jogian 0 Posted June 10, 2014 Report Share Posted June 10, 2014 Hallo zusammen, mit der neuen Punktereform verschärft sich zwar generell die Gefahr eines Führerscheinentzugs bei wiederholten (mit Punkten geahndeten) Verstößen, aber für die Verjährung wurde die Tilgungshemmung ja abgeschafft. Weiterhin wurden alte Punkte in neue Punkte umgerechnet. An meinem konkreten Beispiel daher meine Frage ans Forum, womit ich denn nun rechnen muss: Verstoß 1 (altes System):Oktober 2012, außerorts 22 km/h zu schnell, 1 Punkt Verstoß 2 (altes System):Februar 2013, außerorts 21 km/h zu schnell, 1 Punkt Punktereform zum 01.05.2014:=> aus (insgesamt) 2 alten Punkten wird 1 neuer Punkt Verstoß 3 (neues System):Mai 2014, außerorts 29 km/h zu schnell, 1 Punkt gem. Bussgeldtabelle ist zunächst mal von 80 EUR zzgl Kosten der Behörde die Rede. Verjähren diese Verstöße nun unabhängig voneinander oder kann bzw muss in meinem Fall weiterhin ein FV von einem Monat verhängt werden, zzgl erhöhtem Bussgeld (bisherige Regel 3x mehr als 20 km/h Überschreitungen innerhalb von 2 Jahren) ? Grüße,jogian Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 10, 2014 Report Share Posted June 10, 2014 Ausweislich der Informationen des KBA verjähren die Sachen unabhängig voneinander. Vermutlich wird es jedoch nicht bei 80 Euro BG bleiben. Ebenso könnte ein FV wegen 3 x über 20 zu schnell drohen.Dies hat allerdings ja auch nichts mit der Verjährung zu tun. Quote Link to post Share on other sites
jogian 0 Posted June 11, 2014 Author Report Share Posted June 11, 2014 Erst einmal danke für Deine Antwort. Ergänzend zu Verstoß 3 sei noch folgendes erwähnt:Der Verstoß erfolgte beim Zufahren auf eine Autobahnbaustelle, zunächst 120 km/h, dann 100 km/h (hier wurde geblitzt, ich wurde also mit 129 km/h gemessen), dann 80 km/h. Die Schilder standen nicht allzu weit auseinander, ich habe dort 2 Tage später (da sich diese Baustelle häufiger verändert) noch einige Fotos zur Dokumentation gemacht. Irgendwo las ich letztens, dass in solchen Fällen eine Chance besteht einem FV zu entkommen (nicht einem erhöhtem Bussgeld), da auf Autobahnen dem Fahrer von seitens der Rechtsprechung eine gewisse "Reaktionszeit" zugestanden wird. Mir war aufgrund der ersten beiden Verstöße durchaus klar, dass ein FV bei einem weiteren Verstoß droht und ich bin seither entsprechend gefahren, nur leider habe ich hier schlicht und ergreifend nicht aufgepasst. Hätte also ein Einspruch gegen einen eventuellen Bussgeldbescheid mit FV unter Hinzuziehung eines Anwaltes (eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden) eine reale Erfolgschance? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 11, 2014 Report Share Posted June 11, 2014 Nein. Die "Reaktionszeit" ist der Geschwindigkeitstrichter 120 > 100 > 80. Damit bleibt Dir genügend Zeit den rechten Fuß etwas zu lupfen und ggf. leicht auf die mittlere Pedale zu setzen. Außerdem sehe ich hier nicht unbedingt ein Fahrverbot (auch wenn es theoretisch möglich wäre). Quote Link to post Share on other sites
Strafzettel 0 Posted June 11, 2014 Report Share Posted June 11, 2014 Die Sache ist aber auch die, dass deine alten Punkte auch umgewandelt werden, oder hast das auch schon berücksichtigt? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 11, 2014 Report Share Posted June 11, 2014 Lesen bildet... Post #1:aus (insgesamt) 2 alten Punkten wird 1 neuer Punkt Quote Link to post Share on other sites
jogian 0 Posted June 12, 2014 Author Report Share Posted June 12, 2014 Danke für Eure Anmerkungen. Ich werde über die weitere Entwicklung berichten. VGjogian Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 12, 2014 Report Share Posted June 12, 2014 Lesen bildet... Post #1:aus (insgesamt) 2 alten Punkten wird 1 neuer Punkt Lesen UND Verstehen bildet... Quote Link to post Share on other sites
jogian 0 Posted August 4, 2014 Author Report Share Posted August 4, 2014 Jetzt ist mir der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert: Bußgeld: 116,50 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot (wie von QTreiberin bereits gemutmaßt) Zusammensetzung des Bußgeldes:Geldbuße: 88,00 Euro (Bußgeld erhöht, da Voreintragung(en) im Fahreignungsregister.)Gebühren: 28,50 Euro Das ist glimpflicher ausgegangen als zunächst befürchtet.Danke nochmals für Eure Meinungen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Danke fuer die Rueckmeldung! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Die 8 Euro Erhöhung wegen der Voreintragung hätte man sich auch noch schenken können. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Hätte schon, aber 10% finde ich noch sehr moderat und trotzdem eine deutliche Warnung, dass es beim nächsten Mal "heftiger" wird. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Natürlich sehe ich dies als gute Entscheidung der Behörde an. Vor allem wenn sonst die pauschale Keule Verdopplung gezogen wird. Ob hier aber wegen der Erhöhung ein höherer Lerneffekt erzeugt wird, bezweifle ich dann doch. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Wenn nicht, tut die nächste Erhöhung dann ggf. richtig weh... bspw. durch ein Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
4reifen 0 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 Ein Fahrverbot gab es hier nicht, da seit der Rechtskraft der letzten Eintragung offensichtlich schon mehr als ein Jahr vergangen war. Rechtskräftig wird ein Bussgeldbescheid, wenn man nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Einspruch dagegen einlegt. Wenn man Einspruch einlegt und sich die Sache verzögert, erfolgt die Rechtskraft u.U. deutlich später. Hier musst Du nun beachten, dass Du innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des aktuellen Bussgeldbescheid nicht noch einmal mit mit mind. 26 km/h zu schnell geblitzt wirst. Dann gibt es ein Fahrverbot aus der Summierung der beiden Taten, auch wenn die eigentliche Fahrverbotsgrenze ausserorts bei 41 km/h und innerorts bei 31 km/h liegt. Das steht oft aber auch als Hinweis auf dem Bussgeldbescheid drauf. Quote Link to post Share on other sites
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