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Deutsche Blitzer-Bußgeld-Uhr; Www.blitzerabzocke.de


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Kann ich mir gut vorstellen, dass dich derartiger Schwachsinn begeistert...... Sorry, der Ansatz mag ja ehrenhaft sein, die Durchfuehrung jedoch sehr stuemperhaft. Allein diese 'Abzockeruhr' grenzt ja schon an reinem Schwachsinn. Es fehlt auch der eindeutige Hinweis, wie man der sogenannten Abzocke ganz einfach und erfolgreich einen Riegel vorschieben kann: Man muss nur einfach innerhalb des Limits fahren.....

Ein jeder hat es selbst in der Hand.

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Im Zweifel dient die Seite nur der Werbung für den Verkauf von RW

 

http://www.poicon.com/de/

http://www.poicon.com/de/produkte/blitzerwarner-poi-pilot/

 

Zumindest laut Denic ist die Seite auf diese Firma registriert.

Kann hier jeder nachsehen, wenn er die Seite http://www.denic.de/denic.html aufruft und dann die Adresse eingibt.

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Im Zweifel dient die Seite nur der Werbung für den Verkauf von RW

Gut erkannt, Herr Kollege! :notworthy: Der Sprecher dieser ehren- und heldenhaften Buergerinitiative ist, wie der Zufall es will, ebenso wie ein anderes Gruendungsmitglied Geschaeftsfuehrer dieser ominoesen RW-Abzockerseite, die da diesen komischen Blitzerwarner im Angebot hat.

 

'Roger01', bitte testen Sie..... :D

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Moin Moin

 

@m3_

Für diesen Link muß ich mich einfach vor dir verneigen :notworthy:

Ich möchte dir huldigen.

 

 

Ach nee, doch nicht. Ich kann es einfach nicht.

185 Mrd Bußgelder bereits im April - :rofl::nuts:

Im April

 

Da wäre Angela am Jahresende ja saniert.

 

 

Gruß

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Im Zweifel dient die Seite nur der Werbung für den Verkauf von RW

Auch rtl, ntv und Google werden durch Werbung finanziert (vielleicht auch Facebook?). Warum sollte ein Hersteller von Radarwarnern nicht auch mit einer besonderen Website Reklame machen - und dabei noch einen guten Dienst fürs Vaterland leisten? :sneaky:

 

Es fehlt auch der eindeutige Hinweis, wie man der sogenannten Abzocke ganz einfach und erfolgreich einen Riegel vorschieben kann: Man muss nur einfach innerhalb des Limits fahren.....

Dieser Hinweis auf das Verhalten gehorsamer Untertanen war wieder mal unvermeidlich.

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Moin Moin

 

 

Es sind nur Millionen. Kannst Dich also doch vor m3 verneigen. :)

Au ja, du hast ja recht.

Da hab ich wohl einige Stellen dazugedichtet.

Dennoch ist diese Bußgelduhr nicht seriös.

 

Schade eigentlich, Angela hätts sicher gefreut.

 

 

Der Hinweis von HarryB innerhalb der Limits zu fahren ist nicht nur berechtigt, er ist auch richtig.

Und weil er richtig ist, ist er natürlich unvermeidlich.

 

Gruß

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Im Zweifel dient die Seite nur der Werbung für den Verkauf von RW

Auch rtl, ntv und Google werden durch Werbung finanziert (vielleicht auch Facebook?). Warum sollte ein Hersteller von Radarwarnern nicht auch mit einer besonderen Website Reklame machen - und dabei noch einen guten Dienst fürs Vaterland leisten? :sneaky:

 

Von mir aus soll er es doch, dann aber bitte nicht so verschleiern, sondern offen die Seite als Produkt der Firma vertreiben.
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  • 9 months later...

 


Woher kommen die Daten/ Umsätze der Bußgeldeinnahmen für die Blitzeruhr?

Wir haben eine Datenbank erstellt mit allen 407 bundesdeutschen Kommunen in die wir sämtliche von Journalisten recherchierten realen Bußgeldveröffentlichungen aus On- und Offline-Medien subsumiert haben.

Für Städte- und Landkreise von denen uns kein konkreter bzw. ausreichender Jahreswert vorliegt haben wir einen Durchschnittswert aus den Erfahrungen der realen Werte von anderen vergleichbaren Kommunen gebildet.

