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In Baustelle Geblitzt Worden


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Hallo ich habe mal eine Frage und wollte Eure Meinung dazu hören,

 

Meine Tochter ist mit Ihrem Auto das auf mich zugelassen ist auf der A43 Richtung Münster am 18.05 bei Km 47,3 geblitzt worden.

Sie sagte mir das es eine Baustelle war in der die Geschwindigkeit auf 80 km begrenzt war, Sie wollte ein langsamers Auto Überholen

und sah in diesem Augenblick die Geschwindikeitsbegrenzung war dort 60 km , als sie gerade wieder nach dem Überholen rechts einscheren wollte hats geblitzt , ca 200 - 500 m danach war auch wieder 80 Km in der BAustelle erlaubt. Sie wurde nach abzug der Toleranz mit 82 Km geblitzt das war ja nun in der 60er Zone. Ich finde das richt richtig nach Abzocke zumal es an der Stelle keinen Grund gab eine 60 Km Zone einzurichten und das auch nur für ein kleines Stück. Was meint Ihr sollen wir mal den Rechtsschutz in Anspruch nehmen es geht da um 1 Punkt und 70 Euro bei 82 Km + 28,50 gebühren .

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Baustellen auf denen MENSCHEN arbeiten sind kein Grund ein 60km/h Limit zu setzen?

Das "langsamere" Auto das sie überholt hat war auch nicht zu langsam sondern hat sich wohl schlicht an die Geschwindkeit gehalten.

 

In der Baustelle zu schnell zu fahren und dann nach nem Foto auch noch Abzocke zu schreien finde ich schon dreist...

 

Aber um auf deine Frage zurück zu kommen... nein...spar dir den Rechtschutz...der wird das auch gar nicht mal übernehmen weil das ganze absolut Gesetzeskonform ist und 60 in Baustellen auch nicht unüblich... selbst 40 gibt es teilweise.... und das finde ich gar nicht so verkehrt wenn ich so sehe wie oft die Bauarbeiter oft an der Fahrbahn stehen (müssen).

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@Chris835 : Hast du dir eigentlich schon einmal die Frage gestellt, ob es manchmal besser ist, einfach nichts zu schreiben ? Was denkst du, inwieweit hilft dein völlig unfundierter Post (Rechtsschutz wird nicht übernehmen usw.) dem TE weiter ?

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Baustellen auf denen MENSCHEN arbeiten sind kein Grund ein 60km/h Limit zu setzen?

Das "langsamere" Auto das sie überholt hat war auch nicht zu langsam sondern hat sich wohl schlicht an die Geschwindkeit gehalten.

 

In der Baustelle zu schnell zu fahren und dann nach nem Foto auch noch Abzocke zu schreien finde ich schon dreist...

 

Aber um auf deine Frage zurück zu kommen... nein...spar dir den Rechtschutz...der wird das auch gar nicht mal übernehmen weil das ganze absolut Gesetzeskonform ist und 60 in Baustellen auch nicht unüblich... selbst 40 gibt es teilweise.... und das finde ich gar nicht so verkehrt wenn ich so sehe wie oft die Bauarbeiter oft an der Fahrbahn stehen (müssen).

Also ich hatte ja mit solchen Antworten schon gerechnet, nur wie schon weiter unten geschrieben worden ist sollte man vorher überlegen was man und wie man schreibt, der 18.05 war ein sonntag und ich hatte schon geschrieben das es keinen ersichtlichen Grund gab an der Stelle der Baustelle die bei Km 45 anfing und bis Km 51 ging ( bis zum 31.05. ) laut auskunft des Baustellenregisters und dort ist diese mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Km angegeben. Diese 60er Zone war auch eigentlich nur so kurz das es gerade gereicht hat um zu blitzen, dieses hatte ich nur angefragt ob Ihr es auch alles so für rechtens empfindet. .

Ich habe auch nicht Abzocke geschrien , es war nur meine Meinung, aber es ist ja wie anscheinend wie immer, es wird in den eigenen 4 Wänden heiß Diskutiert aber am ende wenn man mal nachfragt kommen nur Vorwürfe und gegenfragen, deshalb ist es bei uns ja auch so einfach uns Autofahrer zu melken wo es nur geht, siehe Benzinpreise die sich mehrmals am Tage verändern, PKW Maut die sicher kommen wird, usw.

