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Wie Gehe Ich Richtig Vor?


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Hallo alle zusammen,

 

Situation:

 

Am 9.05. hat mein Vater (nicht eingetragen) ausnahmsweise mein Auto benutzt um an die Arbeit zu kommen.

Dabei wurde er geblitzt mit der begründung "deine Auto beschleunigt viel schneller als meins" :drive: , er wurde Außerorts mit 34km/h zu schnell geblitzt (mobiler Blitzer), 120 € + Treuepunkt sind da kein zucker schlecken mehr.

am 13.06 (mehr als einen Monat später) bekamen ich den Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren" auf meinen Namen (ohne Bild)

neben bei ich Wohne bei meinen Eltern.

 

Ich weiß aber bereits das ich nicht der Fahrer in diesem Zeitraum war.

 

Ich habe mich bereichts im Forum umgesehen aber leider nur "ähnliche" und meistens veraltete Einträge gefunden, bei denen ich mir beim Vorgehen nicht sicher bin.

 

bin auch oftmals auf den Fall der "Verjährung" gestoßen die innerhalb 3 Monate stattfinden kann ... aber ist das immer noch so?

 

 

Das Vorgehen dass ich mir durchgelesen habe, war wie folgt:

1:Anhörung zugeben ohne begründung

2:Wenn die Rechnung kommt, Grundlosverweigern

3:warten bis das Presidium mich anschreibt, auf Grund des Einspruchs

4:antworten mit "ich war nicht der Fahrer" (alibi habe ich war derzeit an der Arbeit/Ausbildung)

5: was dann? wenn nicht ich wer dann weil ich bin der Einzige der das Fahrzeug führen darf, es klaut ja keiner ein Auto lässt sich blitzen und stellt es mir wieder vor die Tür.

 

danke ich Voraus.

Gruß offline.

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Was du mit der Versicherung bezüglich Fahrer vereinbart hast, interessiert die Bußgeldstelle nicht (und geht sie auch nichts an). So, wie du es geschildert hast, könnte es klappen. Wichtig ist, dass du erst nach drei Monaten (ab Tattag) die Fahrereigenschaft bestreitest.

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Eine andere Option, direkt angeben, dass man nicht der Fahrer war. Fahrer angeben. Der Fahrer zahlt die Buße und achtet künftig die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ein Hamburger Feuerwehrmann ist wegen 15 KMH zu schnell zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es kam zu einem Unfall, bei dem zwei Menschen verstarben. Die Richterin erkannte an, dass der Feuerwehrmann auf dem Weg zu einem Einsatz war und "gutes Tun wollte". Dennoch kam sie um das Urteil auf Grund der gravierenden Folgen nicht herum. Und hier wird wieder mal so getan, als sei 34 kmh drüber eine lächerliche Sache und man müsse den Kampf der Gerechten gegen die Straßenverkehrsbehörde führen.

 

(ich drücke der Behörde die Daumen, dass der Schmu nicht klappt)

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@blaulicht: der feuerwehrmann ist wohl kaum wg der 15 km/h verurteilt worden, sondern wg dem verursachten unfall mit todesfolge.

 

wenn er nur 43 km/h gefahren wäre und die umstände entsprechend unglücklich hätte das auch passieren können.

 

in diesem Fall gehts aber um 34 agO, wo bekanntermassen weniger Menschen zu Fuss unterwegs sind, Aber dafür auch andere Gefahren lauern...

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Ich bin neulich geblitzt worden. War mein Fehler. Ich war zu schnell. 76 statt 70. Ich habe überwiesen und gut ist. Zu schnell fahren ist falsch. Wenn kein Unfall passiert hat man Glück. Wenn man erwischt wird muss man zahlen. Wenn man dauernd zu schnell ist muss man sein Verhalten ändern. Wenn man dauernd erwischt wird zwingt die Behörde einen sein Verhalten zu ändern. Wer sich nicht an die Regeln halten will, der muss auch nicht unbedingt fahren. Diese rausmogeln ist meiner Ansicht nach eine Charakterschwäche. Man hat "Mist" gebaut, dann soll man sich auch gerade machen und dazu stehen.

Bezgl. des Blitzens: ich fahre diese Strecke öfter. Ich habe mein Fahrverhalten angepasst und fahre auf diesem Streckenabschnitt die 70 kmh. (auch anders wo achte ich die Limits)

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Danke für die zahlreichen Antworten, Blaulicht deine Aussage kann man natürlich verstehen, sehe ich auch so, aber habe auch eine Zwiespaltige meinung in der Hinsicht, auf überlad sind 70er Schilder ünnötig, wo man die Situation bereits aus 1km erkennt und das schild nur für 50m da steht. (meine meinung)

 

ich werde es mal versuchen. danke für die Infos.

 

Frohes Fahren.

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Ein Hamburger Feuerwehrmann ist wegen 15 KMH zu schnell zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Du bist nicht in der Lage, ein Gerichtsurteil auch nur ansatzweise korrekt wiederzugeben. Oder Du lügst.

