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Es Geschah In Der Schweiz......


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...und man mag es kaum glauben. "Blick" duerfte sich ja kaum von der hiesigen Zeitung mit den grossen Buchstaben unterscheiden, aber ab und an liest man selbst dort etwas Wahres. Wenn diese Meldung hier auch nur ansatzweise stimmt, dann kann man nur noch mit dem Kopf schuetteln....... Es bleibt also anzuraten, nur noch in maximal 50 m Entfernung vom Krankenhaus zu verunfallen.

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Bei so einem Schmarrn würde ich z.B. als Einsatzleiter, als Fahrer, als ...etc. ..etc... bei einer Rettungsoragnisation die Sondersignale grundsätzlich nicht mehr benutzen und Einsätze nur noch gem. S

Via Sicura wird in der Schweiz konsequent zu Ende gedacht: Da es keine Verkehrstoten mehr geben soll müssen die Leute an etwas anderem sterben. Oder mit anderen Worten: Wer an einem Schlaganfall oder

Toll., du argumentierst jetzt schon wie 'Blaulicht' - eben auch ohne nach zu denken! Der gemeine Einsatzwagenfahrer wird eben nicht - auch nicht unter Einsatz von Martinshorn und Blaulicht - mit 70 km

 

Via Sicura soll helfen, die Zahl der Toten und Verletzten auf Schweizer Straßen zu minimieren.

Via Sicura wird in der Schweiz konsequent zu Ende gedacht: Da es keine Verkehrstoten mehr geben soll müssen die Leute an etwas anderem sterben. Oder mit anderen Worten: Wer an einem Schlaganfall oder Herzinfarkt zu Grunde geht kann keinen tödlichen Verkehrsunfall mehr erleiden - und auch keinen verursachen.

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Das Gesetz ist siet Januar 2013 in Kraft, der Artikel vom April 2014. Klingt irgendwie nicht so, als ob es mit dem Gesetz bisher tatsächlich massive Probleme gegeben hat.

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Hallo, Biber,

 

Zustimmung.

 

Sollte es tatsächlich Fahrer von Krankenwagen gegeben haben, die wegen einer Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung bei einer tatsächlichen Notfallfahrt bestraft worden sind oder sollte tatsächlich mal jemand Schaden erlitten haben, weil der Rettungswagen zu spät gekommen ist, hätte es sicher schon dementsprechende Berichte in den Medien gegeben.

 

Für die Einsatzkräfte wäre es allerdings einfacher, wenn es eine eindeutige Regelung gibt, die dementsprechende Ausnahmen zulässt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Doch laut neuem Gesetz begehen Rettungskräfte eine Straftat, falls sie mit 70 km/h durch eine Tempo-30-Zone jagen

auch in Deutschland wäre eine solche Übertretung kaum zu rechtfertigen.

 

Tatsaechlich nicht?

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Hallo, Blaulicht,

 

mir fallen auf Anhieb etliche Stellen ein, an denen eine zHg von 30 km/h angeordnet ist und an denen man problemlos bei gebührender Sorgfalt mit eingeschaltetem Sondersignal ohne jegliche Gefährdung Dritter mehr als 70 km/h fahren kann.

 

Umgekehrt gibt es so manche Stelle, an der man selbst mit Sondersignal nie und nimmer die zHg überschreiten würde.

 

Es ist bei der Sondersignalfahrt wie bei vielen anderen Dingen: Es kommt auf den Einzelfall an und deshalb ist die Aussage, dass so eine Übertretung kaum zu rechtfertigen ist, falsch.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Tatsächlich nicht.

Nein? Wie sieht es denn aus, wenn der Notarzt z.B. zu einem Patienten fahren muss, Alarmierungsstichwort: Heftiger Brustschmerz, oder: Ploetzliche Bewusstlosigkeit? Da waere also auch eine derartige Ueberschreitung in einer Tempo 30 Zone nicht - oder kaum - zu rechtfertigen? Was wenn der RTW in einer Tempo 30 Zone einen Verletzten mit starken Blutungen abholen muss? Auch kaum zu rechtferigen? Oder handelt es sich bei deinen Beitraegen einmal mehr um typische 'Blaulichterei', also einfach dahin Geschriebenes, ohne vorher einen einzigen Gedanken daran zu verschwenden?

