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Fernsehtipp 02.06.2014 20.15 Uhr Wdr Fernsehen - Abzockallianz In Nrw


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Wer behauptet das Gegenteil?

 

Zitat aus dem Vorbericht:

 

Fest steht: Die Kommunen sanieren mit den Bußgeld-Millionen ihre klammen Haushalte.

Und weiter:

In Nordrhein-Westfalen gibt es längst eine mächtige Autofahrer-Abzock-Allianz. Die Sicherheit auf den Straßen spielt da häufig nur eine Nebenrolle.

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Auch hier mal wieder: es herrscht quasi das Prinzip von "Angebot und Nachfrage". Das Angebot liefern die Autofahrer, die z.B. zu schnell fahren, die Nachfrage die Kommunen, Städte und Kreis. Letztlich liegt's an jedem selbst, ob er sich "abzocken" läßt oder eben nicht. Die einschlägigen Regeln sind doch ausführlich und verständlich. Wer sich dem meint widersetzen zu wollen/müssen, der muß halt ggf. einen Extraaufschlag zahlen.

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Alles schön und gut Bluey aber wenn man sieht wie hier im Schwarzwald die Begrenzungen auf Landstraßen von 100km/h auf 70 und sogar 50km/h wie Pilze aus dem Boden schießen kriegt man nur noch das kalte :spit:

 

Es reicht langsam..... :koch:

Da stimme ich Dir durchaus zu. Das nervt mich auch, vor allem, wenn ich mit dem Krad unterwegs bin und auf manchen Strecken nur 70 oder 50 fahren darf, während die Pkw 100 fahren dürfen.

 

Aber: die Macht geht doch vom Volke aus. Und wer wählt diese Vollpfosten, die sowas bewirken?

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Aber: die Macht geht doch vom Volke aus. Und wer wählt diese Vollpfosten, die sowas bewirken?

 

Frag doch mal die "Vollpfosten, die absichtlich im kleinem Gang an Wohnhäusern vorbei fahren. Die "Vollpfosten", die mit ihrem Gerät ganze Ortschaften wecken können.

Auch hier gilt die "Waldformel".

Ich gebe zu, es trifft auch / oft / meist die Falschen.

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Auch hier mal wieder: es herrscht quasi das Prinzip von "Angebot und Nachfrage".

Bis zu diesem Punkt stimme ich Dir zu.

Jedoch kommt das "Angebot" von privaten Blitzerfirmen (deren Geschäftsmodell vorsieht Geld zu erzielen), die Nachfrage von den Kommunen.

Und wenn Du Dir heute abend ansiehst, wie leicht Messdaten manipuliert werden können (evtl. um mehr Geld zu erzielen) wird auch Dir übel werden, glaube ich.

Denn diese Masche bringt Dich (als Messbeamter) gleichwohl in Verruf.

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Hallo,

manipulierte Messergebnisse um viel Geld zu erlangen, das warf man vor 25 Jahren nichtmals den Polizisten der DDR vor, allerdings peinlich exakte toleranzfreie und humorlose Ahndung...

 

Ich denke heute im Zeitalter von GPS-Loggern, dash-cams und gute elektronischen Fahrtschreibern würde das auch schnell und sehr peinlich auffallen.

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@Kolbenfeder: Niemand hat jemandem etwas vorgeworfen. Lediglich die Möglichkeit einer Manipulation wird demonstriert.

Falls Du ein Fernsehgerät besitzt, schalte es ein. Stelle bitte vorab sicher, dass die Rundfunkabgabe entrichtet ist. Falls eines von beiden nicht zutrifft, besuche Freunde und seht Euch die Sendung (bis 21.01 Uhr) gemeinsam an. Falls auch das nicht möglich ist, hilft evtl. die Sendungsbibliothek des WDR.

 

Interessant wird es auch, wenn man die den aufmerksamen Messbetrieb zur Sprache bringt. Besonders bei gleichzeitigen Front - und Heckblitzern. In diesem Fall ist das manuelle Auslösen laut Betriebsanleitung gefordert. Und wie sieht die Realität aus?

Richtig! Wird auf automatisch gestellt, somit ist die Messung ungültig.

 

Ich begrüsse es, dass diese Themen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Vor dem Hintergrund, dass zunehmend private Firmen beauftragt werden kann nur gelten: Wehret den Anfängen!

 

Unsere österreichischen Freunde haben es richtig gemacht und 2008 den Gemeinden das Recht zum Blitzen entzogen. Warum wohl!

 

Nichts gegen Geschwindigkeitskontrollen - jedoch dort, wo sie nötig sind. Und die sind definitiv dort nicht nötig, wo vom Schreibtisch aus ein Limit verordnet wurde.

