SurferKen 0 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Guten Tag, ich wurde Mitte Februar mit 28 km/h zu schnell außerorts geblitzt. Habe das Schreiben bekommen: 80,- EUR + 3 Punkte.Jetzt habe ich noch ein Schreiben bekommen, dass ich Anfang März nochmal geblitzt wurde. Wieder außerorts mit 33 km/h zu schnell. Zudem wurde ich ggf. an einer roten Ampel geblitzt (< 1 sec.) sowie an einem Geschwindigkeitsblitzer mit ca. 20 km/h zu schnell geblitzt. Bei den letzten beiden bin ich mir nicht sicher, ob das mich betrifft oder Autos hinter mir.Was erwartet mich jetzt? Wegen den beiden ersten Geschwindigkeitsüberschreitungen ja auf jeden Fall 1 Monat Fahrverbot. Hat die rote Ampel und die weitere Geschwindigkeitsüberschreitung auch noch Auswirkungen auf das Fahrverbot oder sonstiges? Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus. Gruß SurferKen Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Alles kleiner 20km/h Überschreitung ist grds. egal. Bei der Ampel käme es darauf an, ob zum Zeitpunkt der Tat schon einer der anderen Bescheide rechtskräftig war. Wenn nicht, wird jedes Vergehen für sich nach Katalog abgehandelt. Aber die Punkte bekommst du natürlich alle..... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Wenn die Ampel über eine Sekunde rot war, kommt ein weiterer Monat Fahrverbot auf Dich zu.Je nach Rechtskraft der Bescheide musst Du für die letzten Übertretungen mit einer Erhöhung des Bußgeldes (bis hin zur Verdoppelung) wegen beharrlicher Pflichtverletzung rechnen. Ach ja, willkommen im Radarforum... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Warum sollte es für die 28 und 33 zu schnell ein FV geben. FV ibt es innerorts ab 31 zu schnell und außerorts ab 41 zu schnell. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Nach der 2x26-Regel, je nachdem wann Rechtskraft eingetreten ist. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Nach der 2x26-Regel, je nachdem wann Rechtskraft eingetreten ist. Die ist - so moechte ich den Eingangsbeitrag interpretieren - noch nicht eingetreten....... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Jein, er schreibt, dass er "das Schreiben" bereits bekommen hat... daher bin ich mir unsicher gewesen, denn manche BG-Stellen arbeiten auch recht fix... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Selbst die schnellsten Bußgeldstellen sind nicht so schnell, zumal ja bereits die Einspruchsfrist 14 Tage beträgt und noch mindestens 1 Woche Anhörung hinzukommen. Das geht dann eben nicht mehr auf mit Blitz 1 Mitte Februar und Blitz 2 Anfang März. Quote Link to post Share on other sites
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