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Mit Mietfahrzeug Geblitzt


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hallo,

 

habe folgende frage zu einer blitzung auf der autobahn, die normalerweise ein einmonatiges fahrverbot auf sich ziehen würde:

 

hier der sachverhalt:

 

- bin mit einem mietwagen geblitzt worden

- fahrzeug wurde über die firma angemietet

- mein name taucht niergendwo als fahrer/anmieter auf

- habe bei der mietfirma auch keinerlei dokumente(führerschein/perso ) vorzeigen müssen

- anhörungsbogen kam jetzt in der firma an

-ist komplett an die firma adressiert / also keine eindeutige person wird benannt

 

meine frage ist nun wie soll ich / bzw die firma sich verhalten?

 

muss meine firma angaben machen?

foto ist zudem sehr undeutlich..

 

danke im voraus

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habe neu in der firma angefangen und es wurden zur überbrücklung von fahrzeugmangel im fuhrpark mehrere fahrzeuge bei mehreren autovermietern angemietet...wurden alle ohne übergabe zum firmengelände gebracht und von verschiedenen leuten übernommen, ohne dass etwas unterschrieben wurde

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bist du bekannt beim autovermieter, holt ihr euch da regelmässig die wagen?

 

Also ich kenne das auch so, dass man eigentlich nur in der Firma Bescheid sagt, dass man 'nen Mietwagen braucht, die rufen beim Vermieter an und der stellt das Fahrzeug auf den Hof. Der Schluessel wird beim Empfang abgegeben......

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Also ich kenne das auch so, dass man eigentlich nur in der Firma Bescheid sagt, dass man 'nen Mietwagen braucht, die rufen beim Vermieter an und der stellt das Fahrzeug auf den Hof. Der Schluessel wird beim Empfang abgegeben......

 

..und dann notiert sich der Empfang, dass der Harry den Ferrari übernommen hat, und der chiller den Skoda bekommen hat.

oder wird da bei Euch kein Buch drüber geführt??

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..und dann notiert sich der Empfang, dass der Harry den Ferrari übernommen hat, und der chiller den Skoda bekommen hat.

oder wird da bei Euch kein Buch drüber geführt??

Wenn ich 'nen Ferrari bekommen wuerde, dann wuerde der wohl auch am Empfang abgegeben werden. Was dort notiert wird, entzieht sich meiner Kenntnis, ich weiss auch nicht, wie das gehandhabt wird, wenn da mehrere Mietfahrzeuge angeliefert werden/wurden. Ist mir auch relativ egal. Ich sage an, dass ich 'nen BMW will, der Empfang ruft mich dann an, dass der BMW vor der Tuere steht......

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die fa hat einen "anhörungsbogen" bekommen? dann könnte die fa sagen, ja ich wars.

 

die sollte eigentlich nen "zeugenbefragungsbogen" bekommen, da die "firma" kaum selbst fahren kann, wohl

aber den fahrer benennen kann.

 

wenn die fa mauert entsteht riskio eins: fahrtenbuch für alle firmen kfz (kostenpflichtig) und risiko zwei: besuch der netten damen und herren, die ein foto in der belegschaft rumzeigen: kennen sie den?

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ja,

die firma hat den bogen bekommen und kann nun den fahrer angeben....

frage ist:

muss sie das machen?

thema fahrtenbuch:

fahrzeuge werden normalerweise mit der 1% regel geführt und sind somit auch zuzuordnen...nur bei mietfahrzeugen sieht das anders aus!

bei gut 2000 mitarbeitern und leuten die so gut wie gar nicht in der firma wirken (aussendienst) und einer menge an firmenfahrzeugen, stellt sich für mich die frage, ob die anordnung zur führung eines fahrtenbuchs direkt droht

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Ja, die Firma hat kein Zeugnisverweigerungsrecht und ist verpflichtet Deinen Namen anzugeben.

Ja, die Anordnung zur Führung von Fahrtenbüchern kann (besonders bei solch heftiger Überschreitung) drohen, sogar für alle Fahrzeuge der Firma. Anordnung kostet bis zu 200 Euro.

