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Da Steht Ein Pferd Auf Dem Flur......


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...neben der Bundesstraße. Man sieht auch schön wie die Unterkannte der Auswerteschablone viel zu hoch -in diesem Fall oberhalb vom vorderen Huf- liegt und daher die Geschwindigkeit dem Pony nicht zugeordnet werden kann.

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Macht nix. Auch dieses Bild wird als angeblicher Beweis für die angebliche Unzuverlässigkeit (um den Begriff 'Murksmessung' und damit einen Kommentar des Rechteinhabers zu vermeiden) von Radarmessungen herhalten müssen.

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Ein freundliches Tier. Mit seinem Körper verdeckt es das Kennzeichen des Wagens im Hintergrund, der das Radarfoto ausgelöst hat.

Tierschutz tut Nutz! :nick:

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Macht nix. Auch dieses Bild wird als angeblicher Beweis für die angebliche Unzuverlässigkeit (um den Begriff 'Murksmessung' und damit einen Kommentar des Rechteinhabers zu vermeiden) von Radarmessungen herhalten müssen.

@biber: Was heißt "wird"? Du solltest den dicken Lack von deiner Glaskugel mal abbeizen lassen. Desweiteren kann der Begriff "Murksmessung" frei in die weite Welt getragen werden, ich bitte sogar darum.

 

Man kann nur hoffen, dass dort noch viele Pferde auf dem Weg von der Weide zum Stall sind:

 

"Kurioses Radarfoto - Geblitztes Pferd heißt „Stracciatello“", www.tz.de, 25.06.14

http://www.tz.de/auto/pferd-radarfalle-name-stracciatello-zr-3654090.html

:nolimit:

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Wer im vom TE verlinkten Bild weiter auf [zurück zum Artikel] klickt findet einen Zeitungsausschnitt mit einem Film, der weitere Infos über den Blitzer liefert. Demnach gilt dort :50: auf einer unbebauten Waldstrecke, auf der ein mit dem Blitzer bewehrter Zebrastreifen dafür sorgt, daß Spaziergänger den Autoverkehr behindern können. Also wieder mal eine Schikane für Autofahrer.

Der Pkw-Fahrer hätte wahrscheinlich noch etwas stärker abgebremst, wenn das Pony die sonst gut sichtbare Radarfalle nicht verdeckt hätte.

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Wir wissen nicxht, woher du deine Informationen hast, der Film jedenfalls unterstuetzt sie ganz und gar nicht. Vielmehr sieht man darin eine ganze Menge geparkter Fahrzeuge, die doch darauch hinweisen, dass sich dort auch etwas abspielt. Somit duerfte der Blitzer dort schon seine Berechtigung haben. Dass man das auf hochummauerten Untertassen natuerlich gaenzlich anders sieht, ist mir auch klar, denn die geistige Inflexibilitaet dort wurde schon des oefteren deutlich unter Beweis gestellt. Es ist uebrigens auch zu bemerken, dass der "Tatort" i.g.O. liegt - und dort sind Tempolimits von 50 km/h nun mal durchaus ueblich.

Wenn man jedoch etwas weiter nachforscht, dann kommt man darauf, welchem Schicksal das Pferd entgangen ist. Damit wird doch klar, dass es freudig erregt in die Kamera schaut und ein Foto von sich anfertigen laesst......

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..Zebrastreifen dafür sorgt, daß Spaziergänger den Autoverkehr behindern können. Also wieder mal eine Schikane für Autofahrer.

 

Ah ja - du kennst die Vorschriften für das Einrichten eines Zebrastreifens - gut, dann bitte kurze Erklärung, was sich in den letzten Jahren da geändert hat, dass einfach so ein nutzloser Überweg eingerichtet wird.

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Ah ja - du kennst die Vorschriften für das Einrichten eines Zebrastreifens - gut, dann bitte kurze Erklärung, was sich in den letzten Jahren da geändert hat, dass einfach so ein nutzloser Überweg eingerichtet wird.

Mal so auf den ersten Blick würde ich mal sagen, für einen Fußgängerüberweg fehlt es an der notwendigen Zahl von 50-100Fußgänger in der Stunde. Wenn das so ist,dürfte es dort kein Fußgängerüberweg geben.

Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen(R-FGÜ 2001)

 

MfG.

 

hartmut

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Wir wissen nicxht, woher du deine Informationen hast, der Film jedenfalls unterstuetzt sie ganz und gar nicht.

Auf deiner Seite der Untertassenmauer wird die Information des Films offenbar von deinen ideologischen Zwangsvorstellungen verdeckt. :licht:

 

Vielmehr sieht man darin eine ganze Menge geparkter Fahrzeuge, die doch darauch hinweisen, dass sich dort auch etwas abspielt.

