofahrer einen Parkplatz bekommt, wenn jeder Garagen-, Einfahrt- oder Carportbesitzer sein(e) Fahrzeug(w) dort abstellt...

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Das habe ich gehofft, QTreiberin. Ich glaube nämlich keinesfalls das du doof bist.

Im Übrigen ist mir klar, dass es nur eine STtammtischparole ist. Aber wenn ich alleine in meine Straße gucke. die wäre leer wenn jeder seine Garage nutzen würde (das ist ein Fakt)

Und ich denke, dass werden andere bestätigen können.

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Ich glaube nämlich keinesfalls das du doof bist.

 

Nicht?

 

Hab ich anders in Erinnerung...

Nur weil sie sich seit 2007 in diesem Forum verirrt hält sie sich für die große Rechtsexpertin. Die letzten Beiträge von ihr waren aber eher Mitläufer von Leuten die wirklich Ahnung haben (z.B. Sobbel, Zöllner) oder irgendwelche Aussagen zu Themen die schon öfter hier aufhttp://www.radarforu...0&page=gekommen sind und Sie deshalb die Vorgehensweise kennt.

 

:whistling:

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Jetzt nochmal meine Frage. Wenn der Gebäudebesitzer seine eigenen Fahrzeuge vor dem abgesenkten Bordstein parkt, begeht er dann auch selber

eine OWi und kann im Zweifelsfall verwarnt werden oder hat er Sonderrechte?

 

Wie gesagt habe das jetzt beobachtet und der Gebaeudebesitzer benutzt definitiv den verrotteten Bauzaun um VOR seiner Einfahrt einen Parkplatz für eigene Fahrzeuge freizuhalten...... Schiebt dann je nach Bedarf auch den Zaun zur Seite und benutzt ihn teilweise sogar um die beiden Plätze neben der Einfahrt ebenfalls zu blockieren.

 

Wie kann man dagegen noch anderweitig vorgehen ? (Ordnungsamt reagiert nicht / hat wichtigeres zu tun)

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Wenn der Gebäudebesitzer seine eigenen Fahrzeuge vor dem abgesenkten Bordstein parkt, begeht er dann auch selber.eine OWi und kann im Zweifelsfall verwarnt werden oder hat er Sonderrechte?

 

Ist vom Einzelfall abhängig und wird/wurde von den Gerichten auch schon unterschiedlich bewertet.

 

Wenn der abgesenkte Bordstein auch eine Querungshilfe für z.B. Rolli-Fahrer darstellt darf er ihn selber auch nicht zustellen, auch wenn es "seine" Einfahrt ist.

Ist es "nur" seine Einfahrt darf er sich davor stellen.

 

Hierüber gabe es im "Schwesterforum" vor ein paar Wochen oder Monaten mal eine angeregte Diskussion, wenn Du möchtest suche ich es mal raus und verlink es hier. Da waren auch Gerichtsentscheidungen zitiert.

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Fein, ich befüchte nur, darauf werden wir genauso lange warten wie auf die Doktorarbeit von @m3_... :shutup:

 

Das war nicht nett. @m3_ gegenüber.

 

Sonst müsste ich Deine obige Behauptung leider als pures Stammtisch-Gerede abtun.

 

Oder ein Versuch, den Beitragszähler zu pushen.

 

Danke für die Links. :-)

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Wenn ich also von der Sonnenliege aufstehe und ins Wasser gehe, dann liegt nach meiner Rueckkehr 'Blaulicht' auf der Liege und meint, im Recht zu sein, weil ich ja kein Recht erreicht habe, gelle?

 

Hallo,

das istt nicht das Problem der Praxis, es sind die die um 07:15 im Moment der Poolfreigabe sich eine Liege für den Mittaggschlaf reservieren mit ihrem ( hoteleigenen ) Stofffetzen.

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Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn nicht alles geregelt wäre. Daher Kann ich zumindest §44 Absatz 3 HBO zitieren, in dem ausgesagt wird, dass Garagen nicht für andere Dinge als Fahrzeuge genutzt werden dürfen.

 

(3) 1Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. 2Sie dürfen Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen und sie besuchen, nicht benötigt werden.

Offenbach hat da auch schon mal ein paar Musterverfahren eröffnet, deren Ausgang ich aber nicht kenne.