 

 

ich bin bei autovermietern und ordnungswidrigkeiten, bei denen ich das fahrzeug angemietet oder als ersatzfahrzeug über die firma angemietet wurde , direkt angeschrieben worden.

bzw der anhörungsbogen / knölli kam zu mir

Dann ist auch jedesmal vorher die Firma nach dem verantwortlichen Fahrer befragt worden.

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bei gut 2000 mitarbeitern und leuten die so gut wie gar nicht in der firma wirken (aussendienst) und einer menge an firmenfahrzeugen, stellt sich für mich die frage, ob die anordnung zur führung eines fahrtenbuchs direkt droht

 

Das Risiko geht keine Firma ein, sie wird deinen Namen nennen. Oder 2000 "Kollegen" verfluchen den Fuhrparkleiter.

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2000 "Kollegen" verfluchen den Fuhrparkleiter.

 

... der dann verrät weswegen bzw. wegen welchem "Kollegen" sie jetzt alle Mehrarbeit haben..

 

 

@ QTreiberin, das Risiko geht er nicht ein, er nennt den Namen. (Ausnahme: Der Chef ist persönlich gefahren.)

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Nicht lange genug her, Dein Name müsste bis zum 30.04. "geheim" bleiben und die Firma muss mitwirken um keine FV-Auflage zu riskieren. Das haut nicht hin.

 

Ein allgemeiner Hinweis: Wenn Du nicht FV-mäßig "vorbelastet" bist, hast Du 4 Monate nach Rechtskraft des Bescheides (=14 Tage nach Zustellung) Zeit das FV anzutreten. Durch einen taktischen Einspruch kann man die Rechtskraft herauszögern damit das FV in den Urlaub o.ä. gelegt werden kann.

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habe den originalbogen jetzt erstmal von der firma zugeschickt bekommen.....sie selber äussert sich erstmal nicht zu dem fall. laut meinem anwalt könnte sie auch schreiben, dass aufgrund des fotos und durch die nicht klare zuordnung vom fahrzeug sie keine person benennen kann.

würde das helfen?

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Zumindest kann es Zeit schinden..

 

Wenn Du den Originalbogen hast, kannst Du Dich hier auch mal nach Vermeidungsstrategien einlesen, theoretisch (!!!!) hast Du jetzt die Chance dazu.

 

Das kann aber auch einen Besuch der netten Ordnungshüter in Deiner Firma bedeuten die das (Original)Foto dann gerne herumzeigen.

Aber ob Dir das Deinen Job wert ist wenn es aus Sicht der Firma im schlimmsten Fall eine FB-Auflage für ihre Fahrzeug-Flotte bedeutet (und Du dafür Deine Papiere bekommst), kannst Du nur alleine entscheiden.

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die nicht klare zuordnung vom fahrzeug sie keine person benennen kann.

würde das helfen?

Natürlich würde das helfen! Aber nur, dass die Firma ein oder mehrere Fahrtenbücher führen muss. Und diese Fahrtenbücher haben andere Inhalte und Anforderungen, als die normalen Fahrtenbücher in Firmen, die der Abrechnung dienen.

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Ich hatte @firstchiller so verstanden, dass er sich keine Sorgen um seinen Job machen muss, weil er mal einen Monat keinen Führerschein hat. Gibt schließlich genügend Jobs, in denen man für den eigentlichen Job keinen Führerschein braucht.

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gibt es hier eventuell auch die möglichkeit durch mehrzahlung das fahrverbot zu umgehen? meine firma würde mir ein entsprechendes schreiben ausstellen

Wenn Du in Flensburg ein absolut unbeschriebenes Blatt bist, kann man versuchen das FV in ein erhöhtes (meist verdoppeltes) Bußgeld umzuwandeln.

Die Hürden dafür sind meist immens hoch, auch hier nachzulesen.

Hintergrund ist, dass man verhindern will, dass sich besser situierte Personen einfach so vom FV "freikaufen".

 

U.a. müsstest Du dem Richter erklären, warum Du innerhalb der nächsten ca. 6 Monate keinen Urlaub bekommen könntest (würde dann evtl. eine Gewerkschaft oder Betriebsrat interessieren), der AG müsste das gleiche vor dem Richter erklären bzw. begründen, Deine Kündigung müsste Dir mit dem FV "sicher" sein und damit Deine Existenz gefährdet usw...