Tatsächlich ist dort ein Parkplatz, an dem Rentner und Familien ihre Waldspaziergänge starten können. Was sollten sie sonst dort anfangen? Ein Gebäude mit Publikumsverkehr ist an der mit Wald umgebenen Straße nicht zu erkennen. Oder willst Du uns etwa weis machen, das Treppchen rechts (nicht barrierefrei) führe zu dem unter Büschen und Gestrüpp verborgenen Hauptbahnhof von Eppstein? :vogelzeig:

 

Es ist uebrigens auch zu bemerken, dass der "Tatort" i.g.O. liegt - und dort sind Tempolimits von 50 km/h nun mal durchaus ueblich.

Dann belege gefälligst die Behauptung, daß diese Strecke tatsächlich i.g.O. ist und nicht nur vielleicht igO. sein könnte. Auch wenn sie zutrifft ist auf dieser langen Walddurchfahrt :50: mit igO.-Bedingungen sachlich nicht gerechtfertigt. Es gehört wohl zu den Methoden bürokratischer Verkehrsbehinderung, längere Überlandstrecken zwischen Ortsschilder einzuschließen, um damit :50: unter igO.-Bedingungen vorzuschreiben.

 

Somit duerfte der Blitzer dort schon seine Berechtigung haben.

Es belegt wieder einmal deine verkehrsfeindliche Einstellung, daß Du für jede Einschränkung und jede Strafmaßnahme eine angebliche Berechtigung erfindest.

 

 

Ah ja - du kennst die Vorschriften für das Einrichten eines Zebrastreifens -

Gibt es so etwas wirklich? :huh:

Dann verlinke diese Vorschriften bitte, damit wir ihre Einhaltung testen können.

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Dann belege gefälligst die Behauptung, daß diese Strecke tatsächlich i.g.O. ist und nicht nur vielleicht igO. sein könnte.

Manchmal bewundere ich selbst meine Contenance, die es mir erlaubt, sachlich auf deine Dummheiten zu antworten, ohne dich explizit darauf hin zu weisen, wie komplett bloed du doch tatsaechlich bist.....

 

Lies doch einfach mal, was der velinkte Artikel aus dem Vorwurf zitiert. Damit du keine intellektuelle Ueberlastung durch zuviel Lesen befuerchten musst, darf ich dich darauf verweisen, dass der entsprechende Hinweis schon im ersten Absatz des Artikels - sogar fett gedrucht - steht.

 

Deine intellektuelle Ueberforderung beim Lesen manifestiert sich ja bereits darin, was du aus meiner Aussage bezgl. i.g.O. gemacht hast.

 

Es belegt wieder einmal deine verkehrsfeindliche Einstellung, daß Du für jede Einschränkung und jede Strafmaßnahme eine angebliche Berechtigung erfindest.

Ich finde eher, dass deine Forderung fuer einen solchen Beleg tatsaechlich deine Wohnstatt 'hochummauerte Untertasse' deutlichst belegt.

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Manchmal bewundere ich selbst meine Contenance, die es mir erlaubt, sachlich auf deine Dummheiten zu antworten, ohne dich explizit darauf hin zu weisen, wie komplett bloed du doch tatsaechlich bist.....

Tatsächlich habe ich übersehen, daß die Strecke als innerorts bezeichnet wurde. Dir könnte sowas natürlich niemals nicht geschehen.

Aber Du läßt es dir nicht nehmen, das gehörig auszukosten.

 

Trotzdem bleibt die Tatsache, daß hier eine längere unbebaute Waldstrecke als innerorts ausgeschildert wurde.

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Dann belege gefälligst die Behauptung, daß diese Strecke tatsächlich i.g.O. ist und nicht nur vielleicht igO. sein könnte.

(Hervorhebung durch mich)

Nach diesem Gepampe wäre eine Entschuldigung statt Deiner dümmlichen Reaktion angebracht gewesen. Aber so viel Größe kann man wohl nicht ernsthaft erwarten.

 

Aber Du läßt es dir nicht nehmen, das gehörig auszukosten.

Ach Du lieber HImmel. Du bist nicht in der Lage, unfallfrei wenigstens den ersten Satz eines Zeitungsartikels zu verarbeiten und beschwerst Dich darüber, wenn Du darauf doch eigentlich recht freundlich hingewiesen wirst? Du Armer! Taschentuch, Keks und psychologische Betreuung gefällig?

 

Trotzdem bleibt die Tatsache, daß hier eine längere unbebaute Waldstrecke als innerorts ausgeschildert wurde.

Nö.

 

Auch wenn sie zutrifft ist auf dieser langen Walddurchfahrt :50: mit igO.-Bedingungen sachlich nicht gerechtfertigt.

Das sagt bitte welche Vorschrift?

 

Es gehört wohl zu den Methoden bürokratischer Verkehrsbehinderung, längere Überlandstrecken zwischen Ortsschilder einzuschließen, um damit :50: unter igO.-Bedingungen vorzuschreiben.

Zum einen weißt ja nun auch Du, daß das hier per se nicht der Fall ist, zum anderen ist das auch sonst einfach nur Stammtischgebrabbel.