Was meinst du wohl wie es ausschaut, wenn der Loeschzug der Feuerwehr mit 30 km/h durch die entsprechende Zone bummelt, waehrend an deren Ende im 4. Stock schon die Leute um Hilfe schreiend am Fenster - eventuell sogar draussen dran - stehen/haengen?

Ich frage extra: "Was meinst du wohl...." und nicht: "Was denkst du wohl....", denn mit dem Denken ist es bei dir, wie man im Forum sehr gut nachverfolgen kann, nicht weit her.......

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Mehr als das doppelte der zul VMax wird kaum zu rechtfertigen sein. Rechtfertigen muss man wenn was passiert ist. Ich weiß, dass der eine oder andere bei Sondersignalfahrten manchmal zu schnell ist. Meist sind die Motive gut. Mehr als das doppelte (70 in 30 Zone) wird nicht zu rechtfertigen sein. Ich weiß auch, dass es zu Verurteilungen von Einsatzfahrern kommt, weil das was sie taten nicht zu rechtfertigen war. Mal dir doch nur mal die Bremswege auf und dann denk mal drüber nach.

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Ich brauche mir da rein gar nichts aufmalen, es reicht, wenn ich mir ausmale, was du fuer eine Type bist.......

 

Um mal ganz klar zu formulieren: Wir diskutieren hier die Fahrt mit mehr als doppeltem Tempo in einer 30 km/h Zone. Die, so meinst du, ist durch nichts zu rechtfertigen. Ich habe dir Rechtsfertigungsgruende aufgezeigt und jetzt faengst du schon wieder an, zu 'blaulichtern'. Dass es, wenn es zu einem Unfall kommen sollte, Schwierigkeiten gibt, liegt auf der Hand, das aber liegt dann daran, dass der Fahrer offensichtlich NICHT die noetige Vor- und Umsicht hat walten lassen. Es koennte - Konjunktiv wohlgemerkt, dieser Hinweis extra fuer die, die das Denken nicht so richtig beherrschen! - durchaus sein, dass selbst bei einem Unfall keine Verurteilung des Fahrers erfolgt, das kommt eben immer auf die individuellen Umstaende an, die spaeter ein Richter zu wuerdigen hat. Ein Unfall aber - und das ist hier im Augenblick das huepfende Komma, bzw. der springende Punkt! - steht gar nicht zur Debatte.

Uebrigens hat auch der User 'Nachteule' klar gemacht, dass dein Pauschalurteil voellig daneben ist. Mal dir das doch mal aus.........

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Was bist du peinlich....... Was du zulaesst oder nicht, das ist doch voellig egal, verhindern kannst und wirst du das nicht. Ich meine, du ueberschaetzt dich ganz gewaltig...... Wer eigentlich glaubst du zu sein, um solche Aussagen zu taetigen?

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Guest Schugger

Letztlich kommt es immer auf die Rechtfertigungsgründe an, resp. auf die Würdigung des Richters/der zuständigen Stelle.

 

Mir scheint es aber emminent wichtig, dass - egal ob jemand in Not ist oder nicht - anlässlich solcher Fahrten nicht (weitere) Menschenleben riskiert werden (bei uns gilt dieser Grundsatz). Deshalb sehe auch ich eine Geschwindigkeit von 70 km/h in einer 30er-Zone als zumindest sehr problematisch/grenzwertig an (in unserer Stadt!). Deshalb meine Ausführung, dass der "Raserartikel" bei uns für Rettungsfahrzeuge nicht problematisch ist (weil wir solche Geschwindigkeiten in aller Regel sowieso nicht fahren).

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@Harry Ich kann schon mehr als das Fahrzeug beeinflussen, an dessen Steuer ich sitze.

Wenn du das so gemeint hast, dann haettest du formulieren sollen: Ich wuerde das nicht tun. Das aber wiederum haette ein Nachdenken vor Absenden des Beitrages benoetigt, und wie es darum bei dir steht, ist ja nun allgemein bekannt.....

 

Schon allein diese Formulierung hier - siehe Zitat - koennte schon wieder zum Schuss ins eigene Knie werden, wenn man es darauf anlegen wuerde. Aber ich sehe mal davon ab, fuer heute hast du dich schon genug der Laecherlichkleit preis gegeben.

 

Shugger hat es gut gesagt.

Schugger hat in seinem ersten Satz nichts anderes geschrieben, als bei mir auch der Grundgedanke einer jeden Einsatzfahrt ist/war. Mit ein wenig Nachdenken haettest selbst du darauf kommen koennen, aber.... naja.

