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Wahrscheinlich Mit Einer Riegl Fg21-P Gelasert Worden, Frage


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@bluey: Die Diskussion über die Reichweitenminderung hatten wir schon. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, konntest Du damals auch nichts liefern und ich haben dann die Einflussgrößen genannt. Mir liegen dazu Primärquellen vor. Steht halt nicht alles bei :google: . Warten wir erstmal ab, ob dein 1000-Meter-Laserkollege @sobbel etwas bringen kann, ob nun technisches Knowhow oder wenigstens eine biedere Statistikauswertung.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Die Diskussion über die Reichweitenminderung hatten wir schon.

Mir liegen dazu Primärquellen vor.

Nenn doch mal deine Primärquellen - oder wenigstens eine.

Anstatt hier nur übel riechende Luft abzulassen.

 

Und den Link zu dieser Reichweitenminderungsdiskussion bitte.

 

Gruß

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Hach ja. Falls ich auf knapp 1000 m gelasert werden sollte, kannst Du mir die Gegenargumente bringen?

@ichtyos: Es ist so unwahrscheinlich wie Dir ein Satellit auf den Kopf fällt, dass du auf "knapp 1000 Meter gelasert" wirst. Es werden also keine "Gegenargumente" benötigt. Der einfache Lasercop muss ja nicht die Reichweitenminderung verstehen, deswegen habe ich ja die Brücke mit einfacher Statistikauswertung gebaut. Aber nicht einmal das bekommen sie auf die Reihe, geschweige die Strahlaufweitung. Ich mußte dann ein Häufigkeitsverteilungsdiagramm bringen. Du kannst als Fleißaufgabe ja selbst mal alle gemeldeten Laserfälle im VP im Diagramm aufzeichnen. Oder auch die Stichprobe im RF. Es gibt zig weitere Möglichkeiten, die 1000 Meter als praktisches Hirngespinst zu belegen.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Die Diskussion über die Reichweitenminderung hatten wir schon.

Mir liegen dazu Primärquellen vor.

Nenn doch mal deine Primärquellen - oder wenigstens eine.

Anstatt hier nur übel riechende Luft abzulassen.

 

Und den Link zu dieser Reichweitenminderungsdiskussion bitte.

 

@sobbel: Du hast also selbst nichts auf der Pfanne! Ist für mich ja ein Test, wie gut Du bist. Aber auch wenn man nichts auf der Pfanne hat, kann man doch einfach in dieser Sache glänzen. Du brauchst nur mal wie oben erwähnt eine statistische Stichproben-Auswertung deiner Lasermessungen, deiner Polizeiinspektion, deines Gerichtes, deines Bundeslandes zu machen. Und wenn Du willst, brauchst Du nicht einmal fleißig sein, sondern skizziere das Diagramm nach deiner Abschätzung und stell es hier rein (dem kann sich auch gerne auch jeder andere Cop wie @nachteule, @papemark, @bluey,@dete usw. annehmen), dann kann ich auch eine Quelle nennen.

 

Luft müssen wir bei aufgeplusterten 1000-Meter-Schützen ablassen. Und ich such es jetzt nicht raus, ich meine es ging auch um "Schneeflocken".

:nolimit:

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Mir fallen spontan zwei :cop01: (die neue Uniform finde ich gerade nicht) User aus dem VP ein, die problemlos ihre Messungen auch auf die Entfernung vor Gericht durchbringen konnten.

 

Deine Aussage konnte iirc noch kein Gericht bestätigen. Von daher werde ich mir die Fleißaufgabe ersparen. :nick:

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Die Diskussion über die Reichweitenminderung hatten wir schon.

Mir liegen dazu Primärquellen vor.

Nenn doch mal deine Primärquellen - oder wenigstens eine.

Und wenn Du willst, brauchst Du nicht einmal fleißig sein, sondern skizziere das Diagramm nach deiner Abschätzung und stell es hier rein (dem kann sich auch gerne auch jeder andere Cop wie @nachteule, @papemark, @bluey,@dete usw. annehmen), dann kann ich auch eine Quelle nennen.

 

Die Aufgabenstellung war eindeutig und einfach - gemessen an der Tatsache, dass du behauptest, Primaerquellen zu haben. Dein Geschwafel dazu jedoch ist einfach nur peinlich...... Nenne doch einfach mal deine sogenannte Primaerquelle und verzichte auf jegliches sinnbefreites Geschwurbel!

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Aber auch wenn man nichts auf der Pfanne hat, kann man doch einfach in dieser Sache glänzen.

 

...skizziere das Diagramm nach deiner Abschätzung

 

Du z.b. könntest mit Quellenangaben glänzen. Aber das wird dir selbst mit Poliermittel nicht gelingen.

Ich hingegen muß nicht glänzen, weder vor dir noch vor sonst irgendwem.

Ich brauch dir nur Fragen stellen um dich lächerlich zu machen. Deine Antworten zeigen auf welchem Niveau du dich befindest.

 

Für Schätzdiagramme bist du prädestiniert, hast du ja schon gezeigt.

 

 

Du kannst als Fleißaufgabe ja selbst mal alle gemeldeten Laserfälle im VP im Diagramm aufzeichnen. Oder auch die Stichprobe im RF.

