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Bei Tempo 100 Mit 138Km/h Geblitzt


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Hallo Ihr lieben,

 

mein Fall schaut wie folgt aus. Bin als Fahrer mit dem fahrzeug meines Bruders (Halter) auf der Autobahn bei tempo 100 mit 138 (sensormessung) geblitzt.

Anhörungsbogen hat mein Bruder nun vor genau 6 Tagen bekommen.

Laut meinen recherchen hier im Forum, sollte mein Bruder nun einfach die Tat zugeben.Bussgeldbescheid abwarten und am letzten Tag Einspruch einlegen.

Dann nach 3 Monaten und 14 Tagen natürlich in der Hoffnung das bis dahin noch kein Gerichtstermin festgelegt worden ist den Einspruch zurück nehmen mit der Begründung nicht gefahren zu sein und ein Foto von sich beilegen.

Ich hoffe das ist die empfehlenste Methode um davon abzukommen ?

Jetzt stellen sich für mich aber folgende fragen :

1. Wann sollen wir den Anhörungsbogen zurück faxen (um wieviel genau sollen wir die 7 Tage überziehn)

2. Ab wann gilt die 2 Wochen frist von dem Bussgeld ? Ab das Datum welches auf dem Briefumschlag drauf steht (frage gilt auch für den AB?)

3. Welche Begründung soll ich in den Eispruch erwähnen ?

4. Wird die Verjährung nicht unterbrochen aufgrund der Anhörrung und des Bussgeldes ?

5. Kann es nicht vielleicht sein das die Behörde den Trick schon kennt ?

6. und letzte frage, wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass mein Bruder ein Fahrtenbuch bekommt.

 

Ich bin euch vorab sehr dankbar für die antworten

 

Liebe Grüße

 

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Ist "empfehlenste" eine Wortschöpfung von dir oder mal wieder was neues im Rahmen der Rechtschreibung ? :D

 

1. Ich würde die gute alte Post nehmen und das Ganze nach etwa 10 Tagen absenden.

2. ????? Ich denke es geht um die Einspruchsfrist gegen den BGB, dazu muss der Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung (Zusteller vermerkt das Zustelldatum auf dem Umschlag) bei der Behörde eingegangen sein.

3. Prinzipiell unwichtig, solange die Äußerung keine für Euch nachteiligen Äußerungen enthält. Also z.B. "Ich möchte Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand nehmen".

4. Verjährung gegen dich wird nur durch gegen dich gerichtete Maßnahmen unterbrochen, was gegen deinen Bruder läuft ist irrelevant.

5. Nein, kann nicht. Ist. Die Behörde hat das täglich, hilft aber nichts, bei diesem Massengeschäft kann das trotzdem problemlos durchlaufen.

6. Recht gering, aber wenn ihr davor Angst habt, bezahlt halt und seid glücklich.

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wahrschenlich hällst du meine Frage 6 für sehr gering weil er ja nicht sagt ich weiß nicht wer gefahren ist oder ?

Beginnt die Verjährung ab dem Tattag ?

Kann es sein, dass bevor die 3 Monate um sind bereits der Gerichtstermin stattfinden kann ?

Muss mein Bruder den Einspruch dann an der Bussgeldstelle zurückziehn oder an der Staatsanwaltschaft ?

Zur Info Tattag bis heute sind fast 1 Monat..

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wahrschenlich hällst du meine Frage 6 für sehr gering weil er ja nicht sagt ich weiß nicht wer gefahren ist oder ?

So ist es. Er 'irrt' sich ja nur, wenn er die Tat erst einmal auf sich nimmt.....

 

Beginnt die Verjährung ab dem Tattag ?

Ja.

 

Kann es sein, dass bevor die 3 Monate um sind bereits der Gerichtstermin stattfinden kann ?

