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Mit 47Kmh Zu Schnell Geblitzt In Der Probezeit


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hallo

ich habe heute ein bescheid bekommen, das ich vor 2 wochen mit 47kmh zu schnell außerorts in einer 70er zone geblitzt wurde.. Toleranz haben die nur 4kmh abgezogen von meiner Geschwindigkeit. Das doofe ist halt, das ist ne schnellstraße , da ist dann dauerthaft 100, und eben manchmal an kleinen ausfahrten kurz für paar meter 70, und da ist mir das eben passiert.

Das doofe ist, in 2 monaten endet meine probezeit , und ich habe keine lust das die jetzt um 2 jahre verlängert wird, ich 160 euro zahlen muss, 350 für aufbauseminar, und 2 punkte bekomme.und nicht zu vergessen das 1 monatige fahrverbot. Das auto ist über meine Mutter als 2.wagen eingetragen, aber als halter bin ich angegeben..

Das 2. Problem : ich verdiene nur 350€ , da ich in der ausbildung bin.. davon gehen immer 95€ versicherung weg, 160€ benzin und der rest für lebensmittel oder sonstige sachen ..

 

Habe den Zettel schon wieder weggeschickt heute, gibt es da irgend eine möglichkeit da irgendwie ohne aufbauseminar oder irgendwie etwas günstiger rauszukommen? Natürlich habe ich die Tat begangen aber das kann ich inmoment garnicht bezahlen.. wie ist jetzt eigentlich der weitere ablauf ?

übrigens: normal bin ich nicht so der raser, ich fahre maximal 10kmh über der toleranz ab und zu , nur an diesem morgen war ich sehr spät dran und wollte nicht zu spät auf die arbeit kommen, da das ziemlichen stress gegeben hätte, aber wenn ich jetzt nachdenke wäre ich besser zu spät gekommen als geblitzt zu werden :/

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Die Strafe kann auf Antrag in Raten abgestottert werden. Die Seminargebühren gehen an die Fahrschule, musst Du selber klären. Ich denke mal, das bei dieser Übertretung nicht mit viel Nachsicht zu rechnen ist.

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Hallo erstmal.

 

 

gibt es da irgend eine möglichkeit da irgendwie ohne aufbauseminar oder irgendwie etwas günstiger rauszukommen?

Ein klares Nein !

 

Also aus der Sache kommst Du jetzt nicht mehr raus, d.h. es wird genau das paasieren was Du schon geschrieben hast.

Du hast nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides 4 Monate Zeit den Schein abzugeben. Daran ist regelmäßig nicht zu rütteln.

Einzig ein Verweis auf den Verlust der Arbeitsstelle/Ausbildungsplatz (Bescheinigung vom Arbeitgeber !) könnte Dir das Fahrverbot ersparen. Das aber gegen Erhöhung des Bußgeldes.

 

 

Toleranz haben die nur 4kmh abgezogen von meiner Geschwindigkeit.

Korrekt. Oberhalb von 100 km/h werden 3% (aufgerundet) abgezogen.

 

 

aber das kann ich inmoment garnicht bezahlen

Also die 160 EUR fürs Benzin sparst Du ja erstmal. ;)

Ansonsten kann man mit der Behörde auch Teilzahlung vereinbaren.

 

Du mußt zu Deiner Aufstellung übrigends noch die 2 x 26 km/h Regel dazunehmen. D.h. wenn Du innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft nochmal min. 26 km/h zu schnell bist, gibt es immer mindestens 1 Monat FV auch wenn der Verstoß an sich kein FV nach sich zieht.

 

 

Mein Tip:

Wechselt die Versicherung. 1200 EUR/Jahr für den Zweitwagen ist recht teuer.Oder hast Du schon einen Unfal gebaut ?

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Zum Ablauf:

Als nächstes kommt jetzt der Bussgeldbescheid. An dieser Stelle kannst Du die Behörde anrufen und fragen, ob Teilzahlung möglich ist und ggf. das Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbusse. Da kannst Du dann schon abschätzen ob es möglich ist.

Wenn nicht, dann mußt Du die geforderte Summe zahlen sonst droht weiterer Ärger.

Nach Rechtskraft des BuGeBe hast Du 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben (am besten bei der örtlichen Polizei gegen Quittung.

Kommst Du dieser Frist nicht nach fährst Du ab den Zeitpunkt ohne Führerschein, was bei einer Kontrolle erhebliche Folgen für DIch hat.

Zeitnah wird auch die Nachschulung angeordnet. Kommst Du dieser nicht fristgerecht nach, wird der Führerschein ebenfalls kostenpflichtig eingezogen.

