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Hallo,

 

wie seht ihr folgenden Sachstand:

Man fährt mit einem fremden Auto, weiß dass man geblitzt worden ist, der Beleg dafür kommt, man unterschreibt dass man gefahren ist.

Erst kurz nach dem Absenden des Beleges, weil man sich sicher war, dass man das richtige Foto bekommen hat, fällt einem auf,

dass man selber gar nicht auf dem Foto abgebildet ist....

 

Wenn man Widerspruch einlegen würde, kann das als Falschaussage ausgelegt werden somit akzeptiert man lieber die Strafe?!

oder ist es mit Erfolg verbunden, wenn man klar auf dem Foto sieht das die betroffene Person nicht gefahren ist?

 

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QTreiberin in keinem Therad ist es so wie hier ;)

Das es nicht klug war blind das Ding zu Unterschreiben is die eine das man aber dann quasi Unschuldig dafür in Haftung treten soll die andere Sache....

Meiner Meinung nach müssen die das Verfahren neu aufrollen wenn die darauf aufmerksam gemacht werden das wer anders gefahren is....

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in keinem Therad ist es so wie hier ;)

In - gefühlt - jedem zweiten Thread geht es um genau dieses Thema. Mal aus der einen Richtung, dann aus der anderen Richtung betrachtet. Ich empfehle sinnentnehmendes Lesen vieler Threads in diesem Unterforum.

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Moin Moin

 

 

...der Beleg dafür kommt,

 

...Wenn man Widerspruch einlegen würde,

Es wär schon gut. wenn du den Sachverhalt vernünftig erläuterst.

 

Was für einen Beleg?

Anhörungsbogen, Zeugenbogen oder schon Bußgeldbescheid?

 

Widerspruch/Einspruch kannst du erst gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Der aber muß nicht unterschrieben werden.

 

Gruß

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Hi Sobbel,

 

stimmt, da war ich wohl nicht genau genug!
Also kurz nach Absenden, des Anhörungsbogen ist mir das aufgefallen, als ich dann zwei Tage später beim Amt angerufen habe, sagten die mir das der Bußgeldbescheid schon auf dem Weg ist.
Nun liegt der Bußgeldbescheid vor mir....

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Moin Moin

 

Wie hoch schätzt du denn deine Chancen ein, daß der BGB gegen dich eingestampft wird?

Die eigentlich gute Ausgangssituation (Fahrer ungleich Halter) hast du ja voreilig aus der Hand gegeben.

Dein Name ist jetzt gut im Rennen. Die Bußgeldstelle verliert dich sicher nicht aus den Augen, auch wenn du dem BGB widersprichst und dein "Geständnis" widerrufst nach dem Motto "vertan vertan sprach der Hahn und stieg von der Ente auf den Schwan".

Wir reden hier doch wahrscheinlich über deine Fahrverbotsgeschichte aus deinem anderen Thread?

 

Gruß

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Wegen irgendwelcher Falschaussagen musst du dir keine Sorgen machen.... Wenn du nicht auf dem Foto abgebildet bist, legst du Einspruch ein und die Sache wird sich spätestens vor Gericht aufklären.

Also wenn ich den ersten Beitrag dieses Threads richtig lese und verstehe, dann komme ich zu dem Schluss, dass der TE gefahren ist, den AHB - oder BuGeBe? - erhalten hat und dann

Einspruch einzulegen gedenkt. Ich meine daraufhin, deine Antwort ist obsolet, weil der tatsaechliche Fahrer identifiziert und angeschrieben wurde.......

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Wenn du den Beitrag richtig liest, dann müsstest du eigentlich lesen:

 

fällt einem auf,

dass man selber gar nicht auf dem Foto abgebildet ist....

 

 

Die Frage war, ob das Eingestehen der Fahrereigenschaft in der Anhörung bei einem Einspruch Konsequenzen nach sich ziehen kann, weil es ja (da man lt. Bild anscheinend nicht der Fahrer war) eine Falschaussage war.

 

Meine Antwort: nein, zieht es nicht.

 

Was daran obsolet ist, verstehe ich nicht.

 

(ich vermute, da hat einer den Alberto gemacht und druckst jetzt hier rum, anstatt in klaren deutschen Sätzen zu schreiben: "ich habe mich für Kumpel/Bruder/Sohn als Fahrer eingetragen und möchte wissen, ob ich ohne Zahlung und Punkte davonkomme oder Probleme kriege")

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Man fährt mit einem fremden Auto, weiß dass man geblitzt worden ist,,....

fällt auf, dass man selber gar nicht auf dem Foto abgebildet ist....

 

 

.. wenn man klar auf dem Foto sieht das die betroffene Person nicht gefahren ist?

 

Ich glaube der TE erzählt uns Märchen.

 

Das hilft aber nicht weiter.

 

Wer ist Halter, wer ist Fahrer, und wer ist auf dem Foto?

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