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Wenn unter Manipulation zu verstehen ist, dass mittels eines Bildbearbeitungsprogramms eine 2 durch eine 9 ersetzt wird, dann wird das ganze irgendwann durch das Anschauen der Originalmessdaten aufliegen. Wer wird denn so blöd sein, so etwas absichtlich zu machen?

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Alles schön und gut Bluey aber wenn man sieht wie hier im Schwarzwald die Begrenzungen auf Landstraßen von 100km/h auf 70 und sogar 50km/h wie Pilze aus dem Boden schießen kriegt man nur noch das kalte :spit:

:70: statt :100: sah ich auf der Schwarzwaldhochstraße schon vor 35 Jahren. Aber nur einmal. Seitdem bin ich nicht mehr dort gefahren. Die Vogesen sind auch ganz nett.

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Es gibt eben alles, es gab in der Vergangenheit -zig Buchhalter, die Zahlen ersetzt haben, und glaubten, dass diese Zahlen einer Prüfung standhielten.....

 

Da wurden persönliche Vorteile aus der Manipulation gezogen. Bei einem Behördenmitarbeiter sehe ich da keinen persönlichen Vorteil, wenn dieser das Messergebnis verfälschen sollte.

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Woher sollen die Falldatensätze kommen um mehr Fälle zu generieren? Von Testfotos die unterhalb des Auslösewertes liegen?

Komm Du doch hier jetzt bitte nicht mit kritischen Nachfragen. Gab es in der Sendung schließlich auch nicht.

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Alles schön und gut Bluey aber wenn man sieht wie hier im Schwarzwald die Begrenzungen auf Landstraßen von 100km/h auf 70 und sogar 50km/h wie Pilze aus dem Boden schießen kriegt man nur noch das kalte :spit:

:70: statt :100: sah ich auf der Schwarzwaldhochstraße schon vor 35 Jahren. Aber nur einmal. Seitdem bin ich nicht mehr dort gefahren. Die Vogesen sind auch ganz nett.

 

Hast recht, die Vogesen sind besser zu fahren und es ist auch weniger Verkehr. Die Limits die ich mein bezogen sich hier zB. auf die L69 von Wolfach in Richtung Schapbach. Die Limits dort sind noch recht neu. Auch die Schwäbische Alb ist voll von 30er und 40er Schildern innerorsts auf Durchgangsstraßen.

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Ganz doller Fernsehbericht auf Bildzeitungsniveau. Und dann noch mit dem Anwalt am Ende der sich genau so eine goldene Nase mit der Blitzerei verdient wie die beschuldigten Gemeinden und Privatfirmen...

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Ganz doller Fernsehbericht auf Bildzeitungsniveau. Und dann noch mit dem Anwalt am Ende der sich genau so eine goldene Nase mit der Blitzerei verdient wie die beschuldigten Gemeinden und Privatfirmen...

Habe mir gerade die ersten zehn Minuten in der WDR-Mediathek angeschaut und dann abgedreht, weil ich den Eindruck bekam, auf RTL2 und nicht im Öffentlich-Rechtlichen gelandet zu sein.

 

Überhaupt scheinen die öffentlich-rechtlichen Programmmacher zunehmend ein Voll-Verblödungsprogramm für Semi-Verblödete anzubieten; ist bei uns in AT (ORF1 und ORF2, Ausnahme ORF3) nicht anders, Unser Senderlieferant hat per Ende April ARTE aus dem Angebot genommen, dafür irgendwelche Dodel-Programme hinzugefügt. Werde mir dieses Buch bestellen (und auch lesen), weil im TV kommt eh nur Schas, und das in HD, damit man den Schas auch besser sehen kann......

 

Überhaupt scheint die Größe des TV-Bildschirms im umgekehrt proportionalen Verhältnis zum individuellen Bildungsbezug zu stehen, das ist jedoch sowas von OT und auch ein wengerl provokant und außerdem verfüge ich über keine belastbaren Daten für dieses Postulat, was ja, philosophisch betrachtet, auch wieder ein Widerspruch ist...........

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Du hast in allen Punkten recht, und zwar sowas von. Leider steht zu befürchten, daß sich die Situation nicht wirklich bessern wird.

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Auch hier mal wieder: es herrscht quasi das Prinzip von "Angebot und Nachfrage". Das Angebot liefern die Autofahrer, die z.B. zu schnell fahren, die Nachfrage die Kommunen, Städte und Kreis. Letztlich liegt's an jedem selbst, ob er sich "abzocken" läßt oder eben nicht. Die einschlägigen Regeln sind doch ausführlich und verständlich. Wer sich dem meint widersetzen zu wollen/müssen, der muß halt ggf. einen Extraaufschlag zahlen.

