jemaka72 6 Posted June 23, 2014 Report Share Posted June 23, 2014 http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?key=standard_document_52171589&rubrik=36082&jm=0&jmpage=1&s=z&lugal=1&bp=1 Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted June 23, 2014 Report Share Posted June 23, 2014 ...neben der Bundesstraße. Man sieht auch schön wie die Unterkannte der Auswerteschablone viel zu hoch -in diesem Fall oberhalb vom vorderen Huf- liegt und daher die Geschwindigkeit dem Pony nicht zugeordnet werden kann. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 23, 2014 Report Share Posted June 23, 2014 Macht nix. Auch dieses Bild wird als angeblicher Beweis für die angebliche Unzuverlässigkeit (um den Begriff 'Murksmessung' und damit einen Kommentar des Rechteinhabers zu vermeiden) von Radarmessungen herhalten müssen. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted June 24, 2014 Report Share Posted June 24, 2014 Wie macht man da denn ne Halterabfrage? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted June 24, 2014 Report Share Posted June 24, 2014 Falls vorhanden, über das Reitkennzeichen. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted June 24, 2014 Report Share Posted June 24, 2014 Ein freundliches Tier. Mit seinem Körper verdeckt es das Kennzeichen des Wagens im Hintergrund, der das Radarfoto ausgelöst hat.Tierschutz tut Nutz! 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 25, 2014 Report Share Posted June 25, 2014 ob sich der Fahrzeuglenker im Hintergrund seines Glückes bewusst ist? Jedenfalls ist er jetzt republikweit bekannt. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted June 26, 2014 Report Share Posted June 26, 2014 ob sich der Fahrzeuglenker im Hintergrund seines Glückes bewusst ist? Naja, bei der "massiven" Überschreitung wäre auch ohne Pony nicht allzuviel passiert Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted June 26, 2014 Report Share Posted June 26, 2014 Vielleicht war ja 30 zHg? Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted June 26, 2014 Report Share Posted June 26, 2014 Vielleicht war ja 30 zHg? Dann geht das Glück aber nicht vom Pony aus, sondern vom Meßteam, das als Limit ins Gerät eingegeben hat (siehe Bild 2) Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted June 26, 2014 Report Share Posted June 26, 2014 Macht nix. Auch dieses Bild wird als angeblicher Beweis für die angebliche Unzuverlässigkeit (um den Begriff 'Murksmessung' und damit einen Kommentar des Rechteinhabers zu vermeiden) von Radarmessungen herhalten müssen.@biber: Was heißt "wird"? Du solltest den dicken Lack von deiner Glaskugel mal abbeizen lassen. Desweiteren kann der Begriff "Murksmessung" frei in die weite Welt getragen werden, ich bitte sogar darum. Man kann nur hoffen, dass dort noch viele Pferde auf dem Weg von der Weide zum Stall sind: "Kurioses Radarfoto - Geblitztes Pferd heißt „Stracciatello“", www.tz.de, 25.06.14http://www.tz.de/auto/pferd-radarfalle-name-stracciatello-zr-3654090.html Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted June 29, 2014 Report Share Posted June 29, 2014 Wer im vom TE verlinkten Bild weiter auf [zurück zum Artikel] klickt findet einen Zeitungsausschnitt mit einem Film, der weitere Infos über den Blitzer liefert. Demnach gilt dort auf einer unbebauten Waldstrecke, auf der ein mit dem Blitzer bewehrter Zebrastreifen dafür sorgt, daß Spaziergänger den Autoverkehr behindern können. Also wieder mal eine Schikane für Autofahrer.Der Pkw-Fahrer hätte wahrscheinlich noch etwas stärker abgebremst, wenn das Pony die sonst gut sichtbare Radarfalle nicht verdeckt hätte. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 30, 2014 Report Share Posted June 30, 2014 Wir wissen nicxht, woher du deine Informationen hast, der Film jedenfalls unterstuetzt sie ganz und gar nicht. Vielmehr sieht man darin eine ganze Menge geparkter Fahrzeuge, die doch darauch hinweisen, dass sich dort auch etwas abspielt. Somit duerfte der Blitzer dort schon seine Berechtigung haben. Dass man das auf hochummauerten Untertassen natuerlich gaenzlich anders sieht, ist mir auch klar, denn die geistige Inflexibilitaet dort wurde schon des oefteren deutlich unter Beweis gestellt. Es ist uebrigens auch zu bemerken, dass der "Tatort" i.g.O. liegt - und dort sind Tempolimits von 50 km/h nun mal durchaus ueblich.Wenn man jedoch etwas weiter nachforscht, dann kommt man darauf, welchem Schicksal das Pferd entgangen ist. Damit wird doch klar, dass es freudig erregt in die Kamera schaut und ein Foto von sich anfertigen laesst...... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 2, 2014 Report Share Posted July 2, 2014 ..Zebrastreifen dafür sorgt, daß Spaziergänger den Autoverkehr behindern können. Also wieder mal eine Schikane für Autofahrer. Ah ja - du kennst die Vorschriften für das Einrichten eines Zebrastreifens - gut, dann bitte kurze Erklärung, was sich in den letzten Jahren da geändert hat, dass einfach so ein nutzloser Überweg eingerichtet wird. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 2, 2014 Report Share Posted July 2, 2014 Ah ja - du kennst die Vorschriften für das Einrichten eines Zebrastreifens - gut, dann bitte kurze Erklärung, was sich in den letzten Jahren da geändert hat, dass einfach so ein nutzloser Überweg eingerichtet wird.Mal so auf den ersten Blick würde ich mal sagen, für einen Fußgängerüberweg fehlt es an der notwendigen Zahl von 50-100Fußgänger in der Stunde. Wenn das so ist,dürfte es dort kein Fußgängerüberweg geben. Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen(R-FGÜ 2001) MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 2, 2014 Report Share Posted July 2, 2014 Naja zumindest ermittelt werden sie diese Anzahl sicherlich nicht. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted July 3, 2014 Report Share Posted July 3, 2014 Wir wissen nicxht, woher du deine Informationen hast, der Film jedenfalls unterstuetzt sie ganz und gar nicht. Auf deiner Seite der Untertassenmauer wird die Information des Films offenbar von deinen ideologischen Zwangsvorstellungen verdeckt. Vielmehr sieht man darin eine ganze Menge geparkter Fahrzeuge, die doch darauch hinweisen, dass sich dort auch etwas abspielt.Tatsächlich ist dort ein Parkplatz, an dem Rentner und Familien ihre Waldspaziergänge starten können. Was sollten sie sonst dort anfangen? Ein Gebäude mit Publikumsverkehr ist an der mit Wald umgebenen Straße nicht zu erkennen. Oder willst Du uns etwa weis machen, das Treppchen rechts (nicht barrierefrei) führe zu dem unter Büschen und Gestrüpp verborgenen Hauptbahnhof von Eppstein? Es ist uebrigens auch zu bemerken, dass der "Tatort" i.g.O. liegt - und dort sind Tempolimits von 50 km/h nun mal durchaus ueblich.Dann belege gefälligst die Behauptung, daß diese Strecke tatsächlich i.g.O. ist und nicht nur vielleicht igO. sein könnte. Auch wenn sie zutrifft ist auf dieser langen Walddurchfahrt mit igO.-Bedingungen sachlich nicht gerechtfertigt. Es gehört wohl zu den Methoden bürokratischer Verkehrsbehinderung, längere Überlandstrecken zwischen Ortsschilder einzuschließen, um damit unter igO.-Bedingungen vorzuschreiben. Somit duerfte der Blitzer dort schon seine Berechtigung haben.Es belegt wieder einmal deine verkehrsfeindliche Einstellung, daß Du für jede Einschränkung und jede Strafmaßnahme eine angebliche Berechtigung erfindest. Ah ja - du kennst die Vorschriften für das Einrichten eines Zebrastreifens -Gibt es so etwas wirklich? Dann verlinke diese Vorschriften bitte, damit wir ihre Einhaltung testen können. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 4, 2014 Report Share Posted July 4, 2014 Dann belege gefälligst die Behauptung, daß diese Strecke tatsächlich i.g.O. ist und nicht nur vielleicht igO. sein könnte. Manchmal bewundere ich selbst meine Contenance, die es mir erlaubt, sachlich auf deine Dummheiten zu antworten, ohne dich explizit darauf hin zu weisen, wie komplett bloed du doch tatsaechlich bist..... Lies doch einfach mal, was der velinkte Artikel aus dem Vorwurf zitiert. Damit du keine intellektuelle Ueberlastung durch zuviel Lesen befuerchten musst, darf ich dich darauf verweisen, dass der entsprechende Hinweis schon im ersten Absatz des Artikels - sogar fett gedrucht - steht. Deine intellektuelle Ueberforderung beim Lesen manifestiert sich ja bereits darin, was du aus meiner Aussage bezgl. i.g.O. gemacht hast. Es belegt wieder einmal deine verkehrsfeindliche Einstellung, daß Du für jede Einschränkung und jede Strafmaßnahme eine angebliche Berechtigung erfindest. Ich finde eher, dass deine Forderung fuer einen solchen Beleg tatsaechlich deine Wohnstatt 'hochummauerte Untertasse' deutlichst belegt. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted July 4, 2014 Report Share Posted July 4, 2014 Manchmal bewundere ich selbst meine Contenance, die es mir erlaubt, sachlich auf deine Dummheiten zu antworten, ohne dich explizit darauf hin zu weisen, wie komplett bloed du doch tatsaechlich bist.....Tatsächlich habe ich übersehen, daß die Strecke als innerorts bezeichnet wurde. Dir könnte sowas natürlich niemals nicht geschehen.Aber Du läßt es dir nicht nehmen, das gehörig auszukosten. Trotzdem bleibt die Tatsache, daß hier eine längere unbebaute Waldstrecke als innerorts ausgeschildert wurde. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 4, 2014 Report Share Posted July 4, 2014 Dann belege gefälligst die Behauptung, daß diese Strecke tatsächlich i.g.O. ist und nicht nur vielleicht igO. sein könnte.(Hervorhebung durch mich)Nach diesem Gepampe wäre eine Entschuldigung statt Deiner dümmlichen Reaktion angebracht gewesen. Aber so viel Größe kann man wohl nicht ernsthaft erwarten. Aber Du läßt es dir nicht nehmen, das gehörig auszukosten.Ach Du lieber HImmel. Du bist nicht in der Lage, unfallfrei wenigstens den ersten Satz eines Zeitungsartikels zu verarbeiten und beschwerst Dich darüber, wenn Du darauf doch eigentlich recht freundlich hingewiesen wirst? Du Armer! Taschentuch, Keks und psychologische Betreuung gefällig? Trotzdem bleibt die Tatsache, daß hier eine längere unbebaute Waldstrecke als innerorts ausgeschildert wurde.Nö. Auch wenn sie zutrifft ist auf dieser langen Walddurchfahrt mit igO.-Bedingungen sachlich nicht gerechtfertigt.Das sagt bitte welche Vorschrift? Es gehört wohl zu den Methoden bürokratischer Verkehrsbehinderung, längere Überlandstrecken zwischen Ortsschilder einzuschließen, um damit unter igO.-Bedingungen vorzuschreiben.Zum einen weißt ja nun auch Du, daß das hier per se nicht der Fall ist, zum anderen ist das auch sonst einfach nur Stammtischgebrabbel. Es belegt wieder einmal deine verkehrsfeindliche Einstellung, daß Du für jede Einschränkung und jede Strafmaßnahme eine angebliche Berechtigung erfindest.Die Berechtigung der Kontrolle ist die Geschwindigkeitsbeschränkung. Es steht jedem Menschen frei, gegen diese vorzugehen. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted July 4, 2014 Report Share Posted July 4, 2014 Auch wenn sie zutrifft ist auf dieser langen Walddurchfahrt mit igO.-Bedingungen sachlich nicht gerechtfertigt.Das sagt bitte welche Vorschrift?Vorschriften bedeuten für dich wohl alles. Die Berechtigung der Kontrolle ist die Geschwindigkeitsbeschränkung.Und welche Berechtigung gibt es für die Geschwindigkeitsbeschränkung? Welche, außer purer Behördenwillkür? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 4, 2014 Report Share Posted July 4, 2014 Vorschriften bedeuten für dich wohl alles.Du darfst auch gern über sachlich nicht gerechtfertigt referieren. Hauptsache, Du kommst mal mit Inhalten über. Und welche Berechtigung gibt es für die Geschwindigkeitsbeschränkung? Welche, außer purer Behördenwillkür?Da hast Du natürlich Recht. Gesetze sind nichts anderes als pure Behördenwillkür. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 5, 2014 Report Share Posted July 5, 2014 Tatsächlich habe ich übersehen, daß die Strecke als innerorts bezeichnet wurde. Dir könnte sowas natürlich niemals nicht geschehen. Das moechte - und wuerde - ich nicht so behaupten wollen. Fehler sind dazu da, dass sie gemacht werden. Allerdings waere meine Reaktion auf einen solchen Fehler eine gaenzlich andere als die deinige, soviel duerfte schon mal klar sein..... Aber Du läßt es dir nicht nehmen, das gehörig auszukosten. Joh - wenn du mir in deiner Verblendung den Ball so sauber auf den Elfmeterpunkt legst, musst du dich nicht wundern, dass ich dagegen trete und obendrein den Ball auch noch im Tor versenke..... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted July 5, 2014 Report Share Posted July 5, 2014 Auch wenn sie zutrifft ist auf dieser langen Walddurchfahrt mit igO.-Bedingungen sachlich nicht gerechtfertigt.Das sagt bitte welche Vorschrift? Ich finde zitiere mal die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO: Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel 1 I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden 2 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 5, 2014 Report Share Posted July 5, 2014 Ich finde zitiere mal die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO: (...)War mir schon klar, daß gerre nichts bringen würde, was seine Behauptung stützen könnte. Das Du nun auch noch mit einer Regelung kommst, die das Gegenteil zeigt, lässt nur einen Schluß zu:Vorschriften bedeuten für dich wohl alles. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted July 5, 2014 Report Share Posted July 5, 2014 Die Zeichen sind ... dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.In dem Video ist aber auf der ganzen Länge der Straße keine Bebauung zu erkennen.Auch wenn eine Behörde unter Verstoß gegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift eine Landstraße zur Stadtstraße erklärt werden aus den Bäumen daran noch lange keine Häuser. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 5, 2014 Report Share Posted July 5, 2014 In dem Video ist aber auf der ganzen Länge der Straße keine Bebauung zu erkennen.Dann ist da auch keine. Also mach Dich auf und verklag' sie! Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted July 5, 2014 Report Share Posted July 5, 2014 ^ Warum ich? Wenn solch eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte würde sie schon längst zum Standardrepertoire der einschlägigen Rechtsanwälte gehören. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 5, 2014 Report Share Posted July 5, 2014 Warum ich?Weil Du mit Deinem Wissen um die korrekte Auslegung der Vorschriften, die Dir wohl eher nichts bedeuten, einfach prädestiniert bist, diesem Irrsinn ein- für allemal ein Ende zu setzen. Wenn solch eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte würde sie schon längst zum Standardrepertoire der einschlägigen Rechtsanwälte gehören.Was interessiert es einen Anwalt, womit die Behörden den deutschen Autofahrer schikanieren? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 6, 2014 Report Share Posted July 6, 2014 Die Zeichen sind ... dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.In dem Video ist aber auf der ganzen Länge der Straße keine Bebauung zu erkennen.Auch wenn eine Behörde unter Verstoß gegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift eine Landstraße zur Stadtstraße erklärt werden aus den Bäumen daran noch lange keine Häuser. Was verstehst du nicht an den Worten: "Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden" ? Zur Erklaerung, extra fuer dich: Erschlossen heisst nicht, dass da - wie bei deiner Untertasse - eine hohe Mauer das Grundstueck umgeben muss, das waere geschlossen....... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 6, 2014 Report Share Posted July 6, 2014 ^ Warum ich? Wenn solch eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte würde sie schon längst zum Standardrepertoire der einschlägigen Rechtsanwälte gehören. Was koennten die wohl daran verdienen? Deine Aussage deutet wohl eher darauf hin, dass du nicht nachdenkst, bevor du schreibst........ Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 6, 2014 Report Share Posted July 6, 2014 Für die paar Euro wird sich sicherlich kein Anwalt an ein solches Verfahren setzten. Das macht viel zu viel Arbeit bei geringer Entlohnung. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted July 7, 2014 Report Share Posted July 7, 2014 "Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden"Nur auf deiner Seite der Untertassenmauer erkennst Du in einem Wald eine geschlossene Bebauung, deren Grundstücke erschlossen aber nicht geschlossen sind. Die Untertassenmauer trennt deine Wahnvorstellungen von der realen Welt. Quote Link to post Share on other sites
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