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Radfahrer Und Fussgänger Am Kreisverkehr....


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Hallo,

 

 

da dies mein alltäglicher Arbeitsweg ist, und mich schon längst mal die tatsächliche Rechtslage interessiert... hier mein Problem... :D

 

gegeben ist ein Kreisverkehr (siehe Anhang)

 

Vorfahrt für Fahrzeuge auf der Straße sind ja eindeutig. Nur die der Fussgänger sowie Radfahrer ist mir nicht ganz eindeutig....

 

Der Kreisverkehr hat 4 große und eine "kleine" Aus/Einfahrt. Jeder Ein/Ausfahrt kreuzt ein Fuß/Radweg. Gekennzeichnet ist dieser auf der Straße durch "Zebrastreifen". Was für mich als Autofahrer jedoch keiner ist, denn ich hab dazu kein Schild an der Straße. (mal angenommen es ist Winter seh ich auch unter dem Schnee nicht die Zebrastreifen)

 

Nun sind Fußgänger wie auch Radfaher immer felsenfest der Überzeugung, sie haben Vorfahrt. Egal in welche Richtung. In Fahrtrichtung des Kreisels würde ich dem ja ggf. noch zustimmen, aber auch entgegengesetzt? Stimmt das? Diese Zebrastreifen vermitteln natürlich auch den Umstand es handel sich um einen, aber der Autofahrer weis davn nichts. Und die Radfahrer... sind eh so eine Spezies für sich....

 

Kennt jemand da genaue Erklärungen, wer wann und wie VOrfahrt hat?

 

Ich danke vielmals

Edited by hartmut
Bild enfernt. Urheberrecht. Bei Google verlinken.
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und für "Zebrastreifen" braucht es kein Schild...

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html

 

Zeichen 293 (die Streifen selbst) sind das Schild.

 

Das Schild das du meinst (Zeichen 350) ist nur ein Hinweis.

 

 

Bei den Fußgängern gibt es bei deinem Beispiel also überhaupt keine Diskussion. Egal woher du kommst oder wohin du willst oder wohin die wollen - es ist ein Zebrastreifen. :)

 

 

Für den Rest - bitte den googlemaps link und evtl. Bilder von dein Ein-Ausfahrten falls google das nicht darstellt. Insbesondere die Entfernung von Ein-und Ausfahrt zu den "Zebrastreifen" (mehr als 5 Meter?).

 

Und die Beschilderung der Gehwege/Radwege rumdrum.

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ok, dass nun die Streifen das Schild selbst sind, war mir neu. Doch was ist nun z.B. im Winter, bei Schneebedeckter Fahrbahn? Da seh ich nichts von dem "Schild". Auch wenn an

 

Und wenn es nun Zebrastreifen sein soll, ist es ja widersprüchlich, was die Radfahrer angeht.

 

Die Markierung ist das Vorschriftszeichen, Zeichen 350 hat nur hinweisende Charakter. Der Vorrang gilt auch gegenüber Rollstuhlfahrern und radfahrenden Kindern, nicht aber erwachsenen unberechtigten Radfahrern.

Wobei sich das ja damit beist mit

 

Bei Ausfahrt ist besonders auch auf "querende" Radfahrer zu achten, die auf bzw. neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Hat der Radfahrer nun Vorfahrt aufgrund des zweiten Auszuges, oder müsse dieser eigentlich absteigen, da es sich um ein Fussgängerüberweg handelt?

 

Ebenso sollte ja die Frage mit entgegenfahrenden Radfahrern damit auch geklärt sein, dass diese eigentlich nie Vorfahrt hätten ?

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Ich bin der Meinung, dass es in Deutschland zu viele Schilder gibt. Jedoch scheinen wir noch mehr Schilder zu brauchen. Mir würden Zebrastreifen und Kreisverkehre reichen. Es müssen aber wohl doch Schilder angebracht werden, da eine "gute Deutsche" ohne klares Schild den Zebrastreifen nicht anerkennen. Gleiche Deutsche vertrauen auf alles geschrieben wie "Für Gadrobe keine Haftung". Wobei nur weil jemand ein Schild malt, ändert er das Haftungsrecht nicht und nur weil vor einem Zebrastreifen kein Schild ist, kann man ihn den Fußgänger trotzdem Vorrang lassen. @Radfahrer, ihr müsst am Zebrastreifen absteigen und schieben, sonst seid ihr wartepflichtig; im Kreisverkehr haben die Radler jedoch Vorang vor Fz, die den Kreis verlassen wollen. Nach diesem Thema hier denke ich, dass mein Wunsch - weniger Schilder - niemals umsetzbar sein wird. Nicht mit den Deutschen, die für alles Schilder und Gesetze brauchen, da sie Herz und Verstand nicht trauen.

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Tja von TE kommen ja keine Bilder und kein Mapslink.

 

 

Also wenn das ein kombinierter Geh/Radweg ist - dann dürfte es im Prinzip keine Zebrastreifen geben.

 

ABER - die VwV / R FGÜ interessiert den normalen Autofahrer nicht. bzw. hat nicht zu interessieren. (will auch nicht - sonst wäre es in Bezug auf Radfahrer sehr lustig).

 

 

Jetzt rein nach der StVO:

 

Es spielt absolut keine Rolle ob da ein Zebrastreifen ist oder nicht. Wenn der Radfahrer nach §9 durchzulassen ist.

