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44 Km/h Zu Schnell Außerhalb Geschlossener Ortschaften


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Moin Moin!!!

 

am 09.03.2014 wurde ein Mann dummerweise außerhalb geschlossener Ortschaften geblitz. Er ging davon aus, dass es eine 80er Zone sei, sodass der Schock groß war als der Brief einging und nun gegen den Fahrer ermittelt wird.

 

http://www.blitzer.de/blitzer/757341/pictures/71410 3-spurige Straße die wohl von der Autobahn abgeht und ne 60er Zone... Ich fass es nicht...

Wie dem auch sei, das Fahrzeug ist nicht auf den Mann angemeldet, sondern auf eine Person im Familienkreis die jedoch kein Führerschein besitzt. Dummerweise ist die Person auf dem Blitzerfoto im selben Haus gemeldet wie die Fahrzeughalterin. Es ist die Großmutter.

 

An sich könnte der Mann mit dem Bußgeld leben, jedoch ist der Führerscheinentzug ein großes Problem. Da der junge Mann eine Ausbildung in einem Unternehmen macht wo der Führerschein Pflicht ist kann es dazu führen, dass er nicht übernommen wird. Das will er natürlich unbedingt vermeiden!

 

So Jungs... Welche Möglichkeiten seht Ihr? Alberto-Methode? Soll die Großmutter einen Bekannten angeben um die Verjährung anzustreben? Oder auf das Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen und der Polizei jegliche Auskunft verweigern, bzw sagen das man die Person auf dem Foto nicht erkennen kann?

 

Danke für Eure Mühe!

 

Beste Grüße :)

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Hi

anscheinend hast du dich schon etwas eingelesen - solltest noch was Zeit investieren.

Auf keinen Fall darf dein GM jemanden anderes angeben - das wäre eine Straftat.

Sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen ist auch keine gute Idee - dann weiss die Behörde, wo sie suchen muss.

 

Es droht übrigens kein Führerscheinentzug sondern ein Fahrverbot von einem Monat - darüber kann man evtl. mit der Behörde vorher verhandeln (Verzicht auf das FV dafür erhöhte Geldbuße) , wenn der Chef eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

 

Rest: musst du selbst entscheiden -

 

Gruß

HaWeThie

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Hier ist die Frage zu stellen: Bekam Oma, die Halterin des Fahrzeuges, einen Zeugenanhoerungsbogen, oder bekam "der Mann", als Fahrer, einen Anhoerungsbogen? Im ersteren Falle koennte Oma z.B. angeben, dass das Fahrzeug mehreren Personen zur Verfuegung steht, allerdings wird, durch dieselbe Meldeadresse des Mannes wie die Halterin, dem wenig Chancen eingeraeumt. Man darf davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter sich da schon etwas schlau gemacht hat, wer so alles in Frage kommt, denn dass es nicht Oma ist, die da auf dem Foto abgebildet, duerfte klar sein.

 

Wenn "der Mann" zum ersten Male auffaellig wurde, d.h. noch nicht mit Punkten in Flensburg registriert ist, dann kann er das Fahrverbot auch bis zu vier Monate (oder waren es Wochen?) nach der Rechtskraft des nun faelligen Bussgeldbescheides antreten. Mit taktischen Einspruechen etc., pp., sollte es doch moeglich sein, dieses dann in den allfaelligen Jahresurlaub zu verlegen.......

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Moin Jungs!

 

Erstmal vielen Dank für Eure Nachrichten! Es sieht folgendermaßen aus. Es handelt sich um ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter (also der Oma). Hierbei besteht für sie die Möglichkeit für Sie vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Damit wird dann klar, dass die Poilzei innerhalb der Familie zu suchen hat. Meine Hoffnung ist natürlich das es zuerst auf meinen Vater fällt, sodass dieser es dann hinziehen kann bis zur Verjährung. Jedoch ist das Foto recht scharf, sodass man eigentlich erkennen sollte, dass dort kein 40 + Jahre junger Mann hinterm Steuer sitzt.

Der Brief kommt von der Stadt Lübeck. Ich wohne allerdings in einer Großstadt (HH). Ist die Hamburger Polizei auch wenn das Geld nicht in die Hamburger Kasse wandert so hartnäckig den echten Fahrer herauszufinden wenn die Oma vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebracuh macht?

 

Was ratet Ihr? Könnt Ihr Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben?

 

Beste Grüße :)

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Die Hamburger Polizei ist sehr hilfsbereit bei solchen Ermittlungen....

 

Und je nachdem wie alt Oma oder Papa aussehen wird man eher direkt an den Enkel gehen.... da braucht es meist nur ein gutes EMA-Bild, noch nicht einmal einen "Hausbesuch"...