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Ich lass das nicht zu.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen. Tatsächlich sind Deine leeren Machtphantasien aber nicht lächerlich, sondern einfach nur traurig. Du brauchst Hilfe, und zwar dringend.

 

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Um es mal ganz deutlich zu sagen: grundsätzlich geht 70 in einer 30 Zone nicht. Mach was du willst. Ich lass das nicht zu.

Ähm... doch. Geht. Sogar recht problemlos. Es kommt auf die örtlichen Verhältnisse an, wie schnell man fahren "kann". Aber 70 in einer 30er-Zone..... geht und die fahre ich auch locker, wenn es der Einsatz erfordert.
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Eben. Nur mal an viele 30er-Zonen wegen Lärmschutz sei erinnert. Gibt es hier zuhauf: Teilweise vierspurig und baulich getrennt, tagsüber 50 oder 60km/h ab 22.00 30km/h. Und einen Löschzug, der ohnehin schon rumtrötet, den willst Du, Blaulicht, daran hindern, 70km/h schnell zu fahren? So langsam geht das ja schon in Richtung putzig.

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Gibt es hier zuhauf: Teilweise vierspurig und baulich getrennt, tagsüber 50 oder 60km/h ab 22.00 30km/h. Und einen Löschzug, der ohnehin schon rumtrötet, den willst Du, Blaulicht, daran hindern, 70km/h schnell zu fahren? So langsam geht das ja schon in Richtung putzig.

Nicht nur den Loeschzug... Man stelle sich vor: 'Blaulicht' ist ohne selbiges in Funktion in einer Tempo 30 Zone unterwegs und erkennt am Steuer des vorausfahrenden Fahrzeuges den meistgesuchten Panzerknacker des Ortes. Haftbefehl ist ausgestellt, der Mann ist als gefaehrlich eingestuft und seine schnelle Verhaftung ist der dringendste Wunsch des Buergermeisters, des Polizeichefs und des Leiters vom Faehnlein Fieselschweif. Also versucht er, den boesen Panzerknacker zu stoppen, indem er seinen Namensvetter auf dem Dach einschaltet und ein eindeutiges Anhaltesignal gibt. Nun drueckt der Panzerknacker aufs Gas, denn wer moechte in seiner Position und der Aussicht, kommendes Weihnachten und Ostern hinter schwedischen Gardinen zu verbringen, Bekanntschaft mit dem am Steuer sitzenden 'Blaulicht' machen? Also beschleunigt er, dreister Weise auf 70 und mehr km/h, wohlwissend, dass diese dreiste OWI seinem Vorstrafenregister nun auch noch hinzu gefuegt wird. 'Blaulicht' aber folgt mit drehendem und leuchtendem Namensvetter auf dem Dach und lautstarkem Einsatz der Sirene mit ungeheuren 45 km/h in der 30 km/h-Zone, sich wundernd, wie man sich erdreisten kann, dort derart schnell zu fahren und auch noch darueber, dass er nicht in die Annalen des Polizeipraesidiums als erfolgreicher Haescher des gefaehrlichsten Panzerknackers aller Zeiten eingehen wird....... Und dabei hatte er doch gar nicht zulassen wollen, dass der Panzerknacker dort so rast.......

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Man stelle sich mal vor, man führe 70 KMH und plötzlich ein Hinderniss (Fahrradfahrer, Fußgänger, Querverkehr). Man bremst. Und es kracht und jemand stirbt. Der Gutachter rechnet einem vor, dass man mit 50 KMH hätte stoppen können und den Unfall verhindern können.

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Man stelle sich mal vor, man lese einen intelligenten Beitrag vom User 'Blaulicht', in dem er auf Argumente eingeht, Fragen beantwortet, kontrovers diskutiert und nicht immer den Oberschlauen (vergeblich) hervor kehrt......

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Wir reden hier von einer 30er Zone. Und 70 Kmh,

 

 

 

Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.

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Wir reden hier von kontrovers diskutieren, eingehen auf Argumente, und vor allem davon, dass es sehr wohl Begruendungen geben kann, mit 70 km/h durch eine 30er Zone zu fahren. Mit anderen Worten, 'Blaulicht', du bist in der Lage, die Grenzen des Vorstellungsvermoegens auf zu zeigen. Wenigstens dafuer sei dir Dank gebuehrt.......

