Amanita 0 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 (edited) Hallo, gegeben ist ein Dorf (in Bayern) innerhalb einer Tempo-30-Zone. Wir kommen an diese 'Kreuzung' und selbstverfreilich gilt hier RvL, oder?Wenn wir dann aber nach rechts schauen, sehen wir so etwas wie einen Fußweg - und wenn nun aus diesem beispielsweise ein Radfahrerkäme, hätte der dann wirklich Vorfahrt? Beste GrüßeThomas Edited April 7, 2014 by Gast225 Ich habe mir mal erlaubt die Überschrift etwas zu erweitern. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 wenn man das obere bild sieht, weiss man nicht, ob rechts eine echte strasse einmündet oder nicht. insofern gilt hier rechts vor links und damit hat der radfahrer vorfahrt. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 Wenn ich das Schild richtig deute, dann kommt von rechts ein Fußgänger und kein Radfahrer. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 Wenn ich das Schild richtig deute, dann kommt von rechts ein Fußgänger und kein Radfahrer.StVO konform könnte ein Radler sein Fahrrad durch den Fußgängerbereich schieben, auf steigen, und schon hat er Vorfahrt. Allerdings fehlt das Schild Sackgasse. Insgesamt eine unbefriedigende, fragwürdige Lösung. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 man muss doch nicht einen Ort mit Schildern zu pflastern. Hier ist einfach RvL und da rechts eigentlich nie einer kommt, (es sei denn ein Radler)kann mit einem kurzen Verzögern vor der Kreuzung weiterfahren. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 @Hartmut, wenn der Radfahrer aufsteigt, sich damit in den Verkehr begibt, ist er dann nicht wartpflichtig bis der Verkehr ein einfließen zu lässt? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 Das von rechts mag mal -früher- eine Straße gewesen sein, ich sehe da jedoch nur einen Fußweg, der an einer Straße endet und sehe dort keinen Vorrang für Fußgänger oder Radfahrer, die aufsteigen und in den Verkehr / Verkehrsraum einfahren wollen. Dennoch gilt natürlich, dass man aufmerksam sein muss, im Zweifel anhalten und sich verständigen muss, denn jeder Verkehrsteilnehmer muss gegenseitige Rücksicht ausüben und alles tun um einen Unfall zu verhindern. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 Da könnte auch ein Autofahrer (Smart gilt als Auto?) zum Wenden oder sonstwas rückwärts reingefahren sein und jetzt vorwärts wieder rauswollen. Ein kurzer Stummel Straße (= Sackgasse) ist ja da. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 Das von rechts mag mal -früher- eine Straße gewesen sein,Wenn das früher eine Straße war, ist es jetzt noch eine, nach der ( nicht vorhandenen ) Beschilderung zu urteilen. Der Randstein begrenzt eindeutig die Fahrbahn. Die Fahrbahn endet am Fußweg, schildertechnisch. Es ist nicht verboten in die Straße einzubiegen. Und wenn da einer raus fährt gilt die Regel rechts vor links. Parken dürfte da wohl kaum möglich sein, dafür ist die Straße etwas zu kurz. Wir müssen uns an die StVO halten, und nicht interpretieren, was könnten die Verantwortlichen sich dabei gedacht haben. Schließlich halten wir uns auch theoretisch an die StVO und interpretieren bei auch das nicht um, auf gemeint ist pro Rad. MfG. hatmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 7, 2014 Report Share Posted April 7, 2014 Da wollte die Stadt wohl geld sparenund hat auf den Umbau verzichtet. Sollen einfach einen durchgehenden Fußweg draus machen. Der Bauhof sollte dies in zwei Tagen erledigt haben.Dient im Ergebnis auch der Verkehrssicherheit! Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Wenn ich das untere Bild genau betrachte, dann sehe ich, dass der weiße Randstreifen durchgehend gemalt ist/war. Zwar etwas eingerückt, aber dennoch durchgehend. Damit soll doch wohl klargestellt werden, dass genau dort die "Fahrbahn" endet. Und somit sollten die gleichen Regeln gelten, wie bei abgesenkten Bordstein!? