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Innerorts Mit Tacho 90


Guest Kleiner Schelm

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Guest Kleiner Schelm

Beim Glauben, HarryB, geht es - wie das Wort bereits zum Ausdruck bringt, darum, an etwas zu glauben, und nicht darum, etwas zu wissen.

 

Wenn über eine Milliarde Menschen auf der Welt (Anm.: Ich zähle mich zu dieser Gemeinschaft) an die unbefleckte Empfängnis glauben, so ist das zum einen ihr gutes, individuelles Recht, und zum anderen wird es nach gut zweitausend Jahren wohl nicht mehr möglich sein, den empirischen Gegenbeweis antreten zu können. Glauben bedeutet somit nicht wissen. Und wie heißt es doch so treffend: Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, ...

 

Ich hoffe, ich konnte deine Frage in einem ausreichenden Rahmen beantworten. Kommt von dir jetzt noch was zum Thema "Wieso z.B. die B1 doch keine Stadtautobahn ist", oder lassen wir das im Sande verlaufen?

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Das hab ich nicht gesagt. Da gibt es nicht nur einen, der blöd von der Seite anmacht, sondern das tun hier so einige. Und in jedem Thread artet das so aus. Da kann man regelrecht drauf warten. Und das

Werter 'Kleiner Schelm', bist du zu dumm, zu erkennen, dass auf der Stadtautobahn niemand gegen das Limit verstoesst, wenn er Tacho 90 faehrt, oder liegt es an deinen Scheuklappen, die du munter in de

Danke für die Tipps, aber gibt es einen Member mit dem Nick "Nager", der sich durch meine Empfehlung angesprochen fühlen könnte? Oder willst du mal wieder etwas vollkommen Haltloses unterstellen? :schreck:

Vierter Tipp: Auch der dritte Tipp war freundlich gemeint.

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Dumme Frage: Wie wird "Stadtautobahn" definiert:

Die A 40 in Essen z. B. hat 7 innerstädtische Anschlussstellen, wurde ursprünglich als B 1 auf Kosten Stadt Essen gebaut, später auf A 430 umgetauft, heute A 40. Limit meist 80 km/h.

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Guest Kleiner Schelm

 

Danke für die Tipps, aber gibt es einen Member mit dem Nick "Nager", der sich durch meine Empfehlung angesprochen fühlen könnte? Oder willst du mal wieder etwas vollkommen Haltloses unterstellen? :schreck:

Vierter Tipp: Auch der dritte Tipp war freundlich gemeint.

 

 

Möchtest du etwas Konkretes zum Ausdruck bringen? :think: Oder willst du Member durch inhaltlose Warnungen zum Schweigen bringen? :shutup:

 

 

 

Dumme Frage: Wie wird "Stadtautobahn" definiert:

Die A 40 in Essen z. B. hat 7 innerstädtische Anschlussstellen, wurde ursprünglich als B 1 auf Kosten Stadt Essen gebaut, später auf A 430 umgetauft, heute A 40. Limit meist 80 km/h.

 

Die A40 verläuft aber nicht i.g.O., und genau das ist der springende Punkt.

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Danke für die Tipps, aber gibt es einen Member mit dem Nick "Nager", der sich durch meine Empfehlung angesprochen fühlen könnte? Oder willst du mal wieder etwas vollkommen Haltloses unterstellen? :schreck:

Vierter Tipp: Auch der dritte Tipp war freundlich gemeint.

 

 

Möchtest du etwas Konkretes zum Ausdruck bringen? :think: Oder willst du Member zum Schweigen bringen durch inhaltlose Warnungen? :shutup:

Dumme Frage: Wie wird "Stadtautobahn" definiert:

Die A 40 in Essen z. B. hat 7 innerstädtische Anschlussstellen, wurde ursprünglich als B 1 auf Kosten Stadt Essen gebaut, später auf A 430 umgetauft, heute A 40. Limit meist 80 km/h.

 

Die A40 verläuft aber nicht i.g.O., und genau das ist der springende Punkt.

 

Du kennst Essen nicht. Sie geht über Frohnhausen, Holsterhause, (Tieflage ohne Standstreifen) Innenstadt, (Tunnel), Huttrop, Steele, Kray. Entfernung zum Essener Hauptbahnhof ca. 50 m. (Anfang bzw. Ende des Tunnels.)

In einem hast du natürlich Recht, Ortschilder stehen nur auf den Abfahrten.

Entfernung zur Wohnbebauung teilweise 20 m.

