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Ich habe mal die Suche bemüht, allerdings konnte man aus den Antworten nicht wirklich schlau werden.

 

Folgender Sachverhalt:

Eine Schweizerin wurde mit dem Fahrzeug des Partners im Punktebereich in Deutschland geblitzt. Dass Post kommen wird ist klar, aber kann das Geld auch in der Schweiz eingetrieben werden?

 

Wenn nein, wie lang dürfte denn die Person nicht in Deutschland einreisen, um der Strafe zu entkommen?

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wie lang dürfte denn die Person nicht in Deutschland einreisen, um der Strafe zu entkommen?

Vielleicht länger, als sie das Auto mit ihrem jetzigen Kennzeichen behält. Und um sicher zu sein, Grenzübertritte mit Paßkontrolle meiden.

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Wo ist der Unterschied zu einem deutschen Fahrzeug? Der SB erkennt Fahrer ungleich Halter, also bekommt der einen Zeugenbefragungsbogen. Da der Halter aber im Ausland lebt, kann nicht vor Ort ermittelt werden, wer denn nun die junge Dame am Steuer ist.

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Moin Moin

 

 

... aber kann das Geld auch in der Schweiz eingetrieben werden?

Ja

 

 

Und das heißt also, dass Deutschland das Geld in der Schweiz nicht eintreiben kann?

Nein.

 

 

Ans Geld kommt die deutsche Bußgeldstelle in dem Falle eh nicht?

Doch

 

 

Es existiert ein bilaterales Abkommen zwischen den Staaten, der

"Deutsch-schweizerische Polizeivertrag"

Dort ist der Art. 37 maßgebend.

Guckst du hier:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCAQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.admin.ch%2Fch%2Fd%2Fas%2F2003%2F1026.pdf&ei=xY2iU_DJEOnL0QW67YHICg&usg=AFQjCNEycSazQ62Q2ONT1uQgtIfQ6q__xg&bvm=bv.69411363,d.bGQ

 

 

Gruß

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in diesem falle ist doch die Fahrerin gar nicht bekannt. Die frage ist, ob die schweizer behörde behilflich ist, die fahrerin zu ermitteln. ob sie die ehefrau des halters ist, wissen wir nicht, ob sie an der selben adresse gemeldet ist wie der Halter, wissen wir auch nicht.

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Moin Moin

 

 

Die frage ist, ob die schweizer behörde behilflich ist, die fahrerin zu ermitteln.

Der Art. 35 Abs. 9 des o.g. Vertrages läßt jedenfalls eine solche Amtshilfe zu.

 

 

Hat die Schweiz eigentlich sowas wie die Lenkerermittlung in Österreich?

 

 

Gruß

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Und das heißt also, dass Deutschland das Geld in der Schweiz nicht eintreiben kann?

Daß Deutschland und Österreich ihre Bußgelder auch im jeweils anderen Land eintreiben ist bekannt. Bestünde solch eine Regelung auch zwischen D und der Schweiz wäre das im Forum schon erwähnt worden. Mir ist davon nichts bekannt.

Ein Abkommen wie zwischen Deutschland und Österreich hat Frankreich mit den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, der Schweiz und Spanien abgeschlossen, aber (noch) nicht mit Deutschland und Italien.

Ob der von Sobbel zitierte Vertrag zum Eintreiben von Bußgeldern im Ausland taugt bleibt abzuwarten.

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Rein interessehalbe:

Wie geht es weiter wenn der Halter sich 'totstellt' ?

Die Schweitzer Behörden werden den dt. Kollegen doch wohl kaum einen Blick in ihr EMA gewähren sofern da nicht konkrete Personenanfragen anstehen, oder ?

 

So was wie 'Fahrtenbuch' dürfte für Halter ja uninteressant sein, oder müsste der Halter/Fahrer ein solches ab Grenzübertritt nach Dland tatsächlich mitführen ?

 

Gruß,

AnRaRa

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Nicht nur Deutschland und Österreich tun das, sondern (ab 70 Euro) mittlerweile alle EU-Staaten.

Was tun alle EU-Staaten? Ein Abkommen über Datenaustausch zwischen den meisten Staaten der EU wurde schon mehrmals laut herausposaunt. Zur Eintreibung von Bußgeldern für andere Staaten bedarf es jedoch noch weiterer Abkommen, wie sie zwischen D und Österreich, aber nicht z.B. zwischen D und Frankreich bestehen. Hier siehst Du unter anderem, in welchen Ländern französische Bußgelder eingetrieben werden, Deutschland gehört nicht dazu. Und wurde schon einmal davon berichtet, daß Verkehrs-Bußgelder aus Polen oder Dänemark hier vom deutschen Staat eingetrieben worden sind?

