AlexanderMuc 0 Posted April 21, 2014 Report Share Posted April 21, 2014 (edited) Hallo, vor einigen Tagen wurde ich nachts um 2 Uhr innerorts "gelasert". Erlaubt waren 50 km/h und ich für laut Polizeit 74 km/h. Abzüglich 3 km/h bleiben noch 21 km/h übrig. Diese sollen jetzt 80 und einen Punkt kosten. Ich habe festgestellt, wenn ich nur 1 km/h langsamer geläsert worden wäre kann ich den Punkt umgehen und mich würde daher interessieren ob ich irgendwas tun kann um 1 km/h weniger angerechnet zu bekommen. Danke Edited April 21, 2014 by Gast225 Anhang entfernt; ungeklärte Urheberrechtsprobleme bei Kartendaten Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 21, 2014 Report Share Posted April 21, 2014 Kurz und knapp: Nein, "handeln" gibt es nicht. Ach ja, willkommen im Radarforum. Quote Link to post Share on other sites
AlexanderMuc 0 Posted April 21, 2014 Author Report Share Posted April 21, 2014 Hallo,ich dachte eigentlich ob es irgendeine Möglichkeit gibt die Messung zu verweigert, daher auch das Foto.Auch ein herzliches Hallo :-). Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 21, 2014 Report Share Posted April 21, 2014 Ich nehme an, du bist angehalten worden. Deine Personalien stehen fest. Da wirst du nichts mehr gegen tun können. Entweder die Messung ist gültig oder nicht gültig. Dann ist sie komplett unwirksam. Dafür sehe ich keinen Grund. Wie QTreiberin zurecht sagt: Handeln ist nicht. Quote Link to post Share on other sites
AlexanderMuc 0 Posted April 21, 2014 Author Report Share Posted April 21, 2014 Gibt es denn eine Vorgabe über die länge der Messstrecke oder und Entfernung vom Ortsschild? Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 21, 2014 Report Share Posted April 21, 2014 Gibt es denn eine Vorgabe über die länge der Messstrecke oder und Entfernung vom Ortsschild?Ja, Limit gilt ab Schild. Beim Laser darf die Entfernung nicht größer als 1000 m sein. Laser ist eine "Punktmessung. Keine Messstrecke erforderlich. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 21, 2014 Report Share Posted April 21, 2014 Die 1.000 Meter kommen natürlich auf das Messgerät an. Andere dürfen nur 500 oder noch weniger. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted April 21, 2014 Report Share Posted April 21, 2014 Die 1.000 Meter kommen natürlich auf das Messgerät an. Andere dürfen nur 500 oder noch weniger.Das wird nicht bestritten. Lasertyp steht meist im Bescheid.Aber Überschreiten der zulässigen Reichweite dürfte ein - sehr - seltener Fehler sein. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 22, 2014 Report Share Posted April 22, 2014 Aber Überschreiten der zulässigen Reichweite dürfte ein - sehr - seltener Fehler sein.Keine Ahnung, aber vermuten würde ich dies auch. Eigentlich sollte es überhaupt nicht vorkommen, denn schließlich gibt es zwei Kontrollinstanzen (Polizei und der Bearbeiter). Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 22, 2014 Report Share Posted April 22, 2014 Hallo, Gast225, Du hast die dritte und letztendlich entscheidende Instanz vergessen: Der Gerät Zumindest beim Laser Riegl FG 21 P ist es meiner Erfahrung nach nicht möglich, überhaupt Geschwindigkeitsmessungen über 1.000 m durchzuführen. Entfernungsmessungen über mehr als 1.000 m sind problemlos möglich, wenn man z. B. sehen will, wie weit ein Fahrzeug oder eine Baustelle entfernt ist, aber die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges wird bei Entfernungen über 1.000 m nicht angezeigt. D. h.: Selbst, wenn man es will, kann man in diesem Punkt nichts falsch machen. Wie es bei anderen Geräten aussieht, kann ich mangels Erfahrung nicht sagen. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
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