So wird der Durchschnittswert berechnet:

Alle realen Einnahmen : Gesamtmenge der Einwohner in den Kommunen mit realen Werten
= Durchschnittswert

Und so prognostizieren wir dann die Einnahmen:

Durchschnittswert x Gesamtmenge der Einwohner in der Kommune = angenommene Jahressumme

 

Die Städte und Gemeinden mit einem prognostizierten Wert sind in unserer Datenbank für jeden Interessierten mit einem * gekennzeichnet. Wir freuen uns über jegliche Unterstützung um die prognostizierten Werte gegen konkrete Monats-und Jahreseinnahmen auszutauschen.

 

http://www.blitzerabzocke.de/ueber-uns/

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  • 4 weeks later...

Es fehlt auch der eindeutige Hinweis, wie man der sogenannten Abzocke ganz einfach und erfolgreich einen Riegel vorschieben kann: Man muss nur einfach innerhalb des Limits fahren.....

Dieser Hinweis auf das Verhalten gehorsamer Untertanen war wieder mal unvermeidlich.

 

 

 

Hallo,

und der Hinweis stimmt sachlich und logisch vollkommen.

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Es fehlt auch der eindeutige Hinweis, wie man der sogenannten Abzocke ganz einfach und erfolgreich einen Riegel vorschieben kann: Man muss nur einfach innerhalb des Limits fahren.....

 

Dieser Hinweis auf das Verhalten gehorsamer Untertanen war wieder mal unvermeidlich.

 

Hallo,

und der Hinweis stimmt sachlich und logisch vollkommen.

Sicher, ganz im Sinne von Deinem Artgenossen, dem Diederich Hessling.

Hast Du eigentlich "gedient"?

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Hallo,

grundsätzlich triffft der Vorwurf "Abzocke" nicht zu. Niemand ist gezwungen auf den Straßen schneller als die Situation und die STVO es zulassen zu fahren.

In die Situation zahlen zu müssen kommt jeder und auch ausschließlich durch Vorsatz oder fahrlässiger Unaufmerksamkeit.

 

Abzocke als Vorwurf passt nicht.

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Hallo,

grundsätzlich triffft der Vorwurf "Abzocke" nicht zu. Niemand ist gezwungen auf den Straßen schneller als die Situation und die STVO es zulassen zu fahren.

In die Situation zahlen zu müssen kommt jeder und auch ausschließlich durch Vorsatz oder fahrlässiger Unaufmerksamkeit.

 

Abzocke als Vorwurf passt nicht.

Stimmt, @Kolbenfeder: Niemand sollte schneller als die Fahrbahn- Sicht- und Witterungsbedingungen es zulassen fahren. Sogar persönliche Fertig- und Fähigkeiten sollen berücksichtigt werden.

Nicht jedoch willkürlich angeordnete Limits, die gesetzwidrig nicht nach der geforderten Zeit auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.

Auch nicht Limits, welche im Hochsommer wegen Eisglätte und Nebel angezeigt werden.

 

Und dortige Messungen sind Abzocke und der Vorwurf passt genau!

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Nicht jedoch willkürlich angeordnete Limits, die gesetzwidrig nicht nach der geforderten Zeit auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.

Das heisst aber doch im Umkehrschluß, dass der VT die Beschilderung erst auf die obigen Punkte abklopfen musst, bevor er mit 'Abzocke' kommen darf, oder ? Wie will man dann jemals unmittelbar nach einem Blitz von 'Abzocke' sprechen wollen ?

Oder dem VT ist der Blitzer und die Umstände vorher bekannt. Wenn er dann aber so blöd ist sich an dieser bekannten Stelle doch blitzen zu lassen geschieht es ihm recht...

 

 

Auch nicht Limits, welche im Hochsommer wegen Eisglätte und Nebel angezeigt werden.

Hier wäre zu klären, wie Du dieses wegen genau interpretieren willst. Das Gefahrenschild alleine stellt ja keine Geschwindigkeitbegrenzung dar, sondern ist regelmäßig unabhängig zu sehen.