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Gut... Dann gehen wir auf das erste Schreiben nicht ein und warten bis die Erinnerung kommt... Dann soll Oma mal zurückschreiben, dass sie gerne ein Foto hätte wo man das Gesicht genauer erkennen soll... Evtl. hilft das ja... Werde dann nochmal auf Euch zukommen :)

 

Könnte echt kotzen... Wäre der Blitzer an einer Schule... Ok! Dann verstehe ich das! Aber an der Travemünder Landstraße wo 3 Spuren sind und die Landstraße von der AB abgeht eine 60er Zone hinzuknallen.... Unglaublich!!! Selbst wenn es um Lärmschutz geht, dann gehört da ein 80er Schild hin! Und da beschwert man sich noch warum der Hoeneß seine Kohle in Sicherheit bringt... Diese Diebe!!!

 

Genug rumgeheult... Hoffen wir mal das Beste!

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Guest abdefisch

Moin, Moin,

 

weiß nicht, ob´s hilft, aber mir ist ähnliches passiert. wurde am 10.01.14 auf der Ab in einer Bautelle geblitz, 80 war erlaubt, ich war nach Toleranzabzug 27 drüber, also im Zweifelsfall 80 Ocken plus drei Punkte.

Fahrzeug ist auf die Mutter von Freundin zugelassen, allerdings bin ich leider seit Neustem unter der gleichen Adresse gemeldet, ansonsten wäre es überhaupt kein Problem, die dreimonatige Verjährungsfrist hinzukriegen.

Also: irgendwann trudelte der Anhörungsbogen ein - liegen lassen. nach ca. drei Wochen lapidar angekreuzt: ich mache von meinem Zeignisverweigerungsrecht gebrauch - nichts weiter! + weggeschickt. ....immer daran denken, es gilt die drei Monate zu überbrücken!!!!! - Irgendwann kommt ein Anhörungebogen an den Ehemann der Mutter; ignorieren, keinesfall antworten!!!!!,; dann kommt irgendwann nach weiteren 3 - 4 Wochen ein Bußgeldbescheid an den Ehemann, mit besgaten 80€ plus Gebühren + drei Punkten nach Rechtskraft - das passierte am 28.03.!!!!! - Widerspruchsfrist: 14 Tage!!!!!! (das ist dann der 10.04. und damit genau der Tag an dem die Verjährung ohnehin abläuft!!!). Irgendwann kommende Woche, gibt der Ehemeann der Haltering einen Widerspruch ohne Begründung bei der Stadtverwaltung ab - nat. rechtzeitig bis zum 10.04. + schiebt dann in der Woche drauf, also ab dem 14.04. noch ´ne Bgründung nach, ggf. noch mit ner Kopie von seinem perso, wenn er nett sein wll, muss er ab er nicht, Bildabgleich soll doch die Kommune machen, warum sollte er da noch behilflich sein...

Somit erfolgreich die Zeit vom 10.01 - 10.04. überbrückt - Verjährung geglückt...!!!!! Hilft dir das...????

Ich rate ohnehin jedem, der irgendwie kann: kein KFZ auf den eigenen Namen zulassen, idealer Weise sogr auf eine Person, die eine andere Meldeadresse hat - glaub mir, die finden dich nie...............!!!!!!!!!! Schlimmstenfalls - wenn du es übertreibst - droht dem Halter ein Fahrtenbuch; das wiederum hebelst Du aus, falls ein hartleibiger Verwaltungsfuzzi darauf besteht + nicht davon abgeht, in dem Du die kleine Unanehmlichkeit auf Dich nimmst, meldets das KFZ morgens ab, nachmittags mit neuem Kennzeichen wieder an und schwupp, ist das auch vorbei, da sich ein Fahrtenbuch ausschließlich am Kennzeichen orientiert....

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Tolle Story, nur hatte die Halterin Dir ggü. kein Zeugnisverweigerungsrecht...

Und mit dem "dicken Ende" kann in den nächsten Wochen/Monaten noch die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches kommen, das die Halterin bis zu 200 Euro kostet... plus ggf. noch eine Strafe wegen des Zeugnisverweigerungsrechtes...

 

Tja, auch ein "hartleibiger Verwaltungsfuzzi" hat so seine Möglichkeiten.. und ein Fahrtenbuch orientiert sich im übrigen nicht ausschließlich am Kennzeichen...

 

So, nun kommst Du wieder... vielleicht haste ja noch ein paar weitere Stammtisch-Parolen.

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..

Für einen Anfänger lehnst du dich weit aus dem Fenster.

Und für einen Autofahrer, wo es nur um eine OWi geht, entwickelst du eine erhebliche kriminelle Energie.

WENN die dich mal erwischen sollten (und das tun die irgendwann) reicht das Verhalten schon aus, erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz aufkommen zu lassen - was dann mind. zur MPU führen kann. (Der BGH spricht da von "rechtsfeindlicher Gesinnung")

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Guest abdefisch

Tolle Story, nur hatte die Halterin Dir ggü. kein Zeugnisverweigerungsrecht...