 

Es gibt noch einen Trick die Rechtskraft herauszuzögern. Man legt Einspruch gegen den BuGeBe - zunächst ohne Begründung ein.

Dann geht das ganze vor Gericht. Solange dort aber kein Termin angesetzt ist, ist das alles noch kostenneutral.

Idee dabei ist, dass man das Fahrverbot so z.B. in den sowieso geplanten Urlaub legen kann.

Andersherum: Willst Du das FV so schnell wie möglich antreten (z.B. weil im Juli/August sowieso Urlaub geplant ist) dann sollte der BuGeBe so schnell wie möglich rechtskräftig werden ..

 

Gruß,

AnReRa

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Aus Erfahrung ( das Fräulein Tochter hat einen Bleifuß), kann ich dir sagen, dass du die Strafe umgehend bezahlen solltest. Kosten für Aufbauseminar können später gezahlt werden und den Zeitpunkt ohne Führerschein, kannst du dir selber einteilen.. Ansonsten gibt es da wenig Möglichkeiten... (So viel ich weiß...)

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Zwecks dem absehen vom Fahrverbot musst du mal mit der Bußgeldstelle kommunizieren.

Da sehe ich hier aber wenig Chancen...

 

Hintergrund:

Hätte man das 70er Schild übersehen und man währe die zuvor erlaubten 100 gefahren... hätte man vielleicht noch Nachsicht weil man es ja vielleicht je nach Örtlichkeit übersehen hätte können...

Aber bei der Übertretung standen ja schon mind. 130 eher 135-140 am Tacho...

 

Meiner Meinung nach gibts da keine Chance das die Bußgeldstelle hier vom Fahrverbot absieht...

 

Das Aufbauseminar kostet zwischen 250-400€ je nach Region. Ich habe 380€ bezahlt damals.

Ich empfehle dir auch es sofort zu machen wenn die Aufforderung kommt.

 

Anderenfalls wird man dir nach Fristablauf die Fahrerlaubnis entziehen.

Eine Neuerteilung gibt es dann erst nach erfolgreicher Teilnahme an diesem... allerdings hast du dann den Nachteil das die Fahrerlaubnisbehörde beim nächsten A-Verstoß in der Restprobezeit (die sich dann ja um 2 Jahre verlängert) ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu fordern hat (MPU).

 

Aus dem Grund solltest du tunlichst versuchen das Seminar sofort nach Aufforderung zu machen. Notfalls leihst du dir Geld von Familie/Freunde...

Das Seminar tut übrigens auch nicht weh... abgesehen vom Schmerz im Geldbeutel. ;-)

Sieh es positiv und lerne etwas daraus.

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Aber bei der Übertretung standen ja schon mind. 130 eher 135-140 am Tacho...

Nö.

 

Wenn ich das richtig gelesen habe ist das in einem :70: Bereich passiert.

D.h. wie reden von max. 120 km/h.

Aber klar, hier steht schon ein vorsätzliche Begehung im Raum ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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Kosten für Aufbauseminar können später gezahlt werden und den Zeitpunkt ohne Führerschein, kannst du dir selber einteilen.. Ansonsten gibt es da wenig Möglichkeiten... (So viel ich weiß...)

@Strafzettel:

Naja, so ganz viel weißt Du dann wohl nicht.... :whistling:

 

1) Ob das Aufbauseminar in Raten gezahlt werden kann hängt ausschließlich von der Fahrschule ab. Aus gegebener Veranlassung rücken die FS die Bescheinigung erst raus wenn der Betrag voll bezahlt wurde... anders können sie nämlich tlw. monate- und jahrelang ihrem Geld hinterherlaufen.

 

2) Den Zeitpunkt ohne FS kann man sich zum einen nicht "einteilen" und zum anderen wurde zum Zeitpunkt hier von @anrera bereit fundiert(er) Auskunft gegeben...

 

 

 

@Chris835

 

Meiner Meinung nach gibts da keine Chance das die Bußgeldstelle hier vom Fahrverbot absieht...

Ich finde es eher gut, dass Deine Meinung GsD hier absolut irrelevant ist...

 

Ich empfehle dir auch es sofort zu machen wenn die Aufforderung kommt.

 

Tolle Empfehlung... was ist, wenn "sofort" keine Plätze zu kriegen sind...?

 

Sieh es positiv und lerne etwas daraus.

 

Gäääähn..... Füllmaterial für einen langen, wichtig aussehenden, und doch nichtssagenden Post...

 

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Wenn er keinen Platz bekommen sollte kann er die Behörde darum beten die Frist zu verlängern.

