Gast225 666 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Nach dem BVerfG nun auch der EuGH. EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und damit die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen gekippt. Die Richtlinie muss nun reformiert und die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefon, Internet und E-Mails künftig "auf das absolut Notwendige beschränkt" werden. http://www.tagesschau.de/ausland/vorratsdatenspeicherung222.html Und Innenministerchen mault gleich herum, weil man ja so nicht die bösen Verbrecher fangen kann. Bundesinnenminister Thomas de Maizière machte hingegen klar, dass er weiterhin Handlungsbedarf sehe. "Ich dränge auf eine rasche, kluge, verfassungsmäßige und mehrheitsfähige Neuregelung", sagte er. Alle Fachleute seien sich einig, dass eine Vorratsdatenspeicherung "zum Zwecke der Aufklärung schwerer Straftaten" geboten sei http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdaten-inland100.html Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Ich kann mir schon sehr gut vorstellen wie verfassungsgemäß die entbehrliche aber wohl unvermeidliche Neuregelung sein wird.Unbestimmte Formulierungen wie "auf das absolut Notwendige beschränken" sind doch wieder Steilvorlagen für alle Schäubles. Unser Problem ist einfach, dass kein Politiker strafrechtlich für derartige Schweinereien belangt werden kann.Es wird einfach nach dem System "das maximale durchsetzen, die Bürger können es ja im Nachhinein in langjährigen Prozessen auf Verfassungsniveau zurechtklagen" verfahren.In diesem Beispiel wurden die Bürgerrechte ganze 8 Jahre mit Füßen getreten bis Klagen "zum Erfolg" führten. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 9, 2014 Report Share Posted April 9, 2014 Ich kann mir schon sehr gut vorstellen wie verfassungsgemäß die entbehrliche aber wohl unvermeidliche Neuregelung sein wird. Unbestimmte Formulierungen wie "auf das absolut Notwendige beschränken" sind doch wieder Steilvorlagen für alle Schäubles. Im Fall des Falles kommt noch ein "alternativlos" dazu, dann wird's schon passen...... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 9, 2014 Author Report Share Posted April 9, 2014 Einen Vorteil hat die Entscheidung für D auch, denn die Strafgelder wegen der Nichtumsetzung dürften nun gestrichen werden. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted April 10, 2014 Report Share Posted April 10, 2014 Und es zeigt sich das es für Minister doch gut sein kann wenn Sie mal Rückrad zeigen. Denn zwei Minister wurden bedrängt die jetzt für verfassungswiedrig erklärte Richtlinie umzusetzen und Die erst mal diese Verhandlung abwarten wollten bevor Sie ein Gesetz entwerfen das dann eingestampft werden müßte. Aber Gesetze die mal beschloßen sind werden selten wieder gestrichen, auch nicht wenn Sie gegen Verfassungen und under GG verstoßen, sie werden dann bestenfalls so lange verpfuscht bis Sie auf den ersten Blick wieder den Vorgaben entsprechen.Aber es bleibt zu befürchten das die mit wenig Demokratieverständnis gesegneten Kommisare schon einen neuen Anlauf in die Wege geleitet haben um trotzdem die Komplettüberwachung einführen zu können. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 11, 2014 Report Share Posted April 11, 2014 Und es zeigt sich das es für Minister doch gut sein kann wenn Sie mal Rückrad zeigen. Joh - oder aber Ersatzrad. Schlecht ist nur, wenn man ihnen nach sagt, dass sie ein Rad ab haben....... - SCNR - Quote Link to post Share on other sites
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