Und mit dem "dicken Ende" kann in den nächsten Wochen/Monaten noch die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches kommen, das die Halterin bis zu 200 Euro kostet... plus ggf. noch eine Strafe wegen des Zeugnisverweigerungsrechtes...

 

Tja, auch ein "hartleibiger Verwaltungsfuzzi" hat so seine Möglichkeiten.. und ein Fahrtenbuch orientiert sich im übrigen nicht ausschließlich am Kennzeichen...

 

So, nun kommst Du wieder... vielleicht haste ja noch ein paar weitere Stammtisch-Parolen.

- oh doch, das hat sie, wenn es sich z. B. um einen Verwandten, oder z.B. den "Verlobten" der Tochter - oder entsprechend umgekehrt - handelt..... wo ist das Problem??

- hinsichtlich des Fahrtenbuches muss ich Dich korriefieren; es geht ausschließlich nur um die Zuordnung zum Fahrzeug übers Kennnzeichen. Allerdings ist mir bisher kein Fall im weiteren Kreis bekannt, wo überhaupt ein Fahrtenbuch auferlegt wurde; schein also recht selten zu passieren....

- zum Thema "Stammtischparole ist zu sagen: das sind alles Dinge, welche, entweder direkt aus den Reihen der "Freunde und Helfer", oder vom Anwalt empfohlen werden + nachgewiesener Maßen funktionieren.... so, what!

 

außerdem hab ich irgendwie das Gefühl, dass Du darauf recht "Anti" reagierst - warum?? Nimmst Du das persönlich bzw. bist Du ggf. ein solcher "Verwaltungsfuzzi" o. ä. + musst Dich täglich mit sowas rumschlagen??? Ich wollte hier allerdings niemandem zu nahe treten, dachte halt nur, dass wir uns hier alle wechselseitig tips und Hilfe erhoffen. "Gerechtigkeitsfanatiker" + "korrekte Staatsbürger" hatte ich in der Tat hier nicht auf´m Schirm, grins...

Wenn´s danach ginge, schmorten wir doch alle längst in der Hölle.....lach!!!!

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Guest abdefisch

 

..

Für einen Anfänger lehnst du dich weit aus dem Fenster.

Und für einen Autofahrer, wo es nur um eine OWi geht, entwickelst du eine erhebliche kriminelle Energie.

WENN die dich mal erwischen sollten (und das tun die irgendwann) reicht das Verhalten schon aus, erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz aufkommen zu lassen - was dann mind. zur MPU führen kann. (Der BGH spricht da von "rechtsfeindlicher Gesinnung")

 

.. was heißt hier Anfänger - ich sagte lediglich, ich sei neu hier......

auch auf die Gefahr hin, Dir zu nahe zu treten: was heißt hier kriminelle Energie; ich geh mal davon aus, niemand ist hier, um seinen Heiligenschein zu polieren, sondern ggf. praktikable Lösung zu finden. Das muss ja nicht jedem gefallen bzw. es muss ja auch nicht unbedingt die Allroundlösung für jeden sein - so wie´s halt jeder mag. Anscheinend gibts ja wohl den Bedarf an Ideen für bestimmte Problemstellungen, oder. Sonst hätte ich ja wohl kaum antworten können......

ich frag mich außerdem was die Äusserung: "wenn die Dich mal erwischn..... etc." soll; da gibts nix zu erwischen, daran ist absolut nichts Illegales; ich kann doch mit einem Fahrzeug fahren, welches nicht mir gehört??? Hallo???? da ist jeder, der seine Putzfrau schwarz bezahlt, rechtsfeindlicher gesinnt, lach!!! aber, das ist nat. nur reine Theorie; wer tut das schon, zwinker.....

irgendwie werd ich das gefühl nicht los, das hier ist tatsächlich entweder ´ne geheime Verwaltungs- vzw. Rechtsorganplattform, oder es tummeln sich ´ne Menge Leute hier, die offensichtlich keine Hilfestellung bei bestimmten Problemstellungen suchen bzw. Ihnen stößt übel auf, wenn man versucht, anderen eine solche zu liefern.

Damit wäre die Plattform de facto überflüßig, denn jegliche Diskussionnen über, Radarwarner, über: wie umgehe ich ggf. Punkte bzw. Bußgelder etc. etc. ist nicht korrekt. Wer ein Vergehen begangen hat, sollte sofort die entsprechenen Ahndungsorgane selbst informieren, damit er sich selbst schnellstmöglich der "gerechten" Strafe zuführt..... Soweit die Theorie......

Märchenstunde, Ende...

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Theorie und Praxis der Vermeidung eines Fahrverbots gehen doch sehr weit auseinander - ich weiß jedenfalls, dass es sehr wohl in Richtung Fahrtenbuch gehen kann und Behörden zwar manchmal sehr langsam, aber dafür recht gründlich arbeiten -können - . Und es ist nicht -überflüßig - sich gründlich einzulesen.

