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Tempoverstoß, Wiederholungstat Und Punktereform


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Hallo zusammen,

 

mit der neuen Punktereform verschärft sich zwar generell die Gefahr eines Führerscheinentzugs bei wiederholten (mit Punkten geahndeten) Verstößen, aber für die Verjährung wurde die Tilgungshemmung ja abgeschafft. Weiterhin wurden alte Punkte in neue Punkte umgerechnet.

 

An meinem konkreten Beispiel daher meine Frage ans Forum, womit ich denn nun rechnen muss:

 

Verstoß 1 (altes System):

Oktober 2012, außerorts 22 km/h zu schnell, 1 Punkt

 

Verstoß 2 (altes System):

Februar 2013, außerorts 21 km/h zu schnell, 1 Punkt

 

Punktereform zum 01.05.2014:

=> aus (insgesamt) 2 alten Punkten wird 1 neuer Punkt

 

Verstoß 3 (neues System):

Mai 2014, außerorts 29 km/h zu schnell, 1 Punkt

 

gem. Bussgeldtabelle ist zunächst mal von 80 EUR zzgl Kosten der Behörde die Rede. Verjähren diese Verstöße nun unabhängig voneinander oder kann bzw muss in meinem Fall weiterhin ein FV von einem Monat verhängt werden, zzgl erhöhtem Bussgeld (bisherige Regel 3x mehr als 20 km/h Überschreitungen innerhalb von 2 Jahren) ?

 

Grüße,

jogian

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Ausweislich der Informationen des KBA verjähren die Sachen unabhängig voneinander.

 

Vermutlich wird es jedoch nicht bei 80 Euro BG bleiben. Ebenso könnte ein FV wegen 3 x über 20 zu schnell drohen.

Dies hat allerdings ja auch nichts mit der Verjährung zu tun.

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Erst einmal danke für Deine Antwort.

 

Ergänzend zu Verstoß 3 sei noch folgendes erwähnt:

Der Verstoß erfolgte beim Zufahren auf eine Autobahnbaustelle, zunächst 120 km/h, dann 100 km/h (hier wurde geblitzt, ich wurde also mit 129 km/h gemessen), dann 80 km/h.

 

Die Schilder standen nicht allzu weit auseinander, ich habe dort 2 Tage später (da sich diese Baustelle häufiger verändert) noch einige Fotos zur Dokumentation gemacht. Irgendwo las ich letztens, dass in solchen Fällen eine Chance besteht einem FV zu entkommen (nicht einem erhöhtem Bussgeld), da auf Autobahnen dem Fahrer von seitens der Rechtsprechung eine gewisse "Reaktionszeit" zugestanden wird. Mir war aufgrund der ersten beiden Verstöße durchaus klar, dass ein FV bei einem weiteren Verstoß droht und ich bin seither entsprechend gefahren, nur leider habe ich hier schlicht und ergreifend nicht aufgepasst.

 

Hätte also ein Einspruch gegen einen eventuellen Bussgeldbescheid mit FV unter Hinzuziehung eines Anwaltes (eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden) eine reale Erfolgschance?

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Nein.

 

Die "Reaktionszeit" ist der Geschwindigkeitstrichter 120 > 100 > 80. Damit bleibt Dir genügend Zeit den rechten Fuß etwas zu lupfen und ggf. leicht auf die mittlere Pedale zu setzen.

 

Außerdem sehe ich hier nicht unbedingt ein Fahrverbot (auch wenn es theoretisch möglich wäre).

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  • 1 month later...

Jetzt ist mir der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert:

 

Bußgeld: 116,50 Euro, 1 Punkt, kein Fahrverbot (wie von QTreiberin bereits gemutmaßt)

 

Zusammensetzung des Bußgeldes:

Geldbuße: 88,00 Euro (Bußgeld erhöht, da Voreintragung(en) im Fahreignungsregister.)

Gebühren: 28,50 Euro

 

Das ist glimpflicher ausgegangen als zunächst befürchtet.

Danke nochmals für Eure Meinungen.

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Natürlich sehe ich dies als gute Entscheidung der Behörde an. Vor allem wenn sonst die pauschale Keule Verdopplung gezogen wird.

 

Ob hier aber wegen der Erhöhung ein höherer Lerneffekt erzeugt wird, bezweifle ich dann doch.

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  • 4 weeks later...

Ein Fahrverbot gab es hier nicht, da seit der Rechtskraft der letzten Eintragung offensichtlich schon mehr als ein Jahr vergangen war.

 

Rechtskräftig wird ein Bussgeldbescheid, wenn man nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Einspruch dagegen einlegt. Wenn man Einspruch einlegt und sich die Sache verzögert, erfolgt die Rechtskraft u.U. deutlich später.

 

Hier musst Du nun beachten, dass Du innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des aktuellen Bussgeldbescheid nicht noch einmal mit mit mind. 26 km/h zu schnell geblitzt wirst. Dann gibt es ein Fahrverbot aus der Summierung der beiden Taten, auch wenn die eigentliche Fahrverbotsgrenze ausserorts bei 41 km/h und innerorts bei 31 km/h liegt. Das steht oft aber auch als Hinweis auf dem Bussgeldbescheid drauf.

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