Ob z.B. die Kombianzeige :60:+'Achtung Eisglätte' auf einer VBA direkt zusammenhängt (was im Hochsommer ja schlicht unmöglich ist) , oder der MA in der Zentrale auf eine Ölspur aufmerksam machen will, kannst Du in diesem Moment unmöglich entscheiden. Ein 'Achtung Nebel' oder ''Achtung Eisglätte' könnte z.B. mit einem Platzregen hinter der nächsten Kuppe einhergehen. Der MA hat dann eben (un)absichtlich nicht das allgemeine 'Achtung Gefahrenstelle' geschaltet, oder die Anlage hat dieses Symbol überhaupt nicht im peto.

Gründe für ein nicht einsehbares Limit könnte z.B. auch sein, dass ein Geisterfahrer auf der Bahn gemeldet ist, oder ein gemeldetes Pannenfahrzeug inzwischen weiter gefahren ist. Das wird man regelmäßig nicht erfahren.

 

Zusammengefaßt darf also eigentlich nur ein Hellseher von 'Abzocke' sprechen. Aber der würde ja nie geblitzt werden, weil er als Hellseher ja die 'Falle' vorher schon gekannt hätte.

 

SCNR,

AnReRa

  • Like 1
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Nicht jedoch willkürlich angeordnete Limits, die gesetzwidrig nicht nach der geforderten Zeit auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.

In welchem Gesetz ist denn festgelegt, daß willkürlich angeordnete Limits nach einer bestimmten (welcher?) Zeit auf ihre Notwendigkeit (welche Notwendigkeit können willkürlich angeordnete Limits haben?) überprüft werden müssen? Und warum geht niemand gegen die Missachtung dieser gesetzlichen Regelung vor?

 

Auch nicht Limits, welche im Hochsommer wegen Eisglätte und Nebel angezeigt werden.

Solche Limitierungen hast Du persönlich schon wie oft erlebt?

 

Und dortige Messungen sind Abzocke und der Vorwurf passt genau!

Von den Fällen oben, die Du erlebt hast: in wievielen davon wurde geblitzt? Dazu gibt es doch sicher entsprechende Zeitungsberichte?

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Ach, ich mag jetzt nicht recherchieren, glaube jedoch, dass die sogenannten "Unfallschwerpunkte" (blah,blah,blah) nach fünf Jahren überprüft werden sollen.

Zu Zeiten, als ich regelmässig die A2 Richtung Westen befuhr, kam dies häufiger vor. Und ja, ich kenne die Urteile und Entscheidungen - bis hin zur hahnebüchenden Urteilsbegründung, ein Zusatzschild "bei Glätte" gilt nur im Winter, im Sommer wäre es informativ.

Geblitzt werde ich häufig, genau dann, wenn ich es will. Ansonsten fahre ich völlig tiefenentspannt, weisst ja.

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Stimmt, @Kolbenfeder: Niemand sollte schneller als die Fahrbahn- Sicht- und Witterungsbedingungen es zulassen fahren. Sogar persönliche Fertig- und Fähigkeiten sollen berücksichtigt werden.

Nicht jedoch willkürlich angeordnete Limits, die gesetzwidrig nicht nach der geforderten Zeit auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.

Auch nicht Limits, welche im Hochsommer wegen Eisglätte und Nebel angezeigt werden.

 

Und dortige Messungen sind Abzocke und der Vorwurf passt genau!

 

 

 

Nein, der Vorwurf Abzocke trifft nicht zu! Begründungen:

 

1. Die Gestzeslage und STVO mit ihren Regeln und Sanktionsbestimmungen sind bekannt.

 

2. Alle "einbremsenden" Stellen sind deutlich beschildert.

 

Abzocke ist nur wenn eine Dringlichkeit unverschämt ausgenutzt wird, z.B. einziger warmer Raum im Winter an einem einsamen Umsteigbahnhof darf nur bei 50€ Mindestverzehr aufgesucht werden.

 

Oder Straßenhilfsdienst berechnet für die Anfahrt schon 25€/km und den Liter Notfallsprit mit 40€/l, das wäre Abzocke und auch eben Straftatsbestand.

 

Aber bei einem öffentlich per Bundesanzeiger bekannt gemachten Verwarn- und Bußgeldhöhenkatalog trifft Abzocke keineswegs zu.

 

An der Autobahnrasstätte eine Kaffe "einfach so" 50€ ( 44,5€ über Gestehungskosten ) wäre Abzocke, eine Nette-Mädel-Bar mit Sekt für 200€ ist in Ordnung wenn die Getränkekarte mit Preisen aussen und am Tisch deutlich lesbar ist. 196€ über Warenwert....