Die Lösung,

alle Laterngaragen abschaffen, daher KEINE gebührenfreien Dauerparkplätze im öffentlichen Verkehrsraum ( zumindestens in engen Stadtbereichen ) . Ob Parkscheibe für 2, 3 oder 6h maximal ( für Kaffekränzchen und Abendbesuche ausreichend ), darüber Parkschein zu einem Abwehrpreis über regionaler Garagenmietehöhe, darüber könnten man ja reden.

 

Vorteil:

 

KFZ-Nutzung für Besuche aller Art, vom Zahnarzt über Kumpel-TV-Gucken bis Brautkleidaussuchen ist kaum durch parkplatzsuchverkehr lästig, man könnte davon ausgehen es ist immer etwas in der Nähe frei. Andernseits weil es etwas kostet auch mal innerstädtisch für 2,2km das Fahrrad zu nutzen.

Ja Fahrrad, weniger als 10% der Leute sind behindert, an selten über 15% der Tage ist das Wetter sehr unangenehm und viel "Geraffel" dabei ist auch nicht der Normalszustand.

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Wenn ich also von der Sonnenliege aufstehe und ins Wasser gehe, dann liegt nach meiner Rueckkehr 'Blaulicht' auf der Liege und meint, im Recht zu sein, weil ich ja kein Recht erreicht habe, gelle?

 

Hallo,

das istt nicht das Problem der Praxis, es sind die die um 07:15 im Moment der Poolfreigabe sich eine Liege für den Mittaggschlaf reservieren mit ihrem ( hoteleigenen ) Stofffetzen.

 

 

Wobei ich jeweils nach meinen Scheidungen in einem Hotel regenerierte, in dem das Personal die Reservierungs-Handtücher entfernte, zumal dem Neuankömmling von der Rezeption ein (schriftlicher) Hinweis übergeben wurde, dass das Reservieren von Liegen sowas von unerwünscht sei. Auch, weil das Haus über mehr Liegen als Betten verfüge und das überhaupt (unausgesprochen) eine unangenehme deutsche Unsitte sei.

 

Jedenfalls war es herrlich zu beobachten,wenn deutsche (und auch österr.) Gäste feststellten, dass ihre um 7:00 behandtuchte Liege um 11:00 anderweitig besetzt(zum Beispiel von mir) war. Da spielten sich Dramen ab, da waren meine Scheidungen ein Lercherlschas dagegen....

 

Und, das Allerschlimmste (für die Deutschen), es gab kein Ordnungsamt, das alarmiert werden konnte......

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Bei uns wird jetzt überlegt Anwohner Park Zonen anzulegen, wobei Besitzer von Garagen und Einfahrten keine ausweise bekommen sollen.

Warum nicht?

Ist doch Privatsache ob man eine Garage hat oder nicht, ggf. mit Anwohnerparkausweis draussen parken und der 14-tägige Oma-Besuch als Fremder parkt in der Garage.

 

Noch besser, egal ob Besuch oder Anwohner, Parkausweise in einer Anzahl die irgendwo die "Gleichzeitigkeit" des Bedarfes berücksichtigt von 105 - 115% aller verkehrstechnisch sinnvollen Dauerparkplätze versteigern oder mit hohen Gebühren verkaufen, für tage- wochen- oder auch monats- und jahrelange Nutzung.

 

Praktisch: Geburstagsparty geplant mit 5 Übernachtungs- oder Ausschlafgästen mit PKW, 5 Stück 24h-Ttickets für die Nacht vorbestellen.,

 

Begründugn, jeder der eine Neubauwohnugn finanziert muß auch 1 - 2 Stellplätze mitbezahlen, warum sollen Altbaubewohner von der Last verschont bleiben wenn sie AUCH PKW-Halter sein wollen. Neubaubewohner auch OHNE PKW-Haltung unterliegen der Stellplatzpflicht...

 

Mein Wunsch, Modell Japan, ohne eigenen Stellplatz keine Fahrzeugzulassung, für Bestand in 10 Jahren erlischt die Zulassung ohne Stellplatz...

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Moin Moin

 

 

Mein Wunsch, Modell Japan, ohne eigenen Stellplatz keine Fahrzeugzulassung, für Bestand in 10 Jahren erlischt die Zulassung ohne Stellplatz...

 

Krieg ich denn die Zulassung wenn ich in Berlin wohne, aber in München den Stellplatz nachweisen kann?

 

 

Gruß

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