 

Und auch der Vertrag mit der Schweiz "taugt" etwas...

 

Dann wundert es mich, daß in diesem Forum noch nicht darüber geschrieben worden ist. Wir werden ja sehen, ob handysammler über die Einziehung des Bußgeldes berichtet.

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Moin Moin

 

 

Ein Abkommen über Datenaustausch zwischen den meisten Staaten der EU wurde schon mehrmals laut herausposaunt.

Zumindest für den Austausch der für die Bußgeldvollstreckung erforderlichen Daten, böte ebenfalls der Art. 35 von o.g. Vertrag die Möglichkeit.

 

 

 

 

Zur Eintreibung von Bußgeldern für andere Staaten bedarf es jedoch noch weiterer Abkommen, wie sie zwischen D und Österreich, aber nicht z.B. zwischen D und Frankreich bestehen.

Wenn ich mich recht entsinne, geht es hier um die Schweiz.

 

Worauf QTreiberin anspielte war wohl der Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen.

In Deutschland umgesetzt im Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (geändert 2010). Da geht es im 9. Teil um Bußgelder.

Diesen Rahmenbeschluß haben inzwischen die meisten EU Staaten umgesetzt, u.a. auch Frankreich und Dänemark.

 

 

Dann wundert es mich, daß in diesem Forum noch nicht darüber geschrieben worden ist. Wir werden ja sehen, ob handysammler über die Einziehung des Bußgeldes berichtet.

 

Nur weil über etwas in diesem Forum nichts geschrieben wurde, heißt doch nicht, daß dies nicht existent ist.

Die Frage war auch nicht, ob tatsächlich vollstreckt wird, sondern ob vollstreckt werden kann.

Und auf Grundlage des deutsch-schweizerischen Polizeivertrages kann vollstreckt werden.

 

 

Gruß

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Nach meinem Wissenstand sind die deutschen Behörden ( nicht sehr motiviert ) bei der Fahrerermittlung behilflich.

 

Und das war schon. Schweizer Bußgelder können in D nicht eingetrieben werden. Schließlich ist die Schweiz EU-Ausland. Was Neues über das Thema habe ich bislang nicht gehört.

 

MfG.

 

hartmut

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Schweizer Bußgelder können in D nicht eingetrieben werden. Schließlich ist die Schweiz EU-Ausland. Was Neues über das Thema habe ich bislang nicht gehört.

 

Doch, dafür gibt es ja den von @Sobbel oben verlinkten Vertrag zwischen D und der Schweiz.

 

Dort ist der Art. 37 maßgebend.

 

Guckst du hier:

 

http://www.google.de....69411363,d.bGQ

 

 

Heißt, eingetrieben werden können sie, ob es auch gemacht wird... kA.

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Heißt, eingetrieben werden können sie, ob es auch gemacht wird... kA.

Auskunft laut ADAC

Derzeit besteht für sie aber weiterhin keine Möglichkeit, nicht bezahlte Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken. Darüber hinaus gibt es keinen Punkteeintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg.

 

Zwar sieht der 2002 in Kraft getretene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag grundsätzlich auch die Vollstreckung von Geldbußen (ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken bzw. 40 Euro) vor, doch sind diese Bestimmungen über die Geldbußeneintreibung bislang noch nicht in Kraft gesetzt. Wann und ob dies erfolgen wird, ist derzeit ungewiss.

https://rechtstreff.de/viewtopic.php?t=509

 

MfG.

 

hartmut

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Schweizer Bußgelder können in D nicht eingetrieben werden. Schließlich ist die Schweiz EU-Ausland. Was Neues über das Thema habe ich bislang nicht gehört.

Doch, dafür gibt es ja den von @Sobbel oben verlinkten Vertrag zwischen D und der Schweiz.

 

Ich würde mal sagen "Jain", denn eine Halterhaftung analog zur Schweiz haben wir hier nicht. Und daher können ohne weiteres entsprechende Verstöße hier auch nicht verfolgt bzw. für die Schweiz mal eben so eingetrieben werden. So jedenfalls mein Kenntnisstand.
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Moin Moin

 

 

Es ist tatsächlich so, wie von Hartmut beschrieben bzw. verlinkt.

Dieser Vertrag ist nur teilweise in Kraft, obwohl mehrfach im Bundesanzeiger bzw. Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Kapitel 6 und einige andere kleinere Absätz sind noch nicht in Kraft.

Keine Vollstreckung von verkehrsrechtlichen Bußgeldern in und aus der Schweiz.