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Guest Kleiner Schelm

 

Möchtest du etwas Konkretes zum Ausdruck bringen? :think:

Jep. #1423 im Israel-Thread. Mir ist so was Wurscht und Biber bestimmt auch. Ich wollte Dich nur vor der Pausen-Aufsicht warnen ;).

 

 

Es gibt aktuell im Forum keinen Member namens "Nager".

 

Also nochmal: Was genau möchtest du mir mitteilen?

Wäre die A40 i.g.O., dann müsste es bei +31 km/h netto über dem Limit doch bereits ein Fahrverbot geben, oder?

 

Kein Widerspruch? Also doch nicht i.g.O.?

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Wäre die A40 i.g.O., dann müsste es bei +31 km/h netto über dem Limit doch bereits ein Fahrverbot geben, oder?

 

So definierst du also Stadtautobahn.

 

So steht es auf Wikipedia:

Stadtautobahnen unterscheiden sich von Überland-Autobahnen in verschiedenen Punkten. So sind die Anschlussstellen aufgrund der beengten Platzverhältnisse kleiner dimensioniert und häufig mit Parallelrampen ausgestattet. Zudem ist der Abstand zwischen den Anschlussstellen wesentlich kürzer als außerorts, weshalb sie auch nicht wie außerorts schon 1000 Meter vorher auf großen Schildern angekündigt werden sondern meistens erst kurz vorher und auf kleineren, den beengten Verhältnissen angepassten Schildern. Aufgrund der Vielzahl querender bzw. kreuzender Verkehrswege (Bahnstrecken, Straßen und Fußwege) ist die Zahl der Brückenbauwerke sehr hoch, des Weiteren ist die Stadtautobahn oftmals mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet. Die starke Verkehrsbelastung von Stadtautobahnen erfordert Maßnahmen der Verkehrslenkung, sodass dort eine Vielzahl Verkehrsbeeinflussungs- und Verkehrsleitanlagen zum Einsatz kommen.

Da Stadtautobahnen häufig durch dicht besiedeltes Gebiet führen, ist die Belästigung der Anwohner durch Lärm, Staub und Abgase besonders stark. Zum Schutz der Anwohner vor diesen Einflüssen werden auf Stadtautobahnen neben Geschwindigkeitsbeschränkungen auch bauliche Schutzmaßnahmen eingerichtet, wie beispielsweise Lärmschutzwände, offenporige Fahrbahnbeläge oder Einhausungen. Vielerorts werden Stadtautobahnen auch als Hochstraße oder in einem Tunnel geführt.

 

Was richtig ist: Ich kann es nicht sagen, vermutlich liegt Wiki richtig. Aber ...

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Guest Kleiner Schelm

Wie ich eine Stadtautobahn definiere (Anm.: In einem anderen Portal sind sich die Member ziemlich sicher, dass die Stadtautobahn ein Berlin-exklusives Phänomen ist, aber das mal nur so am Rande), ist erst einmal zu vernachlässigen. Nicht zu vernachlässigen ist hingegen, dass diejenigen Member, die wiederholt behauptet haben, dass es Stadtautobahnen in NRW gäbe, folgende Frage noch immer nicht beantwortet haben:

 

Wäre die A40 i.g.O., dann müsste es bei +31 km/h netto über dem Limit doch bereits ein Fahrverbot geben, oder?

 

Auch hier wieder einmal eine Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden könnte :abwarten:


 

Es gibt aktuell im Forum keinen Member namens "Nager".


:yawn: Und wen meinst Du dann mit "Nager"?

 

 

Die Gedanken sind frei :abwarten:

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Wie ich eine Stadtautobahn definiere (Anm.: In einem anderen Portal sind sich die Member ziemlich sicher, dass die Stadtautobahn ein Berlin-exklusives Phänomen ist, aber das mal nur so am Rande), ist erst einmal zu vernachlässigen. Nicht zu vernachlässigen ist hingegen, dass diejenigen Member, die wiederholt behauptet haben, dass es Stadtautobahnen in NRW gäbe, folgende Frage noch immer nicht beantwortet haben:

 

Wäre die A40 i.g.O., dann müsste es bei +31 km/h netto über dem Limit doch bereits ein Fahrverbot geben, oder?

 

Auch hier wieder einmal eine Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden könnte :abwarten:

 

Frage kann ich nicht beantworten, ich bin in Essen auf der A 40 noch nie geblitzt worden. Alle Standorte sind allgemein bekannt. Deshalb...