 

Was machst du denn wenn Winter ist? (die Frage mal im Zusammenhang mit den Radfahrern)

 

Dann siehst du nicht ob da ein Zebrastreifen ist - und dann hat der Radfahrer wieder Vorrang? :doofwinkt:

 

Nein, der Radfahrer hat Vorrang oder nicht. Da spielt der Zebrastreifen keine Rolle.

 

Insofern wird der Radfahrer wohl Vorrang haben nach §9.

(es gibt da so gewisse Urteile die VwV spielt da auch rein, aber wir haben ja keine Bilder...)

 

 

 

Jetzt die Radfahrer der Gegenrichtung.

Wir haben ja immer noch keine Bilder von der Beschilderung.

 

Aber durchaus wenn wir §9 anschauen:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

 

 

 

 

@blaulicht:

An Zebrastreifen die irgendwo mitten in einer Straße kommen, ja da hat ein Radfahrer nur die Rechte eines Fußgängers wenn er absteigt - oder evtl. rollert.

Aber wenn kein Autofahrer da ist muß er auch da nicht absteigen. Er hat eben nur keine Vorrechte.

 

Dagegen wenn der Radfahrer §9 hat ist es sowas von egal was da gemalt ist. Ob da rot ist oder nix oder irgendwelche Streifen.

(es sollte nach VwV bzw. nach R FGÜ nicht vorkommen - aber wenn es so ist, ist es so)

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ok, da hat mich dein "muß absteigen" etwas irregeführt.

 

 

Und das extra Schild für "Zebrastreifen" ist höchstens nach VwV (für die Behörde - für den Aufsteller) ein Muß.

 

Für den Autofahrer für den die StVO gilt braucht es das extra Schild nicht. Denn die Streifen allein sind bereits DAS Schild. Das andere Schild ist nur ein Hinweis.

 

 

Und nach RFGÜ dürfte je nach Beschilderung (Bilder! Mapslink!) des Rad/Gehwegs gar kein Zebrastreifen da sein. :D

 

 

Aber das interessiert den Autofahrer nicht. Der kennt die VwV und die RFGÜ nicht.

 

Und wenn entgegen VwV/RFGÜ etwas da ist - dann ist das auch erstmal da.

 

 

 

Das Nichtvorhandensein eines Zebrastreifens würde nur bei Fußgängern zu einem anderen Ergebnis führen.

 

Beim Einfahren hätten diese dann keinen Vorrang da sie die Fahrbahn queren.

 

Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr dagegen greift §9.

 

(lustigerweise habe ich schon oft Autofahrer gesehen die das genau andersrum glauben. Die halten beim Einfahren - und wollen beim Ausfahren durchfahren)

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Wenn er §9 hat am Kreisverkehr muß er nicht absteigen...

 

 

Der Zebrastreifen kann ihm den §9 nicht nehmen. Der gibt den Fußgängern etwas, aber nimmt dem Radfahrer nichts.

 

 

Es ist egal ob da ne rote Markierung ist oder nichts oder ein Zebrastreifen. §9 bleibt §9.

 

(gewisse Urteile gibt es da noch und etwas in der VwV mit stetig und 5 Meter - daher wären eben Bilder und mapslink... und evtl. dürfte der Zebrastreifen - je nach Geh/Radwegbeschilderung - nach RFGÜ gar nicht da sein - Bilder, mapslink... aber was da ist, das ist eben da)

 

 

Einzig eben an Zebrastreifen irgendwo mitten in einer Straße da hat ein Radfahrer keine Rechte solange er nicht absteigt oder rollert.

 

Aber wenn §9, dann §9.

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[....] Nach diesem Thema hier denke ich, dass mein Wunsch - weniger Schilder - niemals umsetzbar sein wird. Nicht mit den Deutschen, die für alles Schilder und Gesetze brauchen, da sie Herz und Verstand nicht trauen.

@Blaulicht: Wäre auch denkbar, dass Deine Schilder-Situationsbeschreibung (die ich teile) eine Folge der Überegulierungen und -kontrollen ist, die (fast) alle Lebensbereiche durchdringt?

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Die 1. Ursache ist wohl die Frage

"Darf der das?" und sich überhaupt nicht im Klaren sein was man selbst darf und vielleicht muss. :D

 

 

Und kompliziert machen den Kreisverkehr nur Menschen die nicht verstehen was ein Kreisverkehr ist. Es gibt keine extra Regel dafür.

Für den Kreisverkehr gelten die normalen Regeln der StVO. (besonders lustig wird das bei mehrspurigen Kreisverkehren innerorts)

 

Hätte der Gesetzgeber besser machen können, klar. Hat er aber nicht.

 

Und, daß Planer und Behörden sich nicht an die RFGÜ halten ist auch doof.

 

 

Aber es ist wie es ist.

Der normale Verkehrsteilnehmer hat sich an die StVO zu halten.

 

Und sich zu fragen "Was darf ich eigentlich?" und "Was muß ich eigentlich?"

 

Anderes ist theoretisch sehr nett. Aber praktisch - wer würde denn einen Fahrradfahrer auf einem Zebrastreifen (mitten in der Straße, kein §9 Fall) überfahren wenn ein Polizist sagt der hat da keine Rechte?

 

(obwohl hier im Forum kann ich mir da ein paar vorstellen - die werden hoffentlich durch die Möglichkeit der Betriebsgefahr und die grundsätzlichen Ärgernisse eines Unfalls und die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung abgehalten)

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