Ja, das kann durchaus passieren. Macht aber nichts, solange du halt nicht ins Spiel kommt. In diesem Falle geht dein Bruder zum Gericht und laesst dann durch den Richter hochoffiziell fest stellen, dass er nicht die auf dem Foto abgebildete Person ist. Dazu sollte er - falls eine gewisse Aehnlichkeit besteht - moeglichst auch noch ein hieb- und stichfestes Alibi fuer den Tatzeitpunkt haben. Fragt der Richter nach dem Fahrer, kann er sich immer noch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.....

 

Muss mein Bruder den Einspruch dann an der Bussgeldstelle zurückziehn oder an der Staatsanwaltschaft ?

Der Einspruch soll gar nicht zurueck gezogen werden, denn sonst wird der BuGeBe rechtskraeftig und dein Bruder hat das Ding an der Backe - und das wollt ihr doch beide nicht, oder?

 

Zur Info Tattag bis heute sind fast 1 Monat..

Na siehste - die Zeit laeuft......

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Also wird man aufjedenfall vorm richter stehn ? Kann man nicht einfach nach den 3 monaten ein bild vom bruder zur bussgeldstelle oder staarsanwaltschaft hin schicken. Natutlich mit der voraussetung das z.b fie 3 monate um sind aber der termin vor gericht erst in einem monat ist.

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Hallo nochmal,

 

wenn ich mich nicht vorher hier informiert hätte dann würde meine Frage im Eröffnungsthread ganz anders aussehen.

Z.b "Wurde Geblitzt was tun " oder "was tun mit dem Anhörungsbogen".

Aber das sehr nette Feedback musste ja kommen. Ich bin mir sicher das in einem Forum mit so vielen Einträgen alles schonmal gefragt worden ist ist dann daraus zu schließen das jeder so lange suchen muss bis er das passende findet. Machen dann noch fragen und Einträge hier noch Sinn. Zumal meine fragen sehr Detailliert sind und ich dazu in den ca 4 Stunden stöbern nichts passendes gefunden habe was nicht heissen soll das definitiv nichts zu finden sei.Manche hier haben 2000 oder 4000 Beiträge dann ist klar das solchen alles schon mal über den weg gelaufen ist. Und gefragt was in den Einspruch genau reingeschrieben werden soll hab ich nur weil ich von einem Mitglied gelesen habe man solle schreiben das man Anwalt befragen soll und andere wiederum schreiben mann solle nichts reinschreiben.

Aber um nicht vom Thema abzuschweifen wollte ich mitteilen das ich euch nach Erhalt vom Bussgeldbescheid auf dem Laufenden halten werde und evtl noch die ein oder andere fragen kommen wird. Aber ich verspreche euch, dass ich mich weiter hier im Forum schlau machen werde.

 

Liebe Grüsse Achim

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Moin Moin

 

 

... ist dann daraus zu schließen das jeder so lange suchen muss bis er das passende findet.

 

Machen dann noch fragen und Einträge hier noch Sinn.

Liebe Grüsse Achim

Wäre es denn zuviel verlangt erst die Suche zu bemühen? Dann könnte sie ja abgeschafft werden.

Jede doppelte Frage verbraucht Ressourcen und die wollen auch bezahlt werden.

 

Es ist ja auch eher nicht die Frage die unnötig ist - es geht um die Antworten.

In denen tauchen ja zwangsläufig immer wiederkehrend die Schlüsselwörter auf, die recherchierbar sind und in Suchmaschinen auftauchen.

Dieses Forum taucht ja zuweilen in rechtliche Grauzonen ein und verrät Tipps.

Je mehr davon wissen, desto schlecht.

 

Gruß

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Wäre es denn zuviel verlangt erst die Suche zu bemühen? Dann könnte sie ja abgeschafft werden.

Jede doppelte Frage verbraucht Ressourcen und die wollen auch bezahlt werden.

 

Moin Moin

 

 

... ist dann daraus zu schließen das jeder so lange suchen muss bis er das passende findet.