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Der von Blaulicht zitierte Text ist so pauschal mal wieder falsch. Es darf abgewichen werden (LZA haben z.B. Bestandschutz, von der Vorfahrtsregelung darf abgewichen werden, reine Fußgänger-LZA dürfen aufgestellt werden), Es müsssen keine Hindernisse mehr gebaut werden, die Anforderungen bezüglich des hohen Querungsbedarfs wurden nahezu abgeschafft (siehe Gewerbegebiete mit riesigen Grundstücken und weit auseinanderliegenden Zufahrten und überörtlichen Verkehr).

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Der von Blaulicht zitierte Text ist so pauschal mal wieder falsch. Es darf abgewichen werden (LZA haben z.B. Bestandschutz, von der Vorfahrtsregelung darf abgewichen werden, reine Fußgänger-LZA dürfen aufgestellt werden), Es müsssen keine Hindernisse mehr gebaut werden, die Anforderungen bezüglich des hohen Querungsbedarfs wurden nahezu abgeschafft (siehe Gewerbegebiete mit riesigen Grundstücken und weit auseinanderliegenden Zufahrten und überörtlichen Verkehr).

Der Bestandsuchtz der LZA gilt nur wenn sie zum Schutz der Fußgänger vorhanden sind. In geringen Ausmaß auch der Förderung der ÖPNV dienen.Neue Ampeln überhaupt nicht, denn sie würden der Funktion Tempo 30 Zone schaden. In Gewerbegebiete grundsätzlich keine Tempo 30Zonen.

 

Da sich die Verkehrsplaner nicht an Gesetze halten, darüber könnten Bücher geschrieben werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Mit dem neuen Gesetz herrscht schon eine Rechtsunsicherheit. Keiner weiss, falls es zu einer Anklage kommt wie ein Gericht entscheidet.

 

In der Schweiz sehe ich keine grosse Problemmatik von Blaulichtfahrten, weil diese sehr streng eingeschränkt sind. Jede Fahrt muss von

der Einsatzzentrale angeordnet werden, einzige Ausnahme ist die Polizei. Selbst Polizisten werden in Polizeifahrzeugen gebüsst, wenn sie

ohne Dringlichkeit zu schnell unterwegs sind.

 

Anhand von der Meldung, muss jeder Fahrer selbst entscheiden, wieviel Risiko er auf sich nimmt. Ein generelles Tempolimit macht kein Sinn.

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Hier in Mitteleuropa sind die Gesellschaften inzwischen soweit, dass sie sich durch ihre Gesetze, ihre Bürokratie ihr eigenes Grab schaufeln... wobei meiner Meinung nicht mehr viel fehlt bis die Grube fertig ist.

 

Jeder ist nur noch darauf aus den anderen eins reinzuwürgen, inzwischen sind wir soweit, dass vieles nicht mehr möglich ist, weil jeder nur noch zusieht für möglichst nichts in der Verantwortung zu stehen.

Gesunden Menschenverstand gibts nirgends mehr, nur noch Dienst nach Vorschrift und wenn es in der vorliegenden Situation noch so unsinnig ist.

 

Ich kenne eine Baustelle, da wird eine Kinderkrippe gebaut -nichts Großes, nur 2 Gruppen, gesamte Nutzfläche inkl. Sanitär, Sozial- und Büroräume ca. 300m² auf 2 Geschoßen-, die Kosten dafür sind inzwischen so hoch, dass man dafür locker 3 bis 4 mittlere gut ausgestattete Einfamilienhäuser bauen könnte... allein der Zirkus mit dem Brandschutz (unproblematischer Massivbau mit Betondecken) -dafür ist ein extra Planungsbüro beauftragt.

 

So als Beispiel, letztens eine Diskussion, wie hoch denn die Fensterbrüstungen sein müßten... Architekt also mind. 1,10m lt. Vorschriften, damit die Kurzen auch nicht hochkommen, wenn sie z.B. ein ein Bobbycar aus Aufstiegshilfe benützen. Frage / Antwort der zuständigen Dame vom Hochbauamt ...was ist wenn sie einen Stuhl oder gar einen Tisch unters Fenster schieben? .... (ironischer) Lösungsvorschläge der Baufirma, entweder wir lassen die Fenster gleich komplett weg, machen ne Festverglasung oder wir machen so tolle kleinmaschige Gitter, wie bei ner JVA vor die Fenster, dann kann nix mehr passieren.

