Volldepp 0 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 Hallo ihr da draußen, mein nutzername hier hat schon seinen Grund! Undzwar habe ich mich vor ein paar Tagen in das Auto meiner Eltern gesetzt, fuhr einmal um den block und rammte beim abbiegen einen anderen Autofahrer. Im Schock fuhr ich davon, versteckte das Auto und fuhr nach Hause. (Ich habe übrigens noch keinen Führerschein, wäre aber in 4 Wochen fertig) am Abend stand die Polizei vor der Tür, ich habe keine aussage gemacht. Was droht mir? Ich bitte um nützliche Informationen und keine unnötigen Belehrungen. Dass es falsch war ist mir bewusst also sparrt euch bitte eure Moralapostel. Vielen Dank im Voraus Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 Fahren ohne FS = StraftatUnfallflucht = StraftatDu benötigst dringend einen Rechtsanwalt.Deine Eltern können auch noch ein Problem bekommen: Zulassen des Fahrens eine Autos ohne FS. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 Moin Moin Deine Eltern können auch noch ein Problem bekommen: Zulassen des Fahrens eine Autos ohne FS.Die Gefahr sehe ich erstmal nicht. Aber ganz ausschliessen kann man das wohl auch nicht. Da schwebt aber u.U. noch die unbefugte Ingebrauchnahme im Raum. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 was können Eltern denn dafür, wenn sich Herr Sohn die Schlüssel klaut? Sind Eltern eines 17 jährigen verpflichtet die Autoschlüssel wie ne Waffe zu verschliessen? Das glaub ich allerdings kaum. Wenn die Eltern dagegen Herrn Sohn ermutigt haben, fahr mal schnell Zigaretten holen, das wäre was anderes. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 Den Anwalt kann ich auch nur dringend empfehlen.Neben den bereits genannten Folgen wird die Versicherung Dich noch mit bis zu 5.000 Euro Fremdschaden in Regress nehmen. Aufgrund der zwei Verkehrsstraftaten könnte (!) die Fsst auf die Idee kommen vor FE-Erteilung eine MPU zu fordern, zur Prüfung wirst Du bis zum Abschluss des Strafverfahrens nicht zugelassen. Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 Also schnell die Prüfung noch machen bevor das Verfahren ins rollen kommt. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 was können Eltern denn dafür, wenn sich Herr Sohn die Schlüssel klaut? Sind Eltern eines 17 jährigen verpflichtet die Autoschlüssel wie ne Waffe zu verschliessen?Wie so oft gilt auch hier: kommt darauf an. Wenn das die erste Fahrt des TE war, dürften die Eltern keine Probleme bekommen. Wenn er allerdings schon vorher einschlägig auffällig geworden ist, sieht die Lage evtl. anders aus. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 was können Eltern denn dafür, wenn sich Herr Sohn die Schlüssel klaut? Sind Eltern eines 17 jährigen verpflichtet die Autoschlüssel wie ne Waffe zu verschliessen? Das glaub ich allerdings kaum. Natürlich sind sie verpflichtet den Autoschlüssel "sicher" aufzubewahren. Wenn der Sohn die Sclüssel klaut kommt auch noch Diebstahl hinzu.Auch um den Familienfrieden nicht weiter zu belasten: RA fragen bevor Sohn oder Eltern etwas sagen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 10, 2014 Report Share Posted May 10, 2014 Natürlich sind sie verpflichtet den Autoschlüssel "sicher" aufzubewahren. Wenn der Sohn die Sclüssel klaut kommt auch noch Diebstahl hinzu.Da liegst Du in dieser Form definitiv falsch. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 Natürlich sind sie verpflichtet den Autoschlüssel "sicher" aufzubewahren. Wenn der Sohn die Sclüssel klaut kommt auch noch Diebstahl hinzu.Da liegst Du in dieser Form definitiv falsch. Hallo Bieber: A) Das sah die Versicherung in diesem Fall z. B. anders. B) Urteil eines Amtsgerichtes ist nicht bindent für andere Gerichte. Wie das in diesem Fall beurteilt wird kann von uns niemand sagen. Bei Unfallflucht kann / wird die Versicherung Regress nehmen.Ein RA kann den Schaden für den TE begrenzen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 [mod]Herrschaften, die Schuld der Eltern zu diskutieren mag zwar fuer den einen oder anderen interessant sein, hilft dem TE aber nicht wirklich weiter. In der Hauptsache sollte man sich da vielleicht mehr auf sein Anliegen konzentrieren........