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Neulich wurde ich in einer 50-Zone mit 29 km/h zu schnell auf dem Tacho gelasert.

Sie haben mich danach auch rausgezogen und alles dokomentiert.

Ich weiß, es war dumm, aber mir geht es eigentlich eher darum, ob mir jetzt ein Aufbauseminar droht.

Der Bußgeldbescheid ist schon da, d.h. ich weiß schon wie viel Geld ich dafür zahlen muss, aber der Brief mit dem Aufbauseminar kommt ja erst viel später, wenn einer kommen sollte.

Es war bisher mein einziger Verstoß, aber ich bin in den Punkten.

 

Wäre ganz nett, wenn jemand schon irgendwelche Erfahrungen damit gemacht hat und mir helfen könnte.

 

LG Denise

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Ja die Verlängerung steht auch schon in dem Bußgeldbescheid.

Ich bin nur verunsichert, weil man im Internet überall liest, dass die 29 km/h noch ein B-Delikt sind und da es mein erstes Vergehen ist, sollte normal nichts folgen.

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Dann musst Du halt an der richtigen Stelle suchen.

was steht denn da?

 

B. Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

1.

Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben:

1.1

Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
Fahrlässige Tötung (§ 222)
Nunja, das steht auch oben als A-Verstoss da, aber wie kann sowas "weniger schwerwiegend" sein?
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