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Da sehe ich keine Linie, und selbst wenn die Linie dick und fett wäre, könnte sie niemals einen abgesenkten Bordstein ersetzen. Zudem, grau ist alle Theorie, soll es in einer keine Vorfahrt regelnden Zeichen geben. Da gibt es rein theoretisch nur wenige Ausnahmen, wie Vorfahrt für Busverkehr. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Unstrittig ist hier keine Vorfahrtsregelung damit gilt nach der StVO Rechts vor Links - wenn es sich um eine Kreuzung handelt. Die Frage ist also, ob das hier eine Kreuzung ist. Sicherlich ist das baulich nicht sehr deutlich gemacht. Ich sehe das jedoch nicht als Kreuzung, da von Rechts nur Fußgänger kommen können und die müssen auf den Bürgersteig. Radfahrer würden einfahren und wären somit wartpflichtig. Hier gilt also nicht RvL. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Das ist doch keine Einfahrt. Bei einer Einfahrt muss ein abgesenkter Bordstein vorhanden sein. Und der Fußweg endet dort wo beschildert ist. Wäre anders bei einem , aber auch da müsste ein abgesenkter Bordstein vorhanden sein. Radfahrer würden nicht einfahren,anfahren oder sonst was. Da gehe ich eher davon aus, die wollten sich den Umbau sparen, und haben einfach ein kleines Stück Straße gelassen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Also wenn man hier die 'Hauptstrasse' entlang faehrt (Fahrtrichtung erstes Bild), dann tut man wohl sehr gut daran, an dieser Einmuendung zu verlangsamen und darauf zu achten, ob - oder ob nicht - jemand dort heraus kommt. Das liegt erstens daran, dass man keinen Einblick in diese Seitengasse hat und zweitens lassen einem die Bordsteine vermuten, dass es sich um eine einmuendende Strasse handelt. Selbst wenn man dort wohnt - und damit weiss, dass es eigentlich nur ein beschilderter Fussweg ist - waere aeusserste Vorsicht und abbremsen geboten....... 1 Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Da könnte auch ein Autofahrer (Smart gilt als Auto?) zum Wenden oder sonstwas rückwärts reingefahren sein und jetzt vorwärts wieder rauswollen. Ein kurzer Stummel Straße (= Sackgasse) ist ja da. Und ich bestreite mal, daß da eine Straße ist. Da ist eine asphaltierte Fläche/Ausbuchtung, mehr nicht. Ich habe nämlich mal gelernt (hoffentlich habe ich das richtig im Kopf), daß innerorts eine Straße nur dann eine Straße ist, wenn dort auch ein Schild mit einem Straßennamen steht. Ich hatte so eine Frage mal bei einer nicht asphaltierten Straße innerorts, die nicht gesperrt war und ein Schild mit Straßennamen hatte. In diesem Fall war diese Straße mit der asphaltierten Straßen gleichberechtigt und es galt rechts vor links. Wäre kein Straßenschild vorhanden gewesen, wäre es nur ein "Weg" und wäre wartepflichtig, da eben keine Straße. Die Info hatte ich seinerzeit von einer Fahrschule... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 @HartmutStVO hat geschrieben:Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren @Harry, richtig. Das habe ich oben auch schon gesagt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Ich habe nämlich mal gelernt (hoffentlich habe ich das richtig im Kopf), daß innerorts eine Straße nur dann eine Straße ist, wenn dort auch ein Schild mit einem Straßennamen steht.Hhhhmmmm..... Was nun, wenn da einer heraus kommt (gelaufen, gefahren, wie auch immer), oder gar gegenueber? Da steht auch kein Strassennamenschild an der "Hauptstrasse", was betritt/befaehrt der dann? Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Ich habe nämlich mal gelernt (hoffentlich habe ich das richtig im Kopf), daß innerorts eine Straße nur dann eine Straße ist, wenn dort auch ein Schild mit einem Straßennamen steht.Hhhhmmmm..... Was nun, wenn da einer heraus kommt (gelaufen, gefahren, wie auch immer), oder gar gegenueber? Da steht auch kein Strassennamenschild an der "Hauptstrasse", was betritt/befaehrt der dann? Geradeaus ist neben dem BMW ein Straßenschild an der Laterne, und links am Bildrand erkennt man ansatzweise auch ein Straßenschild für die von links kommende Straße. Und wenn von rechts einer kommt, werde ich den sicher