Aber vermutlich Fahrverbot für :whistle: erst ab + 41km/h.

Aber das ist ja deine Definition.

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Moin Moin

 

 

Wäre die A40 i.g.O., dann müsste es bei +31 km/h netto über dem Limit doch bereits ein Fahrverbot geben, oder?

Die A 40 verläuft nicht nur durch Essen, sondern auch durch Mülheim und Oberhausen, also durch dichtbesiedeltes Gebiet.

Rein von der Örtlichkeit wäre das zumindest Streckenweise eine innerörtliche Stadtautobahn.

 

Ich glaube mich aber zu erinnern, daß man an den "Stadtauffahrten" an VZ 311 vorbeikommt und an den "Stadtabfahrten" an VZ 310.

Wenn mich die Erinnerung nicht trügt, ist die A 40 a.g.o.

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

 

Wäre die A40 i.g.O., dann müsste es bei +31 km/h netto über dem Limit doch bereits ein Fahrverbot geben, oder?

Die A 40 verläuft nicht nur durch Essen, sondern auch durch Mülheim und Oberhausen, also durch dichtbesiedeltes Gebiet.

Rein von der Örtlichkeit wäre das zumindest Streckenweise eine innerörtliche Stadtautobahn.

 

Ich glaube mich aber zu erinnern, daß man an den "Stadtauffahrten" an VZ 311 vorbeikommt und an den "Stadtabfahrten" an VZ 310.

Wenn mich die Erinnerung nicht trügt, ist die A 40 a.g.o.

 

 

Gruß

 

Es geht um die Definition, s. #59.

Schilder sind an Auf- und Abfahrten.

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Es geht um die ursprüngliche Frage, ob es in NRW Stadtautobahnen (wie in Berlin) gibt.

Nettes Ablenkungsmanöver. Wie wäre es, wenn Du erstmal Dein Versprechen

Wenn du mir auch nur eine einzige Stelle innerhalb geschlossener Ortschaften aufzeigst, an der "täglich Hunderrausende mit gut 90 auf dem Tacho" durchbrettern, schließe ich mich deiner Meinung an.

wahrmachtest, bevor Du anderweitig rumdröhnst?

 

Andererseits: das hat offenbar Methode, siehe Schulz...

 

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Beim Glauben, HarryB, geht es - wie das Wort bereits zum Ausdruck bringt, darum, an etwas zu glauben, und nicht darum, etwas zu wissen.

 

Wenn über eine Milliarde Menschen auf der Welt (Anm.: Ich zähle mich zu dieser Gemeinschaft) an die unbefleckte Empfängnis glauben, so ist das zum einen ihr gutes, individuelles Recht, und zum anderen wird es nach gut zweitausend Jahren wohl nicht mehr möglich sein, den empirischen Gegenbeweis antreten zu können. Glauben bedeutet somit nicht wissen. Und wie heißt es doch so treffend: Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, ...

Dein Glaube, lieber 'Kleiner Schelm', sei dir gerne belassen. Ich habe, so glaube ich, genuegend medizinische Vorkenntnisse, um zu wissen, dass eine unbefleckte Empfaengnis - zumal zu diesem Zeitpunkt - ein Ding der Unmoeglichkeit ist, und sei es, dass es da Dinge zwischen Himmel und Erde gaebe.... Ich wuerde es mal so definieren: Die Maria hat dem Josef die Folgen ihres Seitensprunges so erklaert und der Depp hat's auch noch geglaubt. Aehnlich wie der weisse Englaender, dessen weisse Frau ihm die dunkle Haut des angeblich gemeinsamen Babys damit erklaert hat, sie seie waehrend der Schwangerschaft lakritzsuechtig gewesen ......

 

Uebrigens, eine weitere Moeglichkeit fuer den Namen Jungfrauengrab fuer das von dir angesprochene Waeldchen ist die, dass da viele Maiden - oder auch nur einige - als Jungfrauen hinein gingen und defloriert hinaus kamen, waehrend die Buben mit einem zufriedenen Grinsen im Gesicht den Wald auf der anderen Seite verliessen.....

 

Kommt von dir jetzt noch was zum Thema "Wieso z.B. die B1 doch keine Stadtautobahn ist", oder lassen wir das im Sande verlaufen?

Das kommt jetzt:

 

 

Dumme Frage: Wie wird "Stadtautobahn" definiert:

Die A 40 in Essen z. B. hat 7 innerstädtische Anschlussstellen, wurde ursprünglich als B 1 auf Kosten Stadt Essen gebaut, später auf A 430 umgetauft, heute A 40. Limit meist 80 km/h.