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oh doch, das hat sie, wenn es sich z. B. um einen Verwandten, oder z.B. den "Verlobten" der Tochter - oder entsprechend umgekehrt - handelt.....

In Zusammenhängen lesen und verstehen ist nicht so Deins, gell? Aber vielleicht ist (nicht nur) mir entgangen, inwieweit

die Mutter von Freundin

als Verwandte gilt.

 

hinsichtlich des Fahrtenbuches muss ich Dich korriefieren; es geht ausschließlich nur um die Zuordnung zum Fahrzeug übers Kennnzeichen.

Nö. Wirst Du sehen, wenn Du auf den 'Richtigen' triffst.

 

Allerdings ist mir bisher kein Fall im weiteren Kreis bekannt, wo überhaupt ein Fahrtenbuch auferlegt wurde; schein also recht selten zu passieren....

Kommt darauf an, wie man recht selten definiert. Und wie oft Dein weiterer Kreis schon die Gelegenheit hatte, überhaupt in die Nähe der Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage zu kommen.

 

zum Thema "Stammtischparole ist zu sagen: das sind alles Dinge, welche, entweder direkt aus den Reihen der "Freunde und Helfer", oder vom Anwalt empfohlen werden + nachgewiesener Maßen funktionieren....

Dies Behauptungen sind Teil der Stammtischparolen...

 

außerdem hab ich irgendwie das Gefühl, dass Du darauf recht "Anti" reagierst - warum??

Ich nehme mal ganz stark an, sie ist (nicht nur hier) schon zu vielen Oberschlauen begegnet.

 

.. was heißt hier Anfänger - ich sagte lediglich, ich sei neu hier......

Genau das heißt es.

 

was heißt hier kriminelle Energie

Das bezog sich sicherlich auf Deine schlauen Vorschläge.

 

Sonst hätte ich ja wohl kaum antworten können......

Der ist zu einfach, den kannst Du selber.

 

ich frag mich außerdem was die Äusserung: "wenn die Dich mal erwischn..... etc." soll; da gibts nix zu erwischen, daran ist absolut nichts Illegales

Siehe oben (der Teil mit lesen und so): entscheidend sind die Sätze, die Du so locker-flockig mit etc. übergehst.

 

Und zum Rest: Du hast völlig Recht. Ich frage mich nur, wieso Du Dich mit Deinem Maß an Erkenntnis überhaupt angemeldet hast.

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- oh doch, das hat sie, wenn es sich z. B. um einen Verwandten, oder z.B. den "Verlobten" der Tochter - oder entsprechend umgekehrt - handelt..... wo ist das Problem??

Das Problem liegt meiner Meinung nach darin, dass du dieses Zeugnisverweigerungsrecht falsch interpretiertst. Du solltest dich vielleicht dazu mal besser informieren. Hier schon mal ein Anfang., es gibt aber auch noch bessere Quellen im Inet....

 

- hinsichtlich des Fahrtenbuches muss ich Dich korriefieren; es geht ausschließlich nur um die Zuordnung zum Fahrzeug übers Kennnzeichen. Allerdings ist mir bisher kein Fall im weiteren Kreis bekannt, wo überhaupt ein Fahrtenbuch auferlegt wurde; schein also recht selten zu passieren....

Ich meine, auch hier liegst du voellig daneben. Ein Fahrtenbuch kann auferlegt werden, wenn die Behoerde meint, da wollte wer was verschleiern, und in deiner Schilderung ist das mehr als ueberdeutlich der Fall. Das Ding schreit geradezu foermlich nach einer Fahrtenbuchauflage! Im Uebrigen meine ich, dass selbst ein berechtigtes Zeugnisverweigerungsrecht kein zwingendes Hindernis fuer eine Fahrtenbuchauflage ist.

 

- zum Thema "Stammtischparole ist zu sagen: das sind alles Dinge, welche, entweder direkt aus den Reihen der "Freunde und Helfer", oder vom Anwalt empfohlen werden + nachgewiesener Maßen funktionieren.... so, what!

Hierzu ist anzumerken: Wenn "Freunde und Helfer" solches empfehlen, mag das daran liegen, dass sie keine vertiefte Ahnung von der Materie haben. Wenn ein Anwalt solches empfiehlt - insbesondere bezgl. Zeugnisverweigerungsrecht - dann wuerde ich selbigen sofort wechseln...... Der mag im Scheidungsrecht erfahren sein, aber schon beim Strafrecht haette ich da meine Zweifel.....

 

außerdem hab ich irgendwie das Gefühl, dass Du darauf recht "Anti" reagierst - warum?? Nimmst Du das persönlich bzw. bist Du ggf. ein solcher "Verwaltungsfuzzi" o. ä. + musst Dich täglich mit sowas rumschlagen???

Dazu muss man nur mal darauf verweisen, dass die Userin schon langjaehriges Mitglied - nicht nur hier - ist und dementsprechend Erfahrung aufweisen kann....

