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Geblitzt Mit 19Km/h Zu Viel Und Nur 19,39 Meter Abstand


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Hallo,

 

ich wurde mit 19km/h zu viel ( 120er Zone mit 139 km/h) geblitzt und hatte nur einen Abstand von 19,39 Meter zu dem Auto vor mir. (Nur 1/3 des zu einhaltenden Abstandes)..

Nun hat mein Vater den Bußgeldbescheid bekommen (ist der Halter)

Auf dem Beweisfoto hab ich meine Hand vor dem Gesicht, was mein Mund/Backen abdeckt, aber die Augen & Augenbraun usw zu sehen sind. (Und ja das Bild ist schlecht.. aber man kann mich mehr oder weniger erkennen.. Poste das Bild später hier rein)

Gibt es überhaupt noch einen Weg da ohne Kosten/Fahrverbot weg zu kommen? Oder ist das nicht mehr zu retten?

Geblitzt wurde ich am 30.01.14 und gestern kam der Brief (13.03.14).

 

Was schlägt ihr mir vor wie ich am besten vorgehen sollte?

Habe mal ein bisschen hier gelesen, wo man meistens auf verjährung spielen soll?

 

Oder sollte ich einfach beim SB anrufen und zugeben und die Konsequenzen abwarten? ...

Nach den Informationen was im Internet steht.. Sind es ja 350 Euro, 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot..

 

Bin für jede Hilfe dankba

 

MfG

Erdem

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Hallo Erdem,

herzlich willkommen im Radarforum. Ja, es gibt eine - kleine - Chance da wieder raus zu kommen. Dein Vater gibt die Missetat zu, wartet auf den Bussgeldbescheid und widerspricht fristgerecht. Ist x mal im Forum beschrieben.

Wenn der SB normal arbeitet wird er den Braten aber riechen und sich die Kinder des Halters ansehen. Sobald innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Monate dein Name genannt wird ist der Fisch geschuppt.

Viel Glück!

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Dann würde ein Brief (der BGB) an mich geschickt. Somit ist die Verjährung auch vorbei und ich muss es zugeben.

 

Stimmt das mit den 350 Euro 4 Punkte und noch wichtiger 2 Monate Fahrverbot? ...

 

 

Kann man die Bezahlung auch in Raten abbezahlen?

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Wieso drängelst du denn so?

Ist dir nicht selbst unwohl wenn du so dicht auffährst?

 

Wenn da mal was ist und der muss Bremsen dann bist du in seinem Kofferraum... und dann kann man nur hoffen das da nicht noch Kinder mit im Auto sitzen...

 

Egal...

Du wurdest also geblitzt wegen Abstand... steht im Anhörungsbogen etwas über die Länge der Messstrecke?

Ich meine das es ein Gerichtsurteil gibt wonach mindestens 300 Meter lang der Abstand gemessen werden muss und daraus der durchschnittliche Abstand berechnet werden muss.

 

In welchem Bundesland spielte sich das ganze denn ab?

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Wenn nicht neuerdings BGB ohne Angabe von Bußgeld etc. verschickt werden dürfte es sich tatsächlich um einen AHB handeln - sonst müßte der TE ja nicht nach den Konsequenzen seiner Missetat im Internet suchen.

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Es scheint sich wohl um den AHB handeln, bleibt zu hoffen, dass es sich nicht um einen Zeugenbefragungsbogen handelt. Deshalb an den TE die folgende Frage: Wurde deinem Vater der Tatvorwurf direkt gemacht ("Sie werden beschuldigt, am...."), oder schreibt man, dass mit seinem Fahrzeug die OWI begangen wurde und er jetzt den Fahrer benennen soll? Im ersten Fall sollte er einfach die Tat zugeben und spaeter dem Bussgeldbescheid widersprechen - Einspruch, ohne Begruendung einlegen. Wenn der Sachbearbeiter das schluckt, koennte der Kelch an dir vorueber gehen......

Da sollte jetzt aber nicht getroedelt werden, sondern alles innerhalb der vorgegebenen Fristen erledigt werden!

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Moin Moin

 

 

Ich meine das es ein Gerichtsurteil gibt wonach mindestens 300 Meter lang der Abstand gemessen werden muss und daraus der durchschnittliche Abstand berechnet werden muss.

 

"Gemeinte" Gerichtsurteile sind nichts wert.

Wenn du von so einem Urteil gehört hast, mach dir die Mühe und such danach.

Und wenn du es gefunden hast, kannst du fundiert argumentieren, es hier verlinken oder das Aktenzeichen nennen.

Ansonsten ist es nur Babygeplärre.

 

Gruß

  • Like 1
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Also auf dem Brief steht ganz oben als Betreff: Anhörung des Betroffenen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Das ganze spielt sich in Saarland ab.

