Shelby 79 Posted March 25, 2014 Report Share Posted March 25, 2014 Hallo zusammen,ich bin auf der Suche nach einer zweiten oder dritten Meinung und hoffe, dass ich von den möglicherweise vorhandenen Erfahrungswerten profitieren kann.Zum Hintergrund:Tattag: 08.02.2014Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h a.g.O.Bußgeldbescheid zugestellt am 22.03.2014Der Vorwurf ist unstrittig, da ich mich auf einer Probefahrt nach einer LPG-Umrüstung mehr auf die Motorgeräusche als auf die Beschilderung am Straßenrand konzentriert habe. Mein Beifahrer und ich wurden herausgewunken, unsere Personalien wurden aufgenommen und nach der Ankündigung, dass in Kürze Post kommen würde, konnte die Probefahrt fortgesetzt werden.Jetzt zum Knackpunkt: Der Bußgeldbescheid wurde meinem Beifahrer zugestellt. Ich nehme an, dass die Personalien verwechselt worden sind.Wie muss jetzt vorgegangen werden, damit meinem Beifahrer keine Nachteile entstehen? Bis zum 04.04. muss wohl eine Reaktion erfolgen?MfGShelby Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 25, 2014 Report Share Posted March 25, 2014 na, auf dem BGB steht doch eine "rechtsmittelbelehrung". der beifahrer muss fristgerecht widersprechen. eine begründung bedarf es hierfür nicht, da kann man sagen, wird nachgereicht.dann gehts vor gericht, und der beifahrer kann dort sagen: ich sass auf dem beifahrersitz. vielleicht gibts ja noch eine zeugen, der euch hat losfahren sehen (vielleicht die LPG Werkstatt...) Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted March 25, 2014 Report Share Posted March 25, 2014 Moin Moin Eigentlich ist es unüblich, dass die Personalien vom Beifahrer ebenfalls notiert werden. Die werden ja gar nicht benötigt.Wurde erläutert warum ? Der BGB hat einen falschen Adressaten. Dieser Mangel ist meineswissens nicht heilbar.Bleibt zu klären, ob und wie du das nachweisen kannst. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 25, 2014 Author Report Share Posted March 25, 2014 Moin Moin Eigentlich ist es unüblich, dass die Personalien vom Beifahrer ebenfalls notiert werden. Die werden ja gar nicht benötigt.Wurde erläutert warum ? Der BGB hat einen falschen Adressaten. Dieser Mangel ist meineswissens nicht heilbar.Bleibt zu klären, ob und wie du das nachweisen kannst. Gruß Es wurde nicht erläutert, wieso auch die Personalien meines Beifahrers aufgenommen worden sind. Besteht denn überhaupt eine Möglichkeit, den Sachverhalt nachzuweisen? Fertigen die Polizisten ein Protokoll an, wo sämtliche relevanten Daten vermerkt sind und eine Einsichtnahme möglich ist? Der Vorfall ist unstrittig und mein Beifahrer nicht der Verursacher. Würde hier meine Versicherung an Eides statt helfen? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 25, 2014 Author Report Share Posted March 25, 2014 na, auf dem BGB steht doch eine "rechtsmittelbelehrung". der beifahrer muss fristgerecht widersprechen. eine begründung bedarf es hierfür nicht, da kann man sagen, wird nachgereicht.dann gehts vor gericht, und der beifahrer kann dort sagen: ich sass auf dem beifahrersitz. vielleicht gibts ja noch eine zeugen, der euch hat losfahren sehen (vielleicht die LPG Werkstatt...) Würde die Bestätigung des Werkstattleiters ausreichen? Wir hätten theoretisch auf halber Strecke die Plätze tauschen können. Also erst einmal fristgerecht widersprechen und dann abwarten, was passiert? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted March 25, 2014 Report Share Posted March 25, 2014 Irgendwie komme ich hier nicht ganz mit. Du wurdest also als Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen und hast auch diesbzgl. einen Bußgeldbescheid erhalten. Und Dein Beifahrer hat für diese Überschreitung ebenfalls einen Bußgeldbescheid erhalten? Wie oder womit wurdest Du denn überhaupt gemessen? Existiert ein Foto? