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A3 Vor Kreuz Heumar Geblitzt Worden. Zu Unrecht?


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Hallo Forenmitglieder,

ich wurde an der berühmt berüchtigten (auch mir bekannten) Stelle Köln-BAB 3, Km 0,8, Fahrtrichtung Oberhausen, mit 124 km/h geblitzt. Lt. Bußgeldbescheid insges. 98,50 Euro und 1 Punkt.

Als Vielfahrer halte ich mich in der Regel an die Verkehrslimits und benutze dafür dann meinen Tempomaten.

So auch an diesem Tag! Als ich bemerkt hatte, dass mich die Geschwindigkeitsmessanlage erfasst hatte, war ich mir keinerlei Schuld bewusst, bin bei der nächsten Gelegenheit abgefahren, um das selbe Stück noch einmal zurückzufahren.

Zu diesem Zeitpunkt bemerkte ich dann lediglich das 120 Km/h Vorschrifts- Blechschild was sich ca. 1 Km vor der Messanlage befindet. An der dort vorhandenen Verkehrsregelanlage (WVZ) war mir gar nichts aufgefallen.

Nach Erhalt der ersten Post von der Stadt Köln habe ich sogleich den eigentlich sehr netten Herrn vom Amt der öffentlichen Ordnung dort angerufen und ihm die Situation geschildert. Dieser wollte sich dann auch um die Angelegenheit kümmern und nachforschen ob die Verkehrsregelanlage abgeschaltet war.

Ich bin in der Zwischenzeit wieder in dieser Richtung unterwegs gewesen und ich musste feststellen, dass man die an diesem Tag an der Brücke angezeigten 100 km/h der WVZ eigentlich NICHT übersehen kann!

Letzte Woche kam dann der Bußgeldbescheid mit dem Hinweis, dass die (geeichte) Verkehrsregelanlage zum damaligen Tatzeitpunkt in Betrieb war und das Limit 100 km/h angezeigt wurde.

Es würde mich jetzt hier im Forum interessieren, ob jemandem ähnliches passiert ist!?

Am Tattag im Januar gegen Mittag herrschte strahlender Sonnenschein, die zu dieser Jahreszeit tief stehende Sonne muss also von hinten auf die WVZ-Brücken geschienen haben. Könnte dass dazu geführt haben, dass ich das 100 Km/h Limit nicht einsehen konnte??

 

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Ich sehe keine Chance mit der Begründung "tiefstehende Sonne" den BGB abwenden zu können.

 

Begründung: Nach StVO darfst Du nur so schnell fahren wie Du alles "im Griff" hast. Steht die Sonne so tief, dass Du Schilder oder VBA-Anlagen nicht erkennen kannst, musst Du vom Gas gehen.

 

Nimm es als "blöd gelaufen" und guck zukünftig einfach genauer hin...

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@napoleon: Das Blechschild wurde mal nachgerüstetet, wegen Hieb- und Stichfestigkeit der Messstelle. Ich stand mal wegen ähnlicher Situation vor Gericht, da ich eine Schilderbrücke / VBA mit Anzeige :120: leichtfahrlässig bzw. wegen Augenblicksversagens übersehen hatte, z. B. durch Blendung der Sonne. Der Amtsrichter schmetterte es ab, ich hätte Tomaten auf den Augen gehabt. Es aber schon ewig hier. Heute würde ich durchaus die Sicht gutachterlich mal bestimmen lassen. Manche (alte) VBA-Typen sind bei gewissen Sonnenstellungen wirklich schlecht zu lesen bzw. gar nicht. Nicht umsonst sind neuere VBAs viel greller.

Merkwürdig ist aber auch deine Aussage, dass bei erneuter Durchfahrt Dir nichts an der VBA-Anlage aufgefallen sei, sprich keine Anzeige, was aber dort nicht üblich ist, da restriktive Schaltung. Vielleicht waren die Anzeigen tatsächlich defekt und nur der Rechner meinte, es wären :100: geschaltet. Grundsätzlich wird hier auch vor der VBA gemessen, sprich entscheidend ist das vorherige Tempolimit. Falls Du als Fahrer schon identifiziert bist, wäre eine Durchleuchtung per RA/Gutachter durchaus empfehlenswert, insbesondere wenn Du als Vielfahrer sicherlich eine RSV hast.

:nolimit:

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Naja, so weit ich noch aus der Fahrschule weiß, gilt doch VBA aus, dann gelten die Schilder.

 

Ich würde es daher lieber so versuchen.

 

Aber eigentlich dachte ich, dass die Dinger dort ständig an sind.

 

Auch heißt ja aus nicht unbedingt, es gilt unbegrenzt.

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  • 2 weeks later...

gestern wieder gegen 10:45 Uhr auf der Strecke unterwegs gewesen, bei strahlendem Sonnenschein!

Das Problem ist mir jetzt klar. Bei Sonneneinstrahlung von hinten in Verbindung mit einer Sonnenbrille, ist das Tempolimit nicht gerade auffallend zu erkennen.

Diesmal hatte ich einen Beifahrer dabei, der mir das bestätigt hat. Im Januar stand die Sonne ja noch sehr viel tiefer und ich erkannte damals gar nichts.

Ist denn hier niemandem aufgefallen, dass die beiden Schilderbrücken vor der Messanlage eindeutig schwächer leuchten als die Schilderbrücken danach??!

Dieser Zustand macht mich nachdenklich, ich hoffe es steckt keine Absicht dahinter.