 

PS: Noahs (moderne) Arche und die Bürokratie (klick)...

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Ein generelles Tempolimit macht kein Sinn.

 

Das sehe ich anders. Z.B. könnte man eine Obergrenze für Geschwindigkeiten festlegen. Das macht aus Gründen der Verkehrssicherheit schon Sinn. Man könnte zum Beispiel als oberstes Limit das doppelte des erlaubten setzen. Dazu gibt es noch Empfehlungen von 20% drüber. Dazu noch die Weisheit die Zöllner angebracht hat.
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...

...Da sich die Verkehrsplaner nicht an Gesetze halten, darüber könnten Bücher geschrieben werden.

 

MfG.

 

hartmut

 

Aber genau dort kann u.U. gefahrlos deutlich schneller als die erlaubte Geschwindigkeit gefahren werden.
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Bei so einem Schmarrn würde ich z.B. als Einsatzleiter, als Fahrer, als ...etc. ..etc... bei einer Rettungsoragnisation die Sondersignale grundsätzlich nicht mehr benutzen und Einsätze nur noch gem. StVO im Schneckentempo fahren... so bin ich auf der sicheren Seite und keiner kann mir hinterher an den Karren fahren - Dienst nach Vorschrift eben.

 

Und wenn die Drehleiter, dann eben zu spät kommt, weil se in 30 Zonen mit 30km/h rollt und an jeder Re-vo-Li-Kreuzung stoppt... naja, dann gibts halt öfter mal nur noch Brandleichen zu bergen... is halt dann Schicksal.

 

Bei dem Klima an Schuldzuweisungen das inzwischen angeheizt durch Medien und Waschlappen, die sich hinter ihren Gesetzesbüchern verstecken herrscht wird jedes Engagement langsam aber sicher im Keim erstickt.

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Hallo, Blaulicht,

Shugger hat es gut gesagt.

richtig: Shugger hat es gut gesagt, Du aber nicht.

 

Du hast, wie so oft, einen Beitrag nur gelesen, ohne den genauen Sinn und die Hintergründe zu verstehen.

 

Shugger hat nicht geschrieben, dass sich eine Überschreitung der zHg in einem 30er - Bereich um mehr als 40 km/h immer verbietet, sondern dass es auf die Umstände ankommt und damit hat er vollkommen recht.

 

Es ist blanker Unsinn, wenn man, so, wie Du es machst, pauschal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 km/h bei Einsatzfahrten verbietet bzw. verbieten will.

Man stelle sich mal vor, man führe 70 KMH und plötzlich ein Hinderniss (Fahrradfahrer, Fußgänger, Querverkehr). Man bremst. Und es kracht und jemand stirbt. Der Gutachter rechnet einem vor, dass man mit 50 KMH hätte stoppen können und den Unfall verhindern können.

In so einem Fall wird man als Fahrer zu Recht zur Verantwortung gezogen, aber das kann einem auch schon bei einer Einsatzfahrt passieren, bei der die zHG nicht einmal ansatzweise erreicht wurde.

 

Dieses Beispiel hat jedoch nicht das Geringste damit zu tun, eine grundsätzliche Obergrenze einzuführen, auch nicht in einem Bereich mit einer 30er zHG.

Mach was du willst. Ich lass das nicht zu.

Wenn Du damit nicht mal an den Falschen gerätst.

 

Wärst Du bei mir oder den Kollegen, mit denen ich zusammen arbeite, Beifahrer und würdest in einem 30er Bereich, in dem eine höhere Geschwindigkeit nach Prüfung aller Gegebenheiten problemlos und gefahrlos möglich ist, jedesmal herumlamentieren, obwohl gerade eine nachweislich berechtigte Einsatzfahrt vorliegt, und würdest Du dann vielleicht sogar den Fahrer anzeigen oder was auch immer, dürfte es nicht lange dauern, bis man Dich im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr zieht.

 

Es ist nicht das Geringste dagegen einzuwenden, wenn der Beifahrer den Fahrer ein wenig "einbremst", wenn er sieht, dass mit diesem das Jagdfieber durchgeht und so etwas ist sogar gewollt, aber ganz sicher nicht so, wie Du es hier in Deiner unnachahmlichen Art propagierst.