 

Die sind natürlich repräsentativ für ganz Merkelland?

Wow.

 

Nenne doch einfach mal deine sogenannte Primaerquelle

Du willst wohl nicht glänzen was? oder hast du auch nichts auf der Pfanne?

Das kannst du doch selber machen. Brauchst nur entsprechende Fälle im VR und hier auszuwerten. :rofl:

 

Gruß

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Mir fallen spontan zwei :cop01: (die neue Uniform finde ich gerade nicht) User aus dem VP ein, die problemlos ihre Messungen auch auf die Entfernung vor Gericht durchbringen konnten.

 

@ichtyos: Ist ja schön, ich suche ja noch den Nachweis wie ein exotischen Bußgeldbescheid mit 99x Meter.

 

@harryb schrieb:

Die Aufgabenstellung war eindeutig und einfach

 

 

 

Richtig, und zwar für die Cops. Wenn sie sich aber zu weit aus dem Fenster gelehnt haben, dann wird ein einfache Aufgabenstellung unlösbar.

 

dass du behauptest, Primaerquellen zu haben.

 

Das ist so. Ich schrieb ja extra nicht nur Quelle, sondern Primärquelle. Kannst Du nicht schlussfolgern, was für eine Quelle dies sein könnte?

:nolimit:

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Du z.b. könntest mit Quellenangaben glänzen. Aber das wird dir selbst mit Poliermittel nicht gelingen.

 

 

 

@sobbel: Eins nach dem anderen. Erst mal bist Du dran, hier zu glänzen. Wie ein Posting oben von mir erwähnt. kannst Du in dieser Sachen nicht glänzen. Bei Dir kann nicht einmal mehr ein bischen von der aufgetragenen Poliermittelschicht abbröckeln, da schon alles abgebröckelt ist :P:lol: .

 

Die sind natürlich repräsentativ für ganz Merkelland?

 

 

Ich habe Dir zig Brücken für Stichproben gegeben. Du und dein Schützenkollege @bluey hattet sogar die Möglichkeit, Eure Leistungen als repräsentativ zu verkaufen. Selbstverständlich wäre das beste Diagramm für ganz D. Dann wärst Du sofort glanzlos oder was ist die Steigerung von matt :P ?

 

 

oder hast du auch nichts auf der Pfanne?

 

"Auch" ist gut!

 

Für Schätzdiagramme bist du prädestiniert, hast du ja schon gezeigt.

 

Ist des für Dich so schwer :blink: ? In zwei ruhigen Minuten in der Polizeistube das Diagramm auf ein Blatt zu skizzieren, zu fotografieren und hier reinzustellen? Oder wenigstens die Prozentzahlen zu den Meßentfernungen?

:nolimit:

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Mir fallen spontan zwei :cop01: (die neue Uniform finde ich gerade nicht) User aus dem VP ein, die problemlos ihre Messungen auch auf die Entfernung vor Gericht durchbringen konnten.

 

@ichtyos: Ist ja schön, ich suche ja noch den Nachweis wie ein exotischen Bußgeldbescheid mit 99x Meter.

Naja - solange Du keine Quellen für Deine Aussagen bringst, sehe ich keinen Grund, die :cop01: auch nur mit einer PN zu belästigen.

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@m3_ hat noch nie handfeste Belege beigebracht, nur immer behauptet, über solche zu verfügen. Bei genauerer Nachfrage aber hat er ständig gemauert. Ich sehe keinen Anlaß, hier irgendetwas einzustellen, während sich der (angebliche) Herr Dauerstudent hübsch auf seine vier Buchstaben setzt und so rein gar nichts unternimmt.

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Hallo, m3,

 

es gibt einige Gründe, warum Messungen im Bereich im obersten Entfernungsdrittel nicht all zu häufig vorkommen.

 

Dies liegt z. B. daran, dass man relativ wenig Stellen hat, an denen solche Messungen problemlos möglich wären, da entweder Kurven, Steigungen, parkende Fahrzeuge oder eben auch ein höheres Verkehrsaufkommen rechtlich einwandfreie Messungen verhindern.

 

Des Weiteren bietet es sich oftmals an, bei einem auf einer sehr hohen Entfernung gemessenen Fahrzeug noch eine zweite oder dritte Messung durchzuführen, , denn diese können, je nach Sachlage, dazu beitragen, dass die Messung vom Betroffenen eher akzeptiert wird und dass man ggf. sogar von einer Vorsatztat ausgehen kann (vor Allem, wenn dies so in der Anzeige vermerkt wird).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@m3_ hat noch nie handfeste Belege beigebracht, nur immer behauptet, über solche zu verfügen. Bei genauerer Nachfrage aber hat er ständig gemauert. Ich sehe keinen Anlaß, hier irgendetwas einzustellen, während sich der (angebliche) Herr Dauerstudent hübsch auf seine vier Buchstaben setzt und so rein gar nichts unternimmt.