Wenn es das Ziel solcher Aktionen sein soll, daß die VT nur noch auf ihren Tacho starren, anstatt das Verkehrsgeschehen, einschließlich der Kinder und Alten am Straßenrand, im Blick zu behalten, dann ist ja alles gut. Aber wenn nicht...

 

Dein letzter Satz unterstellt im übrigen Vorsatz...

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Alles schön und gut Bluey aber wenn man sieht wie hier im Schwarzwald die Begrenzungen auf Landstraßen von 100km/h auf 70 und sogar 50km/h wie Pilze aus dem Boden schießen kriegt man nur noch das kalte :spit:

 

Es reicht langsam..... :koch:

Da stimme ich Dir durchaus zu. Das nervt mich auch, vor allem, wenn ich mit dem Krad unterwegs bin und auf manchen Strecken nur 70 oder 50 fahren darf, während die Pkw 100 fahren dürfen.

 

Aber: die Macht geht doch vom Volke aus. Und wer wählt diese Vollpfosten, die sowas bewirken?

 

 

Ad eins stehen diese "Vollpfosten", auch wenn sie gewählt sind, nicht über dem Gesetz. Auch sie haben die haben bei ihren Anordnungen die Vorgaben der StVO, insbesondere 45 IX S 2, zu beachten.

 

Ad zwei braucht man sich nicht über die Wirkung beim VT zu wundern, wenn diese "V.." sich bei ihren Anordnungen regelmäßig über die StVO hinwegsetzen. Was für ein Signal wohl hiervon an die VT ausgeht? Klar gibts den Klageweg, aber wer hat schon die Zeit und Muße, sich durch die Lande zu klagen...

 

Ad drei gibt es durchaus auch Landkreise, wo Verkehrssachbearbeiter (oder wie auch immer die in den landesspezifischen Organisationsstrukturen heißen) der Polizei mit sagen wir mal etwas eigenwilliger Vorstellung der StVO nebst VwV ihr Unwesen treiben und die an sich zuständige Straßenverkehrsbehörde sich nicht traut oder keine Lust hat, dessen Vorstellungen etwas entgegenzusetzen, auch wenn es nur die Meinung eines Polizisten ist.

 

Ad vier hat es in der Vergangenheit nach entsprechenden Motorradunfällen leider Urteile wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen die Straßenbaubehörden gegeben, die unsäglich begründet waren - angeblich hätten die Straßenbaubehörden nicht nur Gefahrzeichen aufstellen, sondern auch Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Verkehrsverbote anordnen müssen. Ein Blick in die StVO hätte genügt, um festzustellen, daß die Straßenbaubehörden hierfür überhaupt nicht zuständig sind, und ein Blick in die Kommentarliteratur hätte genügt, um zu sehen, daß Maßnahmen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht aus StVO-Sicht mit der Aufstellung von Gefahrzeichen ausgeschöpft ist. Aber krieg solche Urteile mal wieder aus den Köpfen...

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Wenn es das Ziel solcher Aktionen sein soll, daß die VT nur noch auf ihren Tacho starren, anstatt das Verkehrsgeschehen, einschließlich der Kinder und Alten am Straßenrand, im Blick zu behalten, dann ist ja alles gut. Aber wenn nicht...[7quote]

Mußt Du etwa ständig auf Deinen Tacho schauen um zu wissen, wie schnell Du bist? Ich jedenfalls nicht. Mir reicht, wenn ich ab und an kurz schaue. Quasi ein Wimpernschlag. Auch sollte man es als routinierter Fahrer einigermaßen im Gefühl haben, ob man (erheblich) zu schnell ist, meine ich.

Wer jedenfalls nicht in der Lage ist, sowohl die Geschwindigkeit im Auge zu behalten und eben auch das Verkehrsgeschehen selbst, der sollte vllt noch mal ein wenig zur Fahrschule gehen oder...... oder......

 

 

 

Dein letzter Satz unterstellt im übrigen Vorsatz...

Stimmt. Ich bin auch der Überzeugung, daß die allermeisten VT in den allermeisten Fällen genau wissen, was sie tun.

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Ad eins stehen diese "Vollpfosten", auch wenn sie gewählt sind, nicht über dem Gesetz. Auch sie haben die haben bei ihren Anordnungen die Vorgaben der StVO, insbesondere 45 IX S 2, zu beachten.