Ich würde sehr gerne mal eine statistische Erhebung einsehen, aus der sicher hervorgehen wird, dass an sonnigen Tagen wesentlich mehr Verkehrsteilnehmer

in die Radarfalle geraten als bei trüben Tagen.

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  • 5 weeks later...

Hallo

 

wurde an dieser Stelle am 27.März um 10:00 geblitzt, Ich konnte absolut gar nichts auf den Lichtbrücken erkennen, hatte aber das 120km/h schild etwa 2km dafor noch im Kopf und bin dann mit 116km/h geblitzt worden. bei mir stand die Sonne direkt hinter mir und sehr tief, es war auch strahlender Sonnenschein.

 

Obwohl es sich bei mir hier nur um 30€ handelt, bin ich mir absolut keiner Schuld bewusst, da ich mich der Verkehrsituation und Umgebungsbedingungen korrekt verhalten habe und ich mich an das letzte erkennbare Schild gehalten habe, und deshalb werde ich auch gegen die 30€ Einspruch erheben, von mir aus auch bis vor Gericht.

 

Irgendwann ist auch bei mir der Spass vorbei.

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Hi Zusammen,

 

Hab nochmal auf dem Strafzettel geschaut, es war der 27.02.2014 um 8:46

 

Der Sonnenstand war zu diesem Zeitpunkt fast genau 90° Horizontal zur Anzeige am Blitzer selbst, und gerade einmal 3,99° überm Horizont.

 

Hab hier auch einmal ein Video von der Strecke aus 2012 gefunden, hier steht die Sonne fast senkrecht über dem Horizont und man kann die Leuchtzeichen NICHT erkennen, bei 0:10 Sekunden ist die erste Anzeige, wo man nichts erkennen kann, bei 1:13 ist die Anzeige über dem Blitzer, wo auch nichts erkennbar ist.

 

http://www.youtube.com/watch?v=Zxnoj3JcpWg

 

Gruß Thorsten

 

 

post-38328-0-99872000-1398851141_thumb.jpg

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@koschi, Du weißt aber, dass ein Einspruch die Angelegenheit um 28,50 Euro teurer macht, oder?

 

Und wie ich oben schon schrieb, wenn die Sichtverhältnisse so "schlecht" sind, dass man Signale o.ä. nicht sehen ´bzw. zweifelsfrei erkennen kann, muss man seine Geschwindigkeit dementsprechend anpassen...

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@qtreiberin: Auf welche Geschwindigkeit denn anpassen?

 

Offensichtlich sind doch mehrere Leute betroffen (auch noch ein weiterer Thread), also liegt hier ein Grundsatzproblem vor, sprich ein Problem dieser Alt-VBA-Konstruktion bezüglich Sichtbarkeit bei direkter Sonneneinstrahlung. Der Fall schreit förmlich nach einer gutachterlichen Bestimmung der Sichtbarkeit bei bestimmter Sonnenstellung.

:nolimit:

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  • 1 year later...

Ich fahre die Strecke A3 Kreuz Heumar sehr viel. Ich halte die Blitzeranlage für Rechtswidrig, schade nur das sich bis dato noch kein Anwalt mal mit der Anlage genau auseinander gesetzt und gegen die Stadt Köln geklagt hat. Zur Begründung, weit vor dieser Blitzeranlage kommt eine Anzeige-Brücke mit 120Kmh als Höchstgeschwindigkeit. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten erst AB dem Begrenzungsschild und nicht schon vor diesem. Es gibt zwichen dem 120Kmh hinweis und der 100Kmh Blitzeranlage KEIN 100Kmh Begrenzungshinweis, es wird DIREKT an der 100Kmh Anzeigebrücke geblitzt. DOCH die MESSUNG erfolgt im 120Kmh frei gegebenen ABSCHNITT. Also ein klarer Rechtsverstoss, oder sehe ich dies Falsch ? Zudem darf gar nicht direkt an einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild geblitzt werden. Wenn die Anlage nicht bei schneller 100Kmh sondern schneller 120Kmh blitzen würde, wäre dies Richtig. Aber wer setzt sich für den Kraftfahrer hier ein ??

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Ich fahre die Strecke A3 Kreuz Heumar sehr viel. Ich halte die Blitzeranlage für Rechtswidrig, schade nur das sich bis dato noch kein Anwalt mal mit der Anlage genau auseinander gesetzt und gegen die Stadt Köln geklagt hat. Zur Begründung, weit vor dieser Blitzeranlage kommt eine Anzeige-Brücke mit 120Kmh als Höchstgeschwindigkeit. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten erst AB dem Begrenzungsschild und nicht schon vor diesem. Es gibt zwichen dem 120Kmh hinweis und der 100Kmh Blitzeranlage KEIN 100Kmh Begrenzungshinweis, es wird DIREKT an der 100Kmh Anzeigebrücke geblitzt. DOCH die MESSUNG erfolgt im 120Kmh frei gegebenen ABSCHNITT. Also ein klarer Rechtsverstoss, oder sehe ich dies Falsch ? Zudem darf gar nicht direkt an einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild geblitzt werden. Wenn die Anlage nicht bei schneller 100Kmh sondern schneller 120Kmh blitzen würde, wäre dies Richtig. Aber wer setzt sich für den Kraftfahrer hier ein ??

 

Vorher gibts ne Brücke die natürlich ebenfalls maximal :100: zeigen sollte und dazwischen ist auch keine weitere Auffahrt.

https://goo.gl/maps/ChSohBe4NVG2

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