Stimmt. Mit @Nachteule hat sich schon einer der von mir angedachten User gemeldet. Ihm würde ich pauschal zutrauen, dass er auch auf 999 Meter eine gerichtsverwertbare Messung hinbekommt.Der zweite User hat -soweit ich weis- keinen Account hier. Und selbst wenn - ich würde da nichts sagen. Der "Dauerstudent" sollte mal mit Fakten kommen, falls er das kann. :dribble:

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Moin Moin

 

 

 

Ich schrieb ja extra nicht nur Quelle, sondern Primärquelle. Kannst Du nicht schlussfolgern, was für eine Quelle dies sein könnte?

 

Mußt du jetzt schon zurückrudern? Deine Primärquellen haben sich ja plötzlich auf nur noch eine reduziert.

 

 

Erst mal bist Du dran, hier zu glänzen. Wie ein Posting oben von mir erwähnt. kannst Du in dieser Sachen nicht glänzen.

Du mußt schon lesen und (ganz wichtig) auch verstehen was ich schrieb. Aber für dich gerne noch mal:

Ich muß nicht glänzen. Weder vor dir, noch vor sonst wem.

 

Du und dein Schützenkollege @bluey hattet sogar die Möglichkeit, Eure Leistungen als repräsentativ zu verkaufen.

Ich sprech mal für Bluey mit. Wir wollen und brauchen unsere Leistungen nicht als repräsentativ verkaufen.

Du willst einige wenige Fälle in zwei Foren als repräsentativ hinstellen.

 

Du hast offenbar ein (oder mehrere) Verständnisprobleme.

Ich hatte anfangs dieser Diskussion gesagt, daß man mit dem Riegl FG21P bis auf 1000 Meter messen kann und das auch darf. Das Gerät ist nämlich bis 1000 Meter zugelassen.

Über die Häufigkeit hab ich keine Aussagen getroffen und das werde ich auch nicht.

Ich hab auch keine Aussage darüber gemacht, ob und wieviel 1000 Meter Messungen ich hatte.

Es gibt nämlich keinerlei Zahlen darüber, denn kein Cop in NRW wertet die Meßprotokolle dahingehend aus.

 

Derjenige, der eine Häufigkeitsdiskussion vom Zaun bricht, bist ganz allein du.

Stellst hier ein selbstgezimmertes Diagramm hin, das sich auf keinerlei Zahlenmaterial stützt, also ein Schätzdiagramm und damit Dünnschiss ist.

Triffst die Behauptung, die Gefahr solcher Messungen läge bei Null. Plötzlich kommst du mit Reichweitenreduktion und irgendwelchen Primärquellen (plural auch noch).

Merkst du eigentlich nicht, daß du von Hölzchen auf Stöckchen kommst und die absolute Lachnummer hier bist?

 

 

Ist des für Dich so schwer :blink: ? In zwei ruhigen Minuten in der Polizeistube das Diagramm auf ein Blatt zu skizzieren, zu fotografieren und hier reinzustellen? Oder wenigstens die Prozentzahlen zu den Meßentfernungen?

:nolimit:

 

Es wäre sogar sehr einfach so ein haltloses Diagramm zu kritzeln.

Aber weil keine Zahlen existieren, wäre das auch nur so ein Dünnschissdiagramm wie deins.

Ich werd mich jedenfalls für dich nicht hinsetzen und 100te oder wer weiß wie viele Protokolle auswerten.

Die wären auch nur von meiner Dienststelle und damit nicht repräsentativ.

 

Fakt ist, Messungen mit dem Riegl FG21P bis auf 1000 Meter sind möglich und statthaft.

Wer sich auf dein Geschwafel verläßt, wird evtl. mal dicke Backen machen und hier rumflennen.

 

 

 

Der "Dauerstudent" sollte mal mit Fakten kommen, falls er das kann.

 

Kann er nicht.

 

 

Gruß

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Naja - solange Du keine Quellen für Deine Aussagen bringst, sehe ich keinen Grund, die :cop01: auch nur mit einer PN zu belästigen.

 

 

@ichtyos: Ach neee! Jetzt dachte ich, es gäbe im VP zwei VT, die ihre Fälle mit konkreten Werten (9xx Meter) präsentiert hätten. Und jetzt sind es nur nebulöse Aussagen von Cops, die per PN zu Bestätigung kontaktiert werden müssen. Also nur Schall und Rauch.

:nolimit:

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Im VP werden derartige Fälle nur selten diskutiert. Solange Du Deine Primärquellen zu den von Dir behaupteten Dingen nicht präsentierst :abwarten: , habe ich keinen Grund, da weiter aktiv zu werden. Wenn die Rigel bis 1000 Meter zugelassen ist, glaube ich denen, dass sie bis auf die Entfernung auch verwertbare Messungen hinbekommen. :victory:

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@m3_ hat noch nie handfeste Belege beigebracht, nur immer behauptet, über solche zu verfügen. Bei genauerer Nachfrage aber hat er ständig gemauert. Ich sehe keinen Anlaß, hier irgendetwas einzustellen, während sich der (angebliche) Herr Dauerstudent hübsch auf seine vier Buchstaben setzt und so rein gar nichts unternimmt.

@bluey: Ich habe hier schon viele Belege reingestellt, jedoch ist nicht alles immer reinstellbar. Gemauert hattest Du, wenn andere Member bestätigt haben, weil sie den Beleg gesehen/in der Hand hatten. Deine weiter obige Rückruderung auf 600 - 800 Meter reicht mir als Minimum schon.