Die A40 verläuft aber nicht i.g.O., und genau das ist der springende Punkt.

 

Hier luegst du dir etwas selbst zurecht, lieber 'Kleiner Schelm'! Schau nach im Verlaufe des Threads, du hattest behauptet, es gaebe keine Stadtautobahn in NRW, von i.g.O. war nicht die Rede! Ich habe dir das Gegenteil bewiesen, nun wieder dichtest du etwas hinzu, was ausschliesslich deiner Phantasie entspringt! Denk doch bitte mal an die 10 Gebote.......

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http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tempolimit.html

 

Ich kann die Frage nur erneut stellen:

 

Wäre die A40 i.g.O., dann müsste es bei +31 km/h netto über dem Limit doch bereits ein Fahrverbot geben, oder?

 

Wieso beantwortet eigentlich niemand diese simple Frage, wenn ihr euch doch allesamt so sicher seid, dass ich Unsinn erzähle? :abwarten:

Die Frage ist - wie so viele von dir, die du in deiner Hilflosigkeit stellst - voelliger Bloedsinn, denn niemand hier hat irgendwo behauptet, dass eine Stadtautobahn zwingend i.g.O. liegen muss. In Berlin ist das der Fall und das ist - da liegst du voellig richtig - ein Sonderfall. Alles andere, was in Sachen Stadtautobahn und i.g.O. hier geschrieben steht, entspringt einzig und allein deiner wirren Phantasie!

 

Also lies dir doch noch mal meine Beitraege, durch die du dich so auf den Schlips getreten fuehlst, durch und versuche sie zu verstehen. Ersatzweise kannst du sie ja deinen Pfarrer lesen und dir anschliessend von ihm erklaeren lassen........

 

Edit: Ich verschiebe den Thread mal in den Bereich Off Topic - obwohl er eigentlich unter Humor stehen muesste, denn du, lieber 'Kleiner Schelm', machst dich immer mehr laecherlich.......

Edit 2: Ich habe nach Humor/Fun verschoben, eben aus dem genannten Grunde.

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Guest Kleiner Schelm

BTW:

 

Ich habe mir deine "Argumentationskette" noch einmal zu Gemüte geführt: Nach meiner unbedeutenden Meinung versteckst du dich hinter einer in sich nicht schlüssigen und durchgängigen Definition (Wikipedia), die dehnbar wie Kaugummi ist, erklärst diese jedoch zur einzig gültigen Wahrheit und verrennst dich statt einer ergebnisorientierter Diskussion mal wieder in Beschimpfungen. Berechtigte Einwände gegen die Definition werden schlichtweg als "Dummheit" abgetan, ohne diese jedoch zu reflektieren. Das gepaart mit deiner "Ich, der große HarryB habe beschlossen, den Thread zu verschieben!"-Aktion, könnte durchaus als Zensur in Verbindung mit der Herabwürdigung eines Members interpretiert werden.

 

Ist schon toll, wenn man aus einer Moderator-Position heraus so agieren kann, was?

 

E.o.d.

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BTW:

 

Ich habe mir deine "Argumentationskette" noch einmal zu Gemüte geführt: Nach meiner unbedeutenden Meinung versteckst du dich hinter einer in sich nicht schlüssigen und durchgängigen Definition (Wikipedia), die dehnbar wie Kaugummi ist, erklärst diese jedoch zur einzig gültigen Wahrheit und verrennst dich statt einer ergebnisorientierter Diskussion mal wieder in Beschimpfungen.

Deine Meinung koennte viel bedeutender werden, wuerde sie sich an die Tatsachen halten. Die lautet, dass du dich meiner Meinung - ich erinnere, es ging um Tacho 90 i.g.O. - anschliessen wuerdest, wenn ich dir nur eine einzige Stelle i.g.O. aufzeigen koennte, an der hunderttausende eben Tacho 90 fuehren. Das geschah, diese Stelle(n) wurden aufgezeigt. Seitdem paddelst du hilflos im Kreise herum. Ich sagte dir auch, dass du mit der Behauptung, es gaebe keine Stadtautobahn in NRW, ziemlich daneben liegst - und habe auch dazu den Nachweis gefuehrt. Du paddelst weiter, bringst jetzt das i.g.O. ins Spiel, das in diesem Teil gar nichts zu suchen hat! Saessest du in einem Ruderboot, koennte der Kapitaen aufgrund deiner Schlagzahl an den Rudern hinten dran Wasserski fahren.......