 

Ad zwei braucht man sich nicht über die Wirkung beim VT zu wundern, wenn diese "V.." sich bei ihren Anordnungen regelmäßig über die StVO hinwegsetzen. Was für ein Signal wohl hiervon an die VT ausgeht? Klar gibts den Klageweg, aber wer hat schon die Zeit und Muße, sich durch die Lande zu klagen...

 

Ad drei gibt es durchaus auch Landkreise, wo Verkehrssachbearbeiter (oder wie auch immer die in den landesspezifischen Organisationsstrukturen heißen) der Polizei mit sagen wir mal etwas eigenwilliger Vorstellung der StVO nebst VwV ihr Unwesen treiben und die an sich zuständige Straßenverkehrsbehörde sich nicht traut oder keine Lust hat, dessen Vorstellungen etwas entgegenzusetzen, auch wenn es nur die Meinung eines Polizisten ist.

 

Ad vier hat es in der Vergangenheit nach entsprechenden Motorradunfällen leider Urteile wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen die Straßenbaubehörden gegeben, die unsäglich begründet waren - angeblich hätten die Straßenbaubehörden nicht nur Gefahrzeichen aufstellen, sondern auch Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Verkehrsverbote anordnen müssen. Ein Blick in die StVO hätte genügt, um festzustellen, daß die Straßenbaubehörden hierfür überhaupt nicht zuständig sind, und ein Blick in die Kommentarliteratur hätte genügt, um zu sehen, daß Maßnahmen zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht aus StVO-Sicht mit der Aufstellung von Gefahrzeichen ausgeschöpft ist. Aber krieg solche Urteile mal wieder aus den Köpfen...

1. korrekt. Und nun zeige mir mal auf, wo sie sich nicht an das Gesetz etc. halten.

2. siehe 1. Du stellst Behauptungen auf, ohne irgendeinen Beleg, und versucht damit Deine weitere Argumentation zu stützen. Etwas schwach, meine ich. Und die abschließende Bemerkung von wegen keine Zeit und Muße halte ich denn doch eher für eine billige Ausrede. Wen etwas massiv stört und wer etwas bewirken will, der muß sich auch entsprechend kümmern und sich die Zeit nehmen.

3. auch hierfür hätte ich denn doch gern mal etwas handfestes und nicht nur eine Behauptung.

4. müssen ja scheinbar einige Urteile gewesen sein. Wärst Du so nett, ein oder zwei zu verlinken?

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3. Aber Bluey es wäre doch nicht das erstemal wenn z.B. Lokalpolitiker Einfluß auf die Limitierung vor Ihrer Haustüre nehmen. Da wird halt so lange gejammert und gedrängelt bis endlich das ersehnte 30er Schild vor der Tür steht.

 

4. Die sollen gfälligst die Straßen instand setzen und nicht nur Schilder auftreten. Das verstehe ich unter Verkehrssicherungspflicht. :angry2:

 

Gruß

 

only Diesel

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Auch sollte man es als routinierter Fahrer einigermaßen im Gefühl haben, ob man (erheblich) zu schnell ist, meine ich.

Wer jedenfalls nicht in der Lage ist, sowohl die Geschwindigkeit im Auge zu behalten und eben auch das Verkehrsgeschehen selbst, der sollte vllt noch mal ein wenig zur Fahrschule gehen oder...... oder......

 

 

 

Dein letzter Satz unterstellt im übrigen Vorsatz...

Stimmt. Ich bin auch der Überzeugung, daß die allermeisten VT in den allermeisten Fällen genau wissen, was sie tun.

 

1. Das mag bei den groben Überschreitungen im Punktebereich zutreffen. Ich bin jedoch überzeugt, daß das Gros der Einnahmen im Bereich +6 bis +10 erzielt wird. Das sind jedoch Werte, auf die mancherorts - bei Tempo 50 - die Grünen Wellen ausgelegt sind (Progressionsgeschwindigkeit koordinierter LZA). Das sind die Anzeigen, die bei einer großen Zahl insbesondere ortsunkundiger Verkehrteilnehmer zu Unmut führen.

 

2. Ich hoffe, Du legst diese außerhalb des Rechts stehenden Auffassungen nicht Deiner Amtsausübung zugrunde.

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1. korrekt. Und nun zeige mir mal auf, wo sie sich nicht an das Gesetz etc. halten.

2. siehe 1. Du stellst Behauptungen auf, ohne irgendeinen Beleg, und versucht damit Deine weitere Argumentation zu stützen. Etwas schwach, meine ich. Und die abschließende Bemerkung von wegen keine Zeit und Muße halte ich denn doch eher für eine billige Ausrede. Wen etwas massiv stört und wer etwas bewirken will, der muß sich auch entsprechend kümmern und sich die Zeit nehmen.

