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Doppelte Fahrerflucht Mit Personenschaden


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Hallo zusammen,

 

letzten Freitag hatte ich einen kleineren Unfall mit einem kleinen LKW als dieser beim doppelspurigen Linksabbiegen mitten in der Kurve auf meine Spur zog. Zum Glück konnte ich eine Kollision verhindern - allerdings bin ich relativ hart auf den Bordstein aufgefahren. Zu diesem Zeitpunkt war ich mir außerdem nicht sicher, ob es nicht vielleicht doch zu einer Berührung kam. Es ging alles so wahnsinning schnell, weshalb ich mir das Nummernschild nicht merken konnte. Also habe ich die Verfolgung aufgenommen und auf mich durch Hupen aufmerksam gemacht.

 

Als ich mich vor das flüchtige Fahrzeug setzte, um zu signalisieren rechts ran zu fahren, überholte mich der Flüchtige erneut. An einer roten Ampel angekommen, stieg ich aus dem Auto aus und rannte zur Fahrertür. Auf Fahrzeughöhe angekommen, verriegelte der Fahrer die Tür und mir blieb nur übrig zu rufen und mich vor das Fahrzeug zu stellen, was mir nicht gelang, da der Fahrer in dem Moment (trotz roter Ampel) Gas gab. Dummerweise war einer meiner Mitfahrer ebenfalls ausgestiegen und dieser hielt sich am Außenspiegel fest, kam zu Fall und wurde halb vom hinteren Rad überrollt. Blöde Aktion, aber kann man jetzt auch nicht mehr ändern.

 

Geschockt rannte ich zu meinem Mitfahrer dem es so weit ganz gut zu gehen schien. Außerdem hatte ich als weiteren Beifahrer die Tochter des Angefahrenen dabei, weshalb ich weiter zu Fuß die Verfolgung aufnahm. Der Fahrer hatte ca. 100 m vor mir gestoppt (er hat also gemerkt, dass er jmd. überfahren hatte) - fuhr dann aber weiter als er mich rennen sah. Neben mir hielten Zeugen in einem weiteren Fahrzeug, die mir anboten die Verfolgung weiter zu führen...leider haben wir den Flüchtigen dann verloren.

 

Das Nummernschild konnten wir uns merken und mein Beifahrer hatte Glück im Unglück und kam mit einigen schlimmen Prellungen und Zerrungen sowie zerrissener Kleidung davon. Unser (Miet-)wagen hat die ganze Sache auch gut überstanden. Äußerlich gibt es nur Kratzer auf der Radkappe.

 

Mich hat die Sache ziemlich mitgenommen, da ich mit einer solchen Eskalation nicht gerechnet hätte. Ich bin außerdem stinksauer auf den Flüchtigen und mich würde interessieren was er an Strafe zu erwarten hat. Das Strafmaß bei Fahrerflucht scheint ja an die Höhe des entstandenen Schadens gekoppelt zu sein, was bei einer zerkratzten Radkappe einfach nur lächerlich wäre. Was kommt dazu bei Personenschaden und Überfahren einer roten Ampel? Habe ich außerdem so viel verkehrt gemacht? Vermutlich hätte es gereicht sich das Nummernschild sich zu merken, aber war meine Aktion gerechtfertigt?

 

bin gespannt auf die Kommentare...

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Moin Moin

 

 

Wenn der mal nicht das Fahrverbot fuer LKW missachtet hat....... :schreck:

Dazu müßte man wissen, wie klein der Lkw war.

 

Zur Story.

Bin mir grad nicht sicher, wer der größte Dummkopf war.

 

Die Strafe bei Straftaten soll tat- und schuldangemessen sein und richtet sich dann, bei Geldstrafen, in der Regel nach dem Einkommen.

 

Mit einem Anwalt -und das muß nicht mal ein guter sein- könnte der "Flüchtige" ohne Strafe davonkommen.

Nicht jeder, der nach einem Unfall weiterfährt, begeht eine Unfallflucht.

Und die könnte schon bei dem ersten Vorfall fraglich sein.

Die Formulierungen und der Bordsteinschaden an der Radkappe deuten jedenfalls daraufhin, daß es zwischen den Fahrzeugen nicht zu einem Anstoß kam.

