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Hallo,

Mich hat es letzens auf der autobahn in einer 100er zone mit 146 km/h erwischt.

Ich habe noch keine punkte oder eintäge in flensburg und nach meiner aktenlage habe ich gute Chancen mit einen erhöhen davon zu kommen wenn ich es richtig anstelle. Ich fange 1.4.2014 einen neuen job an mit halben jahr probezeit, weckselschicht, Bereitschaft ect. .

 

Meine frage: ich habe freitag das anhörungsbogen zum bußgeldbescheid bekommen. Soll ich gleich in wiederspruch gehen oder auf den bußgeldbescheid warten. das foto ist gut zu erkennen und kam auch recht flot.

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Du hast den Anhörungsbogen erhalten. Den kannst du ausfüllen, oder auch nicht. Du mußt ihn ja nicht erhalten haben. Widerspruch oder Einspruch kannst du gegen einen Anhörungsbogen nicht einlegen, erst gegen die BGB, aber der kommt sicher auch noch.

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Du hast den Anhörungsbogen erhalten. Den kannst du ausfüllen, oder auch nicht. Du mußt ihn ja nicht erhalten haben. Widerspruch oder Einspruch kannst du gegen einen Anhörungsbogen nicht einlegen, erst gegen die BGB, aber der kommt sicher auch noch.

 

Danke für die antwort,

Ist es möglich den Anhörungsbogen auszufüllen und den Widerspruch nur gegen das fahrverbot gleich mitzuschicken (+Arbeitsvertrag,ect.)?

Meine zweite Frage währe wenn ich den Anhörungsbogen zurückschicke damit es schneller gehen soll muss ich nur unten Unterschreiben weil oben steht Pflichtangaben nur ausfüllen wenn unvollständig.

(ich bin auf dem Foto einwandfrei zu sehen und auch die Messung scheint i.o. zu sein)

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Du koenntest auf dem AHB die Tat zugeben und zugleich darum bitten, wegen des neuen Jobs vom Fahrverbot ab zu sehen. Ob es hilft, steht in den Sternen, aber die Mitarbeiter in den Behoerden sind auch nur Menschen und reagieren manchmal eben so......

Widersprechen kannst du ja erst, wenn etwas ausgesprochen wurde - daher der Name Bratkartoffel...... - und ausgesprochen wurde ja noch nichts. Wir 'rth' also schon so richtig sagte, bzw. schrieb, Einspruch ist erst zum Bussgeldbescheid drin.

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Du koenntest auf dem AHB die Tat zugeben und zugleich darum bitten, wegen des neuen Jobs vom Fahrverbot ab zu sehen. Ob es hilft, steht in den Sternen, aber die Mitarbeiter in den Behoerden sind auch nur Menschen und reagieren manchmal eben so......Widersprechen kannst du ja erst, wenn etwas ausgesprochen wurde - daher der Name Bratkartoffel...... - und ausgesprochen wurde ja noch nichts. Wir 'rth' also schon so richtig sagte, bzw. schrieb, Einspruch ist erst zum Bussgeldbescheid drin.

Meinst du es ist besser das gleich mit zuschicken oder auf den Bußgeldbescheid warten und denn in wiederspruch gehen. Meine probezeit beträgt 6monate und wenn das Verfahren sich hinzieht hab ich keine agumentation warum ich keinen urlaub nehmen kann.

 

Danke schonmal in voraus.

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Moin Moin

 

 

.. nach meiner aktenlage habe ich gute Chancen mit einen erhöhen davon zu kommen wenn ich es richtig anstelle.

Was für eine "Aktenlage" hast du denn?

Du hast den Anhörungsbogen erhalten. Deine "Akte" ist somit ein Blatt stark. Hast du schon einen Ordner angelegt? Nimm nen dicken.

 

Was für einen Job fängst du denn an?

Mal nach einschlägigen Urteilen gegoogelt?

Woher nimmst du den Optimismus von "guten" Chancen zu sprechen mit einem erhöhten Bußgeld davon zu kommen?

 

 

Gruß

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Ich arbeite als anlagenfahrer ( Kraftwerk) im weckselschichtbetrieb, sprich mit Feiertagen Wochenende und bereitschaft.

ich kenn ein paar Leute die ein Fahrverbot wegen ihrer Jobs behalten können, hängt aber stark von der zuständigen stelle ab.

 

also denke ich das meine chancen nicht so schlecht stehen wobei alles möglich ist^^

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Meinst du es ist besser das gleich mit zuschicken oder auf den Bußgeldbescheid warten und denn in wiederspruch gehen. Meine probezeit beträgt 6monate und wenn das Verfahren sich hinzieht hab ich keine agumentation warum ich keinen urlaub nehmen kann.

Ich wuerde - vorausgesetzt, du akzeptierst den Vorwurf des AHB - sofort schreiben, dass du wegen deines neuen Jobs darum bittest, von einem Fahrverbot ab zu sehen und dafuer ein erhoehtes Bussgeld zu erlassen. Vielleicht laesst sich der Sachbearbeiter darauf ein, man soll nie Nie sagen. Allerdings ist die Grundvoraussetzung dafuer, dass du keine Punkte in Flensburg hast, sprich: Dort ein unbeschriebenes Blatt bist. Verwarnungen etc. zaehlen nicht, nur punktbewehrte Ordungswidrigkeiten.

Laesst sich der Sachbearbeiter nicht darauf ein, sondern schickt dir einen Bussgeldbescheid mit FV, dann legst du dagegen Einspruch (!) ein - und zwar fristgerecht. Dann geht das Ding vor Gericht und du kannst es taktisch so weit heraus zoegern, bis das FV in den Urlaub gelegt werden kann. Du musst auch gar nicht vor Gericht erscheinen, sondern kannst den Einspruch vorher zurueck ziehen. Das ist sogar noch vor Gericht moeglich......

Solltest du auch 'Ersttaeter' in Flensburg sein, besteht immer noch dioe Moeglichkeit, das FV 4 Monate nach Rechtskraft des Bussgeldbescheides an zu treten, dann muesste das mit dem Urlaub eigentlich klappen......

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