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Provida Motorrad Messung


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Hallo Jungs u. Mädels,

 

 

Heute hat sich bei uns folgendes zugetragen.

 

Als wir durch einen Ort gefahren sind, überholte uns plötzlich ein Zivilauto der Polizei mit Blaulicht und Martinshorn. Ich und mein Kumpel hielten an, der andere (wir waren eine 3er Motorrad Gruppe) floh, da er zu uns ca. 50m Vorsprung hatte. Die 2 Polizisten stiegen aus und fragten uns über den 3ten Motorradfahrer aus, doch wir gaben an ihn nicht zu kennen. Aussage der Polizei war, dass sie sein Nummernschild haben und auch ein Verfahren einleiten werden.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

 

Wir sind außerorts in besagter Gruppe mit ca. 130-140 km/h in einer 70er Zone gefahren(gerade Strecke).

Die Polizei führte im Auto m.E. Keine Geschwindigkeitsmessungen durch. Sie haben nur das Video wo sie uns verfolgen. Um unsere Geschwindigkeit zu bestimmten meinten die Polizisten, dass sie sie anhand von unserer Größe aus unterschiedlicher Distanz zwischen Provida und der Gefahren Geschwindigkeit der Polizisten und uns bestimmten. Dazu haben sie unsere Sitzhöhe beim Fahren gemessen ( ca. 1,75cm ).

Weiter war ich nicht der letzte und somit kann meiner Meinung nach nicht bei mir mit Sicherheit bestimmt werden, wie schnell ich gefahren bin, da ich ja auch anders fahre wie mein Rückfahrer.

 

Zusammengefasst:

 

1) Was für eine Strafe/weitere Schritte erwarten unseren Führer, der nicht gefasst wurde.( Wheelies usw. Das ganze Programm)

2) Ist solch eine Geschwindigkeitsmessung anfechtbar?

3) Kann meine angebliche Geschwindigkeit (mittlere Fahrposition) überhaupt vor Gericht verwertet werden?

 

 

Habe eine Rechtsschutzversicherung und werde den Bescheid 100 prozentig anfechten wenn er denn da ist.

 

 

Hoffe ihr könnt mir helfen. Gruß

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Ich frage mich immer wieder, warum macht man solche Spielen wie Krad hinstellen und aufsetzen mit, um die Höhe zu ermitteln.

 

Man überführt sich doch selber.

 

1) der Fahrer die Fahrerin muss ermittelt werden.

2) Anfechtbar ist alles, nur am Erfolg habert es meist.

3) ja

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Hallo, Blitzritz,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

So, wie Du die Fahrweise schilderst, ist es sehr gut möglich, dass Dir eine oder mehrere vorsätzlich begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden.

 

Es stellt sich die Frage, ob Deine RSV dann auch noch zahlt und ohne RSV kann der Spaß mit Anwalt und Gutachter recht teuer werden.

 

Zu Deinem Kumpel:

 

Zumindest mit einem Fahrtenbuch wird er rechnen dürfen, und dies vermutlich nicht nur für das Krad.

 

Interessant wird es, wenn er als vermeintlicher Fahrer ermittelt wird, wenn es dann zur Gerichtsverhandlung kommt und wenn Du dann wahrheitsgemäß als Zeuge aussagen sollst, ob er der dritte Fahrer war oder nicht.

 

Es wäre ratsam, spätestens dann mit der Wahrheit heraus zu rücken.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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...

Interessant wird es, wenn er als vermeintlicher Fahrer ermittelt wird, wenn es dann zur Gerichtsverhandlung kommt und wenn Du dann wahrheitsgemäß als Zeuge aussagen sollst, ob er der dritte Fahrer war oder nicht.

 

Es wäre ratsam, spätestens dann mit der Wahrheit heraus zu rücken.

...

 

Is doch ganz einfach nach dem Motto, "ich hab nix gesehen und auch nix gehört". Muß ich von jedem der auf der Straße hinter vor oder neben mir fährt die Personalien haben... oder die Fahrer in irgendeiner Weise kennen.