 

Ich wollte hier allerdings niemandem zu nahe treten, dachte halt nur, dass wir uns hier alle wechselseitig tips und Hilfe erhoffen. "Gerechtigkeitsfanatiker" + "korrekte Staatsbürger" hatte ich in der Tat hier nicht auf´m Schirm, grins...

In allererster Linie aber sollten Hilfe und Tipps praktikabel sein und den Fragestellenden nicht ins offene Messer laufen lassen. Auch Verwirrungen durch abstruse Stories sollten moeglichst unterbleiben. Und mit korrekten Staatsbuergern sollte man im Uebrigen ueberall rechnen.....

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Ich habe selbst schon mal das Zeugnisverweigerungsrecht ausgeübt, da meine "Verlobte" deutlich auf dem Foto zu erkennen war. Gegenüber einer "Verlobten" besteht dieses auch, aber nicht gegenüber der "Freundin". Die Verlobte hat dieselbe Meldeadresse wie ich, und hatte Glück, dass die Behörde nicht weiter geforscht hat, (anderes Bundesland, niedriger Verstoss).

 

Das Ende vom Lied, die "Verlobte" hat auf Ausübung des "Eheversprechens" bestanden, :nawarte::victory::rofl: Das sollte man auch bedenken :geheim:

Und eine Ehe kann erheblich teuerer kommen als eine popelige OWI. :thisrocks:

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Ich habe selbst schon mal das Zeugnisverweigerungsrecht ausgeübt, da meine "Verlobte" deutlich auf dem Foto zu erkennen war. Gegenüber einer "Verlobten" besteht dieses auch, aber nicht gegenüber der "Freundin".

Richtig - und schon gar nicht besteht es fuer die Mutter der "Verlobten".......

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Guest abdefisch

an alle "korrekten" Staatsbürger (und auch an die "paar" anderen...)!!!!!!

 

...hätte ich gewußt, welche Lawine, meine - ebenfalls langjährigen - "Erkenntnissen", hier auslösen, hätte ich´s gelassen.

 

...ichbin nicht hier, weil ich so "schlau" + mir leigt´s ebenfalls fern, denObrschlauen zu mimen; ich bin wegen Radarwarngeräten über diese Seite gestolpert + da ich keinerlei Ahnung von dieser Technik habe + nicht weiß, taugt sowas etwas + wenn ja, was, hab ich mich angemeldet. Bin über die Frage des anderen Teilnehemrs durch Zufall gestolpert - das ist alles.

Es ist also müßig; wenn möglich, streicht alle - incl. des Fragenden - meine wirren Gedanken (denn löschen kann ich es ja leider nicht mehr...). Wir eiigen uns darauf, es ist eh alles Humbug + es sind Stammtischparolen (Definition von Zeugnisverweigerungsrecht, Polizei, Anwalt, Verwaltung etc.); funktionieren tut das alles nicht + mein Geschwafel über all dies verweise ich nun höchstselbst ins Reich der Fabel.

Ihr habt völlig Recht: man muss den Eindruck haben, hier will sich jemand "in die Brust" schmeißen + opfert u. U,. auf dem Altar auch noch die "guten Verbindungen" zu Entscheidern bei der Polizei. Da läuft man ja wohlmöglich noch Gefahr, dass der eine, oder andere "Korrekte" dies ggf. sogar "meldet". Gehört doch sicher zur "Staatsbürgerpflicht", oder??? Da ist es besser, wenn man den Eindruck hat. der kennt irgendein "Streifenhörnchen" - welches gerade von der Polizeischule Münster gekommen ist. Und der Anwalt, von dem ich sprach, ist eigentlich gar keiner; der macht das Hobbymäßig + macht sonst ganz was anderes. Dafür ist er aber billig.... Gut, dafür funktioniert dies ja auch alles nicht, wie ihr ja bereits clever festgestellt habt - Gott sei Dank! Wo kämen wir auch hin, wenn solche "Kräfte" auch noch erfolgreich sind. Früher nannte man solches Gedankengut, glaube ich mal "Wehrkraftzersetzung".....

Es beruhigt mich jedenfalls, nun zu wissen, dass hier durch die Bank wache und gradlinige Bürger dies Forum überwachen und solchen "rechtsfeindlich" Gesinnten, zumindest mal vor den Bug schießen. Gut gemacht! Ich bin stolz auf Euch + glücklich darüber, in einem Land leben zu dürfen, wo die Welt doch noch in Ordnung ist!!

....und die paar, die so ticken wie ich, muss man einfach nicht ernst nehmen; wie gesagt: ist eh alles nur Wichtigtuerei + Geschwafel. Vielleicht sollte man mal wieder über so etwas wie "Umerziehungslager" nachdenken, um diese Wirrköpfe mit ihren bourgeoisen Gedanken vielleicht doch noch in die strahlende + heile Welt des Proletariats zurückzuführen.....