Nun, anbeten muß man die Behörde ja nicht ;)

('tschuldigung, konnte ich mir nicht verkneifen, ich verspreche auch es nie wieder zu tun ...)

Da braucht es vermutlich mehr als nur eine Anruf. M.W. ist nirgends geregelt wie weit die Fahrschule maximal weg sein darf.

Wenn die Fahrschule um die Ecke halt keinen Termin hat, dann vielleicht eine, die mit dem Fahrrad/Bus erreichbar ist ...

 

Gruß,

AnReRa

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mhh dann werde ich wahrend ich das auto abmelde um das geld zu sparen auch den lappen abgeben wshrscheinlich. zu meiner kfz versicherung: ne noch nie einen unfall gehabt. es war vorher noch kein 2 wagen angemeldet also ich bjn bei 75 prozent. laeuft auf teilkasko. auto ist ein audi a3 8l von ende 99 mit 150 ps und 1.8 liter turbo. ist das wirklich zu teuer? sind bei der huk.

und ich werde mal gucken das ich den lappen nach dem sommer abgebe und mir das geld etwas laenger leihe.

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Richtig.

Ich habe ja 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben. Das heißt während ich das Seminar mache kann ich aber noch fahren oder? Weil ich würde das Fahrverbot dann nach dem Monat August machen und das Seminar versuche ich auch davor oder danach zu machen weil im August bin ich sehr oft weg unter anderem im Urlaub.

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Du kannst so lange fahren bis Dir die FE wegen Nichtteilnahme am Seminar entzogen wird.... oder Du Dir einen anderen Lapsus gönnst.

 

Das Seminar hat auch mit dem Bußgeld nichts zu tun, das Bußgeld fordert die Bußgeldstelle und erst wenn die Punkte eingetragen werden erfährt die FEB (Fahrerlaubnisbehörde) davon und ordnet das Seminar an.

Heißt, bis zur Aufforderung das Seminar zu besuchen können, je nach Arbeitsbelastung bei der FEB, noch einige Monate vergehen.

 

Was auch bedeutet, dass noch Zeit zum sparen ist.

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auto ist ein audi a3 8l von ende 99 mit 150 ps und 1.8 liter turbo. ist das wirklich zu teuer?

Ich bin fast vom Stuhl gefallen als ich geshen habe was die Karre an Prämie kostet. Also nicht wirklich was für den 'armen Auzubi'.

Bin von meiner 75 PS Kutsche aus 1998 ausgegangen. Da zahle ich nämlich knapp die Hälfe an Beiträgen...

Also vergiss was ich zum Thema Versicherungsbeiträge geschrieben habe. Die HUK ist zwar niocht die billigste, aber das Auto selbst ist halt recht hoch eingestuft ...

 

Gruß,

AnReRa

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Also ich komme hin mit meinem Gehalt :D frisst ja nur 8-9 Liter..

Mh schade ich dachte es geht noch billiger.. Denn der Golf ist ja genauso eingestuft und ne freundinn fährt den und zahlt monatlich 50 Euro, na gut die 2. Wagen prozente sind auch schon etwas weiter unten als meine, das muss es sein.

Welche Versicherung wäre denn günstiger als die huk? Oder sind das Cent Beträge die nicht lohnen?

 

 

Und zu den Seminar: das heißt es kann sein das ich das erst nach August machen muss, was ja optimal wäre.. ?

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Denn der Golf ist ja genauso eingestuft und ne freundinn fährt den und zahlt monatlich 50 Euro, na gut die 2. Wagen prozente sind auch schon etwas weiter unten als meine, das muss es sein.

 

Also wenn sie den Führerschein 10 Jahre länger hat wie Du könnte das hinkommen ...

Ich vermute mal dass der Golf deutlich weniger PS hat, oder ?

Der A3 mit der 1,8l Maschine ist in der TK z.B. deutlich höher eingestuft (also i.d.R. teurer) wie der mit der 1.6l Maschine und der ist immer noch deutlich teurer wie der Golf IV (KH/TK/VK)

 

A3 1.8L (150 PS) : 17 / 20 / 16

A3 1.6L (102 PS) : 17 / 17 / 15

GOLF IV 1.6L (101 PS) : 17 / 12 / 15

 

Welche Versicherung wäre denn günstiger als die huk? Oder sind das Cent Beträge die nicht lohnen?

Gibt doch genügend Rechner im I-Net. Schau mal hier : KLICK

Sparen kann man z.B. in dem man jährliche Zahlung (statt monatlich) wählt oder z.B. den 'Online'-Tarif.

Bei letzerem hat man halt keinen Fuzi mehr vor Ort den man löchern kann.

Und dann sollte man genau auf die jährliche Kilometerleistung schauen.