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 25, 2014 Report Share Posted March 25, 2014 Ich habe es so verstanden, dass der TE keinen BGB erhalten hat sondern nur der Beifahrer. Daher interessiert mich auch ob es ein Foto gibt oder ob ohne Foto gelasert wurde. Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 25, 2014 Author Report Share Posted March 25, 2014 Ich bin Halter und Fahrer, habe jedoch keinen Bescheid erhalten. Der Bescheid ging an meinen Beifahrer. Leider existiert kein Foto. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 25, 2014 Report Share Posted March 25, 2014 Wichtig ist, dass der BGB nicht rechtskräftig wird. Also Einspruch durch den Empfänger und Situation darstellen. Je nach dem was man erreichen will, kann man weitere Dinge tun. Will man für die Sache einstehen, dann legt man dem einfach einen weiteren Brief vom tatsächlichen Fahrer bei. Ansonsten würde ich es später nach dem 08. Mai 2014 aufklären. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 25, 2014 Report Share Posted March 25, 2014 Der Vorwurf ist unstrittig, da ich mich auf einer Probefahrt nach einer LPG-Umrüstung mehr auf die Motorgeräusche als auf die Beschilderung am Straßenrand konzentriert habe. Mein Beifahrer und ich wurden herausgewunken, unsere Personalien wurden aufgenommen und nach der Ankündigung, dass in Kürze Post kommen würde, konnte die Probefahrt fortgesetzt werden. Jetzt zum Knackpunkt: Der Bußgeldbescheid wurde meinem Beifahrer zugestellt. Ich nehme an, dass die Personalien verwechselt worden sind.Kein Foto, Personalien wurden "vor Ort" aufgenommen. Das zu widerlegen dürfte schwer bis unmöglich sein.Ein Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei, ob er dieser Geschichte Glauben schenkt??? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted March 25, 2014 Report Share Posted March 25, 2014 Kein Foto, Personalien wurden "vor Ort" aufgenommen. Das zu widerlegen dürfte schwer bis unmöglich sein.Ein Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei, ob er dieser Geschichte Glauben schenkt???Die Chance darauf dürfte wohl am größten sein, wenn sich der tatsächliche Fahrer als solcher bekennt, bevor die Verfolgungsverjährung gegen ihn eintritt. Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 26, 2014 Author Report Share Posted March 26, 2014 Ich habe am Freitag einen Termin mit einem vom ADAC empfohlenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Gemessen wurde ich mit einem Riegl FG21(?), sofern das von Bedeutung sein könnte. Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted March 31, 2014 Author Report Share Posted March 31, 2014 Update: Der Anwalt hat empfohlen, dass mein Beifahrer durch einen Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt und Akteneinsicht beantragt, um das Meßprotokoll zu sichten. Den Einspruch sollte ein von mir unterschriebenes formloses Schreiben, in dem ich mich als wahrer Betroffener zu erkennen gebe, beigefügt werden. In diesem Zusammenhang gab er jedoch zu bedenken, dass er wenig Aussicht auf Erfolg sieht, da es wohl nicht ungewöhnlich wäre, dass Unbeteiligte als angeblich Betroffene auftreten. Diese Vorgehensweise wäre wohl auch den Richtern bekannt und nicht gerne gesehen. Liegen euch Erfahrungswerte vor? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 31, 2014 Report Share Posted March 31, 2014 Liegen euch Erfahrungswerte vor? Wo sollen die herkommen, dein Fall duerfte einzigartig sein? Ich jedenfalls habe in meiner langen Zeit im Forum noch nie von solch einem Fall gehoert...... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 31, 2014 Report Share Posted March 31, 2014 In Tread 3 schrieb Sobbel: Eigentlich ist es unüblich, dass die Personalien vom Beifahrer ebenfalls notiert werden. Die werden ja gar nicht benötigt.Wurde erläutert warum ?Wenn in der Akte beide Anschriften vermerkt sind, hast du möglicherweise einen Chance. Wenn nicht, was ich vermute, eben nicht. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 1, 2014 Report Share Posted April 1, 2014 Moin Moin Wo sollen die herkommen, dein Fall duerfte einzigartig sein? Ich jedenfalls habe in meiner langen Zeit im Forum noch nie von solch einem Fall gehoert...... Das ist doch das, was alle Ratsuchenden hier wollen. Der BGB geht an irgendeinen Horst oder Heinz. Das wird hier unter Alberto propagiert und der ist nu wirklich nicht (mehr) einzigartig.Hier war halt die Bußgeldstelle einen schritt schneller. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted April 2, 2014 Author Report Share Posted April 2, 2014 Vermutlich verhält es sich in der Tat so, dass es Konstellationen gibt, wo ein unbeteiligter Dritter die Strafe für einen Verwandten, Bekannten oder Freund übernimmt. In meinem Fall verhält es sich allerdings so, dass ohne Absicht oder Zutun ein unbeteiligter Dritter eine Strafe erhält. Der Schriftverkehr geht heute an das zuständige Ordnungsamt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Sache ausgehen wird. Gibt es Richtwerte, wie lange das Amt benötigt, um zu reagieren? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 2, 2014 Report Share Posted April 2, 2014 Gibt es Richtwerte, wie lange das Amt benötigt, um zu reagieren? Wo sollen die her kommen? Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted April 3, 2014 Author Report Share Posted April 3, 2014 Gibt es Richtwerte, wie lange das Amt benötigt, um zu reagieren?Wo sollen die her kommen? Der Bürger bekommt Fristen gesetzt, um beispielsweise dem Bußgeldbescheid zu widersprechen. Gibt es solche Fristen für ein Ordnungsamt nicht? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 3, 2014 Report Share Posted April 3, 2014 Doch, man nennt das gemeinhin Verjaehrungsfrist..... Quote Link to post Share on other sites
Shelby 79 Posted January 5, 2015 Author Report Share Posted January 5, 2015 Hallo zusammen, damit dieser Thread geschlossen werden kann, möchte ich euch kurz ein Update zukommen lassen: Nachdem in der letzten Woche vor den Feiertagen eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, wurde das Verfahren gegen meinen Beifahrer eingestellt. Da die geladenen Beamten nicht ausschließen konnten, dass es im Rahmen einer Ausbildungsmaßnahme zu einem Fehler gekommen sein könnte, hat sich der vorsitzende Richter auf die Einlassungen des Anwalts meines Beifahrers eingelassen. MfGShelby Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 5, 2015 Report Share Posted January 5, 2015 GW und danke für die Rückmeldung! Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 5, 2015 Report Share Posted January 5, 2015 Hallo, Sobbel, der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber leider habe ich ihn erst jetzt gesehen.Eigentlich ist es unüblich, dass die Personalien vom Beifahrer ebenfalls notiert werden. Die werden ja gar nicht benötigt.Hier scheint es durchaus unterschiedliche Verfahrensweisen zu geben. Bei uns werden die Daten der Beifahrer, zumindest Name, Vorname und Geburtsdatum, in aller Regel mit aufgenommen, da diese ja Zeugen des Verstoßes und der Kontrolle sind. So mancher Betroffene bringt zur Verhandlung irgendwelche Beifahrer als Zeugen dafür mit, dass er z. B. bei einer Lasermessung den Beamten darauf hingewiesen hat, dass da noch ein anderes Fahrzeug neben oder direkt hinter ihm war oder was auch immer, und wenn man dann nicht mal sagen kann, ob der Zeuge tatsächlich im Fahrzeug sass, kann man den Rest der Aussage bei einigen Richtern komplett vergessen, denn dann wird einfach eingestellt. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.