Bei der Unfallflucht muß aber der Flüchtige den Unfall bemerken, eine mögliche Beteiligung seinerseits vermuten und dann den Vorsatz fassen abzuhauen.

Der Rest ist dumm gelaufen, liegt aber nicht zwingend in der Verantwortung des Lkw Fahrers.

Da fehlt mir Zuviel um das zu bewerten.

 

 

Gruß

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Wenn der mal nicht das Fahrverbot fuer LKW missachtet hat....... :schreck:

Dazu müßte man wissen, wie klein der Lkw war.

 

War ein Fiat Ducato. Lt. Polizei gilt das noch als LKW.

 

Und Fahrerflucht hängt davon ab, ob man vorsätzlich handelt? Das hab ich aber schon ganz anders erlebt (z. B. Parkrempler, die man nicht bemerkt). Außerdem ist der LKW-Fahrer spätestens dann vorsätzlich geflohen als er den Personenschaden verursacht hatte.

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War ein Fiat Ducato. Lt. Polizei gilt das noch als LKW.

 

Das hast du Anzeige erstattet?

Kann als OWi enden oder vor einem Richter. Einstellung ist auch möglich. Kommt ganz darauf an was der Lkw - Fahrer, wenn er ermittelt werden kann, aussagen wird.

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Die erste Situation stellt keinen § 142 StGB dar, da die Radkappe sicherlich nicht mehr als 20 oder 50 Euro kostet (je nach Gericht).

 

Beim zweiten Vorfall könnte er es mit einer Notwehr versuchen. Wenn einer wie wild mir hinterher fährt, sich dann versucht vor dem Wagen zu stellen, was weiß ich was der mit mir machen will.

Also fahre ich los und warte nicht darauf, dass der andere mir irgendwelche Sachen anstellt.

 

Vielleicht hat er ja auch selber die Polizei gerufen.

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Die Unvoreingenommenheit ist durchaus beachtenswert...

"Danke". Aber Du gestattest doch, daß ich dennoch selbst entscheide, wem oder was ich glaube bzw. nicht, ja? Danke.
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War ein Fiat Ducato. Lt. Polizei gilt das noch als LKW.

 

Und Fahrerflucht hängt davon ab, ob man vorsätzlich handelt? Das hab ich aber schon ganz anders erlebt (z. B. Parkrempler, die man nicht bemerkt). Außerdem ist der LKW-Fahrer spätestens dann vorsätzlich geflohen als er den Personenschaden verursacht hatte.

 

Mit "wie klein war der Lkw" war die zgM gemeint. Die Lkw Eigenschaft allein begründet noch keinen Verstoß gegen Sonn- oder Feiertagsfahrverbot. Es sei denn, der hatte einen Anhänger dran.

Aber ein Ducato dürfte die 7,5 t nicht überschreiten.

 

Die Unfallflucht hängt zunächst davon ab, ob der Unfall bemerkt wird. Um diese Frage zu klären, werden oft Sachverständige beauftragt.

Wurde ein Unfall objektiv oder gutachterlich nicht bemerkt, kann eine Unfallflucht nicht stattfinden, weil der Vorsatz zum Flüchten fehlt.

Außerdem muß bei dem "UnfallE eine bestimmte Schadenshöhe überschritten werden, um rechtlich überhaubt ein "Unfall zu sein (Gast225 hat darauf hingewiesen).

Ein Bemerken des Unfalles kann oft dann nicht vermutet oder nachgewiesen werden, wenn eine Kollision der Fahrzeuge nicht stattfand.

Das dürfte, neben der geringen Schadenshöhe, auf deinen ersten "Unfall" zutreffen.

Den zweiten Vorfall kann ich nicht so einfach bewerten. Auch hier gilt es zu klären, ob er den "Unfall" bemerkt hat oder bemerkt haben muß.

 

Dein Mitfahrer ist gestürzt, wurde "halb vom Hinterrad" überrollt und hat sich verletzt.

- was heißt "halb" überrollt? oder meinst du eher "fast" überrollt?

- stammen die Verletzungen u.U. nur vom Sturz?

 

Du turnst links neben der Fahrertür und dann vor dem Fahrzeug herum. Der Fahrer weiß u.U. gar nicht was du willst, hält dich für eine Bedrohung.