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Eine andere Option, direkt angeben, dass man nicht der Fahrer war. Fahrer angeben. Der Fahrer zahlt die Buße und achtet künftig die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ein Hamburger Feuerwehrmann ist wegen 15 KMH zu schnell zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es kam zu einem Unfall, bei dem zwei Menschen verstarben. Die Richterin erkannte an, dass der Feuerwehrmann auf dem Weg zu einem Einsatz war und "gutes Tun wollte". Dennoch kam sie um das Urteil auf Grund der gravierenden Folgen nicht herum. Und hier wird wieder mal so getan, als sei 34 kmh drüber eine lächerliche Sache und man müsse den Kampf der Gerechten gegen die Straßenverkehrsbehörde führen. (ich drücke der Behörde die Daumen, dass der Schmu nicht klappt)

 

Was eigentlich ist dein Begehr in diesem Forum, wenn du eine solche Auffassung vertrittst? Gehe ich Recht in der Annahme, dass du hier also ausschliesslich 'blaulichtern' willst, d.h., dumme Behauptungen aufstellen, Fragen niucht beantworten, Moral predigen, deine Auffassung als die einzig richtige darstellend?

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Ich bin neulich geblitzt worden. War mein Fehler. Ich war zu schnell. 76 statt 70. Ich habe überwiesen und gut ist. Zu schnell fahren ist falsch. Wenn kein Unfall passiert hat man Glück. Wenn man erwischt wird muss man zahlen. Wenn man dauernd zu schnell ist muss man sein Verhalten ändern. Wenn man dauernd erwischt wird zwingt die Behörde einen sein Verhalten zu ändern. Wer sich nicht an die Regeln halten will, der muss auch nicht unbedingt fahren. Diese rausmogeln ist meiner Ansicht nach eine Charakterschwäche. Man hat "Mist" gebaut, dann soll man sich auch gerade machen und dazu stehen.

Bezgl. des Blitzens: ich fahre diese Strecke öfter. Ich habe mein Fahrverhalten angepasst und fahre auf diesem Streckenabschnitt die 70 kmh. (auch anders wo achte ich die Limits)

 

Ich moechte dir mal anraten, dich bei der katholischen Kirche zu melden, vielleicht wirst du ja irgendwann mal heilig gesprochen...... Ansonsten war dein Beitrag mal wieder einer der uebrfluessigen Sorte.

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@offline: Zu Deiner eigentlichen Frage (5.): Bei Ausnutzung aller Fristen sollte sich die Frage hoffentlich nicht stellen, weil die Verjährung für Deinen Dad erreicht ist. Euer Vorgehen ist jedenfalls richtig. Es geht darum, Deinen Vater so lange wie möglich aus der "Schusslinie" zu halten.

 

Zu schnell fahren ist falsch. Wenn kein Unfall passiert hat man Glück. Wenn man erwischt wird muss man zahlen. Wenn man dauernd zu schnell ist muss man sein Verhalten ändern. Wenn man dauernd erwischt wird zwingt die Behörde einen sein Verhalten zu ändern. Wer sich nicht an die Regeln halten will, der muss auch nicht unbedingt fahren. Diese rausmogeln ist meiner Ansicht nach eine Charakterschwäche. Man hat "Mist" gebaut, dann soll man sich auch gerade machen und dazu stehen. Bezgl. des Blitzens: ich fahre diese Strecke öfter. Ich habe mein Fahrverhalten angepasst und fahre auf diesem Streckenabschnitt die 70 kmh. (auch anders wo achte ich die Limits)

1. Es heißt nicht "zu schnell" sondern "schneller als irgendein Blechtäfelchen-Aufsteller empfiehlt".

 

2. Mist baut nicht derjenige, der auf einer Landstraße 104 km/h fährt sondern diejenigen, die unsere Schnellstraßen (sic!) mit Hilfe von Limits ihrem eigentlichen Zweck entfremden und diejenigen, die sich an diesem Unsinn beteiligen, indem sie den Quatsch überwachen und Autofahrer "beanzeigen".

 

Es ist richtig, dass man zu dem Mist stehen sollte, den man baut. Daher hoffe ich, dass mal ein Polizist sich einen Ruck gibt, indem er bekennt, dass er sich seit Jahren - zumindest mittelbar - an diesem Mist beteiligt und um eine gerechte Strafe dafür bittet.