 

@HarryB der erste Satz beginnt mit.. Ihnen wird vorgeworfen am 30.01.2014 um .. als Führer des PKW .. folgende Ordnungswidrigkeit gegangen zu haben...

Da steht halt auch, dass wenn er es nicht war verpflichtet ist die Angaben zu machen wer es denn nun war.

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@erdem: Internet auch richtig lesen...oder gescheiten Bußgeldrechner verwenden. Der Sollabstand ist "halber Tacho", also bei 139 km/h dann 69,50 Meter. Der Bußgeldkatalog geht dann bei der Hälfte los (5/10) und ist in Zehntel gestaffelt. Hier hat der Fahrzeugführer 2,7 Zehntel (0,27) und fällt damit in die Ahndungsgruppe "weniger als 3/10" rein, also 240 Euro, 4 Punkte, 1 Monat FV. Diese Ahndungsgruppe ist vor einiger Zeit zur Fahrverbotsabzocke erkoren worden.

:nolimit:

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@HarryB der erste Satz beginnt mit.. Ihnen wird vorgeworfen am 30.01.2014 um .. als Führer des PKW .. folgende Ordnungswidrigkeit gegangen zu haben...

Na, dann weisst du ja jetzt, was zu tun ist.....

 

Da steht halt auch, dass wenn er es nicht war verpflichtet ist die Angaben zu machen wer es denn nun war.

Er kann sich aber auch irren und meinen, selbst gefahren zu sein, strafbar ist das nicht.

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Okay, also mein Vater soll zugeben, dass er es war und beide Kästchen mit Ja ankreuzen.

Dann kommt der BGB und er soll ohne ein Grund ein Einspruch einlegen.

Was passiert dann als nächster Schritt?

 

 

Was ich mir sagen lassen hab ist, dass diese Schreiben als Einschreiben kommen müssen?

Ich habe es normal als Post bekommen. Kein Unterschrift oder so vom Post Kurier.

Als könnte es ja auch sein, dass ich das Brief erst garnicht bekommen hab?

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Moin Moin

 

@Chris835

1. Dein Link ist kein Urteil.

2. Dein Tipp mit Google ist zwar nett, aber ich muss das nicht suchen.

Hier im Forum ist es wohl Usus, dass der der Behauptet auch die Belege liefert.

 

 

Beim VKS System reichen z.b. min. 25 Meter. Wobei bei der Geschwindigkeit die üblichen Abzüge vorgenommen werden und die Fahrzeugüberhänge zur Reifenaufstandsfläche ebenfalls als Toleranz rausgerechnet werden.

Es sind also reichlich Toleranzwerte im Spiel.

Wenn du etwas mehr über VKS erfahren möchtest:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ViditVKS03.php

 

Strecken von 150 Metern werden als ausreichend anerkannt, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben, wenn die Messung mit einem standartisierten Messverfahren, wie z.b. VKS erfolgte.

Der BGH verlangt eine "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung.

Das Gesetz selbst macht keine Vorgaben über Strecken oder Zeitdauer der Unterschreitung.

Das sagt das OLG Hamm am 30.08.2012

http://openjur.de/u/548442.html

 

Also nichts mit mindestens 300 Meter.

Zumindest nicht bei Brückenmessungen.

 

Gruß

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(...)

Ganz großes Tennis. Falls es Dir entgangen sein sollte: jede Menge kann, soll, fordern und empfehlen von irgendwelchen anonymen Verkehrsrechtlern auf einer Seite, die nicht mal im Internet weltberühmt ist.

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  • 5 weeks later...

So zwei Wochen vor der Ablauf der drei Monate, kam die Polizei zu mir nach Hause.
Meine Schwester wurde gefragt, ob sie die Person auf dem Foto kennt und sie gab die Antwort, dass sie die Person nicht gut erkenne.

So wurde sie dazu aufgefordert meinem Vater (Fahrzeughalter) bescheid zu geben, dass er sich am gleichen Abend oder den Tag darauf bei der Polizei zu melden hat und bekannt geben soll wer der Fahrer ist.

 

Ich habe auf das Schreiben was ich im ersten Post geschrieben hab NICHT reagiert.

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und was hat der werte Herr Papa gemacht? Er ist nicht verpflichtet hinzugehen, und macht das am Besten auch nicht. Da ist das Risiko, dass er sich verplappert und Dich nennt, viel zu gross.

 

Wenn bis 30.4. Dein Name in keiner Akte erwähnt wurde, ist das Ganze für Dich durch.

 

Bist du an der selben Adresse, wie der Papa gemeldet?

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Das ganze ist heute passiert. Die Polizisten waren heute morgen da. Mein Vater hat noch nichts gemacht.

