Blitzhase 0 Posted March 18, 2014 Report Share Posted March 18, 2014 Hallo, welche Strafe gibt es denn, wenn Personen im Kofferraum sitzen? Es sind keine Gurte vorhanden und alle Sitze belegt. Die StVo (http://www.sidiblume.de/info-rom/verkehr/stvo.htm) sagt dazu §21 (1): (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Entsprechender Bußgeldkatalog: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_24.php Nun meine Frage: Kfz mit fünf Sitzen, alle sind belegt. Zwei Personen fahren ungesichert im Kofferraum mit, zulässiges Gesamtgewicht nicht überschritten.Fallen hierfür nun 5€ Strafe an wegen Tatbestand Nr. 97 "Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen?" Sonst nichts? Müssen die Personen aussteigen bei einer Kontrolle? Ich nehme an, bei einem Unfall könnte dann aber fahrlässige Körperverletzung dazu kommen? Oder Bedarf es dafür eines privaten Klägers (Person, die im Kofferraum saß)? Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted March 18, 2014 Report Share Posted March 18, 2014 Dem Fahrer wird sicherlich die Frage gestellt, ob er noch alle Latten am Zaun hat.Der Rest könnte hiermit ausgezeichnet werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Darwin_Award Inhaltlich/rechtlich kann und will ich nix sagen 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 18, 2014 Report Share Posted March 18, 2014 Im Schadensfalle wird die Person im Kofferraum (bzw die Krankenversicherung derselben) den Fahrer in Regress nehmen. Bei größerem Personenschaden (zB bleibende Behinderung) laufen da Kosten in Höhe eines Einfamilienhauses auf. Quote Link to post Share on other sites
Blitzhase 0 Posted March 18, 2014 Author Report Share Posted March 18, 2014 Dem Fahrer wird sicherlich die Frage gestellt, ob er noch alle Latten am Zaun hat.Der Rest könnte hiermit ausgezeichnet werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Darwin_Award Inhaltlich/rechtlich kann und will ich nix sagen Sei mir nicht böse, aber nimm doch deinen letzten Satz einfach ernst und spar dir den Beitrag, wenn er absolut nichts beiträgt... Im Schadensfalle wird die Person im Kofferraum (bzw die Krankenversicherung derselben) den Fahrer in Regress nehmen. Bei größerem Personenschaden (zB bleibende Behinderung) laufen da Kosten in Höhe eines Einfamilienhauses auf. An die Krankenkasse hab ich im ersten Moment gar nicht gedacht, also wird da auf jeden Fall wohl was kommen, danke. Wie sieht es denn aber bei einer einfachen Kontrolle aus bzgl. eines Bußgeldes? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 18, 2014 Report Share Posted March 18, 2014 Auf alle Fälle werden die Passagiere im Kofferraum bei einer Kontrolle aussteigen und vor Ort bleiben müssen. Verstoß gegen die Ladungssicherung könnte ich mir auch vorstellen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 20, 2014 Report Share Posted March 20, 2014 im Bussgeldkatalog gibts den Tatbestand 1 Kind ohne jede Sicherung 40 Euro 1 mehrere Kinder 50 Euro 1 die 1 bedeutet einen Punkt in Flensburg Quote Link to post Share on other sites
Blitzhase 0 Posted March 20, 2014 Author Report Share Posted March 20, 2014 im Bussgeldkatalog gibts den Tatbestand 1 Kind ohne jede Sicherung 40 Euro 1 mehrere Kinder 50 Euro 1 die 1 bedeutet einen Punkt in Flensburg Ich bin jetzt von Erwachsenen im Kofferraum ausgegangen Quote Link to post Share on other sites
Fasemann 0 Posted March 22, 2014 Report Share Posted March 22, 2014 Wir haben mal im Winter ein wenig Spass mit einem Allradfahrzeug, einem langem Seil, einer Motorhaube, einem Schalensitz, einer Motorradkombi, 1 Helm und einem freiwilligen Tester auf einem großen verschneiten Parkplatz gemacht. Die Kollegen haben das als unsachgemäßen Transport und noch irdenwas ausgelegt , wir haben die 25 € zusammengesammelt und die Aktion dann auf Privatgelände mit Zaun drumrum verlegt. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 23, 2014 Report Share Posted March 23, 2014 Hallo, Gast225,Verstoß gegen die Ladungssicherung könnte ich mir auch vorstellen.wenn man diese Personen ordnungsgemäß niederzurrt, könnte man allerdings schnell in den Straftatbestand der Körperverletzung oder der Freiheitsberaubung kommen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 24, 2014 Report Share Posted March 24, 2014 Hallo, Gast225,Verstoß gegen die Ladungssicherung könnte ich mir auch vorstellen.wenn man diese Personen ordnungsgemäß niederzurrt, könnte man allerdings schnell in den Straftatbestand der Körperverletzung oder der Freiheitsberaubung kommen. Viele Grüße, NachteuleIm Zweifel ist man diesbezüglich gerechtfertigt (Einwilligung), so dass eine Veruretilung nicht möglich ist. Quote Link to post Share on other sites
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