 

Das kommt öfter vor, dass sich mal ein einzelner Motorradfahrer einem anderen oder einer ganzen Gruppe für ein paar Kilometer anschließt, bis sich dann die Wege an irgendeiner Kreuzung wieder trennen.

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Das kommt öfter vor, dass sich mal ein einzelner Motorradfahrer einem anderen oder einer ganzen Gruppe für ein paar Kilometer anschließt, bis sich dann die Wege an irgendeiner Kreuzung wieder trennen.

 

Und das bist du bereit vor Gericht unter Eid auszusagen?

Alle Mitglieder der Gruppe haben dich dann bis zur Verjährung der Straftat "Meineid" in der Hand.

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Hallo, Aka,

 

wenn der Richter Dir diese Story nicht abkauft, weil es z. B. auf dem Video Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Fahrer kennen (z. B. weit entfernt vom Heimatort drei Kradfahrer mit dem gleichen Zulassungsbezirk, die längere Zeit zusammen fahren o. ä.), bist Du recht schnell mit dem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage oder sogar des Meineids dabei.

 

Ein "ich kann mich nicht erinnern" rettet einen nicht zwangsläufig vor diesem Vorwurf, denn es muss schon glaubhaft sein, dass man sich nicht erinnern kann oder dass es einem nicht möglich ist, den Namen des anderen Fahrers zu benennen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wir sind außerorts in besagter Gruppe mit ca. 130-140 km/h in einer 70er Zone gefahren(gerade Strecke).

Dazu sage ich mal nichts, außer: war halt deutlich zu flott.

 

Die Polizei führte im Auto m.E. Keine Geschwindigkeitsmessungen durch.

Doch, das tat sie.

 

Sie haben nur das Video wo sie uns verfolgen.

Und genau dieses Video reicht auch aus,

Um unsere Geschwindigkeit zu bestimmten

Weiter war ich nicht der letzte und somit kann meiner Meinung nach nicht bei mir mit Sicherheit bestimmt werden, wie schnell ich gefahren bin, da ich ja auch anders fahre wie mein Rückfahrer.

Egal. Ich habe schon mehrfach bis zu 4 Fahrzeuge gleichzeitig gemessen. Geht mittels des Videos hervorragend. Dabei ist völlig egal, ob oder daß die einzelnen Fahrer in der Gruppe unterschiedlich fahren.

 

2) Ist solch eine Geschwindigkeitsmessung anfechtbar?

3) Kann meine angebliche Geschwindigkeit (mittlere Fahrposition) überhaupt vor Gericht verwertet werden?

2. ja, bringt aber idR nicht viel, außer unnütz Zeit beim RA und bei Gericht verbringen nebst ggf. etlicher Kosten.

3. vor Gericht wird nichts mehr ausgewertet, das geschieht lange vorher. Bei Gericht werden die Ergebnisse präsentiert und bewertet.

 

Habe eine Rechtsschutzversicherung und werde den Bescheid 100 prozentig anfechten wenn er denn da ist.

Viel Spaß.
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@BlitzRitz

 

 

Weiter war ich nicht der letzte und somit kann meiner Meinung nach nicht bei mir mit Sicherheit bestimmt werden, wie schnell ich gefahren bin, da ich ja auch anders fahre wie mein Rückfahrer.

 

Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Messverfahren an sich beschäftigen.

Deine exakte Geschwindigkeit ist erst im letzten Schritt von Interesse.

 

Zunächst mal ist das Polizei-Fahrzeug während der Messung immer hinter Euch (also der gesamte Gruppe) geblieben. Damit ist doch im Umkehrschluß klar, dass ihr (also jeder einzelne) immer mindestens so schnell war wie das Videofahrzeug (wobei natürlich noch Randbedingungen zu prüfen sind).

Damit ist der Vorwurf "Personen A/B und C waren mindestens x km/h schnell und damit y km/h über Limit"

(Vorwurf A). Prinzip klar ?