 

 

@sobbel schrieb:

Kann er nicht.

 

und @ichtyos schrieb:

Letzteres sehe ich genauso. :rofl:

Ihr seid beide auf dem falschen Dampfer. Ich seid beide bezüglich Primärquelle genauso begriffsstutzig wie @harryb. Die Quelle mit den Infos sind also direkt von Riegl Laser Measurement Systems GmbH / Österreich. Und nun, die Herren?

:nolimit:

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Im VP werden derartige Fälle nur selten diskutiert. Solange Du Deine Primärquellen zu den von Dir behaupteten Dingen nicht präsentierst :abwarten: , habe ich keinen Grund, da weiter aktiv zu werden. Wenn die Rigel bis 1000 Meter zugelassen ist, glaube ich denen, dass sie bis auf die Entfernung auch verwertbare Messungen hinbekommen. :victory:

@ichtyos: Glauben heißt nichts wissen. Dein eines "Pfund" @nachteule hat doch es nicht umsonst so schön mit dem oberen Meßdrittel geschrieben! Unabhängig von der Häufigkeit können wir ja einen bundesweiten Wettbewerb nach der größten geahndeten Meßentfernung ausschreiben. Da @sobbel seinen Polizeiposten nicht als repräsentativ ansieht, kann er ja ein Serienmail an alle NRW-Polizeiposten versenden, oder an alle Gerichte, an alle Gutachter oder flennend in der Copzone um Belege für Superschützenleistungen betteln.

:nolimit:

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@m3_ hat noch nie handfeste Belege beigebracht, nur immer behauptet, über solche zu verfügen. Bei genauerer Nachfrage aber hat er ständig gemauert. Ich sehe keinen Anlaß, hier irgendetwas einzustellen, während sich der (angebliche) Herr Dauerstudent hübsch auf seine vier Buchstaben setzt und so rein gar nichts unternimmt.

@bluey: Ich habe hier schon viele Belege reingestellt, jedoch ist nicht alles immer reinstellbar. Gemauert hattest Du, wenn andere Member bestätigt haben, weil sie den Beleg gesehen/in der Hand hatten. Deine weiter obige Rückruderung auf 600 - 800 Meter reicht mir als Minimum schon.

 

 

@sobbel schrieb:

Kann er nicht.

 

und @ichtyos schrieb:

Letzteres sehe ich genauso. :rofl:

Ihr seid beide auf dem falschen Dampfer. Ich seid beide bezüglich Primärquelle genauso begriffsstutzig wie @harryb. Die Quelle mit den Infos sind also direkt von Riegl Laser Measurement Systems GmbH / Österreich. Und nun, die Herren?

:nolimit:

 

Und wo kann man die relevanten Teile nachlesen?

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Im VP werden derartige Fälle nur selten diskutiert. Solange Du Deine Primärquellen zu den von Dir behaupteten Dingen nicht präsentierst :abwarten: , habe ich keinen Grund, da weiter aktiv zu werden. Wenn die Rigel bis 1000 Meter zugelassen ist, glaube ich denen, dass sie bis auf die Entfernung auch verwertbare Messungen hinbekommen. :victory:

@ichtyos: Glauben heißt nichts wissen. Dein eines "Pfund" @nachteule hat doch es nicht umsonst so schön mit dem oberen Meßdrittel geschrieben! Unabhängig von der Häufigkeit können wir ja einen bundesweiten Wettbewerb nach der größten geahndeten Meßentfernung ausschreiben. Da @sobbel seinen Polizeiposten nicht als repräsentativ ansieht, kann er ja ein Serienmail an alle NRW-Polizeiposten versenden, oder an alle Gerichte, an alle Gutachter oder flennend in der Copzone um Belege für Superschützenleistungen betteln.

:nolimit:

 

Was @Nachteule in seiner zurückhaltenden Art über Details der Polizeiarbeit schreibt, ist allen sein Ding. Ich habe keinen Grund, einen Wettbewerb auszuschreiben. Solange Du keine Belege dafür bringst, dass da auf große Entfernung fehlerhafte Messungen rauskommmen, bist Du für mich nichts weiter als ein Dampfplauderer. :sneaky:

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@bluey: Ich habe hier schon viele Belege reingestellt,......

Ach? Etwa solche, wie deine Grafik letztens? Ich jedenfalls kann mich nicht erinnern, jemals von dir einen Beleg - geschweige denn derer viele - gesehen zu haben.....

 

Ihr seid beide auf dem falschen Dampfer. Ich seid beide bezüglich Primärquelle genauso begriffsstutzig wie @harryb. Die Quelle mit den Infos sind also direkt von Riegl Laser Measurement Systems GmbH / Österreich. Und nun, die Herren?

Und dieses ist hier nun auch nicht "reinstellbar", oder was?

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@bluey: Ich habe hier schon viele Belege reingestellt, jedoch ist nicht alles immer reinstellbar.

1. wann? Wo?

2. wieso nicht? Sagst Du immer, wenn Du konkret werden sollst.

 

Gemauert hattest Du, wenn andere Member bestätigt haben, weil sie den Beleg gesehen/in der Hand hatten.

