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Fahrradfahrer Angehupt - Anzeige Wg. Nötigung?


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Guten Abend zusammen,

ich habe heute etwas erlebt was mir ein paar Sorgen bereitet und hoffe das hier der ein oder andere ein paar Tipps für mich hat.

 

Ich fuhr heute in einer 30er Zone die lange gerade Straße entlang... Tempomat...28km/h...

Irgendwann erreichte ich eine Gruppe von 4 jugendlichen Radfahrern die auf der Straße fuhren (nebeneinander).

3 von ihnen bemerkten mich schon im voraus und wechselten auf den freien Bürgersteig... nur der vierte fand es wohl sehr witzig dann mittig auf der Straße zu fahren das es mir zu gefährlich war links oder rechts zu überholen da ich nicht annähernd die 1,5 Meter Abstand hätte einhalten können. Hätte es mit vielleicht 1 Meter oder etwas weniger geschafft...

 

Ich wollte es aber nicht riskieren das ich den dann vom Rad fahre...

Nachdem ich so dann ca 6-7 Sekunden (klingt nach weniger als es in dem Moment dann ist) so hinterherfuhr habe ich dann doch mal gehupt um den jungen Kerl aufmerksam darauf zu machen das er doch Platz macht... da war ja mehr als genug Platz... der hätte ja nicht mal auf den Bürgersteig fahren müssen es hätte gereicht wenn er an einem der Fahrbahnränder gefahren währe.

 

Naja... nach dem Hupen machte er dann auch Platz und ich konnte vorbei... und er brüllte dann noch von hinten "Nötigung! Anzeige!".

 

Ich bin noch 2 Monate in der Probezeit... ich habe mir absolut nichts zu schulden kommen lassen bisher. Nicht mal ein Parkticket!

Ich versuche wirklich stets mich an alle Verkehrsregeln zu halten und sehe auch den Sinn darin... aber in dieser Sache heute bin ich jetzt irgendwie etwas überfordert und mache mir ernsthaft Sorgen das ich da vielleicht wirklich eine Anzeige bekomme.

 

Theoretisch hat der ja seine Kumpel die dann bestimmt noch auch das Aussagen was er ihnen vorgibt und dann hab ich Pech?

Eigentlich fühle ich mich mehr genötigt wenn man mir absichtlich die Straße blockiert indem man Mittig fährt... (und dann noch auch lässig machen ohne Hände am Lenker...)

 

Was meint ihr?

Habe ich mich da wirklich Strafbar gemacht durch das Hupen?

Kann der mich wirklich Anzeigen?

 

Wie schnell würde ich denn davon erfahren wenn der mich wirklich anzeigt?

Das müsste doch schnell gehen und theoretisch hat sich das Thema doch erledigt wenn nächste Woche nichts kommt oder?

 

Ich danke euch schon mal im voraus und wünsche euch einen schönen Sonntag Abend!

Lg

Katrin

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Natürlich kann er dich anzeigen. Wenn 3 Fahrradfahrer - verbotener weise - auf den Bürgersteig ausgewichen ( geflüchtet??) sind, kann man nachdenklich werden.

Autofahrer durch mitten auf der Straße fahren zu behindern ist - natürlich - auch nicht erlaubt.

 

Realistisch betrachtet dürfe nichts kommen, mit einer Anzeige drohen und zur Polizei fahren und Anzeige erstatten sind 2 Paar Schuhe.

Zeit? Ich denke 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit, wenn Anzeige erstattet wird.

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Vermutlich die übliche große Klappe eines Jugendlichen. Den Zahn mit der Nötigung würden Ihm wohl spätestens auf der Wache die Polizisten ziehen und klarmachen das sein Verhalten wohl eher einer Nötigung gleicht.

 

@rth

Das "flüchten" auf den Gehweg ist eine schon fast normale Reaktion von Radlern. Erlebe ich regelmässig das Radler auf den Gehweg ausweichen wenn ein Auto von Hinten näherkommt, auch ohne jegliche Bedrängnis. Sie gehen einfach dem Auto aus dem Weg.

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Hallo Fritz the Cat,

ich habe nicht behauptet, dass die Anzeige "Erfolg" haben wird. Aber wenn die Jugendlichen Anzeige erstatten -kann- der TE ein Problem bekommen; kann, nicht wird.

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Um Gottes Willen!

Nein die sind nicht geflüchtet!

 

Die haben einfach gesehen das ich angefahren komme und haben Platz gemacht!

Da waren zu dem Zeitpunkt noch gut 100 Meter Abstand!

 

Ich bin im 3. Gang mit 28km/h gefahren da ist auch nichts laut!

Macht mir hier doch nicht so eine Angst...

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Hallo Omega 1990,

ich hätte keine Angst, ich glaube nicht an eine Anzeige.

 

Nur, die Hupe ist eine Warneinrichtung. Hupen um den Weg frei zu räumen - kann - Nötigung sein.

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Nun mach dir doch nicht ins Hemd, bloss weil da irgendjemand etwas von Anzeige herum kraeht. Dazu muesste doch mindestens bewiesen werden, dass du gefahren bist - wie soll das sicher geschehen? Ausserdem ist es vom Herumkraehen bis zum Durchfuehren noch ein sehr grosser Schritt, der in aller Regel - schon gar von Jugendlichen - nicht gegangen wird.