3. auch hierfür hätte ich denn doch gern mal etwas handfestes und nicht nur eine Behauptung.

4. müssen ja scheinbar einige Urteile gewesen sein. Wärst Du so nett, ein oder zwei zu verlinken?

 

 

1. a) Es liegt in der Natur der Sache, daß solchermaßen rechtswidrige Entscheidungen nur dort öffentlich werden, wo sie im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgreich angefochten werden. Hier zwei Beispiele: openjur.de/u/454874.html und http://openjur.de/u/449981.html

b) Würdest Du einen rechtmäßig handelnden Amtsträger jemals als "Vollpfosten" (s. o.) bezeichnen?

 

2. Glaub es oder laß es. Forumsbeiträge sind, auch wenn sie als Antwort gefaßt sind, an die Allgemeinheit der werten Leserschaft gerichtet. Im übrigen würde es vorliegend dann doch einen etwas unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, Themen eher genereller Art wie das vorliegende mit Einzelfällen (ab wie vielen wäre denn eine Generalisierung genehm?) zu belegen. Die Nichtwahrnehmung der Überwachungspflichten von Straßenverkehrsbehörden und Polizei (vgl. VwV zu § 45 Abs. 6 StVO) läßt sich z. B. sehr gut im monatlichen Baustellen-Thread des StVO-Forums im Verkehrsportal verfolgen.

3. Siehe 2.

4. Das mir vorliegende Urteil scheint nicht auf frei zugänglichen Seiten verfügbar zu sein. Ich stelle gelegentlich mal das Az. ein.

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1. korrekt. Und nun zeige mir mal auf, wo sie sich nicht an das Gesetz etc. halten.

2. siehe 1. Du stellst Behauptungen auf, ohne irgendeinen Beleg, und versucht damit Deine weitere Argumentation zu stützen. Etwas schwach, meine ich. Und die abschließende Bemerkung von wegen keine Zeit und Muße halte ich denn doch eher für eine billige Ausrede. Wen etwas massiv stört und wer etwas bewirken will, der muß sich auch entsprechend kümmern und sich die Zeit nehmen.

3. auch hierfür hätte ich denn doch gern mal etwas handfestes und nicht nur eine Behauptung.

4. müssen ja scheinbar einige Urteile gewesen sein. Wärst Du so nett, ein oder zwei zu verlinken?

 

 

Nochmal grundsätzlich: Verwaltungshandeln ist nur innerhalb eines festgelegten rechtlichen Rahmens möglich. Nur innerhalb dieses Rahmens ist eine Ermessensausübung zulässig. Ist eine Entscheidung ermessensfehlerfrei, d. h. rechtmäßig ergangen, gibt es daran grundsätzlich nichts zu kritisieren. Genau das aber machst Du, wenn Du Dich über irgendwelche Geschwindigkeitsbeschränkungen aufregst (vgl. #4, im übrigen ohne die Nachweise, die Du umgekehrt von mir einforderst), oder Du gewählte Amtsträger als "Vollpfosten" bezeichnest. Eine solche - nennen wir es mal so - Kritik ist aus meiner Sicht nur bei fehlerhaften, d. h. rechtswidrigen Entscheidungen gerechtfertigt. Genau diesen Punkt greife ich auf. Wenn Du aber dann für jede meiner Ausführungen Belege einforderst und Dich in einer - mit Verlaub - ziemlich arroganten Art und mit unterstellenden Äußerungen über eine sehr große Zahl von Verkehrsteilnehmern äußerst, so finde ich das doch ziemlich mit zweierlei Maß gemessen. Anscheinend bist Du selbst doch auch zu bequem, Dich gegen die von Dir kritisierten (#4) Entscheidungen zur Wehr zu setzen, und beläßt es stattdessen damit, die Veranlasser von solchen Entscheidungen - sind sie nun rechtswidrig oder nicht? - als Vollpfosten zu bezeichnen.

 

Entweder Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Verwaltungsakte sind rechtmäßig, dann gibt es nichts zu kritisieren.

 

Oder sie sind rechtswidrig, dann ist jede sachliche Kritik legitim. Die Ermittlung der sachlichen und rechtlichen Grundlagen ist jedoch aufwendig - und wenn man verkehrsbehördliche Anordnungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen liest, die sich allein auf § 45 Abs. 3 StVO stützen, anscheinend auch manchen Straßenverkehrsbehörden zu aufwendig.

 

Findet man rechtmäßig angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen kritikwürdig, bleibt als Adressat von Kritik nur der Verordnungsgeber.