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Eine andere Option, direkt angeben, dass man nicht der Fahrer war. Fahrer angeben. Der Fahrer zahlt die Buße und achtet künftig die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ein Hamburger Feuerwehrmann ist wegen 15 KMH zu schnell zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es kam zu einem Unfall, bei dem zwei Menschen verstarben. Die Richterin erkannte an, dass der Feuerwehrmann auf dem Weg zu einem Einsatz war und "gutes Tun wollte". Dennoch kam sie um das Urteil auf Grund der gravierenden Folgen nicht herum. Und hier wird wieder mal so getan, als sei 34 kmh drüber eine lächerliche Sache und man müsse den Kampf der Gerechten gegen die Straßenverkehrsbehörde führen. (ich drücke der Behörde die Daumen, dass der Schmu nicht klappt)

 

Was eigentlich ist dein Begehr in diesem Forum, wenn du eine solche Auffassung vertrittst? Gehe ich Recht in der Annahme, dass du hier also ausschliesslich 'blaulichtern' willst, d.h., dumme Behauptungen aufstellen, Fragen niucht beantworten, Moral predigen, deine Auffassung als die einzig richtige darstellend?

 

 

Achso, dann ist wohl einzig richtig ErSaFa?!

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Du hast - wieder einmal - keine Ahnung, wovon du faselst. Erstens behauptete ich nicht dass dem so sei - ausserdem waere der in diesem Falle ganz und gar nicht angebracht - und zweitens ist es nun mal so, dass die rechtliche Lage es gestattet, sich aus der Affaere zu ziehen. Demnach sollte man solche Moeglichkeiten, so sie sich bieten, auch nutzen. Man muss sich schon fuer etwas besonders Tolles halten, wenn man den unterwuerfigen Untertan geben moechte - ersatzweise kann man sich natuerlich auch 'Blaulicht' nennen. Noch etwas extra fuer dich, zum Nachdenken (wohlwissend, dass ich hiermit Perlen vor die Saeue werfe): Denke doch mal den ueber eigentlichen Sinn dieses Forums nach!

 

Es soll jedenfalls keine Plattform fuer moralinsaure Polizisten sein, die von sich selbst meinen, das Nonplusultra der Gesellschaft dar zu stellen und immer Recht zu haben!

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Es hat nie aufgehört, dass Du mit Deiner Meinung, Deinen Auffassungen, Deiner Darstellung und Deiner Art zu schreiben nur und ausschließlich Du hier aneckst.

 

Also arbeite an Dir und Deiner überheblich, arroganten, moralingesteuerten und hier im Forum völlig fehl am Platze sein Art und ggf. wird Dein Auftreten hier etwas weniger Gegenwind verursachen.

 

Ansonsten bist nämlich auschließlich Du derjenige der hier in den Fachthemen (die ich lese) nur rumnervt.

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Hallo,

macht weiter mit Ersatzfahrerpielchen, wenn dann die generelle Fahrtenbuchpflicht kommt wisst ihr warm die eingeführt wurde. Alternativ Variante Östereich, als Halter oder rechtmäßig Verfügugnsberechtigter nicht wissen wer aktuell zum Verstoßzeitpunkt den Wagen fuhr, für die Personen ein deutliches Bußgeld.

Gerne in aufsteigender gesamtschuldnerischen Haftung für die Bußgelder.

 

Ist der Fahrer nicht zahlungsfähig, dann zahlt der Halter......

 

Halterrisiko ist auch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers.

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Es hat nie aufgehört, dass Du mit Deiner Meinung, Deinen Auffassungen, Deiner Darstellung und Deiner Art zu schreiben nur und ausschließlich Du hier aneckst.

Sonst schreibt ja auch fast keiner mehr.

 

Nicht jeder ist so zäh wie Blaulicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Es hat nie aufgehört, dass Du mit Deiner Meinung, Deinen Auffassungen, Deiner Darstellung und Deiner Art zu schreiben nur und ausschließlich Du hier aneckst.

Sonst schreibt ja auch fast keiner mehr.

Wenn keine Fragen kommen, braucht man auch nicht (wie @Blaulicht) irgendetwas von sich zu geben nur um seinen Beitragszähler zu puschen...

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Es hat nie aufgehört, dass Du mit Deiner Meinung, Deinen Auffassungen, Deiner Darstellung und Deiner Art zu schreiben nur und ausschließlich Du hier aneckst.

Sonst schreibt ja auch fast keiner mehr.

 

Nicht jeder ist so zäh wie Blaulicht.

 

Na ja, "zäh" ist ein wirklich schöner Euphemismus.....

 

Ich beteilige mich nur noch wenig bis gar nicht an blaulichtdominierten Diskussionen, weil ich mich (derzeit) nicht an dem heftig drehenden Drama-Dreieck beteiligen möchte. Vielleicht bringe ich demnächst wieder mehr Drama-Energie auf und bin (wieder) voll dabei, wer weiß.....

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Ich beteilige mich nur noch wenig bis gar nicht an blaulichtdominierten Diskussionen,

Tja, hilft nur nix wenn jemand meint in den Hilfe-/Fachthreads moralingeschwängert und mit Heiligenschein versehen mal wieder "rumblaulichtern" zu müssen...

 

So etwas kann man einem Hilfesuchenden einfach nicht zumuten ohne dazu etwas zu schreiben.