 

 

 

Und natürlich noch eine interessante Frage: Wenn man beruflich so zwingend auf den FS angewiesen ist, warum "fliegt" man dann so im Tiefflug über die Bahn dass der FS in den Urlaub geschickt wird? Auch die Antwort würde den Richter brennend interessieren...

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ich habe es wohl schlichtweg übersehen. kann mir es auch nicht erklären, da ich mich immer an geschwindigkeiten halte und kein raser bin. kann mich an die blitzung und stelle auch absolut nicht erinnern und alle meine freunde/bekannten können es sich auch nicht vorstellen. fahre zudem in baustellen grundsätzlich nur rechts und halte mich sogar hinter den lkws, da ich hier schonmal eine begegnung mit einem ausscherenden lkw hatte und diese situation ungern nochmal hätte.

reicht dir das?

es muss vorher unbeschränkt gewesen sein und dann kam die baustelle und ein 80er schild

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reicht dir das?

Sorry, aber das interessiert den Richter nicht, mich musst Du nicht überzeugen und Freunde erzählen viel.

 

Von "unbeschränkt" auf 80 gibt es nicht, vorher kommt ein Geschwindigkeitstrichter, das heißt Du musst mehrere Schilder übersehen haben.

 

 

Wie gesagt, die Hürden für ein absehen vom Fahrverbot sind hoch, ich habe sie oben genannt und auch verlinkt. Ich vermute, dass Du damit nicht durchkommst, außer Du triffst auf einen besonders milde gestimmten Richter.

Auch wirst Du es ohne Anwalt noch schwerer (wenn nicht unmöglich) haben, der kostet Geld (hast Du ne RSV?), dazu Gerichtskosten, Zeugenkosten, verdoppeltes Bußgeld...

 

Oben schrieb ich schon mal, dass Du ab Rechtskraft des BGB vier Monate Zeit hast das FV anzutreten, diese Rechtskraft kann man mit einen taktischen Einspruch locker um drei Monate hinausschieben... auch dauert es ja noch eine Zeit bis der BGB bei Dir eintrudeln wird....

Meinst Du wirklich, dass es Dir in den nächsten 7-11 Monaten unmöglich ist das FV in einen Urlaub zu legen?

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es muss vorher unbeschränkt gewesen sein und dann kam die baustelle und ein 80er schild

uuu, so darfst du nicht argumentieren.

 

baustellen werden üblicherweise lange vorher angekündigt, sodass der "erfahrene VT" weiss.... gleich ists schluss mit lustig nein, mit unbeschränkt.

wenn ich also mit 200 unterwegs bin ist schon hier ein bremsen angesagt.

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Mindestens genauso gut belegt wie deine Behauptungen....

Nö. Sie ist vom Fach, Deine 'Beispiele' sind Stammtischgeraune.
Und du weißt, von welchem Fach ich bin? Und "sie" hat natürlich, weil sie mal auf einer Bußgeldstelle gearbeitet hat, einen Überblick darüber, wie das deutschlandweit gehandhabt wird?

 

Fakt ist, dass es z.B. im Verkehrsportal genügend Berichte von Leuten gibt, denen die Umwandlung von der Bußgeldstelle angeboten wurde, anderen dort auf Antrag bewilligt und viele haben es vor Gericht erreicht. Diese Berichte sind für mich genauso glaubwürdig wie die Aussagen hier.

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Fakt ist, dass es z.B. im Verkehrsportal genügend Berichte von Leuten gibt, denen die Umwandlung von der Bußgeldstelle angeboten wurde, anderen dort auf Antrag bewilligt und viele haben es vor Gericht erreicht.

 

Verlinke doch bitte mal so 5-10 davon... da es ja sooooo viele sind (müssen ja eigentlich ja wohl alle sein, entweder gleich von der BG-Stellen angeboten und sonst über Antrag oder Gericht), dürfte Dir ja bei der Masse innerhalb von Sekunden möglich sein....

 

Dann könnten wir hier auch die FAQ auf den neuesten Stand bringen...

 

Danke!