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3. Aber Bluey es wäre doch nicht das erstemal wenn z.B. Lokalpolitiker Einfluß auf die Limitierung vor Ihrer Haustüre nehmen. Da wird halt so lange gejammert und gedrängelt bis endlich das ersehnte 30er Schild vor der Tür steht.

 

4. Die sollen gfälligst die Straßen instand setzen und nicht nur Schilder auftreten. Das verstehe ich unter Verkehrssicherungspflicht. :angry2:

3. dem mag durchaus so sein. Aber: verwaltungs- und verkehrsrechtlich ist da wohl eher selten etwas dran zu bemängeln.

4. dem stimme ich ohne Einschränkungen zu. Es ist ein absolutes Trauerspiel, in welch desolatem Zustand sich mittlerweile viele unserer Straßen befinden.

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1. a) Es liegt in der Natur der Sache, daß solchermaßen rechtswidrige Entscheidungen nur dort öffentlich werden, wo sie im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgreich angefochten werden. Hier zwei Beispiele: openjur.de/u/454874.html und http://openjur.de/u/449981.html

b) Würdest Du einen rechtmäßig handelnden Amtsträger jemals als "Vollpfosten" (s. o.) bezeichnen?

 

2. Glaub es oder laß es. Forumsbeiträge sind, auch wenn sie als Antwort gefaßt sind, an die Allgemeinheit der werten Leserschaft gerichtet. Im übrigen würde es vorliegend dann doch einen etwas unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, Themen eher genereller Art wie das vorliegende mit Einzelfällen (ab wie vielen wäre denn eine Generalisierung genehm?) zu belegen. Die Nichtwahrnehmung der Überwachungspflichten von Straßenverkehrsbehörden und Polizei (vgl. VwV zu § 45 Abs. 6 StVO) läßt sich z. B. sehr gut im monatlichen Baustellen-Thread des StVO-Forums im Verkehrsportal verfolgen.

3. Siehe 2.

4. Das mir vorliegende Urteil scheint nicht auf frei zugänglichen Seiten verfügbar zu sein. Ich stelle gelegentlich mal das Az. ein.

1. durchaus logisch und natürlich, daß alle anderen möglichen Fälle nicht publik werden. Wie auch, wenn sich niemand die Mühe macht, den ein oder anderen Fall genauer zu hinterfragen. Nur bereichtest Du von einem Fall. Auch wenn es sicherlich mehrere geben wird, bedeutet das noch lange nicht, daß so wie in dem von Dir verlinkten Fall grundsätzlich vorgegangen wird bzw. alle über das Normmaß des § 3 StVO hinausgehende Beschränkungen quasi rechtswidrig ergangen sind.

 

Mit "Vollpfosten" meinte ich nicht die Verwaltungsangestellten und/oder -beamten, sondern vielmehr die Lokal-/Politiker. Und ja, für mich sind das im Allgemeinen eher "Vollpfosten", da sie meinem Eindruck nach mehr eigene Interessen verfolgen, sich relativ wenig um Interessen einzelner kümmern, dafür umso mehr um solche derer, die für sie von politischer Bedeutung sind bzw. sein oder werden können, und insbes. auch deshalb, weil sich (meinem Eindruck nach) kaum ein Politiker wirklich als "rechtmäßig handelnd" bezeichnet werden kann. Für mich persönlich ist Politik ein ziemlich schmutziges und vor allem auch (für die Masse oder den Ottonormalbürger) recht undurchsichtiges Geschäft.

 

2. ich laß es erstmal sein. Du redest Dich heraus, von mir aus mach das. Wenn man aber so wie Du mit ziemlicher Bestimmtheit etwas behauptet, so sollte man es insbes. der besseren Glaubwürdigkeit halber auch ein klein wenig belegen können. Oder aber man kennzeichnet es einfach kurz als "Behauptung" oder "das ist meine Meinung".

Da ich mich nicht im Verkehrsportal bewege, kann ich dort auch nichts verfolgen. Mich würde aber doch mal kurz zusammengefaßt interessieren, was denn dort kritisiert wird, in welcher Form, in welchem Umfang, was betreffend die Straßenverkehrsbehörden und die Polizei ihrer Überwachungspflicht denn nicht nachkommen.

 

3. das ist denn doch ein wenig zu billig. Aber das weißt Du sicherlich selbst. So bleibt es eben erstmal nur eine Behauptung, mehr nicht.