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Naja okay das mit der Versicherung macht dann Sinn warum sie weniger zahlt.

 

Heute kam der zweite Brief mit dem Rechnungsbetrag und was auf mich zukommt. Also Fahrverbot usw... Aber da stand nirgends was von einem aufbauseminar? Oder steht das da nicht drin? Und kann ich jetzt immer noch Einspruch einlegen? Soll ich dann so wie eben oben als beispiel einen Text schreiben und den dahin schicken wo ich normal den Brief mit dem Bußgeld Bescheid hinschicken würde?

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Aber da stand nirgends was von einem aufbauseminar? Oder steht das da nicht drin?

Hast Du überhaupt gelesen was ich oben geschrieben hatte?

 

 

Heute kam der zweite Brief mit dem Rechnungsbetrag und was auf mich zukommt. Also Fahrverbot usw... (...) Und kann ich jetzt immer noch Einspruch einlegen?

 

Mensch lies Deinen Thread doch einfach mal!!!

 

Alles (!) was Du jetzt fragst wurde mindestens schon einmal beantwortet...

Wir sind doch nicht Deine Mami die alles für Dich macht und alles vorkaut! :angry2:

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Wie groß wäre denn das Ersparnis von 20 ( tk) auf 17 (Haftpflicht) ? Ich nehme die teilkasko sowieso nicht wirklich in Anspruch da ich das meiste privat reparieren lasse

An dieser Stelle möchte ich die Qtreiberin zitieren.

Wir sind doch nicht Deine Mami die alles für Dich macht und alles vorkaut! :angry2:

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Wenn ich ohne Grund Einspruch einlege, wollen die dann nicht wissen warum ich das gemacht habe oder was machen die dann.?

Wenn ich mich recht entsinne, fordern sie Dich auf, Deinen Einspruch innerhalb einer gewissen Frist zu begründen und kündigen gleichzeitig an, ansonsten nach Aktenlage zu entscheiden.

 

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Womit soll ich das dann begründen ich kann ja nicht sagen das ich das raus zögern wollte oder soll ich dann einfach nix dazu sagen und die entscheiden dann irgendwas?

Und ich bin im August weg. Meint ihr es ist möglich das bis nach August rauszuzoegern oder soll ich das Seminar noch schnell vor dem August machen und jetzt ohne Einspruch alles schnell abschicken und erledigen?

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Meint ihr es ist möglich das bis nach August rauszuzoegern oder soll ich das Seminar noch schnell vor dem August machen und jetzt ohne Einspruch alles schnell abschicken und erledigen?

Ich sehe, Du hast tatsächlich nicht gelesen oder nicht verstanden...

Von daher verstehe ich absolut nicht, dass Du Deinen Beitrag auch noch "likest" so schlecht wie der ist...

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Was soll denn schlimmer werden.

Ach, da gibt es viel, was die Situation verschlimmern könnte.

Zum Beispiel weitere Hinweise, deren Lesen und insb. Verstehen einen zusätzlichen Aufwand verursachen würden.

 

Nach diesem Satz:

 

Habe den Zettel schon wieder weggeschickt...

war die Sache schon durchschaubar.

 

In diesem Fall ist es das Beste, die reguläre Vorgehensweise zu wählen.

Vielleicht sollte der TE beim nächsten Verstoss vorher fragen (meine Empfehlung).

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Das steht doch auch (das erste Mal von vielen) in Post #3... manche Leute sind es absolut nicht "wert" dass man sich mit ihren Fällen beschäftigt... *seufz*

Nichts lesen, nichts verstehen, ständig das gleiche fragen.... fehlt nur noch: "Maaaamiiiiii, wischt Du mir den Hintern ab, das kann ich nicht alleine..."

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Nach dem Einspruch kommen aber keine höheren Kosten z. B. Auslagen oder weitere Kosten des Verfahrens auf mich zu? Die liegen ja zurzeit bei 28,50euro

Solange kein Gerichtstermin bestimmt ist, kostet das nichts extra.

Wie lange das typischerweise dauert kann ich Dir nicht sagen. Aber es wird schon der eine oder andere Monat ins Land gehen.

 

Gruß,

AnReRa

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Nochmal zum Verständnis. Die probezeit gillt 2 Jahre und 1 tag ab ausstellungsdatum oder ab erteilungsdatum? Denn erteilungsdatum ist 15.08.12 und ausstellungsdatum ist 20.04.12...?

Also kann ich da dann nochmal nach einem Monat oder so Einspruch gegen meinen Einspruch einlegen? Denn einen gerichtstermin möchte ich ja nicht und vorallem nicht die gerichtskosten tragen.

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