 

Berechtigte Einwände gegen die Definition werden schlichtweg als "Dummheit" abgetan, ohne diese jedoch zu reflektieren.

Ich sehe keine berechtigten Einwaende, ich sehe nur, dass du - im Bezug auf das Seitenthema Stadtautobahn - i.g.O. als springenden Punkt einbringst, ich halte das nicht einmal fuer ein huepfendes Komma. Begruendung: Siehe oben - und die Definition Stadtautobahn stammt auch nicht von mir. Wenn du gegen diese Definition Einwaende hast, dann wende dich bitte an Wikipedia.

 

Das gepaart mit deiner "Ich, der große HarryB habe beschlossen, den Thread zu verschieben!"-Aktion,.....

Ich gebe zu, das war nicht einer meiner schlauesten Zuege und ich bin gerne bereit, diesen wieder rueckgaengig zu machen. Also werde ich den Thread in Off Topic verschieben, denn bei Geschwindigkeitsverstoss hat er m.E. nun wirklich nichts zu suchen.

 

....könnte durchaus als Zensur in Verbindung mit der Herabwürdigung eines Members interpretiert werden. Ist schon toll, wenn man aus einer Moderator-Position heraus so agieren kann, was?

Toll ist, dass ich als Moderator Threads verschieben kann, das ist nun mal in dieser Funktion so gegeben. Allerdings machst du hier in diesem thread genau das, was du in einem anderen thread Israel so bitter ankreidest: Du nimmst hier fuer dich die Opferrolle in Anspruch - verkennst dabei jedoch voellog die Fakten und Tatsachen. Das, lieber 'Kleiner Schelm' ist fuer jedermann hier nachlesbar.

 

Dass ich mich hier selbst nicht mit Ruhm bekleckert habe, ist mir durchaus bewusst, jedoch loeckst du halt immer wieder den Stachel und heulst dann herum. So isses nun mal.

 

E.o.d.

Das sagst du nun auch schon zum wiederholten Male.....

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  • 2 weeks later...

Was ist jetzt genau daran falsch, dass Kleiner Schelm die A40 nicht als Stadtautobahn ansieht?

 

Das Wort Stadtautobahn impliziert doch gerade schon innerorts, auch wenn sie durch einen Ort verläuft, wird sie aber trotzdem als außerhalb gesehen. Vor Allem wurde auch noch geschrieben, dass sich Leute daran erinnern, dass Ortsschilder nur auf den Ausfahrten stehen, was also zeigt, dass es nur die falsche Benutzung des Wortes "Stadtautobahn" ist.

 

Das kann eigentlich niemand durch spitzfindigkeiten ernst nehmen, dass es ja nur um Stadtautobahnen geht und Stadtautobahnen nur existieren, wenn Häuser und Kuhställe drumherum stehen. Man hätte sich wohl zuerst einmal mit dem Wort "Stadtautobahn" auseinander setzen sollen !

 

I n n e r o r t s = nach dem O R T S C H I L D ! ! !

 

 

Zu der Wikipediadefinition: Bei Wikipedia kann jeder Trottel was schreiben, so passieren auch mal missgeschicke. Irgendwer hat sich wieder toll gefühlt und was geschrieben, die verlässlichkeit sollte jedem klar sein. Aber wenn man will, kann man natürlich auch versuchen wissenschaftlich zu arbeiten und dann Wikipedia zitieren, kommt bestimmt gut ! :cool:

 

 

 

LG f1f2

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Zu der Wikipediadefinition: Bei Wikipedia kann jeder Trottel was schreiben, so passieren auch mal missgeschicke. Irgendwer hat sich wieder toll gefühlt und was geschrieben, die verlässlichkeit sollte jedem klar sein. Aber wenn man will, kann man natürlich auch versuchen wissenschaftlich zu arbeiten und dann Wikipedia zitieren, kommt bestimmt gut ! :cool:

Nun, dann definieren wir halt nach fremdwort.de, dem duerfte eigentlich nichts entgegen zu setzen sein, oder? Auch dort kann ich nichts von Ortsschildern entdecken, es steht nur da, dass sie innerhalb einer Ortslage verlaeuft und das ist bei der A40 wohl auch der Fall. Innerorts = nach dem Ortsschild ist da wohl auch eher eine recht individuelle Definition, oder? Der Duden jedenfalls hat eine andere Definition dafuer......