 

Es belegt wieder einmal deine verkehrsfeindliche Einstellung, daß Du für jede Einschränkung und jede Strafmaßnahme eine angebliche Berechtigung erfindest.

Die Berechtigung der Kontrolle ist die Geschwindigkeitsbeschränkung. Es steht jedem Menschen frei, gegen diese vorzugehen.

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Auch wenn sie zutrifft ist auf dieser langen Walddurchfahrt :50: mit igO.-Bedingungen sachlich nicht gerechtfertigt.

Das sagt bitte welche Vorschrift?

Vorschriften bedeuten für dich wohl alles. :wand:

 

Die Berechtigung der Kontrolle ist die Geschwindigkeitsbeschränkung.

Und welche Berechtigung gibt es für die Geschwindigkeitsbeschränkung? Welche, außer purer Behördenwillkür?

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Vorschriften bedeuten für dich wohl alles.

Du darfst auch gern über sachlich nicht gerechtfertigt referieren. Hauptsache, Du kommst mal mit Inhalten über.

 

Und welche Berechtigung gibt es für die Geschwindigkeitsbeschränkung? Welche, außer purer Behördenwillkür?

Da hast Du natürlich Recht. Gesetze sind nichts anderes als pure Behördenwillkür.

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Tatsächlich habe ich übersehen, daß die Strecke als innerorts bezeichnet wurde. Dir könnte sowas natürlich niemals nicht geschehen.

Das moechte - und wuerde - ich nicht so behaupten wollen. Fehler sind dazu da, dass sie gemacht werden. Allerdings waere meine Reaktion auf einen solchen Fehler eine gaenzlich andere als die deinige, soviel duerfte schon mal klar sein.....

 

Aber Du läßt es dir nicht nehmen, das gehörig auszukosten.

Joh - wenn du mir in deiner Verblendung den Ball so sauber auf den Elfmeterpunkt legst, musst du dich nicht wundern, dass ich dagegen trete und obendrein den Ball auch noch im Tor versenke.....

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Auch wenn sie zutrifft ist auf dieser langen Walddurchfahrt :50: mit igO.-Bedingungen sachlich nicht gerechtfertigt.

Das sagt bitte welche Vorschrift?

 

Ich finde zitiere mal die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO:

 

Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel

1 I. Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden

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Ich finde zitiere mal die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO: (...)

War mir schon klar, daß gerre nichts bringen würde, was seine Behauptung stützen könnte. Das Du nun auch noch mit einer Regelung kommst, die das Gegenteil zeigt, lässt nur einen Schluß zu:

Vorschriften bedeuten für dich wohl alles. :wand:

 

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Die Zeichen sind ... dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.

In dem Video ist aber auf der ganzen Länge der Straße keine Bebauung zu erkennen.

Auch wenn eine Behörde unter Verstoß gegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift eine Landstraße zur Stadtstraße erklärt werden aus den Bäumen daran noch lange keine Häuser. :licht:

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In dem Video ist aber auf der ganzen Länge der Straße keine Bebauung zu erkennen.

Dann ist da auch keine. Also mach Dich auf und verklag' sie!
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^ Warum ich? Wenn solch eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte würde sie schon längst zum Standardrepertoire der einschlägigen Rechtsanwälte gehören.

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Warum ich?

Weil Du mit Deinem Wissen um die korrekte Auslegung der Vorschriften, die Dir wohl eher nichts bedeuten, einfach prädestiniert bist, diesem Irrsinn ein- für allemal ein Ende zu setzen.

 

Wenn solch eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte würde sie schon längst zum Standardrepertoire der einschlägigen Rechtsanwälte gehören.

Was interessiert es einen Anwalt, womit die Behörden den deutschen Autofahrer schikanieren?

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Die Zeichen sind ... dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.

In dem Video ist aber auf der ganzen Länge der Straße keine Bebauung zu erkennen.

Auch wenn eine Behörde unter Verstoß gegen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift eine Landstraße zur Stadtstraße erklärt werden aus den Bäumen daran noch lange keine Häuser. :licht:

 

 

Was verstehst du nicht an den Worten: "Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden" ?

 

Zur Erklaerung, extra fuer dich: Erschlossen heisst nicht, dass da - wie bei deiner Untertasse - eine hohe Mauer das Grundstueck umgeben muss, das waere geschlossen.......

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^ Warum ich? Wenn solch eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte würde sie schon längst zum Standardrepertoire der einschlägigen Rechtsanwälte gehören.

 

Was koennten die wohl daran verdienen? Deine Aussage deutet wohl eher darauf hin, dass du nicht nachdenkst, bevor du schreibst........

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"Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden"

Nur auf deiner Seite der Untertassenmauer erkennst Du in einem Wald eine geschlossene Bebauung, deren Grundstücke erschlossen aber nicht geschlossen sind. :nuts:

Die Untertassenmauer trennt deine Wahnvorstellungen von der realen Welt.

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