 

Im nächsten Schritt kann zwischen 2 (nahezu) beliebigen Zeitpunkten auf dem Video eine Abstandsänderung zum - i.d.R. konstant fahrenden - Polizeifahrzeug bestimmt werden. Wird der Abstand größer, warst Du also schneller. Mit dem mathematische Ansatz 'Strahlensatz' kann man damit den Geschwindigkeit relativ zum Videofahrzeug errechenen (dafür wird z.B. die Sitzhöhe gemessen). Vorgeworfen wird Dir dann die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges plus die errechnete Differenzgeschwindigkeit (Vorwurf B). Und das ist für jedes Fahrzeug möglich was ausreichend gut auf dem Video zu sehen ist. Also alles wasserdicht.

 

Die einzige echte Unsicherheit ist die Fahreridentifikation - weil von hinten sieht man ja kein Gesicht.

Mit dem Anhalten ist das Problem aber gelöst ...

 

Sprich:

Für Dich und Deinen Kollegen kann gegen Punkt B nur ein nachgewiesenen Fehler bei der Auswertung und gegen Punkt A und B nur ein Fehler der Messelektronik oder der Durchführung der Messung selbst (Eichung etc.) einen Einspruch erfolgreich sein.

 

Gruß,

AnReRa

 

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Hallo,

 

Danke für all die Antworten:)

 

Der Dritte Fahrer steht in keinem Verwandschaftlichen Verhältnis zu uns und kommt auch aus einem wirklich komplett anderen Landkreis.

 

Dann werden wir nun weitersehen was letztlich bei rumkommt.

 

Ich meine mich zu erinnern, mal irgendwo gelesen zu haben, dass eine Geschwindigkeitsmessung erst dann erfolgen bzw starten darf, wenn der Täter bereits einen Verstoß gemacht hat, d.h. Z.b. Zu schnell Gefahren ist. Es gilt ja immer zuerst die Unschuldsvermutung. Leider konnte ich nicht sehen, ab wann sie uns aufgezeichnet bzw gemessen haben.

 

Naja, es ist eben passiert. Werde es dann meinem Rechtsanwalt weiterleiten und er soll drüberschauen, ob alles hieb- und stichfest ist.

Wenn ja, nehm ich das so hin, da ich ja tatsächlich den Fehler begangen habe.

 

Ansonsten Danke für euren Rat und liebe Grüße von Blitzritz

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Ich meine mich zu erinnern, mal irgendwo gelesen zu haben, dass eine Geschwindigkeitsmessung erst dann erfolgen bzw starten darf, wenn der Täter bereits einen Verstoß gemacht hat, d.h. Z.b. Zu schnell Gefahren ist.

Als ein fester oder mobiler Blitzer misst auch ohne zu 'wissen' ob jemand zu schnell ist, oder ? ;)

Vermutlich beziehst sich Dein Wissen auf Brückenabstandsmessungen. Hier darf die Detail-Kamera erst aktiviert werden, wenn auf der Totalen ein Verstoß erkennbar ist ...

 

Aber klar dürfte sein, dass die Fahrzeug-Besatzung nicht mit ständig mitlaufendem Video unterwegs ist.

Da gibt es schon einen Start-/Stop Knopf ....

Und in dem Moment wo das Provida-Fahrzeug über zHg beschleunigen muß (lt. Tacho) um zu folgen ist der Anfangsverdacht ja sowieso gegeben.

 

Für die Zukunft würde ich ab und an einen Blick in der Rückspiegel werfen, ob da - bei bekannt überhöhter Geschwindigkeit - nicht eine unbekannte Maschine (Provida-Motorad) oder ein anderes Fahrzeug (Provida PKW) in einem etwa gleichbleibenden Abstand folgt.

 

Gruß,

AnReRa

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Ich meine mich zu erinnern, mal irgendwo gelesen zu haben, dass eine Geschwindigkeitsmessung erst dann erfolgen bzw starten darf, wenn der Täter bereits einen Verstoß gemacht hat, d.h. Z.b. Zu schnell Gefahren ist.

Das ist falsch.
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