 

und nu ist das thema durch...

 

so long!!

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Vielleicht sollte man mal wieder über so etwas wie "Umerziehungslager" nachdenken, um diese Wirrköpfe mit ihren bourgeoisen Gedanken vielleicht doch noch in die strahlende + heile Welt des Proletariats zurückzuführen.....

 

 

Sag´mal, @abdefisch, wurde Dir in´s Gehirn geschissen und darauf vergessen, umzurühren?

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Guest abdefisch

lass man....... was hast Du erwartet?????

 

.... Du musst nur die richtigen Stellen pieksen + die Hirnis springen drauf an, wie eine Zecke auf den Hund, grins.....

 

...ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert.................

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Guest abdefisch

Mensch @abdefisch, jetzt hast Du es uns aber gegeben... :(

 

@m3_, wo steht Deine Couch, ich bin grad so richtig deprimiert... :heul:

by the way: Du liegst bereits drauf - hast es nur noch nicht gemerkt, lach!!!!

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lass man....... was hast Du erwartet?????

 

.... Du musst nur die richtigen Stellen pieksen + die Hirnis springen drauf an, wie eine Zecke auf den Hund, grins.....

 

...ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert.................

 

Kannst du nun deine Behauptung,. dass die Mutter deiner Verlobten ein Zeugnisverweigerungsrecht in deinem Falle hat, oder nicht? Sprich: Entweder diskutierst du hier einigermassen vernuenftig oder aber ich werde dich als Troll behandeln und entsorgen!

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Guest abdefisch

 

lass man....... was hast Du erwartet?????

 

.... Du musst nur die richtigen Stellen pieksen + die Hirnis springen drauf an, wie eine Zecke auf den Hund, grins.....

 

...ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert.................

 

Kannst du nun deine Behauptung,. dass die Mutter deiner Verlobten ein Zeugnisverweigerungsrecht in deinem Falle hat, oder nicht? Sprich: Entweder diskutierst du hier einigermassen vernuenftig oder aber ich werde dich als Troll behandeln und entsorgen!

 

..eigentlich hatte ich bereits deutlich gemacht, dass das Thema erledigt sei + ich zwischenzeitig genau das Gegenteil von dem behaupte, was ich in meiner ersten Mail an den ursprünglich um Rat bittenden, schrieb...... :whistle:

 

aber da Du a) recht hartnäckig scheinst + b) morgens um vier!!! eine recht wirre Nachricht schreibst, fühl ich mich doch bemüßigt - in irgendeiner Form... - zu antworten:

Was nimmst Du????? Kann man davon mal etwas bekommen??? ...und Du sprichst tats. von "einigermaßen vernünftig" diskutieren??? Was soll der Unsinn mit Trollen etc.; Du liest zuviel Tolkin, wie mir scheint. Wen willst Du hier "entsorgen" ????????? Ich unterstelle mal, Du meinst irgendwie "mundtot" machen, oder??? Aber, wie nur????????????? Zu deiner Entlastung führ ich´s einfach mal auf die frühe Stunde zurück..... :mad:

 

(ein letztes Mal: sei versichert - alles funktioniert tadellos + ich muss hier nix beweisen - vertrau mir, grins..... wenn Du verstehst, was ich meine....)

 

.....und jetzt sollte wirklich damit Schluß sein - endgültig!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Bevor Du hier weiter rumprollst, solltest Du vielleicht mal kurz gucken wo Harry lebt, eine evtl. Zeitverschiebung in Betracht ziehen und Dich dann (auch wenn ich glaube dass Du mental und intellektuell wohl dazu eher nicht in der Lage sein wirst) ggf. für Deine Unterstellungen entschuldigen...

 

Ach ja, und Deine Tastatur bedarf auch einer Reparatur, Dein Frage- und Ausrufezeichen scheint zu klemmen.

 

Und als letztes: Wann Schluss ist bestimmen hier die Moderatoren (wozu Harry gehört) und nicht Du.

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Wen willst Du hier "entsorgen" ?????????

Dich, wenn du mich so dringend darum bittest.....

 

 

Ich unterstelle mal, Du meinst irgendwie "mundtot" machen, oder???

 

Nein, ich meine damit, dass ich das Forum mit hoher Wahrscheinlichkeit vor deiner Dummheit bewahre......

 

 

Aber, wie nur?????????????

 

Das lass mal meine Sorge sein, ich werde es dir gegebenenfalls deutlich vorfuehren.

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Guest abdefisch

da hier alles nur gefakt ist, halte ich "fernost" ebenso für ein solches...

 

niemand "prollt" hier rum. ich werde nur permanent angegangen, wenn du mal den verkauf anschauen möchtest + ich hab mich nur gewehrt.

ich habe naiver weise nur jemandem der ´ne frage zu einem bestimmten themenbereich hatte, ggf. ´ne kleine hilfestellung geben - egal, ob nun gelungen, oder nicht. mehr. that´s it! aber das ist ja nun schnee von gestern, ich bin "geläutert" + behaupte nun nicht länger, die erde sei rund. sie ist und bleibt eine scheibe.....