 

Machen dann noch fragen und Einträge hier noch Sinn.

Liebe Grüsse Achim

Wäre es denn zuviel verlangt erst die Suche zu bemühen? Dann könnte sie ja abgeschafft werden.

Jede doppelte Frage verbraucht Ressourcen und die wollen auch bezahlt werden.

 

Es ist ja auch eher nicht die Frage die unnötig ist - es geht um die Antworten.

In denen tauchen ja zwangsläufig immer wiederkehrend die Schlüsselwörter auf, die recherchierbar sind und in Suchmaschinen auftauchen.

Dieses Forum taucht ja zuweilen in rechtliche Grauzonen ein und verrät Tipps.

Je mehr davon wissen, desto schlecht.

 

Gruß

Währe es denn zu viel verlangt erst das von mir geschrieben zu lesen. Ich habe doch glaube ich sehr deutlich gemacht das ich mich mehrere Stunden hier im Forum informiert habe (siehe meinen ersten Beitrag als Beweis).

Also wenn meine frage dann doch nicht unnötig ist laut deiner Aussage was ist dann jetzt deine Kritik.

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  • 2 months later...

Hallo Ihr lieben,

 

habe Neuigkeiten. Dank eurer Hilfe lief bis jetzt alles nach Plan.

Letzte Aktion von mir war gegen den BGB Einspruch einlegen mit der Begründung "Anwalt befragen".

Bis Dato nichts mehr gehört.

Bereits Verjährt.

Jetzt ist die Frage was ich nun genau für die BGS schriftlich verfassen soll.

Habe hier gelesen man solle einfach nur schreiben das man nicht gefahren sei und dazu evtl ein Bild vom Halter dazugeben.

Was haltet Ihr davon ?

Habt Ihr ein besseren Vorschlag was ich schreiben sollte.

Sollte man wirklich ein Bild mitschicken ?

Zu beachten ist vlt. auch das mein Bruder ja angekreuzt hat das er gefahren sei im AB.

Ein Mitglied hier meinte in einem Thread man solle sicherheitshalber schreiben, daß man auf Anfrage sehr gerne den Fahrer benennen würde (wegen FB) was sagt Ihr dazu ?

 

DANKE vorab für eure Tipps.

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Bitte erlaeutere, was da genau gelaufen ist. Ein Bussgeldbescheid erging? Oder war es nur ein Anhoerungsbogen? Der BuGeBe hat laengere Verjaehrungsfristen, das Ding geht nicht so schnell in die ewigen Jagdgruende. Wenn ein BuGeBe, gegen wen wurde der erlassen?

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Hallo Ihr lieben,

 

habe Neuigkeiten. Dank eurer Hilfe lief bis jetzt alles nach Plan.

Letzte Aktion von mir war gegen den BGB Einspruch einlegen mit der Begründung "Anwalt befragen".

 

 

Waren nicht Anhörungsbogen und BGB an deinen Bruder gerichtet?

 

Wieso legst dann DU Widerspruch gegen den BGB ein?

 

Und jetzt sag nicht, dass du den Widerspruch mit dem Namen deines Bruders unterschrieben hast :schreck:

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Ok.

AHB hat Bruder ausgefüllt und Tat zugegeben.

Dann kam BGB an Bruder.

Rechtzeitig Einspruch eingelegt mit Begründung Anwalt .... (Natürlich alles vom Bruder ausgefüllt und unterschrieben)

Von Tattag bis heute 14 Wochen um.

An mich kam bisher nichts.

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Der BuGeBe verjaehrt so schnell nicht! Abwarten und Tess trinken, frueher oder spaeter kommt 'ne Ladung zum Gericht oder eine anders geartete Mitteilung der Behoerde. Du als Fahrer bist aussen vor, die Verjaehrungsfrist fuer dich ist durch.