nicht überfahren, nur weil ich Vorfahrt habe Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Und wenn von rechts einer kommt, werde ich den sicher nicht überfahren, nur weil ich Vorfahrt habe so schreibt es auch die StVO vor. Ich sehe hier keine Kreuzung und kein Rechts vor Links. Fußgänger müssen auf den Bürgersteig und Radfahrer dürften den Weg nicht nutzen, würden also schieben, aufsteigen und in den Verkehr -wartepflichtig- einfahren. Dennoch muss der Fahrer der die Straße kommt sich, so wie HarryB und ich oben schrieben, bei der unklaren Verkehrslage vorsichtig nähern. Ich gehe davon aus, dass er sonst haftungrechtlich eine hohe Schuld / Mitschuld tragen wird. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Geradeaus ist neben dem BMW ein Straßenschild an der Laterne, und links am Bildrand erkennt man ansatzweise auch ein Straßenschild für die von links kommende Straße. Oookaaayy.... da koennte man zustimmen..... Quote Link to post Share on other sites
Amanita 0 Posted April 8, 2014 Author Report Share Posted April 8, 2014 Hallo, die betreffende Stelle befindet sich hier:https://www.google.de/maps/place/49%C2%B045'36.0%22N+9%C2%B050'09.5%22E/@49.7601011,9.836408,245m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x0:0x0Sowohl rechts als auch links von der Frankenstr. sind die Abzweigungen mit dem 'Fußgängerschild' und diesen Stahlgeländern bestückt,ein Radler könnte aber recht problemlos durchfahren.Ein Straßenname scheint für die Abzweigungen nicht zu existieren:http://www.gdi.bmelv.de/index.php?id=324&id=324&zoom=12&lat=5512301.07422&lon=560216.14844&description=BeschreibungBeste GrüßeThomas Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 Ok, somit also nur eine duchgehende Straße und kein rechts vor links Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 diesen Stahlgeländern bestückt,ein Radler könnte aber recht problemlos durchfahren. durch diese (unerlaubte) Fahrweise ändern sich jedoch die Vorfahrtsbestimmungen nicht. Der Radler darf da nicht fahren. Quote Link to post Share on other sites
Amanita 0 Posted April 8, 2014 Author Report Share Posted April 8, 2014 durch diese (unerlaubte) Fahrweise ändern sich jedoch die Vorfahrtsbestimmungen nicht.Ja eben, also doch RvL? Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted April 8, 2014 Report Share Posted April 8, 2014 durch diese (unerlaubte) Fahrweise ändern sich jedoch die Vorfahrtsbestimmungen nicht.Ja eben, also doch RvL? Nö. RvL setzt voraus, daß sich zwei Straßen kreuzen (oder zumindest eine in eine andere einmündet). Das ist hier eindeutig nicht der Fall, es gibt nur 1 Straße, und zwar die Frakenstraße. Und wer eine Straße überqueren will, sollte tunlichst auf den Verkehr achten und den bevorrechtigten Straßenverkehr durchlassen. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted April 13, 2014 Report Share Posted April 13, 2014 Weiterführung im gleichen Ort zwecks Klärung. Ok, somit also nur eine duchgehende Straße und kein rechts vor links hmm, was siehst du hier? https://www.google.de/maps?q=Eisingen+97249&hl=de&ll=49.761086,9.834703&spn=0.001539,0.002411&sll=49.761949,9.836098&sspn=0.001539,0.002411&t=h&hnear=97249+Eisingen,+Unterfranken,+Bayern&z=19 Kein Straßenname - braucht auch keinen, ist Sudetenstraße. Und ich würde sagen rechts vor links. Nur woher siehst du das wenn du dort fährst auf die schnelle (gut, anhalten und Landesamt für Vermessung abrufen, aber schnell ist das nicht). das dagegen ist privat.https://www.google.de/maps?q=Eisingen+97249&hl=de&ll=49.761774,9.831125&spn=0.001539,0.002411&sll=49.761949,9.836098&sspn=0.001539,0.002411&t=h&hnear=97249+Eisingen,+Unterfranken,+Bayern&z=19 Und ich halte es für möglich, daß das hier rechts vor links isthttps://www.google.de/maps?q=Eisingen+97249&hl=de&ll=49.761961,9.835669&spn=0.001539,0.002411&sll=49.761949,9.836098&sspn=0.001539,0.002411&t=h&hnear=97249+Eisingen,+Unterfranken,+Bayern&z=19 Quote Link to post Share on other sites
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