[/mod] Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 [mod]Herrschaften, die Schuld der Eltern zu diskutieren mag zwar fuer den einen oder anderen interessant sein, hilft dem TE aber nicht wirklich weiter. In der Hauptsache sollte man sich da vielleicht mehr auf sein Anliegen konzentrieren........[/mod]HarryB, du hast ja Recht. Nur, mehr als schnellstens einen RA aufzusuchen kann ich dem TE nicht empfehlen.Die Polizei war im Haus. Ob der TE für die Polizei als Fahrer feststeht kann ich nur vermuten. Ich gehe aber davon aus.Die Strafe für Unfallflucht ist auch von der Schadenshöhe abhängig. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 Noch etwas, der TE schreibt er sei erst 17. Da greift in aller Regel das Jugendrecht. Er kann "billiger" davon kommen. Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 In welche Richtung soll das hier denn gehen? Soll es vertuscht werden oder willst Du Dich stellen und reuig zeigen? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 Tsssss.... was für eine (sorry) naive Frage. Wohl eher ersteres dürfte der Fall sein. Warum sonst schreibt man sowas in einem Forum und fragt/bitte um Hilfe?! Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 Mir war das nicht ganz klar. Jetzt is natürlich die Frage ob man Dich identifizieren kann. Das Kennzeichen wurde wohl erkannt sonst wäre die Polizei ja nicht bei euch gelandet. Am besten wäre es wenn mehrere Leute für die fahrt in Frage kommen. Sieht Dir jemand ähnlich? Den Schaden kann man ja zugeben, doch wer ihn gemacht hat ist unklar. Auf den finanziellen Folgen bleibt man natürlich sitzen (also Deine Eltern) aber so kann man vielleicht den Strafrechtlichen ( Sperre bei Führerschein, MPU Auflage etc.) Folgen entgehen. Würde ich aber niemanden empfehlen am besten Du stellst Dich, zeigst Dich reuig und wirst mit der vollen Härte des gesetzes getroffen ( ich denke mal das Verfahren wird eingestellt, bezahlen müsst ihr den Schaden trotzdem (regress) aber gibt es dann auch FS Rechtliche Konsequenzen?) Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 Mir war das nicht ganz klar. Jetzt is natürlich die Frage ob man Dich identifizieren kann. Das Kennzeichen wurde wohl erkannt sonst wäre die Polizei ja nicht bei euch gelandet. Am besten wäre es wenn mehrere Leute für die fahrt in Frage kommen. Sieht Dir jemand ähnlich?Dir ist bekannt, daß im Strafrecht das "irrtümliche" Selbstbezichtigen eine Straftat ist? Straflos ist dies nur bei einer OWi! Quote Link to post Share on other sites
ohnec 2 Posted May 11, 2014 Report Share Posted May 11, 2014 War mir nicht bekannt. Mir ging es ja nur darum ob noch Jemand anderes in Frage kommen könnte. Aber erstmal müsste sich der TE mal wieder zu Wort melden. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 12, 2014 Report Share Posted May 12, 2014 bezahlen müsst Ihr den Schaden trotzdem (regress)@ohnec: Wen willst Du denn regressieren wenn der Fahrer tatsächlich nicht festgestellt werden kann? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 12, 2014 Report Share Posted May 12, 2014 Hallo QTreiberin, auch auf die Gefahr hin erneut wegen OT ermahnt zu werden: Der Halter des Unfallwagens steht fest, das Fahrzeug hat keine Aufbruchspueren ( behaupte ich einfach), Unfallfahrer ist nicht zu ermitteln. Kein Regress? Glaube ich nicht. Ist aber eine Meinung, kein Wissen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 12, 2014 Report Share Posted May 12, 2014 Wer sollte Dich wegen OT ermahnen?? Ich sehe in der Frage auch kein OT, denn der TE möchte ja wissen was auf ihn zukommen kann. Regress setzt einen Verantwortlichen voraus bzw. eine Obliegenheitsverletzung (Alkohol, Drogen, Flucht o.ä.) des Versicherungsnehmers voraus. Wenn Du den Eltern diese nicht nachweisen kannst, kannst Du sie auch nicht für etwas bestrafen (Regress) was sie nicht zu verantworten haben.Und wenn Du den Verantwortlichen nicht ermitteln kannst, gibt es keinen Regress. Hochgestuft wird der Vertrag allerdings, denn da ist ja das Auto der "Verantwortliche". Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 12, 2014 Report Share Posted May 12, 2014 Hallo, rth,Noch etwas, der TE schreibt er sei erst 17. Da greift in aller Regel das Jugendrecht. Er kann "billiger" davon kommen.kleine Korrektur. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
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