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Man sollte den Hilfesuchenden jedoch nicht nur einseitig seine Ideen vorbeten, sondern auch mal die anderen Optionen aufzeigen.

Da stimme ich Dir erneut zu. Jedoch ist dies hier das "Radarforum".

Was meinst Du, könntest Du ein eigenes Forum betreiben um den Rat -und Hilfesuchenden Deine Ideen aufzuzeigen? Über die Zugriffszahlen wäre dann eine Vergleichsmöglichkeit gegeben.

Spontan fallen mir sogar potentielle Moderatoren Deines Forums ein...

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Was meinst Du, könntest Du ein eigenes Forum betreiben um den Rat -und Hilfesuchenden Deine Ideen aufzuzeigen? Über die Zugriffszahlen wäre dann eine Vergleichsmöglichkeit gegeben.

Spontan fallen mir sogar potentielle Moderatoren Deines Forums ein...

Die Idee gefällt mir. "untertan.de" scheint frei bzw. erwerbbar zu sein - dann noch Kolbenfeder und Blaulicht als Moderatoren und die Sache wird rund.

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Man sollte den Hilfesuchenden jedoch nicht nur einseitig seine Ideen vorbeten, sondern auch mal die anderen Optionen aufzeigen.

Da stimme ich Dir erneut zu. Jedoch ist dies hier das "Radarforum".

Was meinst Du, könntest Du ein eigenes Forum betreiben um den Rat -und Hilfesuchenden Deine Ideen aufzuzeigen? Über die Zugriffszahlen wäre dann eine Vergleichsmöglichkeit gegeben.

Spontan fallen mir sogar potentielle Moderatoren Deines Forums ein...

 

 

Richtig,

aber warum die Empfindlicheit, sind die "Kollegen" Schnellfahrer so sensibel, so wankelmütig daß sie durch Lesen von anderen Meinungen

ihren Seelenfrieden verlieren? Wer zu seinem Fahrstil steht sollte doch Kritik ggf. auch schlicht ignorieren können, ohne daß

die gute Laune verloren geht.

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Tja, hilft nur nix wenn jemand meint in den Hilfe-/Fachthreads moralingeschwängert und mit Heiligenschein versehen mal wieder "rumblaulichtern" zu müssen...

 

 

So etwas kann man einem Hilfesuchenden einfach nicht zumuten ohne dazu etwas zu schreiben.

 

Ja, das sehe ich auch so, zumal ein (neuer) Hilfesuchender möglicherweise nicht sofort erkennen kann, wie @Blaulicht wertehierarchisch strukturiert ist.

 

Andererseits ist es gut, dass er hier schreibt, weil er tatsächlich andere Sichtweisen einbringt, und die dazu noch missverständlich formuliert - ja, es ist gut, dass es @Blaulicht hier im RF gibt.

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Diskutiere nicht mit Idioten - sie ziehen dich auf ihr Niveau herab und schlagen dich mit Erfahrung.

 

Hatte mal einer als Signatur. Der ist inzwischen auch gegangen. Warum wohl?

 

Das ist wohl eine rhetorische Frage - magst Du sie trotzdem beantworten? Auch, weil ich an Deiner Antwort interessiert bin.

 

P.S.: Hervorhebung durch mich

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Geht das schon wieder los? Es (ihr) nervt damit. Diesmal (wieder) von einem Mod ins Abseits gespielt.

 

Ich meine, ich haette dir zu dieser - deiner - unertraeglichen Art und Weise letztens ein paar deutliche Worte als Moderator geschrieben. Es scheint, du hast sie bereits wieder verdraengt......

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Hallo,

macht weiter mit Ersatzfahrerpielchen, wenn dann die generelle Fahrtenbuchpflicht kommt wisst ihr warm die eingeführt wurde. Alternativ Variante Östereich, als Halter oder rechtmäßig Verfügugnsberechtigter nicht wissen wer aktuell zum Verstoßzeitpunkt den Wagen fuhr, für die Personen ein deutliches Bußgeld.

Gerne in aufsteigender gesamtschuldnerischen Haftung für die Bußgelder.

 

Ist der Fahrer nicht zahlungsfähig, dann zahlt der Halter......

 

Halterrisiko ist auch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers.

 

Das Risiko der hier diskutierten ErSaFa-Methode, die aber, ich verweise darauf noch einmal explizit, in diesem Thread ueberhaupt nicht zur Diskussion steht (waere schoen, wenn alle, die sich sonst allgemein nur an Diskussionen beteiligen, die solche Dinge gar nicht betreffen [sprich: keine Ahnung davon haben], auch mal verinnerlichen wuerden!), ist allgemein bekannt. Allerdings ist die generelle Fahrtenbuchpflicht, die daraus entstehen koennte, wohl doch eher der Wunschtraum so mancher verquer denkender Obrigkeitshoeriger......