Und ja ich wohne an der selben Adresse :/

 

Ich weiß nur nicht, weil der Polizist heute Zuhause war, dachte ich dass er folge zu leisten hat? (Sich zu melden und Aussage über den Fahrer vom Blitzer zu machen)

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Das ganze ist heute passiert. Die Polizisten waren heute morgen da. Mein Vater hat noch nichts gemacht.

Und ja ich wohne an der selben Adresse :/

 

Ich weiß nur nicht, weil der Polizist heute Zuhause war, dachte ich dass er folge zu leisten hat? (Sich zu melden und Aussage über den Fahrer vom Blitzer zu machen)

Das mit der Adresse ist nicht gerade förderlich. Soll heißen: ein einfacher Daten- und Bilderabgleich beim Einwohnermeldeamt dürfte relativ schnell zu Dir führen.

 

Und nein, Dein Vater muß natürlich nicht zur Polizei und dort irgendwas aussagen. Schon gar nicht auf die mündliche Aufforderung eines Polizisten hin.

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Hatte denn Papa die Missetat zugegeben? Den AHB ausgefüllt und abgeschickt?

Auf das AHB hat er nicht reagiert weil es nicht als ein Einschreiben kam. --> Kann dann Aussagen, dass er das Schreiben erst garnicht erhalten hat.

Also nichts ausgefüllt und abgeschickt.

 

Nur mal ne Frage ganz am Rande, kann mir die Fahrt vom Polizisten in Rechnung gestellt werden !?!

 

Die nächsten Schritte sind dann ein Daten- Bilderabgleich beim Meldeamt --> Ich bekomme ein AHB.. Liege ich da richtig ?

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Hatte denn Papa die Missetat zugegeben? Den AHB ausgefüllt und abgeschickt?

 

Auf das AHB hat er nicht reagiert weil es nicht als ein Einschreiben kam.
Tja, dann habt Ihr ja um den Besuch der Polizisten gebettelt. Obwohl das zielführende Vorgehen hinreichend beschrieben wurde.

Für diesmal: versenkt!

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SO nun ist auch ein AHB an mein Namen verschickt worden.. Welcher nur als ein normaler Brief verschickt wurde..

Man hat ja eine Woche Zeit das AHB auszufüllen und abzuschicken. Welches ich auch ausnutzen werde.

Gestern angekommen 16.04.. Eine Woche Zeit.. 23.04.. Und die Frist läuft ab am 30.04 -.- (Freitag und Montag sind Feiertrage..)

 

Ich werde auch auf das AHB nicht antworten.. Bekomme dann denke ich mal direkt dann ein Bußgeldbescheid an mich gerichtet.

Hoffe nur dass dieser nach dem 30. April rausgeschickt wird ...

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AHB unterbricht die Verjährung! Also läuft die jetzt wieder bis zum (ungefähr) 14.06. Und bis dahin erhältst Du Deinen eigen Bußgeldbescheid. Das passt schon!

 

Und Du hättest hier im Forum lesen sollen und die Hinweise, die Dir in diesem Thread gegeben wurden, beachten sollen!

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Hoffe nur dass dieser nach dem 30. April rausgeschickt wird ...

 

 

Das wird dir, wie 'Kasperle' schon schrieb, nichts mehr helfen, du haengst unwiderruflich am Kanthaken. Selbst verschaukelt, wuerde ich meinen.......

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Tja, warum schreib ich bloß immer, dass sich die Fragesteller hier einlesen sollen... :shutup:

 

Wenn ich es richtig sehe, sind es übrigens "nur" 240 Euro (plus Gebühren und Auslagen) und ein Monat Fahrverbot, aber das hatte @m3_ oben ja auch schon geschrieben.

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Bekomme dann denke ich mal direkt dann ein Bußgeldbescheid an mich gerichtet.

Genau so wird es kommen. Wie oben beschrieben.

Hoffe nur dass dieser nach dem 30. April rausgeschickt wird ...

Warum? Willst Du bis dahin das Geld sparen?

Die Verjährung wurde bereits unterbrochen. Anders als @Kasperle übrigens bis 13.Juli, da drei Monate.

 

Im Posting 2 (dritter Satz) stand der Hinweis, welcher eventuell zur Vermeidung hätte führen können.

 

Jetzt bleibt Dir noch die Möglichkeit, gegen erhöhtes Bussgeld um Absehen vom Fahrverbot zu ersuchen.

Ansonsten kannst Du den Zeitpunkt innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des BGBes selbst bestimmen, so es Dein erstes Fahrverbot werden wird.

 

Da Du ohnehin anders als hier vorgeschlagen taktierst, wäre ein längeres Hinauszögern nicht empfehlenswert.

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