Ja nee, iss klarrr..... kann jeder behaupten. Ich verlasse mich da schon lieber auf meine eigenen Wahrnehmungen.

 

Deine weiter obige Rückruderung auf 600 - 800 Meter reicht mir als Minimum schon.

Nee, da hast Du wohl so ziemlich was mißverstanden. Ich habe in keinster Weise zurückgerudert.
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Moin Moin

 

 

. Ich seid beide bezüglich Primärquelle genauso begriffsstutzig wie @harryb. Die Quelle mit den Infos sind also direkt von Riegl Laser Measurement Systems GmbH / Österreich. Und nun, die Herren?

 

 

Das kann ich doch sicher irgendwo nachlesen?

Wenn nicht, ist das ausgemachter Schwachsinn, denn auch dies ist wieder nur eine nicht belegte Behauptung von dir.

 

Riegl Laser Measurement Systems GmbH ist sicherlich der Hersteller, aber ganz sicher nicht der Lieferant und damit Primärquelle für Messentfernungen aus der Praxis. Und selbst wenn, hätte es diese Firma versäumt entsprechendes Datenmaterial aus NRW anzufordern.

Um aber solche Zahlen zu liefern, müßte NRW solche Zahlen aus den Messprotokollen auswerten.

Aber genau das macht NRW nicht. Und warum macht NRW das nicht? Weil diese Zahlen völlig unwichtig sind.

Und das dürfte deutschlandweit so sein.

Wie oft muß man dir eigentlich was sagen bis du es auch verstehst.

 

Und nun der Herr?

 

 

 

 

Unabhängig von der Häufigkeit können wir ja einen bundesweiten Wettbewerb nach der größten geahndeten Meßentfernung ausschreiben.

Wie jetzt?

Dir scheint ja aus deiner Primärquelle (warum hast du doch gleich den Plural verlassen?) nur ungenügendes Zahlenmaterial vorzuliegen.

 

 

Gruß

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@sobbel&bluey&harryb&ichtyos: Auweia, Ihr peitscht Euch hier gegenseitig im Chor um Kopf und Kragen hoch!

 

@sobbel&bluey: Dann nennt doch mal wenigstens, wenn "NRW nichts macht" und "600 - 800 Meter" kein Zurückrudern sei, doch wenigsten Euren einmaligen Spitzenwert! Es müssen ja jetzt nicht 999,9 Meter sein...

:nolimit:

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@sobbel&bluey&harryb&ichtyos: Auweia, Ihr peitscht Euch hier gegenseitig im Chor um Kopf und Kragen hoch!

Lass mal - mit meinen Beiträgen muss ich mir weder um meinen Kopf noch um meinen Kragen die geringsten Sorgen machen. Allein um Deine Glaubwürdigkeit scheint es mir nicht allzu gut bestellt zu sein. :popcorn:

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Keine Sorge - ich lasse mich nicht von Cops einlullen. Kritische Nachfragen kennen einige dieses Berufes von mir - nicht unbedingt nur hier im Forum. :geheim:

 

Und die standen mir durchaus Rede und Antwort. :victory:

 

Wenn ich voreilig was als "gelesen" markiert habe - kann vorkommen - bitte einen Link dahin. :lesen:

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Moin Moin

 

 

 

@sobbel&bluey: Dann nennt doch mal wenigstens, wenn "NRW nichts macht" und "600 - 800 Meter" kein Zurückrudern sei, doch wenigsten Euren einmaligen Spitzenwert! Es müssen ja jetzt nicht 999,9 Meter sein...

 

Ich werde ganz sicher nicht als eine Primärquelle für dich herhalten.

Außerdem hatte ich auch schon geschrieben, daß ich mich für dich nicht durch etliche Messprotokolle wühle.

Apropos Primärquelle:

Wo sind deine nachlesbaren Zahlen von der Firma Riegl?

 

Gruß

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@sobbel&bluey: Dann nennt doch mal wenigstens, wenn "NRW nichts macht" und "600 - 800 Meter" kein Zurückrudern sei, doch wenigsten Euren einmaligen Spitzenwert! Es müssen ja jetzt nicht 999,9 Meter sein...

Kann ich Dir ungefähr sagen: mit der FG21 waren es schon über 1.100 Meter. Und bevor Du jetzt wieder "S K A N D A A A A A A A L" schreist: natürlich habe ich diese Messung nicht verwertet (ginge und dürfte ich ja gar nicht). Aber ich hatte einfach mal wissen wollen, ob das Gerät auch bei dieser Entfernung noch einen Wert ermittelt. Des weiteren: in all den Fällen, wo ich in einer großen Entfernung gemessen habe, habe ich eine zweite, dritte oder auch vierte Messung nachgelegt und eben diese (letzte) protokolliert.

a) weil es dann später weniger Gezeter seitens der Anwälte und des Betroffenen gibt

b) weil idR der Gemessene hübsch weiter aufs Gaspedal trat und ich ihm so eine höhere Geschwindigkeit vorzuwerfen hatte. Zudem auch noch in einer Entfernung, an der es überhaupt nichts zu zetern gab.

 

Zufrieden?