 

4. wäre schon interessant, ein wenig mehr darüber lesen zu können. Ich denke allerdings, daß Richter durchaus ausreichend rechtlich bewandert sind, um zu wissen, wo sie was suchen und finden können und auch um Dinge rechtlich beurteilen zu können. Und sollte jemand in einem Einzelfall anderer Meinung sein, so steht ihm der weitere Rechtsweg frei. Grundsätzlich teile ich Deine Auffassung jedoch nicht, daß man allein mit dem Aufstellen von Gefahrenzeichen einer Verkehrssicherung Genüge tun kann. Dem stehen nämlich genügend einschlägige Vorfälle entgegen, die eindringlich belegen, daß ein Gefahrenzeichen nicht zwingend ausreichend ist, sondern es mitunter auch einer weiteren Beschränkung bedarf, idR in Form eines Limits.

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1. Das mag bei den groben Überschreitungen im Punktebereich zutreffen. Ich bin jedoch überzeugt, daß das Gros der Einnahmen im Bereich +6 bis +10 erzielt wird. Das sind jedoch Werte, auf die mancherorts - bei Tempo 50 - die Grünen Wellen ausgelegt sind (Progressionsgeschwindigkeit koordinierter LZA). Das sind die Anzeigen, die bei einer großen Zahl insbesondere ortsunkundiger Verkehrteilnehmer zu Unmut führen.

 

2. Ich hoffe, Du legst diese außerhalb des Rechts stehenden Auffassungen nicht Deiner Amtsausübung zugrunde.

1. komisch, aber ich z.B. weiß idR recht genau, wie schnell ich gerade bin, und das bereits schon bei geringfügigen Überschreitungen (VG-Bereich).

Das Gros der Einnahmen wird bei uns im Bereich zwischen +11 bis +20 (Nettoüberschreitung) erzielt, da wir erst ab +11 (netto) einschreiten. Und das basiert im Gegensatz zu Dir nicht auf einer reinen Überzeugung, sondern ist ein Fakt.

Natürlich führen solcherlei Schriftliche Verwarnungen (Anzeigen sind es nicht) zu Unmut bei den VT, weil man es für kleinlich hält. Tue ich auch und deshalb messe ich in diesem Bereich auch nicht. Nichts desto trotz ist es aber eine Überschreitung. Und schaut man mal ins benachbarte Ausland, so sind selbst bei schon nur ein paar km/h Überschreitung saftige Bußgelder fällig, während man hierzulande nur ein paar Euros zahlen muß bzw. müßte (überall ja nicht). Der Unmut basiert daher wohl eher auf einer Art Gewohnheitsrecht, welches dem VT offenkundig nach und nach genommen wird, er sich aber nur ungern nehmen läßt.

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Nochmal grundsätzlich: Verwaltungshandeln ist nur innerhalb eines festgelegten rechtlichen Rahmens möglich. Nur innerhalb dieses Rahmens ist eine Ermessensausübung zulässig. Ist eine Entscheidung ermessensfehlerfrei, d. h. rechtmäßig ergangen, gibt es daran grundsätzlich nichts zu kritisieren.

Nö. Nur weil etwas rechtlich betrachtet ok ist, ist Kritik daran nicht verboten. Ganz im Gegenteil. Gerade vielfältige Kritik ermöglicht es doch, Dinge auch von anderen Seiten zu betrachten und ggf. auch zu verbessern.

 

Genau das aber machst Du, wenn Du Dich über irgendwelche Geschwindigkeitsbeschränkungen aufregst (vgl. #4, im übrigen ohne die Nachweise, die Du umgekehrt von mir einforderst), oder Du gewählte Amtsträger als "Vollpfosten" bezeichnest.

Ja natürlich übe ich Kritik, wenn ich mich über Geschwindigkeitsbeschränkungen aufrege, die ich für mich persönlich für überflüssig halte. Dafür muß ich Dir auch keinen Nachweis erbringen. Nichts desto trotz können diese von mir kritisierten Beschränkungen rechtlich abolut einwandfrei sein. Und genauso kann oder werde ich die, die solche aus meiner Sicht überflüssigen oder kleinkarrierten Geschwindigkeitsbeschränkungen zu verantworten haben, ggf. als "Vollpfosten" bezeichnen.

 

Eine solche - nennen wir es mal so - Kritik ist aus meiner Sicht nur bei fehlerhaften, d. h. rechtswidrigen Entscheidungen gerechtfertigt.

Siehe oben. Ich sehe das etwas anders als Du.

