jeyjey 0 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 Hallo zusammen, zu meinem Fall: Halter--> Vater , Fahrer --> Sohn 1.) Geblitzt auf Autobahn > 50 KM/H zu schnell am 10.02.2014 2.) Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle vom 03.03.2014 Inhalt: Anhörung des Betroffen nach §55 OWiG + ein FragebogenDer Betroffene ist laut schreiben der Halter --> Vater Antwort auf Schreiben: Keine Angaben zur Sache, nur Name und neue Adresse angegeben. 3.) Schreiben von der Polizei an den Halter 11.04.2014, Einladung zur Dienstelle --> Termin wurde von uns auf den 02. Mai verschoben wegen Beratung vom "Anwalt" Zu meinen Fragen:1.) Hat in diesem Fall eine Verjährungsunterbrechung stattgefunden? Wenn ja für wen? Halter und Betroffenen? oder nur Halter?2.) Wann ist dieser Fall für den Betroffenen verjährt?3.) Wie sollten wir weiter vorgehen?4.) Gibt es für den Halter eine Fahrtenbuchauflage beim ersten Fall? Viele Dank für Eure antworten im VorausJeyJey Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 Hallo und willkommen,1)die Anhörung hat die Verjährung gegenüber deinen Vater unterbrochen.2)Wenn der Fahrer nicht bis zum 9.5. angehört wird (bzw. die Anhörung angeordnet), dann ist der Sohn raus, diee Sache ist verjährt.3)nix machen4)kann sein, kann auch nicht sein GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 ist der sohn an der selben adresse gemeldet? um die verjährung gegenüber dem sohn zu unterbrechen, genügt aber auch ein akteneintrag vor dem 9. mai. es muss den sohn noch kein schriftstück bis dahin erreicht haben.wenn der vater zur dienststelle geht, besteht die gefahr, dass er sich verplappert und sagt, das ist doch der sohn. daher besser nicht hingehen. dann besteht allerdings auch die gefahr, dass man das foto in der nachbarschaft rumzeigt, mit der frage: kennt ihr den? eine überschreitung um 50 km/h wird die bussgeldstelle nicht gerne ungelöst zu den akten legen. Quote Link to post Share on other sites
marocel 0 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 Ganz einfach erst mal nichts machen.Einer Einladung muß man nicht Folge leisten, auch wenn dort alle nett sind und es Kaffee und Kuchen gibt.Solange der Fahrer (Sohn) nicht idendifiziert und angeschrieben wird ist alles OK. Deswegen auch: Nachbarn und Mitbewohner "impfen"und niemand Fremden, ob mit oder ohne Kostüm, die Tür öffnen (vor allem der Sohnemann!!!)Fahrtenbuch sicher möglich, aber das kleinere Übel. (Aber auch eine Androhung, ohne Vollstreckung kann u.U.ein paar Euro (<20) kosten )Wenn dann doch Bußgeldbescheid an Halter ergeht --> fristgerecht Widerspruch einlegenWenn doch Fahrer (Sohn) innerhalb von 3 Monaten idendifiziert --> Sohn zahlt und läuft und sammelt Punkte oder Anwalt einschalten Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 Solange der Fahrer (Sohn) nicht idendifiziert und angeschrieben wird ist alles OK. Deswegen auch: Nachbarn und Mitbewohner "impfen"Es genügt die Anordnung der Anhörung in der Akte.Der Weg vom Vater zum Sohn ist nicht weit. Es gibt auch ein Foto beim Einwohnermeldeamt zu Vergleich. Quote Link to post Share on other sites
jeyjey 0 Posted April 24, 2014 Author Report Share Posted April 24, 2014 Vielen Dank für Eure Antworten.. Gibt es weitere Tipps? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 24, 2014 Report Share Posted April 24, 2014 Nö, außer sich immer brav an Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 24, 2014 Report Share Posted April 24, 2014 die Anordnung eines Fahrtenbuchs wird naürlich mehr als 20 Euro kosten. es sind wohl bis zu 200 Euro möglich. Quote Link to post Share on other sites
HollowFFM 2 Posted April 28, 2014 Report Share Posted April 28, 2014 Sorry aber wenn mein Sohn (oder im realistischeren Fall meine Tochter, weil Sohn hab ich net) mit 50 (!!!) km/h zu schnell geblitzt werden würde, dann dürfte der sich nicht nur von mir ne ordentliche Packung abholen sondern auch mal schön brav zahlen Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 28, 2014 Report Share Posted April 28, 2014 Jeder sieht das halt anders und wenn man dann einer Behörde eins auswischen, dann werden einige noch aktiver. Quote Link to post Share on other sites
jeyjey 0 Posted August 5, 2014 Author Report Share Posted August 5, 2014 Hallo zusammen, mittlerweile ist ein Bescheid mit der Anordnung eines Fahrtenbuches eingetroffen (18 Monate).Was kann ich dagegen machen? Erwartet mich auch ein Bußgeldbescheid etc.? In dem Schreiben steht nichts von Bußgeld. Eine weitere Besonderheit: Das zur Tatzeit verwendete Fahrzeug mit dem Kennzeichen wurde bereits abgegeben, da der Leasingvertrag abgelaufen ist.Jetzt wurde ein anderes Fahrzeug das auf den Halter zugelassen ist (seit ca. 8 Jahren) als ersatz verwendet. Jedoch ist dieses Fahrzeug keineswegs ein Ersatz für das Fahrzeug zur Tatzeit.Wie kann ich vorgehen? Danke und viele GrüßeJeyJey Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Du koenntest gegen die Anordnung Einspruch einlegen, jedoch sind die Chancen auf Erfolg wohl relativ gering, um nicht zu sagen: Kaum vorhanden........ Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 mittlerweile ist ein Bescheid mit der Anordnung eines Fahrtenbuches eingetroffen (18 Monate). Eine Frage: Wie hoch sind die Gebühren? Quote Link to post Share on other sites
jeyjey 0 Posted August 5, 2014 Author Report Share Posted August 5, 2014 Keine Gebühren bisher. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Der Gebührenbescheid dürfte noch folgen, die Anordnung eines Fahrtenbuches ist immer gebührenpflichtig (bis zu 200 Euro). Oder bei dem jetzigen Schreiben handelt es sich (noch) nicht um die rechtsmittelfähige Auflage sondern auf die "Androhung" zu der man ja auch Stellung nehmen kann.Das Fahrtenbuch richtet sich an den Halter des Fahrzeuges, nicht an das Fahrzeug, somit ist es latte ob mittlerweile ein anderes Fahrzeug gefahren wird.Einzig wenn der Halter gar kein Fahrzeug auf sich anmeldet würde er der Führung des FB zur Zeit "entgehen", die Auflage lebt aber wieder auf wenn er ein neues Fahrzeug anmeldet (sie ruht also die Zeit) und der SB es erfährt.Ein Bußgeldbescheid wird nicht mehr folgen.Wie kann ich vorgehen? Du gar nicht, der Adressat der Auflage ist der Halter, also Dein Vater. Der ist auch zahlungspflichtig. Quote Link to post Share on other sites
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