 

 

 

@ichtyos: "scheint"....Lass Dich halt nicht so einfach von den Cops einlullen, Du wirst schon noch sehen...bzw. könntest sogar schon sehen...

Ist doch schön, daß er sich von Dir nicht einlullen läßt.

 

Möglicherweise KÖNNTE er es sehen.... tja, aber da ja eben nie etwas wirklich brauch- und verifizierbares von Dir kommt..... bleibt's wohl auch künftig beim Konjunktiv. ;)

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  • 1 month later...

 

Apropos Primärquelle:

Wo sind deine nachlesbaren Zahlen von der Firma Riegl?

 

@sobbel: Und, schon fündig geworden? Riegl-Hotline Abteilung für ABC-Schützen! BIBER in Münster hilft nicht. SUCHE oder 22 Euro helfen.

 

@bluey: Halb zufrieden. Du beschreibst wie @nachteule lediglich die Thematik der reinen Meßpraxis, also eine Teilursache für die rechte Glockenseite im Häufigkeitsdiagramm.

 

tja, aber da ja eben nie etwas wirklich brauch- und verifizierbares von Dir kommt..... bleibt's wohl auch künftig beim Konjunktiv. ;)

 

Zum Glück sitzt da ein Smiley. Für Dich gilt das gleiche wie oben an @sobbel. Erschwerend bei Dir kommt noch deine Vergesslichkeit dazu ;) .

:nolimit:

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Ich mag mich ja irren, aber die von Dir bemängelte Aussage von @Sobbel war

 

Mit dem sind Messungen bis 1000 Meter möglich und zulässig.

Theorie und Praxis. Übliches Angstmachereigeblubbere von Laserschützenkönige.

 


Dank Bluey wissen wir jetzt, das Messungen sogar über die 1000m hinaus noch möglich sind. Damit ist der erste Teil der Aussage belegt.

Darüber, ob und warum diese Messungen zulässig sind, hat der Cop nicht zu entscheiden sondern die PTB. Und die hat solche Messungen unter in den Bedienungsanleitung festgelegten Bedingungen für zulässig erklärt. Und damit ist der zweite Teil der Aussage belegt.

 

Mit welcher Wahrscheinlichkeit solche Messungen gemacht werden stand zunächst nicht zur Diskussion.

Wenn es nur nach Wahrscheinlichkeiten gehen würde, würden nicht Millionen Leute Lotto spielen.

Ansonsten haben mir 2 freiwillige Semester WiWi gereicht um zu wissen, was ich niemals mache möchte. Nämlich aus Stichproben Wahrscheinlichkeitskurven heraus lesen zu wollen. Nicht umsonst heißt es 'traue keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast'. Hast Du z.B. bei jedem betrachteten Fall nachgeprüft, dass es sich um genau das FG21-P handelt ?

Nicht das jemand Deine Statistik mit einem Riegl LR90-235/P verunstaltet hat.

 

Übrigens ist es grundfalsch eine 'Kurve' erstellen zu wollen. Eine Häufigkeitsverteilung sieht m.E. vollkommen anders aus. Da muss man in jedem Fall klassieren, sonst ist keine Aussage möglich.

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Moin Moin

 

 

@sobbel: Und, schon fündig geworden?


 

Ich denke nicht mal ansatzweise daran, eine an dich gestellte Frage selber zu beantworten.

 

Da du es nicht machst, weil du es nicht kannst, war das wieder nur heisse Luft von dir.

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

@sobbel: Ich habe Dir sogar noch ein paar Brücken gebaut, damit Du aus dem Fettnapf wieder rauskommst. Du bist übrigens ein Wiederholungsfettnapfreintreter.

 

 

 

Dank Bluey wissen wir jetzt, das Messungen sogar über die 1000m hinaus noch möglich sind.

@anrera: Nochmal, möglich ist auch ein Sechser im Lotto. Die Messreichweite liegt im Idealfall bei den zugelassenen 1000 Meter. Es gibt jedoch genug Bedingungen, bei denen die 1000 Meter Messreichweite rein meßtechnisch eben nicht erreicht wird, sprich sie geht in die Knie. @sobbel&bluey fischen quellenmäßig diesbezüglich offensichtlich im Trüben und können nicht einmal die Strahlaufweitung bei 1000 Meter benennen.

 

 

 

 

Mit welcher Wahrscheinlichkeit solche Messungen gemacht werden stand zunächst nicht zur Diskussion.

Wenn es nur nach Wahrscheinlichkeiten gehen würde, würden nicht Millionen Leute Lotto spielen.

 

Also, ich nutze Wahrscheinlichkeiten, um beim täglichen Kampf mit der Wegelagerei zu überleben.

 

 

Nämlich aus Stichproben Wahrscheinlichkeitskurven heraus lesen zu wollen. Nicht umsonst heißt es 'traue keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast'.

Mir würde hier schon irgendeine einigermaßen große Stichprobe reichen. Möglichkeiten habe ich doch oben massig aufgeführt. Da gibt es nichts zu fälschen, wenn alle Daten komplett verwendet werden.

 

es sich um genau das FG21-P handelt ?

Nicht das jemand Deine Statistik mit einem Riegl LR90-235/P verunstaltet hat.