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Ach, ich mag jetzt nicht recherchieren, glaube jedoch, dass die sogenannten "Unfallschwerpunkte" (blah,blah,blah) nach fünf Jahren überprüft werden sollen.

Mit anderen Worten: nichts genaues weißt Du nicht, davon bist Du aber fest überzeugt.

 

Ist doch eigenartig, daß zwar immer von willkürlich und sogenannt und Abzocke die Rede ist, aber äußerst selten jemand seine zehn Finger hochkriegt, um bei der zuständigen Stelle wenigstens mal nachzufragen.

 

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Abzocke ist nur wenn eine Dringlichkeit unverschämt ausgenutzt wird, z.B. einziger warmer Raum im Winter an einem einsamen Umsteigbahnhof darf nur bei 50€ Mindestverzehr aufgesucht werden.

 

Woher hast du denn deine eigene Definition von "Abzocke" eigentlich ? Wo siehst du die Dringlichkeit "In einem warmen Raum an einem Umsteigebahnhof" ? Versuchst du zu diskutieren oder nur zu provozieren ?

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Zusammengefaßt darf also eigentlich nur ein Hellseher von 'Abzocke' sprechen. Aber der würde ja nie geblitzt werden, weil er als Hellseher ja die 'Falle' vorher schon gekannt hätte.

@anrera: Der vorbildliche VT braucht kein Hellseher zu sein, sondern "liest" die Fahrbahn und die Gesamtsituation! Er kann also auch vollkommen ohne Schilder gescheit fahren.

 

 

@kolbenfeder: :gelbekarte: . Abzocke ist doch massenhaft nachgewiesen, siehe auch mein Abzocksterne-Ranking, sprich wo bei der 5-Sterne-Abzocke der übliche Deckmantel "Verkehrssicherheit" dann nur noch ein winziges Feigenblatt ist.

:nolimit:

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Hallo,

finde gerne andere Beispiele. Aber Abzocke ist nunmal nur die Ausnutzung von Notlagen oder Verheimlichung von Extrempreisen.

 

( Im Stehcafe erwartet man Preise je nach Ort Westerland-Sylt oder Hof von 3€ - 80cent, 25€ irgendwo auf einem Zettel an der Wand wären möglich aber Abzocke und/oder strafbarer Wucher .)

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Abzocke und/oder strafbarer Wucher .

Beim Blitzen geht es um etwas anderes:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Rechtswidrigkeit ist per Definition gegeben:

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

:D

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Wenn ich z.B. die Zahl der :70:-Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden.

 

Ich auch, deshalb generelles Tempolimit auf allen Straßen, auch auf BAB wie z. B. in den allermeisten Staaten! :closedeyes:

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Wenn ich z.B. die Zahl der :70:-Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden.

In jeder negativen Sache steckt auch etwas Gutes.

Hier: Da die Mehrzahl der Lemminge sich daran halten, komme ich locker an ihnen vorbei. 😄😄😄

 

Wenn ich z.B. die Zahl der :70:-Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden.

 

Ich auch, deshalb generelles Tempolimit auf allen Straßen, auch auf BAB wie z. B. in den allermeisten Staaten! :closedeyes:

Dem stimme ich zu. Obwohl ich schneller könnte, würde ich ein Limit von 250km/h sogar einhalten. Versprochen.
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Wenn ich z.B. die Zahl der :70:-Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden.

Ich wüsste nicht was an der Anzahl der Tempo 70 Schilder verwerflich sein soll. Diese werden doch immer mit einer Begründung angeordnet.

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Und die Schilder anordnende Behörde droht auch nicht mit einem Nachteil für das Vermögen. Ist aber egal es gibt ja noch den § 240.

Nö, aber die drohende bedient sich der verwerflichen Handlungsweise der anordnenden - was wiederum verwerflich ist.

 

Weniger Schilder.

Das geht auch anders.

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Und die Schilder anordnende Behörde droht auch nicht mit einem Nachteil für das Vermögen. Ist aber egal es gibt ja noch den § 240.

Nö, aber die drohende bedient sich der verwerflichen Handlungsweise der anordnenden - was wiederum verwerflich ist.

