m3_ 438 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 Es werden auch "Fiese Abzocke Peter" verteilt. Ich bin kein Gründungsmitglied. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 Kann ich mir gut vorstellen, dass dich derartiger Schwachsinn begeistert...... Sorry, der Ansatz mag ja ehrenhaft sein, die Durchfuehrung jedoch sehr stuemperhaft. Allein diese 'Abzockeruhr' grenzt ja schon an reinem Schwachsinn. Es fehlt auch der eindeutige Hinweis, wie man der sogenannten Abzocke ganz einfach und erfolgreich einen Riegel vorschieben kann: Man muss nur einfach innerhalb des Limits fahren..... Ein jeder hat es selbst in der Hand. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 Im Zweifel dient die Seite nur der Werbung für den Verkauf von RW http://www.poicon.com/de/ http://www.poicon.com/de/produkte/blitzerwarner-poi-pilot/ Zumindest laut Denic ist die Seite auf diese Firma registriert. Kann hier jeder nachsehen, wenn er die Seite http://www.denic.de/denic.html aufruft und dann die Adresse eingibt. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 Naja - knappe 10 Doppelmark dafür... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 16, 2014 Report Share Posted April 16, 2014 Im Zweifel dient die Seite nur der Werbung für den Verkauf von RWGut erkannt, Herr Kollege! Der Sprecher dieser ehren- und heldenhaften Buergerinitiative ist, wie der Zufall es will, ebenso wie ein anderes Gruendungsmitglied Geschaeftsfuehrer dieser ominoesen RW-Abzockerseite, die da diesen komischen Blitzerwarner im Angebot hat. 'Roger01', bitte testen Sie..... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 17, 2014 Report Share Posted April 17, 2014 Moin Moin @m3_Für diesen Link muß ich mich einfach vor dir verneigen Ich möchte dir huldigen. Ach nee, doch nicht. Ich kann es einfach nicht.185 Mrd Bußgelder bereits im April - Im April Da wäre Angela am Jahresende ja saniert. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted April 17, 2014 Report Share Posted April 17, 2014 Es sind nur Millionen. Kannst Dich also doch vor m3 verneigen. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted April 17, 2014 Report Share Posted April 17, 2014 Im Zweifel dient die Seite nur der Werbung für den Verkauf von RWAuch rtl, ntv und Google werden durch Werbung finanziert (vielleicht auch Facebook?). Warum sollte ein Hersteller von Radarwarnern nicht auch mit einer besonderen Website Reklame machen - und dabei noch einen guten Dienst fürs Vaterland leisten? Es fehlt auch der eindeutige Hinweis, wie man der sogenannten Abzocke ganz einfach und erfolgreich einen Riegel vorschieben kann: Man muss nur einfach innerhalb des Limits fahren.....Dieser Hinweis auf das Verhalten gehorsamer Untertanen war wieder mal unvermeidlich. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 18, 2014 Report Share Posted April 18, 2014 Moin Moin Es sind nur Millionen. Kannst Dich also doch vor m3 verneigen. Au ja, du hast ja recht.Da hab ich wohl einige Stellen dazugedichtet.Dennoch ist diese Bußgelduhr nicht seriös. Schade eigentlich, Angela hätts sicher gefreut. Der Hinweis von HarryB innerhalb der Limits zu fahren ist nicht nur berechtigt, er ist auch richtig.Und weil er richtig ist, ist er natürlich unvermeidlich. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 20, 2014 Report Share Posted April 20, 2014 Im Zweifel dient die Seite nur der Werbung für den Verkauf von RWAuch rtl, ntv und Google werden durch Werbung finanziert (vielleicht auch Facebook?). Warum sollte ein Hersteller von Radarwarnern nicht auch mit einer besonderen Website Reklame machen - und dabei noch einen guten Dienst fürs Vaterland leisten? Von mir aus soll er es doch, dann aber bitte nicht so verschleiern, sondern offen die Seite als Produkt der Firma vertreiben. Quote Link to post Share on other sites