 

Des weiteren hatte 'Kleiner Schelm' behauptet, dass es in NRW keine Stadtautobahn gaebe, der Gegenbeweis wurde eindeutig gefuehrt. In der Folge nun versucht er, durch eigenwillige Interpretationen des Begriffs Stadtautobahn den Gegenbeweis ad absurdum zu fuehren..... Ganz zu schweigen davon, dass er sein Versprechen, sich auch mal meiner Meinung an zu schliessen, noch immer nicht erfuellt hat, obwohl die Bedingungen dazu eindeutig erfuellt wurden. :whistling:

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Guest Kleiner Schelm

F1F2 hat es sehr schön auf den Punkt gebracht. Dass du, HarryB, das nach all dem Wind, den du gemacht hast, anders siehst bzw. sehen musst, ist jedem von uns klar. Behalte also ruhig deine (falsche) Meinung bei, wenn es dir dann besser geht. Ich für meinen Teil werde bei meiner Meinung bleiben.

 

Oder wirst du mir wieder mit Konsequenzen drohen, wenn ich nicht abschwöre? :nawarte:

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F1F2 hat es sehr schön auf den Punkt gebracht. Dass du, HarryB, das nach all dem Wind, den du gemacht hast, anders siehst bzw. sehen musst, ist jedem von uns klar. [.....]

 

Dass du nicht ganz alleine bist (sein kannst), liegt auf der Hand.........

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...

:yawn:

 

Wenn du mir auch nur eine einzige Stelle innerhalb geschlossener Ortschaften aufzeigst, an der "täglich Hunderrausende mit gut 90 auf dem Tacho" durchbrettern, schließe ich mich deiner Meinung an.

 

Also los, HarryB: Nenne uns doch bitte auch nur eine einzige Stelle, welche die von dir beschriebenen Kriterien erfüllt.

Hat er. Und nun? Stehst Du zu Deinem Wort?

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Zu der Wikipediadefinition: Bei Wikipedia kann jeder Trottel was schreiben, so passieren auch mal missgeschicke. Irgendwer hat sich wieder toll gefühlt und was geschrieben, die verlässlichkeit sollte jedem klar sein. Aber wenn man will, kann man natürlich auch versuchen wissenschaftlich zu arbeiten und dann Wikipedia zitieren, kommt bestimmt gut ! :cool:

Nun, dann definieren wir halt nach fremdwort.de, dem duerfte eigentlich nichts entgegen zu setzen sein, oder? Auch dort kann ich nichts von Ortsschildern entdecken, es steht nur da, dass sie innerhalb einer Ortslage verlaeuft und das ist bei der A40 wohl auch der Fall. Innerorts = nach dem Ortsschild ist da wohl auch eher eine recht individuelle Definition, oder? Der Duden jedenfalls hat eine andere Definition dafuer......

 

Des weiteren hatte 'Kleiner Schelm' behauptet, dass es in NRW keine Stadtautobahn gaebe, der Gegenbeweis wurde eindeutig gefuehrt. In der Folge nun versucht er, durch eigenwillige Interpretationen des Begriffs Stadtautobahn den Gegenbeweis ad absurdum zu fuehren..... Ganz zu schweigen davon, dass er sein Versprechen, sich auch mal meiner Meinung an zu schliessen, noch immer nicht erfuellt hat, obwohl die Bedingungen dazu eindeutig erfuellt wurden. :whistling:

 

 

 

Weißt Du, ich mache mir nichts daraus, freu Dich wenn es Dich stolz macht falsch zu liegen. ;)

 

Solange Duden und co. nach deiner Fasson definieren. Ich verlasse mich lieber auf die guten alten Gesetzbücher, macht am Ende vielleicht mehr Sinn, als vor Gericht Wikipedia vorzulesen. Kann ich mir so vorstellen, ist in Fernost vielleicht anders, aber hier nicht.

 

Anl. 3 zu § 42 II StVO lfd. Nrn. 5 u. 6 StVO Damit hätten wir dann endlich mal geschlossene Ortschaften definiert, was ja bekannterweise innerorts ist.

 

LG f1f2

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Guest Kleiner Schelm

 

...

:yawn:

 

Wenn du mir auch nur eine einzige Stelle innerhalb geschlossener Ortschaften aufzeigst, an der "täglich Hunderrausende mit gut 90 auf dem Tacho" durchbrettern, schließe ich mich deiner Meinung an.

 

Also los, HarryB: Nenne uns doch bitte auch nur eine einzige Stelle, welche die von dir beschriebenen Kriterien erfüllt.

Hat er. Und nun? Stehst Du zu Deinem Wort?