 

 

Relativ ist die LR90-235/P bei einem Einflussfaktor sogar besser.

 

Übrigens ist es grundfalsch eine 'Kurve' erstellen zu wollen. Eine Häufigkeitsverteilung sieht m.E. vollkommen anders aus. Da muss man in jedem Fall klassieren, sonst ist keine Aussage möglich.

 

Ich wäre über jedes Diagramm - auf welcher Datenbasis auch immer - hoch erfreut. Also skizziere mal deine Häufigkeitsverteilung.
:nolimit:
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Die Messreichweite liegt im Idealfall bei den zugelassenen 1000 Meter.

Nein. Die Reichweite liegt noch deutlich höher !

Allerdings dürfen solche Messungen nicht verwertet werden. Ein Grund (nicht der Grund !) dafür ist die Strahlaufweitung,

Es gibt aber noch mehr Einflussfaktoren.

 

Es gibt jedoch genug Bedingungen, bei denen die 1000 Meter Messreichweite rein meßtechnisch eben nicht erreicht wird

Wenn Sichtverbindung zum gemessenen Fahrzeug bestehen, dann sollte eine solche Messung immer möglich sein.

Wenn trotzdem kein Messwert angezeigt wird, kann das verschiedenen Ursachen haben. Aber in der Praxis wird das keiner analysieren, weil einfach nochmal 'abgedrückt' wird - hat Bluey ja geschrieben.

Es gilt eben nicht 'Ein Schuß, ein Treffer und zurücklehnen'

Und selbst wenn es einen Messwert gäbe, wird Bluey ja weiter messen. D.h. die 'hohen' Entfernungen werden überhaupt nicht auftauchen. Entsprechend wird eine Statistik ausfallen.

 

Strahlaufweitung

Was reitest Du ewig auf diesem Begriff rum. Dieser Parameter ist doch nun hinlänglich bekannt und spielt - was die Reichweite einer Messung angeht - eine untergeordnete Rolle. Die Aufweitung beginnt dann eine Rolle zu spielen, wenn es um eine evtl. Zuordnung geht (Dafür gibt es die einzuhaltenden Rahmenbedingungen wie z.B. bei Pulkmessungen) oder wenn des z.B. durch Nebel/Regen zu weiteren difusen Streuungen kommt.

 

Also skizziere mal deine Häufigkeitsverteilung.

Sekunde mal. Ich habe lediglich darauf hin gewiesen, dass m.E. Dein Ansatz zur Datenerhebung inkonsistent ist. Dann kann eine Auswertung nicht besser werden und Folgerungen daraus sind - bei genauerer Betrachtung - für die Tonne.

Um es Dir vor Augen zu führen:

Das LR90-235/P ist m.W. nur für Messungen bis 500m zugelassen (größere Strahlaufweitung/geringere Strahlleistung), wass hätte das also in einer Statistik zu suchen die 'maximale' Messentfernungen dokumentieren soll ?

Bei einem Gerät mit 1000m Reichweiter erwarte ich - bei wissenschaftlicher Analyse - eine gauss'sche Verteilung mit dem Maximum bei vielleicht 750m, bei einem Gerät der 500m Klasse ein Maximum bei 350 m. Verknüpfe ich alleine diese beiden Statistiken, ist das Maximum nicht mehr meßtechnisch bedingt (was ja eigentlich das Ziel der Untersuchung sein soll) sondern wird durch die Anzahl der eingesetzten Gerät der entsprechenden Bauart verfälscht)

Warum nimmst Du z.B. nicht nicht auch laserbasierte Messungen mit (mobiler) PSS oder Leivtec in die Statistik auf ? :think:

Dann würde die 'Auswertung' nämlich zeigen, dass die absolute Mehrzahl der 'Laser basierten'-Messungen bei 70-80m stattfinden. :dribble:

 

Deshalb gibt es ja den Spruch 'Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast ...'

Das 'fälschen' bezieht sich also ausdrücklich nicht(!) auf das verfälschen von Zahlen, sondern darin, dass man - bewußt oder unbewußt - wichtige Rahmenbedingungen nicht beachtet hat.

Aber da bist Du nicht alleine. Von einem 'Reporter-für-die-Masse' erwartete man ja solche reißerische Behauptungen. Und am nächsten Tag ist ja auch schon der nächste 'Skandal' entdeckt worden.

 

Gruß,

AnReRa

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@sobbel&bluey fischen quellenmäßig diesbezüglich offensichtlich im Trüben und können nicht einmal die Strahlaufweitung bei 1000 Meter benennen.

Wenn einer im Trüben fischt, dann wohl eher Du. Wo hattest Du denn nach der Strahlaufweitung gefragt? Hätte ich Dir ohne weiteres benennen können. Kennst Du denn die Strahlaufweitung vom FG 21?

Daß es Situationen gibt, wo man nicht auf 1000 m messen kann, wird doch gar nicht bestritten. Fakt ist und bleibt aber, daß es grundsätzlich geht und auch zulässig ist.

 

Also, ich nutze Wahrscheinlichkeiten, um beim täglichen Kampf mit der Wegelagerei zu überleben.

Gute Güte. Du machst es aber verdammt kompliziert.