 

Ohne Frage: Man muss sicher nicht bei jeder Einsatzfahrt bis an die Grenzen gehen und nicht umsonst gibt es den Spruch "Fahr langsam, es pressiert", aber Du stellst wieder mal Behauptungen auf, die mit der Praxis nicht das Geringste zu tun haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Meinst du 30er-Zonen (§45 1c StVO)) oder Geschwindigkeitsbeschränkungen?

In einer "richtigen" :z30: mit allen baulichen Veränderungen, die normalerweise dazu gehören, wird man schwerlich 70 km/h oder gar schneller fahren können. In den - bei uns aber - allgemein üblichen :30: -Bereichen geht das ohne weiteres.

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  • Oben im Text stand 30er Zonen. Ich schrieb 30er Zone. Jetzt könnte man sich Streckengebote angucken. Dort kann es tatsächlich anders aussehen. Eine Überschreitung um mehr als das doppelte ist aber grundsätzlich zu viel und nicht anzuraten. In besonderen Einzelfällen kann das jedoch möglich sein. Bluey hat endlich den Unterschied erkannt. Zone / Strecke. Auf einer Strecke mit einem VMax kann man sich auf der Vorfahrtstraße befinden und damit anders fahren, als wenn man auf der nicht vorfahrtberechtigten Straße ist. In Tempo 30 Zonen gibt es keine Vorfahrtstraße.
  • @Nachteule, wir arbeiten zwar nicht zusammen aber nehmen wir mal an, dass du meinen Arbeitsbereich unterstützt, dann bestimme ich die Geschwindigkeit und auch ob du die Tröte anmachst oder nicht. Würde ich deinen Arbeitsbereich unterstützen und wenn die Geschwindigkeiten nicht passend sind, kann ich da auch grds drauf einwirken.
  • @Aka, das wichtigste bevor man Blaulicht und Horn anmacht ist der Aspekt, dass es dennoch eine Weile dauert bis man da ist. Es dauert solange es dauert. Wenn es zu spät ist, dann ist das so. Aus genau diesem Grund habe ich neulich eine Einsatzfahrt nicht durchgeführt und bin im Rahmen der StVO zum EO gefahren, weil es trotz der Lage nicht zu schaffen war und meine Kräfte damit für diese Lage nicht zur Verfügung standen. Ich sag immer fahr langsam - wir haben es eilig. Wenn wir ankommen können wir was machen, wenn wir nicht ankommen ist auch nichts gewonnen, dann lieber später
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  • In Tempo 30 Zonen gibt es keine Vorfahrtstraße.
  • @Nachteule, wir arbeiten zwar nicht zusammen aber nehmen wir mal an, dass du meinen Arbeitsbereich unterstützt, dann bestimme ich die Geschwindigkeit und auch ob du die Tröte anmachst oder nicht.
  • Ich sag immer fahr langsam - wir haben es eilig. Wenn wir ankommen können wir was machen, wenn wir nicht ankommen ist auch nichts gewonnen, dann lieber später
1. wenn es die baulichen Straßenverhältnisse hergeben, fahre ich auch in einer Zone-30 deutlich schneller. Macht nur keinen Sinn, wenn man alle paar Meter rechts oder links eine Schikane zu um- oder Fahrbahnwellen zu überfahren hat.

2. nö. Mir würdest Du ganz sicher nicht vorschreiben (bzw. könntest es von mir aus versuchen), wie schnell ich fahre und ob/wann ich SoSi zuschalte. Auch dann nicht, wenn ich Deinen Arbeitsbereich unterstützen müßte. Das obliegt immer noch meiner eigenen Entscheidungskompetenz.

3. richtig. Wichtig ist, daß man ankommt. Bedeutet aber nicht, daß man "langsam" fahren muß. Und von "hirnlosem Rasen" war ja auch nicht die Rede.

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Das sehe ich anders. Z.B. könnte man eine Obergrenze für Geschwindigkeiten festlegen. Das macht aus Gründen der Verkehrssicherheit schon Sinn. Man könnte zum Beispiel als oberstes Limit das doppelte des erlaubten setzen. Dazu gibt es noch Empfehlungen von 20% drüber. Dazu noch die Weisheit die Zöllner angebracht hat.

Kann es sein, dass deine Erfahrungen darauf beruhen, dass du deine Delinquenten am Bahnhof zu Fuss, und sehr selten im Fahrzeug verfolgst? Und dass du auch ganz und gar keine Ahnung hast, wenn es um die Rettung von Menschenleben geht?