 

 

Hat er?

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft in Deutschland ist dir bekannt? :50: StVO §3, Absatz 3 Punkt 1. HarryBs Weisheit bezieht sich auf eine Stelle, an der :80: erlaut ist. Laut StVO kann diese Stelle nicht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen.

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Schon mal von sog. Ausfallstraßen gehört? Diese werden auch gerne mal als Kraftfahrstraße ausgeführt und haben auch eine höhere Vmax als 50, auch innerorts. Außerdem hast Du §18 Abs. 5 StVO ignoriert.

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Hat er. Und nun? Stehst Du zu Deinem Wort?

Eher friert die Hölle zu.

 

Hat er?

Ja.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft in Deutschland ist dir bekannt? :50: StVO §3, Absatz 3 Punkt 1. HarryBs Weisheit bezieht sich auf eine Stelle, an der :80: erlaut ist. Laut StVO kann diese Stelle nicht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen.

Was für ein gequirlter Dummfug.

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft in Deutschland ist dir bekannt? :50: StVO §3, Absatz 3 Punkt 1. HarryBs Weisheit bezieht sich auf eine Stelle, an der :80: erlaut ist. Laut StVO kann diese Stelle nicht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen.

Letzteres stimmt nicht ganz, da es auch innerörtliche Straßen gibt, wo bspw. :60: erlaubt wird.
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Weißt Du, ich mache mir nichts daraus, freu Dich wenn es Dich stolz macht falsch zu liegen. ;)

 

Solange Duden und co. nach deiner Fasson definieren. Ich verlasse mich lieber auf die guten alten Gesetzbücher, macht am Ende vielleicht mehr Sinn, als vor Gericht Wikipedia vorzulesen. Kann ich mir so vorstellen, ist in Fernost vielleicht anders, aber hier nicht.

 

Anl. 3 zu § 42 II StVO lfd. Nrn. 5 u. 6 StVO Damit hätten wir dann endlich mal geschlossene Ortschaften definiert, was ja bekannterweise innerorts ist.

In Sachen deutscher Sprache ist der Duden nun mal das Mass der Dinge, da beisst die Maus keinen Faden ab und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ein deutsches Gericht innerorts gaenzlich anders definiert als innerhalb geschlossener Ortschaften. Abgesehen davon, dass sich wohl kaum ein deutsches Gericht mit der Definition dessen oder der Stadtautobahn beschaeftigen wuerde......

 

Fein, dass du diesen Paragraphen vorstellst, 'F1F2', aber um i.g.O. geht es gar nicht - es sei denn, man gestehe 'Kleiner Schelm' nachtraegliche Einfuegungen in seine Behauptungen zu, was ich relativ unfair faende. Tatsache ist, dass eine Stadtautobahn keinesfalls i.g.O. liegen muss, um eine solche zu sein, und dem 'Kleiner Schelm' sei angezeigt, dass die gesamte Berliner Stadtautobahn i.g.O. liegt, trotz Tempolimit 80. Damit ist meine Aussage, dass ich ihm Stellen i.g.O. aufzeigen kann, an denen hunderttausende taeglich Tacho gut 90 fahren, absolut richtig. Genauso, wie seine Aussage, dass es in NRW keine Stadtautobahnen gaebe, falsch ist......

 

Aber vielleicht kann 'Kleiner Schelm' ja mal die Stelle der StVO zitieren, die ein Tempolimit >50 km/h generell ausschliesst. Ich meine naemlich, auch Strassen i.g.O. zu kennen, in denen Limit 60 oder 70 gilt........

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Aber vielleicht kann 'Kleiner Schelm' ja mal die Stelle der StVO zitieren, die ein Tempolimit >50 km/h generell ausschliesst. Ich meine naemlich, auch Strassen i.g.O. zu kennen, in denen Limit 60 oder 70 gilt........

Völlig korrekt. In Hamburg gibt es reichlich davon. Außerdem:

 

 

STVO §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen (5): Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden.

 

Gruß, Pedro.

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ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ein deutsches Gericht innerorts gaenzlich anders definiert als innerhalb geschlossener Ortschaften

 

Aha. Sind wir jetzt in der Kirche? Denn die sind sich auch ziemlich sicher, dass Gott existiert.

Hast Du irgendwelche stichhaltigen Beweise, dass Gerichte innerorts anders definieren als innerhalb geschlossener Ortschaften?