Ich (an der Stelle deines Bruders!) wuerde jetzt auf die Reaktion der Behoerde warten, dann antworten, dass mein Bruder gefahren ist und als Beweis eine Kopie seines Ausweisbildes beilegen. Idealerweise habe ich dann auch noch ein Alibi fuer den Tatg der Tat. Ein Fahrtenbuchh koennte - muss aber nicht - die Folge eures Handelns sein.

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Ein Fahrtenbuchh koennte - muss aber nicht - die Folge eures Handelns sein.

 

Wobei die Anordnung eines solchen den Bruder bis zu 200 Euros kosten würde... 148,50 Euro hätte das Bußgeld gekostet (inkl. Gebühren und Auslagen)...

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  • 2 months later...

Hallo Ihr lieben,

 

Es gibt Neuigkeiten. Termin für die Gerichtsverhandlung steht in 2 Wochen an. So was meint ihr sollte er dan sagen "bin nicht gefahren" und zu allen anderen fragen die Aussage verweigern oder sollte er meinen Namen nennen da die Verjährung sowieso schon durch ist ? Um so die Chance zu vergrössern dem FB zu entkommen.

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Ok... dachte wenn er nur sagt das er nicht gefahren sei und nichts mehr sagen will das der richter sich schon seine gedanken machen wird. Doxh wenn er sagt mein bruder ist gefahren dann sieht doxh der richter die bereitschaft. Mein bruder kennt das System der Verjährung natürlich nicht :-)

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Bist aber ziemlich neugierig. Solltest nicht nur das Geld als Grund sehen warum Leute wie ich sowas machen , Bei mir sind ganz andere Gründe. 200€ ist für mich persönlich nichts im vergleich was man sonst an Konsequenzen tragen müsste.Und bitte keine Tipps wie ich mich im Straßenverkehr verhalten müsste . Qtreiberin bitte sachliche äusserungen wenn möglich denn wer wie was bezahlt gehört hier nicht hin. Liebe Grüße an HarryB.. Hab dich in vielen Threads verfolgt bist wirklich einer der wenigen die hier absolut sachlich bleiben. Musste das loswerden...

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Es gibt Neuigkeiten. Termin für die Gerichtsverhandlung steht in 2 Wochen an. So was meint ihr sollte er dan sagen "bin nicht gefahren" und zu allen anderen fragen die Aussage verweigern oder sollte er meinen Namen nennen da die Verjährung sowieso schon durch ist ? Um so die Chance zu vergrössern dem FB zu entkommen.

Er sollte eine klare Kopie des Ausweises von dir - dem Bruder - dabei haben und diese dem Richter vorlegen. Er kann ja sagen, dass du dich nach Ablauf der Verjaehrungsfrist - bzw. kurz vor dem Termin - bei ihm als Fahrer geoutet hast. Natuerlich schwebt damit immer noch das FB als Damoklesschwert ueber ihm, aber meines Wissens ordnet das nicht der Richter, sondern die Behoerde an.....

 

Liebe Grüße an HarryB.. Hab dich in vielen Threads verfolgt bist wirklich einer der wenigen die hier absolut sachlich bleiben. Musste das loswerden...

 

:blush: Vielen Dank fuer das Lob. Allerdings bin ich mir sicher, dass sich jetzt der eine oder andere User fragt, was ich dir wohl bezahlt habe..... :D

 

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meines Wissens ordnet das nicht der Richter, sondern die Behoerde an.....

 

Rischtisch... und die sieht, dass der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt worden konnte aufgrund einer retrogarden Amnesie des Halters.

 

Das FB ist somit für den vergesslichen Bruder lediglich als "Hilfe vom Amt" anzusehen, damit er im Alltag wieder etwas sicherer wird und für seinen Bruder nicht nochmal vor den Richter muss...

 

 

 

 

 

der eine oder andere User fragt, was ich dir wohl bezahlt habe.....

 

Unter uns Gebetsschwestern.. wieviel war es??

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