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Richtig,

aber warum die Empfindlicheit, sind die "Kollegen" Schnellfahrer so sensibel, so wankelmütig daß sie durch Lesen von anderen Meinungen

ihren Seelenfrieden verlieren? Wer zu seinem Fahrstil steht sollte doch Kritik ggf. auch schlicht ignorieren können, ohne daß

die gute Laune verloren geht.

Wenn Du magst, liebste Kolbenfeder, lies doch einmal den Eröffnungsbeitrag.

Ich glaube, dass hier ganz konkret eine Frage gestellt wurde. Diese Frage, liebste Kolbenfeder, wurde hinreichend beantwortet.

Bis, ja bis "Blaulicht" erneut mit seiner bekannten "Blaulichterei" (TM schon drauf?) den Trollen ins Handwerk pfuschte.

 

Ich bin überzeugt, dass sowohl der TE als auch sein Vati in grösstem Seelenfrieden leben und jedwede Kritik lächelnd abtun.

 

 

BTW: Hast Du schon über PedroK's Idee sinniert? Sicher würden viele Nutzer des RF's Gastbeiträge schreiben. Also auf Gegenseitigkeit beruhend, meine ich.

 

@TE: So wie Du es geplant hast, würde ich es angehen. Doch alle Fristen voll ausreizen.

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Hallo,

 

jedes Ding hat 2 Seiten.

Vielleicht sollte man vorher mal die Sachen auseinander halten.

Wir haben

a) Einen dokumentier Fehler des VT's

b) Eine - Entschuldigung - haarsträubende Ausrede für den Fehler aus a)

c) mögliche Folgen die bei 'Verständnis' für die Ausrede entstehen können.

d) der rechtliche Hintergrund der ja weitestgehend klar ist.

 

Spätestens nach @Blaulichts-Beitrag sind wir aus der Betrachtung von Punkt d) ja raus.

 

Deshalb Punkt b-c:

Wenn der Fahrer die 'Ausrede' ernst meint, dann sollte seine Eignung zur Führung eines KFZ's überprüft werden.

Er hat nämlich selbst zugegeben,das Fahrzeug nicht(!) sicher beherrschen zu können - und das schon in einer Situation wo offenbar keinerlei besondere Aufmerksamkeit gefordert war.

Wie würde das wohl in einer Grenzsituationen aussehen ?

Unterschätzt der Fahrer demnächst ggf. die Geschwindigkeit des Fahrzeuges und ist vor einer roten Ampel zu schnell zum rchtzeitigen Anhalten oder fliegt in einer Kurve ab ?

Wie war das: Wenn ich jemanden mein Fahrzeug überlasse, obwohl ich weiss dass er nicht fahrtüchtig ist trage ich eine Mitschuld (Beihilfe) .

Aus dieser Sicht wäre der moralische Zeigefinger von Blaulicht also durchaus angebracht.

Ob der Halter - der ja seinen Vater viel besser kennt - deshalb Angst um seinen Vater / das Fahrzeug / die anderen VT's bekommen muß, steht auf einen anderen Blatt. Das können wir hier unmöglich bewerten.

 

 

Allerdings ist die generelle Fahrtenbuchpflicht, die daraus entstehen koennte, wohl doch eher der Wunschtraum so mancher verquer denkender Obrigkeitshoeriger.....

Es reicht doch schon, wenn die Fahrtenbuchauflage als Folge einens unaufgeklärten (punktebehafteten) Verstosses in den Katalog kommt.

Aber vermutlich wird es im Zuge der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten eher zu einer EU-weiten Halterhaftung kommen.

 

"In unklaren Fällen bestehe die persönliche Schuld des Halters darin, mit seiner Verweigerungshaltung die Wahrheit nicht zu unterstützen."

 

Gruß,

AnReRa

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b) Eine - Entschuldigung - haarsträubende Ausrede für den Fehler aus a)

Ich persoenlich empfinde diese "Ausrede" als gar nicht so haarstraeubend.....

 

Spätestens nach @Blaulichts-Beitrag sind wir aus der Betrachtung von Punkt d) ja raus.

Ja, aber auch nur, weil er erklaerende Worte nicht versteht und - anstatt zu schweigen und damit der Angelegenheit ein Ende zu bereiten - hier herum heult und sich in penetranter Art und Weise (Wie ueblich fuer ihn) als unschuldiges Opfer dar zu stellen versucht.

 

Deshalb Punkt b-c:

Wenn der Fahrer die 'Ausrede' ernst meint, dann sollte seine Eignung zur Führung eines KFZ's überprüft werden.

Er hat nämlich selbst zugegeben,das Fahrzeug nicht(!) sicher beherrschen zu können - und das schon in einer Situation wo offenbar keinerlei besondere Aufmerksamkeit gefordert war.