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Mach dir die Arbeit selbst (im Gegensatz zu dir bin ich da drüben nicht mehr angemeldet). Da deine Aussagen mit exakt Nullkommanull Fakten belegt sind, werde ich mir bestimmt nicht die Arbeit machen, dir etwas zu beweisen. Wer lieber deinem Geschwurbel glaubt, soll es halt tun.....

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Und du weißt, von welchem Fach ich bin?

Nö. Aus Deinen Äußerungen lässt sich allerdings schließen, daß Du jedenfalls nicht von dem Fach bist, um das es hier geht.

 

Und "sie" hat natürlich, weil sie mal auf einer Bußgeldstelle gearbeitet hat, einen Überblick darüber, wie das deutschlandweit gehandhabt wird?

'Sie' hat weder behauptet, mal auf einer Bußgeldstelle gearbeitet noch den Überblick zu haben. Die - unbelegte - Behauptung des großzügigen Verhaltens stammt von Dir.

 

Mach dir die Arbeit selbst (im Gegensatz zu dir bin ich da drüben nicht mehr angemeldet). Da deine Aussagen mit exakt Nullkommanull Fakten belegt sind, werde ich mir bestimmt nicht die Arbeit machen, dir etwas zu beweisen. Wer lieber deinem Geschwurbel glaubt, soll es halt tun.....

Du hast also exakt gar nichts - weder Fakten noch Beispiele. Aber Deine feste Überzeugung in Verbindung mit dummen Sprüchen macht das sicher wett.

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Fakt ist, dass es z.B. im Verkehrsportal genügend Berichte von Leuten gibt, denen die Umwandlung von der Bußgeldstelle angeboten wurde, anderen dort auf Antrag bewilligt und viele haben es vor Gericht erreicht. Diese Berichte sind für mich genauso glaubwürdig wie die Aussagen hier.

 

Ich bin dortes öfters unterwegs. Themen in der Richtung gibt es in der Tat öfters mal. Dass eine Bußgeldstelle das von sich aus angeboten hat, ist mir nicht in Erinnerung. Bei den Fällen, wo es zu einer Rückmeldung kam, würde ich mal die Quote auf weit unter 50 % schätzen (eine Statistik habe ich nicht geführt). :kopfschuettel:

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Du hast also exakt gar nichts - weder Fakten noch Beispiele. Aber Deine feste Überzeugung in Verbindung mit dummen Sprüchen macht das sicher wett.

Also exakt so viel wie du auch an "Fakten" präsentieren kannst. Mit den dummen Sprüchen liegt ihr (Du und Miss Q) allerdings vorne - das muss ich zugeben.

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Moin Moin

 

Wenn du dir mal die Mühe gemacht hättest und nach entsprechenden Urteilen und Kommentaren zum Absehen vom Fahrverbot gesucht hättest, wärst du jetzt auf demselben Wissensstand wie QTreiberin und du hättest was offizielles und müsstest keine unbelegten Beiträge von Usern eines anderen Forums anführen.

Die Bußgeldstellen werden sich wohl kaum über höchstrichterliche Urteile hinwegsetzen.

 

 

Gruß

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....wohl kaum....

@sobbel: Sagt alles :lol: . Du erscheinst mir jetzt ziemlich weltfremd :blink: .

In meinem Bekanntenkreis gab es über die Jahre zig FV-Fälle, die in ein erhöhtes Bußgeld umgewandelt worden sind. Die Gespräche mit der Bußgeldstelle führten RA oder auch charmante Verkehrssünder, welche die Bußgelddame bezirpsten. Gerichte sind also nicht notwendig

:nolimit:

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'm3_', du solltest hier nicht so schwammig formulieren. Zig FV-Faelle bedeutet mindestens 20, ueber die Jahre ist nun voellig frei fuer jegliche Interpretation zwischen 2 und 200 oder groesser. Also werde doch bitte mal ein wenig mehr spezifisch, anderenfalls du dir hier den Vorwurf der Prahlerei gefallen lassen musst...... Vielleicht waere es auch noch hilfreich mitzuteilen, wieviele FV-Faelle es in deinem Bekanntenkreis ueber den Zeitraum insgesamt gab, damit man das dann auch noch ins Verhaeltnis setzen kann.

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