 

Wenn Du aber dann für jede meiner Ausführungen Belege einforderst und Dich in einer - mit Verlaub - ziemlich arroganten Art und mit unterstellenden Äußerungen über eine sehr große Zahl von Verkehrsteilnehmern äußerst, so finde ich das doch ziemlich mit zweierlei Maß gemessen. Anscheinend bist Du selbst doch auch zu bequem, Dich gegen die von Dir kritisierten (#4) Entscheidungen zur Wehr zu setzen, und beläßt es stattdessen damit, die Veranlasser von solchen Entscheidungen - sind sie nun rechtswidrig oder nicht? - als Vollpfosten zu bezeichnen.

1. ich fordere nicht für jede Deiner Ausführungen Belege ein, aber ganz gewiss für Behauptungen wie
  • Ad zwei braucht man sich nicht über die Wirkung beim VT zu wundern, wenn diese "V.." sich bei ihren Anordnungen regelmäßig über die StVO hinwegsetzen.
  • Ad drei gibt es durchaus auch Landkreise, wo Verkehrssachbearbeiter (oder wie auch immer die in den landesspezifischen Organisationsstrukturen heißen) der Polizei mit sagen wir mal etwas eigenwilliger Vorstellung der StVO nebst VwV ihr Unwesen treiben und die an sich zuständige Straßenverkehrsbehörde sich nicht traut oder keine Lust hat, dessen Vorstellungen etwas entgegenzusetzen, auch wenn es nur die Meinung eines Polizisten ist.
  • Ad vier hat es in der Vergangenheit nach entsprechenden Motorradunfällen leider Urteile wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen die Straßenbaubehörden gegeben, die unsäglich begründet waren[...]
2. sind eben genau diese Behauptungen zudem auch recht arrogant vorgetragen, vor allem dann, wenn man sich nicht einmal die Mühe macht, sie auch mit etwas Hintergrund zu untermauern. Du stellst Behauptungen auf und erwartest, daß man diese einfach mal eben so glaubt. Warum? Weil Du sie aufstellst?

 

3. was Dir bei mir arrogant vorkommen mag (bzgl. meiner Unterstellungen) ist gelebte Praxis bzw. langjährige Berufserfahrung, die ich Dir aber nicht schriftlich belegen kann. Dafür müßtest Du eine Weile entsprechenden Verkehrskontrollen beiwohnen. Oder aber einfach mal ehrlich zu Dir selbst sein und Dich fragen, ob Du wirklich nie so genau weißt, wie Du Dich gerade im Straßenverkehr verhältst, ob Du nicht gerade mal zu schnell bist etcpp.. Alle, ausnahmslos alle, mit denen ich privat schon mal über solches diskutiert habe, grinsten mich recht schnell an und meinten, daß sie es in aller Regel natürlich wüßten, daß oder wenn sie zu schnell fahren. Sicherlich mag man mal etwas übersehen, insbes. wenn man sich intensiv mit einem Beifahrer (oder via Handy) mit jemandem unterhält, aber die Regel ist das nicht.

Ich wüßte also nicht, wo ich hier mit zweierlei Maß gemessen habe.

 

4. stimmt. Ich bin zu bequem, um mich gegen die von mir kritisierten Entscheidungen zur Wehr zu setzen. Ich halte es auch nicht für so wichtig, als daß ich dafür viel Zeit und ggf. auch noch Geld investieren wollte. Ich arrangiere mich mit dem, was entschieden wurde und/oder wird. Und da ich manche Entscheidungen für falsch, für überflüssig, für kleinkarriert, für übertrieben etc. halte, bezeichne ich den oder die dafür Verantwortlichen (je nach Grad und Umfang der damit einhergehenden Beeinträchtigungen) als Vollpfosten.

 

Entweder Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Verwaltungsakte sind rechtmäßig, dann gibt es nichts zu kritisieren.

Das sehe ich wie gesagt gänzlich anders als Du.

 

Oder sie sind rechtswidrig, dann ist jede sachliche Kritik legitim.

Darüber gibt's doch gar nichts zu diskutieren.

 

Die Ermittlung der sachlichen und rechtlichen Grundlagen ist jedoch aufwendig - und wenn man verkehrsbehördliche Anordnungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen liest, die sich allein auf § 45 Abs. 3 StVO stützen, anscheinend auch manchen Straßenverkehrsbehörden zu aufwendig.

Würdest Du Dich ein wenig erklären und kundtun, was Dich zum Kenner und Fachmann dieser Materie macht, daß Du so ("arrogant"?) allwissend und bestimmt solcherlei Urteile meinst fällen zu können?

 

Findet man rechtmäßig angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen kritikwürdig, bleibt als Adressat von Kritik nur der Verordnungsgeber.

Rein rechtlich betrachtet natürlich. Trotzdem erlaube ich mir - wie wohl sehr viele andere Menschen auch - dennoch ebenso in diesen Fällen die ein oder andere Kritik.
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