Ich finde es doch etwas sehr verwegen, aus der Tatsache, dass da jemand in einem besser als sein eigenes Fahrzeug beschleunigendem Auto mal die zul. Hoechstgeschwindigkeit uebertritt, die Unfaehigkeit der Beherrschung eines Fahrzeuges basteln zu wollen. Meinst du nicht, dass du da etwas heftig uebertreibst? Deinen Claqueur frage ich lieber erst gar nicht, der antwortet ohnehin nie......

 

Wie würde das wohl in einer Grenzsituationen aussehen ?

Unterschätzt der Fahrer demnächst ggf. die Geschwindigkeit des Fahrzeuges und ist vor einer roten Ampel zu schnell zum rchtzeitigen Anhalten oder fliegt in einer Kurve ab ?

Das ist doch wohl eine sehr hanebuechene Spekulation.....

 

Wie war das: Wenn ich jemanden mein Fahrzeug überlasse, obwohl ich weiss dass er nicht fahrtüchtig ist trage ich eine Mitschuld (Beihilfe) .

Aus dieser Sicht wäre der moralische Zeigefinger von Blaulicht also durchaus angebracht.

Es ist schon eine mehr als merkwuerdige Sichtweise, die dahin geht, dass jemand fahruntuechtig sei, nur weil er mal das Tempolimit ueberschreitet..... Wir wollen doch einmal festhalten, dass der Tatort ausserhalb geschlossener Ortschaften war - und wenn nun einer, der jahrelang Ente fuhr, ploetzlich mit einem 200-PS Auto ueber die Landstrasse faehrt mal - eventuell sogar nur kurzzeitig - zu schnell faehrt, a's fahruntuechtig hin gestellt wird, dann sollte sich der, der dieses behauptet, doch mal an den Kopf fassen...... Somit bleibt einzig fest zu halten, dass die Blaulichterei gaenzlich unangebracht war - wie so oft in diesem Forum.

 

Ob der Halter - der ja seinen Vater viel besser kennt - deshalb Angst um seinen Vater / das Fahrzeug / die anderen VT's bekommen muß, steht auf einen anderen Blatt. Das können wir hier unmöglich bewerten.

Tja, gerade weil du diese Sichtweise geschildert hast, miuss ich dich schon fragen, warum du dann die moralinsaure Blaulichterei als angemessen betrachtest?

 

Es reicht doch schon, wenn die Fahrtenbuchauflage als Folge einens unaufgeklärten (punktebehafteten) Verstosses in den Katalog kommt.

Das sind Wunschtraeume - und ich sage lieber nicht, wessen.....

 

Eine Fahrtenbuchauflage ist in dem hier diskutierten Fall durchaus moeglich, aber hier nun konstruieren zu wollen, dass diese nun irgendwann als Pflichtauflage kommen wird, wenn man konsequent die Luecken nutzt, halte ich doch fuer sehr heftige Angstmache......

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Du bist wirklich der Meinung es macht 'plopp' und plötzlich sitzt man in einem unbekannten Fahrzeug auf der Landstraße bei Tempo 70 und tritt gerade jetzt zum erstenmal auf's Gas ?

Nun gut, wenn Du das als realistisch ansiehst ...

Nun, ich weiss, dass man, wenn man zum ersten male mit einem Auto faehrt, das sehr viel staerker als das eigene beschleunigt, sehr leicht ueber's Tempolimit hinaus schiesst. Ist es dann noch so ein Auto, in dem man gar nicht richtig realisiert, wie schnell man gerade faehrt - weil es eben nicht klappert, quietscht und scheppert -, dann ist das sehr gut nachvollziehbar.

 

Mindestens genauso hanebuechen wie die Annahme, das der Fahrer genau zu diesem einen Zeitpunkt das erste Mal das Gaspedal betätigt hat und dabei genau das erste Mal die zHg überschritten hat.

Wer hat eine solche Annahme getaetigt? Ich nicht, der TE nicht und der Vater hat solches auch nichyt als Ausrede genutzt. Einzig du bist derjenige, der da solches in den Fall hinein konstruiert, um deine hanebuechene Argumentation zu unterfuettern.

 

Ähm, Du hast gelesen was ich geschrieben habe ?

Es ging ausdrücklich um die Ausrede und deren mögliche Folgen sofern man diese als solche gelten läßt.

Es ging darum, dass du dem Vater die Faehigkeit, ein KFZ zu fuehren, absrichst, basierend auf der Tatsache, dass er mit 34 km/h ueber dem Limit geblitzt wurde.

 

Du hast wirklich nicht verstanden was ich geschrieben hab.

Du erinnerst mich an ein Mitglied hier, das viel schreibt und wenig aussagt......

 

Nicht ich habe den Fahrer als 'fahruntauglich' hingestellt, sondern dass hat er höchst selbst getan.

Er hat nämlich - nach eigener Einlassung - das Fahrzeug scheinbar nicht(!) unter Kontrolle gehabt.

Er hat - nach eigener Aussage - fest gestellt, dass das Fahrzeug schneller beschleunigt als sein eigens, alles andere konstruierst DU!