 

Mir würde hier schon irgendeine einigermaßen große Stichprobe reichen. Möglichkeiten habe ich doch oben massig aufgeführt. Da gibt es nichts zu fälschen, wenn alle Daten komplett verwendet werden.

Erschreckend, wie naiv Du doch offensichtlich bist.

 

Relativ ist die LR90-235/P bei einem Einflussfaktor sogar besser.

Spiel doch mal den Erklärbär und werde - zur Abwechslung - mal etwas konkreter - wenn Du kannst.

 

Ich wäre über jedes Diagramm - auf welcher Datenbasis auch immer - hoch erfreut. Also skizziere mal deine Häufigkeitsverteilung.

Ja klar. Weil Du es offenkundig mal wieder nicht kannst. Wie immer. Aber einen auf dicke Hose machen.
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Moin Moin

 

 

 


Ich wäre über jedes Diagramm - auf welcher Datenbasis auch immer - hoch erfreut. Also skizziere mal deine Häufigkeitsverteilung.

Ja klar. Weil Du es offenkundig mal wieder nicht kannst. Wie immer. Aber einen auf dicke Hose machen.

 

Er hat halt kein Zahlenmaterial und möchte es von uns erschleichen.

 

 

 

 

@sobbel: Ich habe Dir sogar noch ein paar Brücken gebaut, damit Du aus dem Fettnapf wieder rauskommst. Du bist übrigens ein Wiederholungsfettnapfreintreter.

 

 

Ich seh weder einen noch mehrere Fettnäpfe in die ich auch nur ansatzweise reingetreten sein könnte.

Wo sind die Brücken? da können wir doch sicher prima VKS aufbauen.

 

 

Gruß

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@sobbel: Mit jedem weiteren Posting, welches Du hier ablieferst, wird der Fettnapf immer größer. Offensichtlich ist er schon so groß, dass Du ihn nicht mehr siehst. Aus Zeitgründen werde ich auf die Posting von @anrera&bluey erst später eingehen können, möchte Dir und @bluey schon mal einen Deal vorschlagen: Ich stelle ich Euch eine Frage basierend auf den Quellen, die man nur beantworten kann, wenn man die Quellen besitzt.

:nolimit:

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möchte Dir und @bluey schon mal einen Deal vorschlagen: Ich stelle ich Euch eine Frage basierend auf den Quellen, die man nur beantworten kann, wenn man die Quellen besitzt.

Und wo ist da der Deal?

 

Auch frage ich mich gerade, was Du denn noch großartig fragen möchtest, wenn Deine Fragen den Besitz von Quellen bedingen, ohne die man die Frage nicht beantworten kann?! Denn Quellen hast Du ja offenkundig keine.

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Mit jedem weiteren Posting, welches Du hier ablieferst, wird der Fettnapf immer größer. Offensichtlich ist er schon so groß, dass Du ihn nicht mehr siehst.

Das ausgerechnet von Dir - das ist schon mehr als dreist. Hör doch endlich auf zu labern und bringe Fakten (das gilt nicht nur in diesem, sondern auch in vielen anderen Themen unter Deiner Beteiligung).

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Ich stelle ich Euch eine Frage basierend auf den Quellen, die man nur beantworten kann, wenn man die Quellen besitzt.

Ich frage mich gerade wozu das gut sein soll.

Offizielle Quellen kann man problemlos zitieren/verlinken/benennen. Inoffizielle oder gar 'geheime' Quellen sind in meinem Augen höchst suspekt da sie ja eben gerade nicht unabhängig bewertet sind. Ausnahmen stellen hier bestenfalls Informationen dar, die unter (neudeutsch) NDA / Geheimhaltungsabkommen fallen. Diese Informationen stellen aber i.d.R. das Kapital der Firma dar und sind als solche zu schützen.

Daraus ein 'wird ja nur nicht veröffentlicht, weil der Hersteller sonst Fehler zugeben muesste' zu konstruieren ist in meinen Augen eine sehr fragliche Diskussionsgrundlage ...

 

Gruß,

AnReRa

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Und wo ist da der Deal?

 

Auch frage ich mich gerade, was Du denn noch großartig fragen möchtest, wenn Deine Fragen den Besitz von Quellen bedingen, ohne die man die Frage nicht beantworten kann?! Denn Quellen hast Du ja offenkundig keine.

 

@bluey&sobbel&anrera&biber: Meine Frage wird so sein, dass z. B. für außenstehende Mitlesende, die die Quelle kennen, erkennen, dass ich die Quelle haben muß. Der Deal ist dann, dass @bluey&sobbel darauf adäquat antworten können bzw. müssen.

:nolimit:

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Ich weiß ja, daß Du gern um mindestens fünf Ecken herum denkst, aber das ist ja noch komplizierter. Nunja.... lassen wir uns denn mal überraschen. Und vergiß nicht dafür Sorge zu tragen, daß es auch außenstehende Mitlesende gibt, die die Quelle kennen und somit erkennen können müssen, daß Du diese Quelle haben mußt. Nur: wer darf das denn beurteilen? Behaupten kannst Du ja - das kennen wir ja schon seit vielen Jahren - viel, wenn der Tag lang ist.

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