 

nat. lass ich das deine sorge sein -meine soll es sicher nicht sein.... wobei die frage - nach wie vor - bleibt.... (kleine korrektur: falls du tats. "die macht" hast, kannst du - wenn überhaupt - lediglich ein pseudonym von vielen eliminieren. aber das hilft ja letzlich nun auch nicht weiter nicht wahr, zwinker??

 

hier turnen im zweifel so viele "fische" rum, das glaubst du gar nicht......

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da hier alles nur gefakt ist, halte ich "fernost" ebenso für ein solches...

Du kannst halten, was du magst. Ich hatte dich gebeten, vernuenftig zu diskutieren, du verweigerst das. Deine angebliche Hilfestellung ist es nicht wert, so genannt zu werden, weil sie auf einer irrealen Geschichte basiert - eben deshalb wirst du angegangen. Wenn du meinst, ich koennte nur eines von vielen Pseudonymen eliminieren, dann magst du vielleicht Recht haben, ich tue es aber trotzdem, weil wir in diesem Forum keinen Wert darauf legen, solche Pseudonyme teilhaben zu lassen.

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  • 2 weeks later...

Hallo,

 

@abdefisch, das mit der Fahrtenbuchauflage stimmt nicht!

 

mal abgesehen davon, dass ich an der Authensität dieser Geschichte sowieso meine Zweifel habe, wäre es tatsächlich denkbar das so etwas genauso laufen könnte. Aber ich glaube nicht, dass ein SB der solcherart schlampig arbeitet, seinen Job lange behält.

Das könnte natürlich auch einfach "Vetternwirtschaft" sein ...

 

Der Gesetzestext zum Fahrtenbuch heißt:

 

§ 31a Fahrtenbuch

 

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

 

Damit kann die zuständige Behörde( also irgendein(e) SBin) also sehr wohl entscheiden, ob er/sie dem Halter das Schlupfloch 'Abmelden/Neuanmelden' läßt oder eben nicht (absichtlich oder mangels Wissen) .

 

Schlussendlich bleibt dann bei dem 'Vorschlag' von @abdefisch bezgl.

 

kein KFZ auf den eigenen Namen zulassen

nur die Frage, wie lange der Halter dieses 'geliehenen' Fahrzeuges dann den Kopf dafür hinhalten will und wird ...

 

Gruß,

AnReRa

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Moin,

 

auf der Travemünder Landstrasse ist 70 kmh erlaubt, 60 gilt nur für Fahrzeuge über 7,5t.

Das Tempolimit gilt auch nur bis zur Brücke und ab da sind dann wieder 100 kmh erlaubt.

Die Häuser stehen dort nunmal sehr dicht an der Strasse und da finde ich 70 kmh schon angemessen und das Tempolimit wird mehrmals angekündigt!!

 

Gruß Nadi

  • Like 1
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  • 3 weeks later...

Moin,

 

auf der Travemünder Landstrasse ist 70 kmh erlaubt, 60 gilt nur für Fahrzeuge über 7,5t.

Das Tempolimit gilt auch nur bis zur Brücke und ab da sind dann wieder 100 kmh erlaubt.

Die Häuser stehen dort nunmal sehr dicht an der Strasse und da finde ich 70 kmh schon angemessen und das Tempolimit wird mehrmals angekündigt!!

 

Gruß Nadi

 

Hallo Nadi! Wie sicher bist Du Dir? Im Zeugenfragebogen steht ganz klar, dass 60 km/h erlaubt sind und der Enkel mit 104 km/h nach Toleranzabzug gefahren ist.

 

Desweiteren ist gestern eine Ladung der Polizei auf den Enkel eingetroffen. Nachdem der Zeugenfragebogen nicht beantwortet wurde, da dieser natürlich nicht nachweislich eingetroffen ist. Normalerweise hätten wir mit ner Mahnung gerechnet. Hier kam allerdings nichts, sondern die Ladung der Polizei. Wie sollte man jetzt vorgehen? Zwischen Anhörung und Verjährung liegen gerade mal 2 Wochen. Sollte ich ein Rechtsanwalt einbeziehen um auf das Fahrtenbuch zu drängen?

 

Beste Grüße :)

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Wenn die Ladung an den Enkel persönlich adressiert wurde ist er mittels EMA-Abgleich "identifiziert" worden. Somit ist davon auszugehen, dass der Drops gelutscht ist.

 

Daher noch der Hinweis: Nach Rechtskraft des BGB (=14 Tage nach Zustellung) hat man vier Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten. Diese Zeit kann man noch durch einen taktischen Einspruch gegen den BGB "strecken", so dass es problemlos möglich sein sollte die FV-Zeit in den Jahresurlaub zu legen.