Ich auf jeden Fall nicht, der einzige Unterschied den es dazu gibt ist im Baurecht und das hat bei weitem nichts mit einer "Stadtautobahn" zu tun....

 

LG f1f2

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ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ein deutsches Gericht innerorts gaenzlich anders definiert als innerhalb geschlossener Ortschaften

 

Aha. Sind wir jetzt in der Kirche? Denn die sind sich auch ziemlich sicher, dass Gott existiert. [....]

 

 

@F1F2: Aha. Sind wir jetzt in einem Rhetorik-Anfängerseminar?

 

Ich frage deshalb, weil Du m.E. mit dieser Aussage Deinen (bisher gezeigten) kognitiven Ausprägungen nicht gerecht wirst. Mit anderen Worten: ich bin einigermaßen enttäuscht ob dieser (schwachen) Leistung.

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ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ein deutsches Gericht innerorts gaenzlich anders definiert als innerhalb geschlossener Ortschaften

 

Aha. Sind wir jetzt in der Kirche? Denn die sind sich auch ziemlich sicher, dass Gott existiert. [....]

 

 

@F1F2: Aha. Sind wir jetzt in einem Rhetorik-Anfängerseminar?

 

Ich frage deshalb, weil Du m.E. mit dieser Aussage Deinen (bisher gezeigten) kognitiven Ausprägungen nicht gerecht wirst. Mit anderen Worten: ich bin einigermaßen enttäuscht ob dieser (schwachen) Leistung.

 

 

Nein das sind wir nicht. Das darf ich mir morgen geben bei Jugend debattiert. Es tut mir leid, dass ich Dich enttäuscht habe, aber ab und zu denke ich eben nicht nach was ich schreibe, weil ich mich darüber einfach nur aufrege.

 

Außerdem finde ich es bemerkenswert, dass vehement abgestritten wird, dass a) innerorts = innerhalb geschlossener Ortschaften ist und b) Stadtautobahnen nur durch die bauliche Umgebung ihren Namen haben und dass dort Geschwindigkeitsverstöße genauso geahndet werden wie hinter einer gelben Ortstafel. Das ergibt schon logisch keinen Sinn, dann bräuchte im Bußgeldkatalog keine Differenzierung gemacht werden zwischen i.g.O, , Weilern oder auf der Landstraße.

 

Nur weil im Duden etwas steht, heißt es noch lange nicht dass das auch stimmt. Aber es ist ja egal was man schreibt, es prallt ab wie ein Flummi auf dem Boden. Stattdessen argumentiert man sich die Mund fusselig.

 

Ferner macht es in meinen Augen auch keinen Sinn, sich gegen die StVO auszusprechen (was passiert ist), wenn diese doch der Maßstab der Rechtsprechung ist und klar deklariert, wie man Schilder interpretieren und verstehen soll.

Auch ist es mir nicht klar, wie man mit einer Arroganz argumentieren kann über Dinge die man scheinbar nicht weiß, obgleich doch seriöse Quellen zitiert wurden (unsere StVo ist aber vielleicht nicht habil genug). Also spekuliert man wild herum, es könnte ja ein Glückstreffer sein den man landet, auch wenn schon mehrmals kritisiert wurde, dass es nicht so ist. Und selbst wenn es ein Zusatz von 'Kleiner Schelm' gewesen ist, so ist es trotzdem richtig, dass Stadtautobahnen zwingend auch ein Ortsschild besitzen müssen, damit sie auch eine Stadtautobahn sind. Oder kennst Du bekannte Dorfautobahnen, was analog wäre, denn irgendwo in der Nähe jeder Autobahn liegt auch immer mindestens ein Dorf.

Es ist mir aber mittlerweile fast zu wider hier noch zu antworten, es führt ja doch zu nichts.

 

@Harry B : Es ging von Anfang an über innerorts und es befindet sich nun einmal h i n t e r einem Ortsschild, nicht nebenan, nicht davor und nicht darüber....und auch nur dann wenn man es passiert hat. Das ist der Sinn einer gelben Ortstafel, sie zeigt an "Hey Du befindest Dich jetzt in einer bebauten Umgebung, also gib acht, denn bei 31 darfst Du hier mindestens 4 Wochen lang nicht mehr alleine durchfahren!" Eine vorbeilaufende Autobahn ohne Schild ist davon aber nicht berührt und somit eben nicht innerorts, auch wenn Duden es so definiert.

Anstatt die Sache auf sich beruhen zu lassen (ich verlange von niemanden, dass er mir recht gibt), schreibst Du Sachen, die einfach nicht stimmen.

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