 

 

Gruß

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@Sobbel

Du hast bisher keinen Fall nachgewiesen, in dem ein deutsches Bußgeld von einem Schweizer Bürger in der Schweiz eingetrieben worden ist.

 

Zumindest für den Austausch der für die Bußgeldvollstreckung erforderlichen Daten, böte ebenfalls der Art. 35 von o.g. Vertrag die Möglichkeit.
...

Die Frage war auch nicht, ob tatsächlich vollstreckt wird, sondern ob vollstreckt werden kann.

Und auf Grundlage des deutsch-schweizerischen Polizeivertrages kann vollstreckt werden.

Trotzdem erweckst Du den Anschein, als könnten deutsche Behörden Bußgelder in der Schweiz eintreiben oder eintreiben lassen. Die Erklärung dafür, daß das noch nicht geschehen ist, bleibst Du schuldig.

Ich nehme deshalb an, daß für die Eintreibung von Bußgeldern in einem Partnerland noch weitere Voraussetzungen bestehen, die z.B. zwischen Deutschland und Österreich erfüllt sind, aber nicht zwischen Deutschland und der Schweiz. Offenbar bist Du über diese Voraussetzungen nicht informiert. :lol:

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Moin Moin

 

 

@Sobbel

Du hast bisher keinen Fall nachgewiesen, in dem ein deutsches Bußgeld von einem Schweizer Bürger in der Schweiz eingetrieben worden ist.

Das muß ich auch nicht nachweisen, weil ich nie behauptet habe, daß das geschieht.

 

 

Trotzdem erweckst Du den Anschein, als könnten deutsche Behörden Bußgelder in der Schweiz eintreiben oder eintreiben lassen.

Hier muß ich dir recht geben, das hab ich wohl getan. Allerdings ohne böse Absicht.

Ich habe in dem von mir verlinkten Vertrag den Rechtskraftvermerk gelesen, ohne jedoch in den Fußnoten weiterzulesen.

Mea Culpa, mea maxima culpa.

 

Ich nehme deshalb an, daß für die Eintreibung von Bußgeldern in einem Partnerland noch weitere Voraussetzungen bestehen, die z.B. zwischen Deutschland und Österreich erfüllt sind, aber nicht zwischen Deutschland und der Schweiz. Offenbar bist Du über diese Voraussetzungen nicht informiert. :lol:

Deutschland und Österreich sind EU Staaten und da wird aufgrund eines ganz anderen, nicht bilateralen, EU Regelwerkes vollstreckt (siehe mein Beitrag #16).

Zwischen Deutschland und der Schweiz sind dafür bilaterale Verträge erforderlich. Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag ist so einer, nur halt noch nicht in Gänze in Kraft. Welche Voraussetzungen noch fehlen, werden wohl die Vertragsstaaten wissen.

 

 

Gruß

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Deutschland und Österreich sind EU Staaten und da wird aufgrund eines ganz anderen, nicht bilateralen, EU Regelwerkes vollstreckt (siehe mein Beitrag #16).

Zwischen Deutschland und der Schweiz sind dafür bilaterale Verträge erforderlich. Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag ist so einer, nur halt noch nicht in Gänze in Kraft. Welche Voraussetzungen noch fehlen, werden wohl die Vertragsstaaten wissen.

 

 

 

Zwischen D und A gilt nach wie vor der alte Vertrag, weshalb schon ab 20€ eingetrieben und auch ans Land des Vergehens abgeführt wird. Beim EU Regelwerk ist das ja umgekehrt, weshalb es deshalb schon wirkungslos ist.

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@Sobbel

Du hast bisher keinen Fall nachgewiesen, in dem ein deutsches Bußgeld von einem Schweizer Bürger in der Schweiz eingetrieben worden ist.

Das muß ich auch nicht nachweisen, weil ich nie behauptet habe, daß das geschieht.

Du hättest damit belegen können, daß deine Paragraphenreiterei eine praktische Bedeutung hat. Aber wenn Du darauf keinen Wert legst... :notworthy:

 

 

Deutschland und Österreich sind EU Staaten und da wird aufgrund eines ganz anderen, nicht bilateralen, EU Regelwerkes vollstreckt (siehe mein Beitrag #16).

Das erklärt nicht, warum französische BGBs in Belgien vollstreckt werden, aber in Deutschland nicht. Alle drei Staaten sind in der EU.

Die Quelle dazu hatte ich in #15 verlinkt.

 

... und auch ans Land des Vergehens abgeführt wird. Beim EU Regelwerk ist das ja umgekehrt,

Es muß französische Beamte ganz ungeheuer anspornen, wenn sie wissen, daß ihre umfangreiche Schreibarbeit pour le roi de prusse ist. :rofl:

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