alex281290 0 Posted April 22, 2014 Report Share Posted April 22, 2014 Hallo,hab da mal eine Frage. Bin innerhalb 2x eines Monats an derselben Stelle (Autobahn) geblitzt worden, erlaubt 80 Km/h beim 1.x zwischen wahrscheinlich 20-40 zu schnell und beim 2.x wahrscheinlich irgendwas mit 50 zu schnell. Ich weiß wie bescheuert das ist. Die Sache ist die dass ich beim 1.x nicht gefahren bin sondern ein Freund. Eigentlich war abgemacht dass ich das auf meine Kappe nehme weil er meint er wäre höchstens so auf 110 gewesen vielleicht sogar 100. Nun bin ich da selbst geblitzt worden (doofe Stelle, vielleicht 100 oder 200 meter nur 80) muss ich mir das nochmal überlegen.Mir ist klar das der Schein eh für einen Monat weg ist wegen der 50 Km/h, meine Frage ist wie sehr sich das 1.x blitzen auf den Führerscheinentzug und die Kosten auswirkt falls ich das 1. blitzen auf meine Kappe nehme, was ich noch nicht getan habe da noch nichts im Briefkasten war. Was ist wenn das 1.x unter 25 Km/h war? Ich weiß ich sollte das nicht auf meine Kappe nehmen und das werde ich auch nicht falls ich dadurch mehr Probleme krieg, möchte nur wissen wie das aussieht weil die Person die gefahren ist dann Stress kriegt weil er schon so einiges auf der Kappe hat.MfG Alex281290 Quote Link to post Share on other sites
Chris835 6 Posted April 22, 2014 Report Share Posted April 22, 2014 Ist dein Konto bisher sauber?Falls ja und es sind weniger als 26km/h zu viel vom ersten mal droht vorerst keine höhere Strafe durch dieses Vergehen in Verbindung mit dem zweiten. Falls auf deinem Konto schon Punkte sind... dann könnte es sein das die Bußgeldstelle Beharrlichkeit vorwirft und das Bußgeld und ggf. ein zusätzlicher Monat Fahrverbot. Ich persönlich würde die Sache nicht auf mich nehmen.Zumal das auch leicht auffallen kann da du ja jetzt selbst geblitzt wurdest. Quote Link to post Share on other sites
alex281290 0 Posted April 22, 2014 Author Report Share Posted April 22, 2014 Hallo und Danke für die AntwortIm Jahre 2011 im Februar erhielt ich glaube ich 4 punkte wegen "Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal". Vor 3 Wochen hatte ich leider nen kleinen Auffahrunfall, nix großes nur mit Polizei halt. Wird das noch irgendwie mit einbezogen? MfG Quote Link to post Share on other sites
Chris835 6 Posted April 22, 2014 Report Share Posted April 22, 2014 Da kommt in Betracht "Unangepasste Geschwindigkeit" und das wären nochmals 3 Punkte + Bußgeld. Die 8 Punkte Grenze knackst du ja eh...da gibts es dann noch einen Brief auf Flensburg mit einer Verwarnung. Das kostet nochmals ca 25€ Gebühren. Wie gesagt... ich würde die erste Tat nicht auf mich nehmen... Quote Link to post Share on other sites
alex281290 0 Posted April 22, 2014 Author Report Share Posted April 22, 2014 Bin beim anfahren jemanden hinten drauf gefahren, Ampel würd grün und hab das nur im Augenwinkel gesehen und leicht angefahren und dann hats bum gemacht weil er noch stand. Fällt das auch unter "Unangepasste Geschwindigkeit"?Will die 1. Tat auch nicht auf mich nehmen, dass Sie mir den Schein nen Monat wegnehmen ist wohl garnicht so verkehrt. WIll nur nicht für Mist bluten den ich nicht verzapft habe. Nur stehe ich auch dumm vorm Kumpel da weil er sich drauf verlassen hat... Sind die Punkte aus 2011 noch immer voll gültig?die neue Punkteregelung gibts ja erst seit 2013.EDIT: ok sehe grad aus den 4 Punkten aus 2011 hätten dann 2 werden müssen Quote Link to post Share on other sites
alex281290 0 Posted April 22, 2014 Author Report Share Posted April 22, 2014 Quatsch was ich da geschrieben habe. Aus den 4 werden 2 ab Mai und mit der 8 punktegrenze ist die Verwarnung gemeint. Hab das mit der neuen 8 Punkteregelung ab 2014 verwechselt. Richtig dann liege ich über der 8 Punktegrenze, auch wenn mein Unfall nicht darunter fallen sollte. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 Ich moechte mal anraten, den Antworten des 'Chris835' mit aeusserstem Misstrauen zu begegnen, mich deucht, er glaenzt mit Halbwissen. Die beiden kurz aufeinander folgenden Blitzvorgaenge koennen einander nicht beeinflussen, weil es hier keine Rechtskraft gibt.Andererseits wuerde ich allerdings den ersten Blitzvorfall nun auch nicht mehr auf meine Kappe nehmen, den Beweis zu fuehren, duerfte nicht schwer fallen, da beide Vorfaelle auf der gleichen Amtsstube bearbeitet werden...... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 Harry, Dich deucht es richtig, das was @Chris835 geschrieben ist Schmarrn. Weder kommt bei einer solchen Konstellation die 2x26 Km/-Regel zum tragen, noch eine evtl. Beharrlichkeit, noch weniger die Promillefahrt und woher er die unangepasste Geschwindigkeit nimmt weiß wohl nur er allein... Quote Link to post Share on other sites
alex281290 0 Posted April 23, 2014 Author Report Share Posted April 23, 2014 Was heißt "es besteht keine Rechtskraft"? Wie ist das in meinem Fall zu deuten und warum?MfG Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 Um in den Genuss des Fahrverbotes wegen zweimaliger Ueberschreitung des Tempolimits um mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres zu kommen, braucht es ein Bussgeldverfahren aus diesem Grunde, das rechtskraeftig abgeschlossen ist. Dieser Umstand liegt in deinem Falle nicht vor...... Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 23, 2014 Report Share Posted April 23, 2014 Ich moechte mal anraten, den Antworten des 'Chris835' mit aeusserstem Misstrauen zu begegnen, mich deucht, er glaenzt mit Halbwissen.Osterferien, wie jedes Jahr... Den Verstoss mit ca. 50 über Limit sehe ich auch noch nicht in der Höhe. Toleranz und Tachovorlauf sind eventuell noch zu berücksichtigen. Warte auf den AHB und poste dann hier wieder. Quote Link to post Share on other sites
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