Juicyboy 1 Posted February 11, 2015 Report Share Posted February 11, 2015 Wisst ihr woher die Daten der Blitzer-Abzock-Uhr stammen? Ich sehe in den Daten der Webseite dazu nichts! Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 11, 2015 Report Share Posted February 11, 2015 Woher kommen die Daten/ Umsätze der Bußgeldeinnahmen für die Blitzeruhr?Wir haben eine Datenbank erstellt mit allen 407 bundesdeutschen Kommunen in die wir sämtliche von Journalisten recherchierten realen Bußgeldveröffentlichungen aus On- und Offline-Medien subsumiert haben.Für Städte- und Landkreise von denen uns kein konkreter bzw. ausreichender Jahreswert vorliegt haben wir einen Durchschnittswert aus den Erfahrungen der realen Werte von anderen vergleichbaren Kommunen gebildet.So wird der Durchschnittswert berechnet:Alle realen Einnahmen : Gesamtmenge der Einwohner in den Kommunen mit realen Werten= DurchschnittswertUnd so prognostizieren wir dann die Einnahmen:Durchschnittswert x Gesamtmenge der Einwohner in der Kommune = angenommene Jahressumme Die Städte und Gemeinden mit einem prognostizierten Wert sind in unserer Datenbank für jeden Interessierten mit einem * gekennzeichnet. Wir freuen uns über jegliche Unterstützung um die prognostizierten Werte gegen konkrete Monats-und Jahreseinnahmen auszutauschen. http://www.blitzerabzocke.de/ueber-uns/ Quote Link to post Share on other sites
Juicyboy 1 Posted March 7, 2015 Report Share Posted March 7, 2015 Und ich habe gesucht. :/ Besten Dank! Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 15, 2015 Report Share Posted March 15, 2015 Es fehlt auch der eindeutige Hinweis, wie man der sogenannten Abzocke ganz einfach und erfolgreich einen Riegel vorschieben kann: Man muss nur einfach innerhalb des Limits fahren.....Dieser Hinweis auf das Verhalten gehorsamer Untertanen war wieder mal unvermeidlich. Hallo,und der Hinweis stimmt sachlich und logisch vollkommen. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 15, 2015 Report Share Posted March 15, 2015 Es fehlt auch der eindeutige Hinweis, wie man der sogenannten Abzocke ganz einfach und erfolgreich einen Riegel vorschieben kann: Man muss nur einfach innerhalb des Limits fahren..... Dieser Hinweis auf das Verhalten gehorsamer Untertanen war wieder mal unvermeidlich. Hallo,und der Hinweis stimmt sachlich und logisch vollkommen.Sicher, ganz im Sinne von Deinem Artgenossen, dem Diederich Hessling.Hast Du eigentlich "gedient"? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 19, 2015 Report Share Posted March 19, 2015 Hallo,grundsätzlich triffft der Vorwurf "Abzocke" nicht zu. Niemand ist gezwungen auf den Straßen schneller als die Situation und die STVO es zulassen zu fahren.In die Situation zahlen zu müssen kommt jeder und auch ausschließlich durch Vorsatz oder fahrlässiger Unaufmerksamkeit. Abzocke als Vorwurf passt nicht. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 19, 2015 Report Share Posted March 19, 2015 Hallo,grundsätzlich triffft der Vorwurf "Abzocke" nicht zu. Niemand ist gezwungen auf den Straßen schneller als die Situation und die STVO es zulassen zu fahren.In die Situation zahlen zu müssen kommt jeder und auch ausschließlich durch Vorsatz oder fahrlässiger Unaufmerksamkeit. Abzocke als Vorwurf passt nicht.Stimmt, @Kolbenfeder: Niemand sollte schneller als die Fahrbahn- Sicht- und Witterungsbedingungen es zulassen fahren. Sogar persönliche Fertig- und Fähigkeiten sollen berücksichtigt werden.Nicht jedoch willkürlich angeordnete Limits, die gesetzwidrig nicht nach der geforderten Zeit auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.Auch nicht Limits, welche im Hochsommer wegen Eisglätte und Nebel angezeigt werden. Und dortige Messungen sind Abzocke und der Vorwurf passt genau! Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted March 19, 2015 Report Share Posted March 19, 2015 Nicht jedoch willkürlich angeordnete Limits, die gesetzwidrig nicht nach der geforderten Zeit auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.Das heisst aber doch im Umkehrschluß, dass der VT die Beschilderung erst auf die obigen Punkte abklopfen musst, bevor er mit 'Abzocke' kommen darf, oder ? Wie will man dann jemals unmittelbar nach einem Blitz von 'Abzocke' sprechen wollen ?Oder dem VT ist der Blitzer und die Umstände vorher bekannt. Wenn er dann aber so blöd ist sich an dieser bekannten Stelle doch blitzen zu lassen geschieht es ihm recht... Auch nicht Limits, welche im Hochsommer wegen Eisglätte und Nebel angezeigt werden.Hier wäre zu klären, wie Du dieses wegen genau interpretieren willst. Das Gefahrenschild alleine stellt ja keine Geschwindigkeitbegrenzung dar, sondern ist regelmäßig unabhängig zu sehen.Ob z.B. die Kombianzeige +'Achtung Eisglätte' auf einer VBA direkt zusammenhängt (was im Hochsommer ja schlicht unmöglich ist) , oder der MA in der Zentrale auf eine Ölspur aufmerksam machen will, kannst Du in diesem Moment unmöglich entscheiden. Ein 'Achtung Nebel' oder ''Achtung Eisglätte' könnte z.B. mit einem Platzregen hinter der nächsten Kuppe einhergehen. Der MA hat dann eben (un)absichtlich nicht das allgemeine 'Achtung Gefahrenstelle' geschaltet, oder die Anlage hat dieses Symbol überhaupt nicht im peto.Gründe für ein nicht einsehbares Limit könnte z.B. auch sein, dass ein Geisterfahrer auf der Bahn gemeldet ist, oder ein gemeldetes Pannenfahrzeug inzwischen weiter gefahren ist. Das wird man regelmäßig nicht erfahren. Zusammengefaßt darf also eigentlich nur ein Hellseher von 'Abzocke' sprechen. Aber der würde ja nie geblitzt werden, weil er als Hellseher ja die 'Falle' vorher schon gekannt hätte. SCNR,AnReRa 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 19, 2015 Report Share Posted March 19, 2015 Nicht jedoch willkürlich angeordnete Limits, die gesetzwidrig nicht nach der geforderten Zeit auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.In welchem Gesetz ist denn festgelegt, daß willkürlich angeordnete Limits nach einer bestimmten (welcher?) Zeit auf ihre Notwendigkeit (welche Notwendigkeit können willkürlich angeordnete Limits haben?) überprüft werden müssen? Und warum geht niemand gegen die Missachtung dieser gesetzlichen Regelung vor? Auch nicht Limits, welche im Hochsommer wegen Eisglätte und Nebel angezeigt werden.Solche Limitierungen hast Du persönlich schon wie oft erlebt? Und dortige Messungen sind Abzocke und der Vorwurf passt genau!Von den Fällen oben, die Du erlebt hast: in wievielen davon wurde geblitzt? Dazu gibt es doch sicher entsprechende Zeitungsberichte? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 19, 2015 Report Share Posted March 19, 2015 Ach, ich mag jetzt nicht recherchieren, glaube jedoch, dass die sogenannten "Unfallschwerpunkte" (blah,blah,blah) nach fünf Jahren überprüft werden sollen.Zu Zeiten, als ich regelmässig die A2 Richtung Westen befuhr, kam dies häufiger vor. Und ja, ich kenne die Urteile und Entscheidungen - bis hin zur hahnebüchenden Urteilsbegründung, ein Zusatzschild "bei Glätte" gilt nur im Winter, im Sommer wäre es informativ.Geblitzt werde ich häufig, genau dann, wenn ich es will. Ansonsten fahre ich völlig tiefenentspannt, weisst ja. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 20, 2015 Report Share Posted March 20, 2015 Stimmt, @Kolbenfeder: Niemand sollte schneller als die Fahrbahn- Sicht- und Witterungsbedingungen es zulassen fahren. Sogar persönliche Fertig- und Fähigkeiten sollen berücksichtigt werden.Nicht jedoch willkürlich angeordnete Limits, die gesetzwidrig nicht nach der geforderten Zeit auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.Auch nicht Limits, welche im Hochsommer wegen Eisglätte und Nebel angezeigt werden. Und dortige Messungen sind Abzocke und der Vorwurf passt genau! Nein, der Vorwurf Abzocke trifft nicht zu! Begründungen: 1. Die Gestzeslage und STVO mit ihren Regeln und Sanktionsbestimmungen sind bekannt. 