 

Das hatte ich ja auch nicht weiter bewertet, sondern nur bemerkt, dass der Gesetzgeber diese 'Lücke' schließen kann wenn es ihm zu bunt wird, in dem er dem Halter eine Art 'Mitwirkungspflicht' auferlegt.

Wuerde der Gesetzgeber hier eine Dringlichkeit erkennen, waere das schon laengst geschehen, die Luecke naemlich existiert schon immer....

 

Deshalb ja auch der Hinweis mit den Plänen zur EU zur grenzübergreifenden Verfolgung und Halterhaftung ...

Das duerfte einer der Plaene sein, die auf Nimmerwiedersehen in einer Schublade verschwinden.....

 

Hinweis: Dieser Beitrag entstammt meiner Feder. Offensichtlich habe ich versehentlich anstatt "Zitieren" den Button "Bearbeiten" geklickt und es nicht bemerkt, als ich den Beitrag einstellte. Ich bitte 'anrera' um Verzeihung und moechte ihm versichern, dass niemand seinen account gehackt hat.

Edited by HarryB
Hinweis eingefuegt!
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Der Gedanke von @anrera ist gar nicht verkehrt. Ein Autofahrer fährt mit einem fremden Fz und sagt, dass das Fz zu schnelle beschleunigt hätte und er deswegen die Geschwindigkeitsbeschränkung hätte nicht beachten können. Was, wenn jemand vor ihm anfährt und sein Fz wieder zu schnell beschleunigt? Auffahrunfall.

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@Blaulicht

Trennen wir uns doch mal von der Geschwindigkeitsüberschreitung an sich.

Ein Fahrzeug mit (deutlich) höherer Leistung unterliegt trotzdem der gleichen Fahrphysik, nur dass man eben sehr viel leichter/schneller den Grenzbereich erreicht. Im beschriebenen Fall will der Fahrer das - ganz zufällig natürlich - agO erfahren haben und hat dabei 'nur' die zHg überschritten.

Was wäre, wenn er das dummerweise in einer engen Rechtskurve und Gegenverkehr hätte erfahren muessen ?

 

"... Oooch, bei meiner Ente konnte ich schon am Kurveneingang Vollgas geben ... und HarryB hat gesagt das geht in Ordnung wenn man das nur 'mal' macht ..."

Ich habe Dich @HarryB doch richtig verstanden dass man dass dem langjährigen Entefahrer agO zubilligen muß, oder ? :whistling:

 

... und wenn nun einer, der jahrelang Ente fuhr, ploetzlich mit einem 200-PS Auto ueber die Landstrasse faehrt mal - eventuell sogar nur kurzzeitig - zu schnell faehrt ...

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Dich @HarryB doch richtig verstanden dass man dass dem langjährigen Entefahrer agO zubilligen muß, oder ? :whistling

Nein, das hast du voellig falsch verstanden. Es geht um die Beschleunigung auf ganz normaler Strecke und keinesfalls in Kurven oder so. Aber das haettest du dir auch denken koennen, jedoch ziehst du es offensichtlich vor, gemeinsam mit unserem penetranten Oberlehrer zu blaulichtern......

 

Merke: Der VT, den ich hier "verteidige" hat keinen Unfall gebaut, ist aus keiner Kurve gefahren, hat keinen Wildunfall erlitten, sondern war einfach nur mal dort zu schnell, wo gerade ein Blitzer stand. Es waere schoen, wenn du es meistern koenntest, diese Fakten zu beachten und nicht irgendwelche kruden Gedankenspiele deinerseits in die Diskussion ein zu bringen versuchst....

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1. Es heißt ... "schneller als irgendein Blechtäfelchen-Aufsteller empfiehlt".

 

2. ... unsere Schnellstraßen

 

... Daher hoffe ich, dass mal ein Polizist sich einen Ruck gibt, indem er bekennt, dass er sich seit Jahren - zumindest mittelbar - an diesem Mist beteiligt...

 

1. so heißt das nicht

2. offiziell haben wir hier in Deutschland keine Schnellstrassen, so daß deine weitere Argumentation hinfällig ist.

 

Ich bekenne, daß ich mich seit Jahren, sogar unmittelbar, an Geschwindigkeitsüberwachungen mit unterschiedlichsten Messmethoden beteiligt habe und mich auch weiterhin daran beteiligen werde. Ich bekenne weiterhin, daß ich als Zeuge vor Gericht stets wahrheits- und pflichtgemäß ausgesagt habe, um dem Raser eine gerechte Strafe (Buße) zukommen zu lassen. Auch bekenne ich, daß ich mich über jeden Raser ärgere, der uns durch die Lappen geht. Ich gelobe mir noch mehr Mühe zu geben, um künftig noch bessere Fotos zu machen, denn höre, früher oder später kriegen wir jeden.

 

 

Merke: Der VT, den ich hier "verteidige" hat keinen Unfall gebaut, ist aus keiner Kurve gefahren, hat keinen Wildunfall erlitten...