Sicher ist es klardas da wo Menschen Arbeiten besonders Vorsichtig und Umsichtig gefahren werden, aber in einer Baustelle für 400 -600 m eine 60er Zone ohne ersichtlichen Grund einzurichten und dann an einem Arbeitsfreien Sonntag dort zu Blitzen das finde ich Dreist . Diesen Fall gab es schon mal auf der A1 Anschluss A46 von Wupertal dort hatte die A1 eine Geschwindikeitsbegrenzung von 120 KM, dann wurden die Leitplanken ausgewechselt und für ca. 400m eine 100er Zone eingerichtet , und extra eine Parkbucht für das Fotoauto gebaut , das 1. 100er Schild war durch Auffahrende Autos schwer zu erkennen und genau 123 m hinter dem 1. Schild wurden fleißig fotos gemacht , und immer an den Wochenenden in den Morgenstunden

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HI

nicht jeder Grund für eine Beschränkung ist für den Fahrer ersichtlich - muss und kann auch nicht.

Wenn das wirklich nur eine kleine Strecke war, wird das einen Grund gehabt haben, und sei es nur eine Bodenwelle oder ein Punkt, an dem während der Woche gearbeitet wird.

Dass da nicht am WE das Schild abgebaut wird, ist klar, da das eine verkehrsrechtliche Anordnung wäre, die nur die Straßenverkehrsbehörde (und nicht der baustellenpolier) treffen kann.

 

Ich habe auch nicht Abzocke geschrien , es war nur meine Meinung, aber es ist ja wie anscheinend wie immer, es wird in den eigenen 4 Wänden heiß Diskutiert aber am ende wenn man mal nachfragt kommen nur Vorwürfe und gegenfragen, deshalb ist es bei uns ja auch so einfach uns Autofahrer zu melken wo es nur geht, siehe Benzinpreise die sich mehrmals am Tage verändern, PKW Maut die sicher kommen wird, usw.

 

das kannst du schön heute abend am Stammtisch ausdiskutieren - hat aber sicher mit der Sache hier nix zu tun

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ob Ihr es auch alles so für rechtens empfindet. .

Ich muß @hawethie beipflichten.

Zunächst mal sind die Limits da und müessen eingehalten werden. Anders kann es nicht funktionieren.

Zumal es ja offenbar geht, sonst hätte Dein Töchterlein ja kein vermeindlich zu langsames Fahrzeug überholen müssen.

Wenn Du Dich an einem Limit störst, dann steht es Dir frei dieses Limit zu hinterfragen und dessen Anordung an höhrere Stelle zu kritisieren bzw. verwaltungsrechtlich überprüfen zu lassen.

 

Ansonsten ist noch zu sagten, dass im Bereich von Verschränkungen sehr häufig :60: angesagt ist, ganz einfach weil es eng werden kann wenn ein Fahrzeug ausschert. Ein weiterer Grund sind (Baustellen-)Ein- und ausfahrten die nicht zuletzt auch mit Straßenverschmutzungen einhergehen können.

Letztere führt - bei Beschädigungen am heiligen Fahrzeug - gerne zu Verfahren zum Thema "Wer muß wann und wie oft die Straße säubern". Bei geringer Geschwindigkeit ist der Schaden eben unwahrscheinlicher.

(Das stammt nicht von mir).

Außerdem gibt es sehr wohl Baustellen die am Sonntag oder auch gerade Nachts bewirtschaftet werden.

Nur kommt das den Unternehmer eben deutlich teurer und wird daher nur in Ausnahmefällen angewendet.

 

[OT]

Bin mal gespannt, wann die Behörde die Einhaltung der maximalen Fahrzeugbreite auf der linken Spur flächendeckend kontrolliert. Die wenigsten Fahrer wissen nämlich dass in diesem Fall über die Außenspiegel gemessen wird und dieses Maß steht i.d.R. nicht in den Fahrzeugpapieren. Ein heutiger VW Golf VI darf dann genaugenommen nicht mehr links fahren, wenn die Spurbreite dort auf 2 m begrenzt ist. VW-Golf Breite mit Aussenspiegel : 2048 mm

[/OT]

 

 

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[OT]

Bin mal gespannt, wann die Behörde die Einhaltung der maximalen Fahrzeugbreite auf der linken Spur flächendeckend kontrolliert. Die wenigsten Fahrer wissen nämlich dass in diesem Fall über die Außenspiegel gemessen wird und dieses Maß steht i.d.R. nicht in den Fahrzeugpapieren. Ein heutiger VW Golf VI darf dann genaugenommen nicht mehr links fahren, wenn die Spurbreite dort auf 2 m begrenzt ist. VW-Golf Breite mit Aussenspiegel : 2048 mm

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Mittlerweile wird die Spurbreite meist auf 2,10 m begrenzt. Das reicht für den Golf.

 

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Meine Tochter ist mit Ihrem Auto das auf mich zugelassen ist auf der A43 Richtung Münster am 18.05 bei Km 47,3 geblitzt worden.

Parkplatz Haard / Brinkfortsheide. Man muß das nicht als ersichtlichen Grund sehen. Ist aber trotzdem kein großes Wunder, daß dort :60: war.

 

Wann, sagtest Du, wolltest Du bei der zuständigen Behörde nach der Begründung für die Begrenzung fragen?

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