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Wie schnell müsste da denn in der Regel Post komme wenn der mich wirklich Anzeigt?

Bei einer (Straf)Anzeige wegen Nötigung (die ich hier nicht sehe) würdest Du relativ zeitnah eine "Einladung" der Polizei zu einem netten Gespräch erhalten. Nur dann (!) darf Dir Dein Hntern kurzfristig auf Grundeis gehen und dieser Einladung solltest Du auf keinen Fall Folge leisten ohne hier oder bei einem Anwalt Rücksprache zu halten.

 

Bei einer (Owi)Anzeige, käme durchschnittlich nach etwa vier Wochen eine Anhörung, grundsätzlich hat die Behörde für diese Anhörung aber drei Monate Zeit.

 

 

Ansonsten halte ich es wie @HarryB.... keep cool (wenn Deine obigen Aussagen so stimmen).

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"Mittig auf der Fahrbahn fahren" ist für Radfahrer oftmals die einzige Möglichkeit, einen Autofahrer am zu dichten Überholen zu hindern. Selbst wenn der Radfahrer ganz am rechten Rand gefahren wäre, bliebe (bewusster Einsatz des Konjunktivs!) evtl. nicht genügend Platz für ein regelkonformes Überholen.

 

Und "wechselten auf den freien Bürgersteig" ist ein absolut unzulässiges Verhalten. Das werde ich als Radfahrer niemals tun, wenn die Straße vor mir frei und benutzbar ist.

 

Ansonsten versuche ich mich gerade in die Position der Radfahrer zu versetzen und erkenne, dass die geschilderte Situation den Ruf "Nötigung! Anzeige!" durchaus rechtfertigt. Der ist zumindest ein Hinweis auf mögliche Konsequenzen.

 

Es ist mir selbst schon passiert, dass ich - wie von Autofahrern gewünscht - ganz rechts auf meiner Fahrspur mit dem Fahrrad unterwegs war und dann schlicht übersehen und umgefahren wurde. Die Fahrerin hat auf meine Frage zugestanden, dass der Unfall wahrscheinlich nicht passiert wäre, wenn ich in der Mitte der Spur gefahren wäre. Jetzt denkt mal über meine Erkenntnis aus dieser Situation nach!

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"Mittig auf der Fahrbahn fahren" ist für Radfahrer oftmals die einzige Möglichkeit, einen Autofahrer am zu dichten Überholen zu hindern. Selbst wenn der Radfahrer ganz am rechten Rand gefahren wäre, bliebe (bewusster Einsatz des Konjunktivs!) evtl. nicht genügend Platz für ein regelkonformes Überholen.

 

Und "wechselten auf den freien Bürgersteig" ist ein absolut unzulässiges Verhalten. Das werde ich als Radfahrer niemals tun, wenn die Straße vor mir frei und benutzbar ist.

 

Ansonsten versuche ich mich gerade in die Position der Radfahrer zu versetzen und erkenne, dass die geschilderte Situation den Ruf "Nötigung! Anzeige!" durchaus rechtfertigt. Der ist zumindest ein Hinweis auf mögliche Konsequenzen.

 

Wir raten alle, ob überhaupt eine Anzeige erfolgt ist. Ich glaube es nicht, gedroht wird oft. Aber wenn, dann kann es Probleme für den TE geben, muss aber nicht. Wenn, was wir auch nicht wissen, alle 4 Radler die Anzeige stützen kann es eng für den TE werden.

Zurzeit wird die Glaskugel überstrapaziert.

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Hallo!

Also die 3 von den vieren sind von sich aus auf den freien (überschaubaren) Bürgersteig gewechselt.

Da war ich wie gesagt noch weit entfernt... nur haben die mich eben schon kommen sehen und freundlicherweiße Platz gemacht.

 

Es ist eine Neubau Siedlung die sehr groß und übersichtlich gebaut ist.

Die Straßenbreite habe ich heute mal nachgemessen: Ohne Bürgersteig: 6 Meter... mit: ~7,20 Meter. Mein Auto ist etwa 2 Meter breit (Opel Insignia)

Wie gesagt habe ich dann überholt als er nach dem Hupen an die Seite gefahren ist.

Dabei hatte ich dann einen Abstand von gut 3 Metern. Also ich als Radfahrer würde das nicht als Nötigung interpretieren.

 

Ich meine die anderen konnten doch ohne Probleme Platz machen... warum er nicht auch?

Er hätte dabei nicht mal den Bürgersteig nutzen müssen...

 

Zuvor sind die Leute übrigens nebeneinander(!) auf der Fahrbahn gefahren.

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Hallo!

Er hätte dabei nicht mal den Bürgersteig nutzen müssen...

 

Zuvor sind die Leute übrigens nebeneinander(!) auf der Fahrbahn gefahren.

Neben einander Fahrrad fahren ist verboten, Fahrrad auf dem Bürgersteig nutzen ist verboten(wenn älter als 10 Jahre). Beides Owi.

Hupen um Platz zu bekommen ist verboten, Owi oder Straftat.

Mit Anzeige drohen ist erlaubt. Anzeige schreiben macht Arbeit.

 

Und den Zweck der Drohung, dir Angst einzujagen, hat der Radfahrer ja erreicht.

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