Achtet der Fahrer dann wirklich auf seine rechte Fahrzeugseite? Wenn er auf die rechte Seite geachtet hat, turnt da noch so einer wie du am Außenspiegel rum. Jetzt "bedrohen" den Fahrer schon zwei Männer.

Was bleibt dem Fahrer übrig?

 

Dein/euer Verhalten könnte der Fahrer für eine Nötigung halten. Da darf er sich wehren. Gast225 hat ja auch auf die mögl. Notwehr hingewiesen.

Der Fahrer muß dein Verhalten nicht unbedingt auf einen Unfall beziehen auf den du aufmerksam machen willst.

 

Nach etwa 100 Metern hat der Fahrer angehalten, dann aber seine Fahrt fortgesetzt.

Das wertest du subjektiv als "bemerken des Überfahrens einer Person".

Das kann aber auch andere Gründe haben.

 

Euer Verhalten war eher suboptimal.

 

Das alles wird ggf. ein Richter aufzudröseln haben, wenn die Polizei eine Anzeige gefertigt hat.

 

Gruß

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Nach etwa 100 Metern hat der Fahrer angehalten, dann aber seine Fahrt fortgesetzt.

 

Das wertest du subjektiv als "bemerken des Überfahrens einer Person".

 

Das kann aber auch andere Gründe haben.

 

Davon würde ich aber mal ausgehen.

Er sollte den zweiten Vorfall schon mitbekommen haben.

Das Anhalten spricht mit einem hohen Prozentsatz dafür.

 

Allerdings frage ich mich auch, warum man es nicht beim Erkennen des Kennzeichens gelassen hat um dieses dann der Polizei zu melden.

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Fiat Ducato LKW? Das ist ein Kleinbus/Kastenwagen... aber doch kein LKW... aber ein Beamter ist da auch nicht unbedingt bestens geschult um das zu Wissen...

Sich vor das Fahrzeug zu stellen und am Spiegel festhalten grenz meiner Meinung nach schon an Nötigung...

 

Wenn der Fahrer euch anzeigt denke ich das eher ihr noch eine Strafe bekommt als das er eine bekommt.

Eine Berührung scheint ja nicht stattgefunden zu haben.

 

Für mich klingt das eher so als wärst du sauer gewesen weil du wegen ihm den Boardstein berührt hast und bist deshalb vermutlich ziemlich sauer zu ihm ans Fahrzeug... da würde wohl jeder normale Mensch die Tür verriegeln... und dann auch noch dein Kollege der gleich noch mitmacht und sich am Fahrzeug zu schaffen macht...

 

Das die Berührung mit dem Boardstein wegen ihm stattgefunden hat dürfte vor Gericht schwer zu beweisen sein...

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Moin Moin

 

 

Fiat Ducato LKW? Das ist ein Kleinbus/Kastenwagen... aber doch kein LKW... aber ein Beamter ist da auch nicht unbedingt bestens geschult um das zu Wissen...

 

Dann klär einen nicht unbedingt bestens geschulten Beamten wie mich auf:

Was ist ein Lkw? bzw. ab wann ist ein Kfz ein Lkw? Legaldefinition?

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastkraftwagen

 

Und für einen Fiat Ducato brauch ich auch keinen LKW Führerschein. :rtfm:

Ich hab dir an anderer Stelle bereits gesagt, daß du Nichtwissen verbreitest.

So auch hier.

Tu dir selber den Gefallen und halt, bei Themen von denen du keine Ahnung hast, die Klappe - du blamierst dich hier in fast jedem deiner Beiträge.

Du bist ein kleiner vorlauter Naseweis sonst nichts.

Du hast schon von Lkw keine Ahnung und kommst jetzt auch noch mit Fahrerlaubnisrecht - ganz schön gewagt.

 

Gruß

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Du hast schon von Lkw keine Ahnung und kommst jetzt auch noch mit Fahrerlaubnisrecht - ganz schön gewagt.

Dann klär ihn doch über die Sachlage auf, damit er nicht dumm stirbt.

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Es gibt LKW/Züge für die benötige ich z.B. nur die alte Klasse 3 (C1E), auch gibt es L()LKW die teilweise unter 3,5t zgG liegen (die alten Post-Gölfe waren wegen ihrer entsprechenden Zulassung sehr beliebt).

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