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Zu Pkt zwei, ich meinte nicht die Entscheidung ob das Signal an ist sondern ob du "normal" oder mit SR/WR fährst. In meinem Arbeitsbereich entscheide ich (oder je nach Gliederung mein mir Vorgesezter) ob oder ob nicht SR WR zulässig sind. Ich weiß von anderen Arbeitsbereichen, da liegt diese Entscheidung bei der Leitstelle (zumindest bei der Vergabe von Einsätzen). Und wie immer kann es mal lagebdeingte Ausnahmen geben.

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  • Oben im Text stand 30er Zonen. Ich schrieb 30er Zone. Jetzt könnte man sich Streckengebote angucken.[....]

 

Man koennte, so man denn haette, auch den Verstand einsetzen. Spaetestens dann wuerde einem normal denkenden Menschen die Idee kommen, dass hier von 30er Zonen in der Schweiz die Rede ist. Weiterhin koennte man denn, so man sich nicht 'Blaulicht' nennt, auf die Idee kommen, dass das was gaenzlich anderes ist, was das gemeine 'Blaulicht' unter 30er Zone versteht, denn das gemeine 'Blaulicht' denkt in seiner geistigen Beschraenktheit nur an Deutschland. Und dann, allerspaetestens dann, muesste auch das gemeine 'Blaulicht' darauf kommen, dass es hier nur Unsinn schreibt. Allein - das gemeine 'Blaulicht' kommt nicht drauf.......

 

Also bleibt nur noch eines zum Angucken: Die absolut daemlichen Beitraege des Users 'Blaulicht'...... Du darfst jetzt gerne wieder einmal den Meldebutton wegen vermeintlicher Beleidigungen betaetigen, 'Blaulicht'!

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  • [.....] Bluey hat endlich den Unterschied erkannt. [....]

 

 

Unglaublich, Deine Selbstherrlichkeit.

 

Jedesmal, wenn Du Semi-Amateur Aussagen von Voll-Profis wie @Bluey oder @Nachteule kommentierst, frage ich mich, was in Dir vorgeht. Wie gesagt, unglaublich, Dein Verhalten.

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In meinem Arbeitsbereich entscheide ich[.....]

Das kann nur gelten, wenn du allein auf Streife bist. Ich bezweifele mittlerweile, dass du sogar einen Polizeihund befehligen duerftest, mal ganz abgesehen davon, dass jeder normal erzogener Pudel deine Befehle verweigern duerfte.......

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  • Richtig in dem Text ging es um 30er Zonen in der Schweiz und ich sagte, dass das auch in deutschen 30er Zonen nicht ginge
  • Ich habe spontan vorhin mal den einen oder anderen nach realen Möglichkeiten von Geschwindigkeiten bei Einsatzfahrten in 30er Zonen gefragt. Also 70 KMH wurde von 100% als zu hoch eingeschätzt
  • Bezgl. Hunde: Nicht einen Hund mit Herrchen, meist sind es mehr.
  • Aber es wird OT.
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Bleibe doch mal am Thema - wie du selbst immer wieder forderst - und belege, warum in diesem Thread so einige Aussagen, warum man unter Sonderrechten sehr wohl mit > 70 km/h fahren koennte, angeblich falsch und unhaltbar sind. Mit anderen Worten: Gehe doch endlich mal auf Argumente ein, anstatt hier immer mehr Hohlphrasen zu verbereiten!

 

Man weiss auch nicht, wen du meinst, den/die du "vorhin den einen oder anderen nach realen Moeglichkeiten von Geschwindigkeiten bei Einsatzfahrten in 30er Zonenen gefragt" hast, gehe ich Recht in der Annahme, dass das Kunden am Bahnhofsimbiss waren?

 

 

...dass jeder normal erzogener Pudel deine Befehle verweigern duerfte.......

@HarryB: Pudel sind sehr kluge Hunde.

 

Eben drum! Glaubst du, dass sehr kluge Hunde den Befehlen des 'Blaulicht' gehorchen?

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...dass jeder normal erzogener Pudel deine Befehle verweigern duerfte.......

@HarryB: Pudel sind sehr kluge Hunde.

 

Eben drum! Glaubst du, dass sehr kluge Hunde den Befehlen des 'Blaulicht' gehorchen?

 

 

Ich glaube an den Weihnachsmann!

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