2. Alle "einbremsenden" Stellen sind deutlich beschildert. Abzocke ist nur wenn eine Dringlichkeit unverschämt ausgenutzt wird, z.B. einziger warmer Raum im Winter an einem einsamen Umsteigbahnhof darf nur bei 50€ Mindestverzehr aufgesucht werden. Oder Straßenhilfsdienst berechnet für die Anfahrt schon 25€/km und den Liter Notfallsprit mit 40€/l, das wäre Abzocke und auch eben Straftatsbestand. Aber bei einem öffentlich per Bundesanzeiger bekannt gemachten Verwarn- und Bußgeldhöhenkatalog trifft Abzocke keineswegs zu. An der Autobahnrasstätte eine Kaffe "einfach so" 50€ ( 44,5€ über Gestehungskosten ) wäre Abzocke, eine Nette-Mädel-Bar mit Sekt für 200€ ist in Ordnung wenn die Getränkekarte mit Preisen aussen und am Tisch deutlich lesbar ist. 196€ über Warenwert.... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 20, 2015 Report Share Posted March 20, 2015 Ach, ich mag jetzt nicht recherchieren, glaube jedoch, dass die sogenannten "Unfallschwerpunkte" (blah,blah,blah) nach fünf Jahren überprüft werden sollen.Mit anderen Worten: nichts genaues weißt Du nicht, davon bist Du aber fest überzeugt. Ist doch eigenartig, daß zwar immer von willkürlich und sogenannt und Abzocke die Rede ist, aber äußerst selten jemand seine zehn Finger hochkriegt, um bei der zuständigen Stelle wenigstens mal nachzufragen. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted March 20, 2015 Report Share Posted March 20, 2015 Abzocke ist nur wenn eine Dringlichkeit unverschämt ausgenutzt wird, z.B. einziger warmer Raum im Winter an einem einsamen Umsteigbahnhof darf nur bei 50€ Mindestverzehr aufgesucht werden. Woher hast du denn deine eigene Definition von "Abzocke" eigentlich ? Wo siehst du die Dringlichkeit "In einem warmen Raum an einem Umsteigebahnhof" ? Versuchst du zu diskutieren oder nur zu provozieren ? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted March 21, 2015 Author Report Share Posted March 21, 2015 Zusammengefaßt darf also eigentlich nur ein Hellseher von 'Abzocke' sprechen. Aber der würde ja nie geblitzt werden, weil er als Hellseher ja die 'Falle' vorher schon gekannt hätte.@anrera: Der vorbildliche VT braucht kein Hellseher zu sein, sondern "liest" die Fahrbahn und die Gesamtsituation! Er kann also auch vollkommen ohne Schilder gescheit fahren. @kolbenfeder: . Abzocke ist doch massenhaft nachgewiesen, siehe auch mein Abzocksterne-Ranking, sprich wo bei der 5-Sterne-Abzocke der übliche Deckmantel "Verkehrssicherheit" dann nur noch ein winziges Feigenblatt ist. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Hallo,finde gerne andere Beispiele. Aber Abzocke ist nunmal nur die Ausnutzung von Notlagen oder Verheimlichung von Extrempreisen. ( Im Stehcafe erwartet man Preise je nach Ort Westerland-Sylt oder Hof von 3€ - 80cent, 25€ irgendwo auf einem Zettel an der Wand wären möglich aber Abzocke und/oder strafbarer Wucher .) Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Abzocke und/oder strafbarer Wucher . Beim Blitzen geht es um etwas anderes: (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Rechtswidrigkeit ist per Definition gegeben: (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Es wird aber nicht rechtswidrig mit einem Übel gedroht, sondern rechtmäßig. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Doch, siehe (2). Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Die Überwachung der Einhaltung StVO ist soll verwerflich sein? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Die Überwachung der Einhaltung StVO ist soll verwerflich sein? Die Verwerflichkeit der Überwachung ergibt sich aus der Verwerflichkeit der Überregulierung an sich. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 21, 2015 Report Share Posted March 21, 2015 Eine Überregulierung durch die StVO? Die Regulierungen der Überwachungsmaßnahmen selber, sind recht einfach gehalten. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Eine Überregulierung durch die StVO? Nein. Eine Überregulierung durch die (die Limits) anordnenden Behörden. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Wenn nicht mehr als 3 Verkehrszeichen an einem Schilderträger montiert sind, sehe ich da keine Unsittlichkeit durch eine Überregulierung Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Wenn ich z.B. die Zahl der -Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Wenn ich z.B. die Zahl der -Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden. Ich auch, deshalb generelles Tempolimit auf allen Straßen, auch auf BAB wie z. B. in den allermeisten Staaten! Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Warum? Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Wenn ich z.B. die Zahl der -Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden.In jeder negativen Sache steckt auch etwas Gutes. Hier: Da die Mehrzahl der Lemminge sich daran halten, komme ich locker an ihnen vorbei. 😄😄😄 Wenn ich z.B. die Zahl der -Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden. Ich auch, deshalb generelles Tempolimit auf allen Straßen, auch auf BAB wie z. B. in den allermeisten Staaten! Dem stimme ich zu. Obwohl ich schneller könnte, würde ich ein Limit von 250km/h sogar einhalten. Versprochen. 2 Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Wenn ich z.B. die Zahl der -Schilder an deutschen Landstraßen betrachte, sehe ich eine durchaus verwerfliche Handlungsweise der anordnenden Behörden.Ich wüsste nicht was an der Anzahl der Tempo 70 Schilder verwerflich sein soll. Diese werden doch immer mit einer Begründung angeordnet. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Diese werden doch immer mit einer Begründung angeordnet. Ja, das stimmt. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Und die Schilder anordnende Behörde droht auch nicht mit einem Nachteil für das Vermögen. Ist aber egal es gibt ja noch den § 240. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Warum?Weniger Schilder. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Und die Schilder anordnende Behörde droht auch nicht mit einem Nachteil für das Vermögen. Ist aber egal es gibt ja noch den § 240. Nö, aber die drohende bedient sich der verwerflichen Handlungsweise der anordnenden - was wiederum verwerflich ist. Weniger Schilder. Das geht auch anders. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Und die Schilder anordnende Behörde droht auch nicht mit einem Nachteil für das Vermögen. Ist aber egal es gibt ja noch den § 240.Nö, aber die drohende bedient sich der verwerflichen Handlungsweise der anordnenden - was wiederum verwerflich ist. Eine begrüdete Anordnung von Verkehrszeichen ist deiner Meinung nach auch verwerflich? #39 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Eine begrüdete Anordnung von Verkehrszeichen ist deiner Meinung nach auch verwerflich? #39 Mal ernsthaft: Es kommt auf die Begründung an. Das sogenannte Übermaßverbot wird IMO zunehmend - nicht nur im Bereich des Straßenverkehrs - sehr lax interpretiert. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Wenn die Begründung nicht passt, kann man ja dagegen klagen. Es gibt ja Fälle wo Kläger erfolgreich waren. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Wenn die Begründung nicht passt, kann man ja dagegen klagen. Das ist zwar korrekt, sollte IMO aber nicht die Leitlinie staatlichen Handelns sein (wir machen mal wie es uns passt, Ihr könnt ja klagen). Dennoch wird leider oft genug so verfahren. Die stumpf nach BKatV angeordneten Fahrverbote sind neben seltsamen Geschwindigkeitsbeschränkungen ein weiteres Beispiel, das ins Thema passt. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Natürlich sollen willkürliche staatliche Anordnungen nicht den Regelfall darstellen. Ganz ausschließen kann man es aber auch nicht und dafür gibt es dann den Rechtsweg. Es gibt ja auch die Möglichkeit die vorgesehene Regelstrafe vor Gericht abzuändern. An den Amtsgerichten wird regelmäßig bei einer Existenzgefährdung von einem Fahrverbot abgesehen. Es kommt halt auch auf die Voreinträge und den Richter drauf an. Und mal ehrlich, was ist schon so schlimm sich mal einen Monat persönlich einzuschränken, weil man mal erwischt wurde? Ich bin auch schon jeweils 2 Stunden hin und 2 Stunden zurück, mit dem Fahrrad in die Arbeit gefahren. Nicht wegen einem Fahrverbot, sondern wegen der Reparatur des Autos. Da mir bei einer Zivilrechtlich Forderung von einem ehemaligen Arbeitgeber -vertreten durch seinen Anwalt- auch schon Nötigung und Erpressung vorgeworfen wurde, wollte ich mich bezüglich des 240 und 253 hier einbringen. Man muß sich schon wehren, wenn man sich um seine Rechte betrogen fühlt und diese einfordern. Laut den Kommentaren zum 240 sind moralische Gründe kein Kennnzeichen für eine verwerfliche Tat. Sittliche und unsoziale schon. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Es gibt ja auch die Möglichkeit die vorgesehene Regelstrafe vor Gericht abzuändern. An den Amtsgerichten wird regelmäßig bei einer Existenzgefährdung von einem Fahrverbot abgesehen. Das ist ja sehr nett. Die Existenzgefährdung dürfte aber eigentlich primär gar nicht ausschlaggebend sein. Zunächst wäre korrekterweise zu prüfen, ob nicht evtl. einfache Fahrlässigkeit vorliegt (dann käme auch bei heftigen VOWien kein FV in Betracht). Das tun die Bußgeldbehörden aber nicht, sondern ordnen stumpf nach BT-KAT-OWI Fahrverbote an, ohne mal ins Gesetz zu schauen. Und der Michel geht brav zu Fuß oder bettelt um Gnade wegen "Existenzgefährdung". Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 ... Zunächst wäre korrekterweise zu prüfen, ob nicht evtl. einfache Fahrlässigkeit vorliegt (dann käme auch bei heftigen VOWien kein FV in Betracht). Das tun die Bußgeldbehörden aber nicht, sondern ordnen stumpf nach BT-KAT-OWI Fahrverbote an, ohne mal ins Gesetz zu schauen. ... Hallo Pedro, dass ist mir neu. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der BT-KAT immer von einfacher Fahrlässigkeit ausgeht. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted March 22, 2015 Report Share Posted March 22, 2015 Der Abschnitt 2 enthält folgende Vorsatzdelikte. Fahrverbot gibt es nur beim 244 und 248: 244 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert245 Beim zu Fuß gehen, Rad fahren oder als andere nicht motorisierte am Verkehr teilnehmende Person Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert246 Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt246.1 beim Führen eines Fahrzeugs246.2 beim Radfahren247 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt248 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen249 Als Veranstaltender ein Kraftfahrzeugrennen ohne Erlaubnis durchgeführt250 Genehmigungs- oder Erlaubnisbescheid auf Verlangen nicht ausgehändigt251 Führerschein, Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins auf Verlangen nicht ausgehändigt251a Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt252 Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung auf Verlangen nicht ausgehändigt253 Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet254 Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen255 Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung auf Verlangen nicht ausgehändigt Das finde ich nicht allzu verwerflich, da von Vorsatz aus zu gehen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.