Zum Glück, ist diesem VT nichts schlimmes passiert, was wohl eher dem Zufall zuzuschreiben ist.

 

 

... sondern war einfach nur mal dort zu schnell, wo gerade ein Blitzer stand.

 

Warum zahlt er dann nicht einfach mal das Bußgeld und zeigt so seine Dankbarkeit, daß nichts schlimmeres passiert ist.

 

 

Gruß

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2. offiziell haben wir hier in Deutschland keine Schnellstrassen, so daß deine weitere Argumentation hinfällig ist.

Betreibst du hier nicht Wortklauberei (lass' dich bloss nicht vom Oberlehrer erwischen!)? Schnellstrasse ist in D'land der umgangssprachliche Begriff fuer Kraftfahrstrasse......

 

Zum Glück, ist diesem VT nichts schlimmes passiert, was wohl eher dem Zufall zuzuschreiben ist.

Wie kommst du darauf?

 

Warum zahlt er dann nicht einfach mal das Bußgeld und zeigt so seine Dankbarkeit, daß nichts schlimmeres passiert ist.

Weil ihm die Luecke im Recht erlaubt, ungestraft aus der Sache heraus zu kommen.

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2. offiziell haben wir hier in Deutschland keine Schnellstrassen, so daß deine weitere Argumentation hinfällig ist.

Betreibst du hier nicht Wortklauberei (lass' dich bloss nicht vom Oberlehrer erwischen!)? Schnellstrasse ist in D'land der umgangssprachliche Begriff fuer Kraftfahrstrasse......

 

Nicht nur umgangssprachlich. Duden:

gut ausgebaute, meist wenigstens vierspurige Straße für den Schnellverkehr

Die Dinger werden gebaut, damit Personen und Waren schnell von A nach B gelangen.

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Es geht um die Beschleunigung auf ganz normaler Strecke und keinesfalls in Kurven oder so.

Sag doch gleich dass Du die Strecke und die Position des Blitzers kennst.

 

Merke: Der VT, den ich hier "verteidige" hat keinen Unfall gebaut, ist aus keiner Kurve gefahren, hat keinen Wildunfall erlitten

Es ist wirklich erstaunlcih was Du schon alles über den Fahrer weißt.

Es gibt nur eine Erklärung: Du warst es selber. :o

 

Aber nun reicht es.

 

Aber das haettest du dir auch denken koennen,

Ich habe meinen Einleitenden Satz nicht umsonst im Konjunktiv geschrieben.

Wenn der Fahrer die 'Ausrede' ernst meint ..

Ich habe nirgends geschrieben, dass ich daran glaube. Ergo hättest Du Dir denken können, dass es tatsächlich nur ein Gedankenspiel war.

 

 

Und

 

 

Deshalb ja auch der Hinweis mit den Plänen zur EU zur grenzübergreifenden Verfolgung und Halterhaftung ...

Das duerfte einer der Plaene sein, die auf Nimmerwiedersehen in einer Schublade verschwinden.....

 

Das sehen EU-Länder wie z.B. Frankreich, Italien und die Niederland bekanntlich anders.

Und da die EU schon viel Unsinn verzapft hat, bin ich skeptisch wie lange sich Dland noch dagegen wehren kann (Insbesondere weil es die Halterhaftung im ruhenden Verkehr ja schon gibt) Denn Halterhaftung würde die grenzüberschreitende Verfolgung deutlich vereinfachen und das möchte auch die dt. Regierung.

 

Gruß,

AnReRa

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Ich habe nirgends geschrieben, dass ich daran glaube. Ergo hättest Du Dir denken können, dass es tatsächlich nur ein Gedankenspiel war.

Warum dann die Aufregung, in diesem Falle habe ich dir ja auch nur erwidert, dass dein "Gedankenspiel" hanebuechen ist und jeglicher Grundlage entbehrt.

 

Wie du allerdings Unterstellungen und ungerechtfertigte Annahmen in deine "Gedankenspiele" einfliessen laesst, zeigt der erste Satz in deinem obigen Beitrag mehr als deutlich auf:

 

Sag doch gleich dass Du die Strecke und die Position des Blitzers kennst.

Daher meine ich, dass es wohl besser ist, eine derart unsinnige Diskussion m it dir zu unterlassen......

 

Das sehen EU-Länder wie z.B. Frankreich, Italien und die Niederland bekanntlich anders.

Und da die EU schon viel Unsinn verzapft hat, bin ich skeptisch wie lange sich Dland noch dagegen wehren kann (Insbesondere weil es die Halterhaftung im ruhenden Verkehr ja schon gibt)

Du tust ja so, als ob diese Plaene bereits existierten. Ich habe noch nichts davon gehoert, was aber nichts heissen soll. Jedoch draengt sich mir hier eher der Eindruck auf, es handele sich um Phantasien verdrehter Panikmacher........

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