Eine begrüdete Anordnung von Verkehrszeichen ist deiner Meinung nach auch verwerflich? #39

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Eine begrüdete Anordnung von Verkehrszeichen ist deiner Meinung nach auch verwerflich? #39

Mal ernsthaft: Es kommt auf die Begründung an. Das sogenannte Übermaßverbot wird IMO zunehmend - nicht nur im Bereich des Straßenverkehrs - sehr lax interpretiert.

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Wenn die Begründung nicht passt, kann man ja dagegen klagen.

Das ist zwar korrekt, sollte IMO aber nicht die Leitlinie staatlichen Handelns sein (wir machen mal wie es uns passt, Ihr könnt ja klagen). Dennoch wird leider oft genug so verfahren. Die stumpf nach BKatV angeordneten Fahrverbote sind neben seltsamen Geschwindigkeitsbeschränkungen ein weiteres Beispiel, das ins Thema passt.

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Natürlich sollen willkürliche staatliche Anordnungen nicht den Regelfall darstellen. Ganz ausschließen kann man es aber auch nicht und dafür gibt es dann den Rechtsweg.

 

Es gibt ja auch die Möglichkeit die vorgesehene Regelstrafe vor Gericht abzuändern. An den Amtsgerichten wird regelmäßig bei einer Existenzgefährdung von einem Fahrverbot abgesehen. Es kommt halt auch auf die Voreinträge und den Richter drauf an. Und mal ehrlich, was ist schon so schlimm sich mal einen Monat persönlich einzuschränken, weil man mal erwischt wurde? Ich bin auch schon jeweils 2 Stunden hin und 2 Stunden zurück, mit dem Fahrrad in die Arbeit gefahren. Nicht wegen einem Fahrverbot, sondern wegen der Reparatur des Autos.

 

Da mir bei einer Zivilrechtlich Forderung von einem ehemaligen Arbeitgeber -vertreten durch seinen Anwalt- auch schon Nötigung und Erpressung vorgeworfen wurde, wollte ich mich bezüglich des 240 und 253 hier einbringen.

 

Man muß sich schon wehren, wenn man sich um seine Rechte betrogen fühlt und diese einfordern. Laut den Kommentaren zum 240 sind moralische Gründe kein Kennnzeichen für eine verwerfliche Tat. Sittliche und unsoziale schon.

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Es gibt ja auch die Möglichkeit die vorgesehene Regelstrafe vor Gericht abzuändern. An den Amtsgerichten wird regelmäßig bei einer Existenzgefährdung von einem Fahrverbot abgesehen.

Das ist ja sehr nett. Die Existenzgefährdung dürfte aber eigentlich primär gar nicht ausschlaggebend sein. Zunächst wäre korrekterweise zu prüfen, ob nicht evtl. einfache Fahrlässigkeit vorliegt (dann käme auch bei heftigen VOWien kein FV in Betracht). Das tun die Bußgeldbehörden aber nicht, sondern ordnen stumpf nach BT-KAT-OWI Fahrverbote an, ohne mal ins Gesetz zu schauen. Und der Michel geht brav zu Fuß oder bettelt um Gnade wegen "Existenzgefährdung".

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... Zunächst wäre korrekterweise zu prüfen, ob nicht evtl. einfache Fahrlässigkeit vorliegt (dann käme auch bei heftigen VOWien kein FV in Betracht). Das tun die Bußgeldbehörden aber nicht, sondern ordnen stumpf nach BT-KAT-OWI Fahrverbote an, ohne mal ins Gesetz zu schauen. ...

 

Hallo Pedro, dass ist mir neu. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der BT-KAT immer von einfacher Fahrlässigkeit ausgeht.

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Der Abschnitt 2 enthält folgende Vorsatzdelikte. Fahrverbot gibt es nur beim 244 und 248:

 


244 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert

245 Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert

246 Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt

246.1 beim Führen eines Fahrzeugs
246.2 beim Radfahren


247 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt

248 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen

249 Als Veranstaltender ein Kraftfahrzeugrennen ohne Erlaubnis durchgeführt

250 Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid auf Verlangen nicht ausgehändigt

251 Führerschein, Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins auf Verlangen nicht ausgehändigt

251a Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt

252 Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung auf Verlangen nicht ausgehändigt

253 Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet

254 Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen

255 Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung auf Verlangen nicht ausgehändigt

Das finde ich nicht allzu verwerflich, da von Vorsatz aus zu gehen.

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