 

Ein Fahrtenbuch wird es in der jetzigen Konstellation nicht geben, da der Enkel ja identifiziert wurde und somit den normalen BGB erhalten wird. Plus eine Monatskarte für den ÖPNV (muss er aber selber bezahlen).

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In dem Anhörungsbogen wird erwähnt: Für dewn Fall dass der Beschuldigte - ohne Angaben von Gründen - den angegebenen Termin nicht wahrnimmt, wird:

 

- davon ausgegangen, dass er von seinem Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, keinen Gebracuh machen will

- außerdem darauf hingewiesen, dass zur Feststellung der Fahrers die Vorlage eines Fotos die Befragung in der Nachbarschaft durchgeführt wird.

 

Desweiteren ist in dem Anschreiben ein Fehler drin. Sie schreiben, dass am Datum XYZ, um 90:30 Uhr der Betroffene erscheinen soll... Kann man das Anfechten?

 

Klingt jetzt nicht so als hätten die den Enkel eindeutigt identifiziert.

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Der Termin ist sinnvoll, wenn der Beschuldigte eben nicht der Fahrer ist. Dann kann er das vor Ort klären.

 

Leider ist der Beschuldigte der Fahrer :P

 

Bzw. es ist der Betroffene! Nicht der Beschuldigte :) Noch wird gegen den Fahrer ermittelt und nicht er ist noch nicht festgestellt worden.

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In dem Anhörungsbogen wird erwähnt: Für dewn Fall dass der Beschuldigte - ohne Angaben von Gründen - den angegebenen Termin nicht wahrnimmt, wird:

 

- davon ausgegangen, dass er von seinem Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, keinen Gebracuh machen will

- außerdem darauf hingewiesen, dass zur Feststellung der Fahrers die Vorlage eines Fotos die Befragung in der Nachbarschaft durchgeführt wird.

 

Das ist Standard. Die Befragung der Nachbarschaft soll (wenn sie denn durchgeführt wird) Fehler ausschließen.

Desweiteren ist in dem Anschreiben ein Fehler drin. Sie schreiben, dass am Datum XYZ, um 90:30 Uhr der Betroffene erscheinen soll

 

Wenn du im Laufe des Tages Fehler frei bleibst, dann stell die Frage nochmal (heute wars schon mal nicht) - vor allem, wenn du x-mal den gleichen Mist schreiben musst.

(Irgendwo steht auch was von "Wer ohne Schuld ist...."

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In dem Anhörungsbogen wird erwähnt: Für dewn Fall dass der Beschuldigte - ohne Angaben von Gründen - den angegebenen Termin nicht wahrnimmt, wird:

 

- davon ausgegangen, dass er von seinem Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, keinen Gebracuh machen will

- außerdem darauf hingewiesen, dass zur Feststellung der Fahrers die Vorlage eines Fotos die Befragung in der Nachbarschaft durchgeführt wird.

 

Das ist Standard. Die Befragung der Nachbarschaft soll (wenn sie denn durchgeführt wird) Fehler ausschließen.

Desweiteren ist in dem Anschreiben ein Fehler drin. Sie schreiben, dass am Datum XYZ, um 90:30 Uhr der Betroffene erscheinen soll

 

Wenn du im Laufe des Tages Fehler frei bleibst, dann stell die Frage nochmal (heute wars schon mal nicht) - vor allem, wenn du x-mal den gleichen Mist schreiben musst.

(Irgendwo steht auch was von "Wer ohne Schuld ist...."

 

 

Hier herrscht wohl ein Überschuss an Testesteron... :) Da haste was in den falschen Hals bekommen! Auch wenn es heißt: "Wer ohne Sünde ist, .... ;) " Es geht ja vielmehr darum alle legalen Mittel zu nutzen um für den Enkel als Betroffenen am Besten aus der Sache raus zu kommen.

Wenn durch Fehler der Sachbearbeiter Dinge zu Gunsten des Enkels genutzt werden können, dann wäre er ja schön dämlich diese nicht zu nutzen. Das war eine Frage eines Laien an die Community die in den Punkten durchaus fitter ist als ich es bin.

Sieh es also Bitte nicht als Angriff, denn das war definitiv nicht meine Absicht! :)

 

Beste Grüße und Dankeschön! :)

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ich denke, hawethie meinte einfach, dass die falsche Uhrzeit im Schreiben keinerlei Vorteil für euch bringt.

 

es wäre einfach dort anzurufen und einen neuen Termin festzumachen, wenn man denn nur wollte, und es einen Vorteil brächte.

 

Letzteres ist aber hier nicht der Fall.

 

Wieso kümmert sich eigentlich nicht der Fahrer (der Enkel) um die Angelegenheit sondern Opa oder Oma?

 

Nicht dass zum Schluss der Enkel denkt, hach die haben mich hier schön rausgehauen, da muss ich nicht weiter aufpassen und nach drei Wochen geht der Spass von vorne los?

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