SpeedyGonzalesXX 2 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 Am 05. Januar wurde ich mit 84 km/h innerorts geblitzt, statt der erlaubten 50 km/h, also 34 km/h zu schnell. Der mobile Blitzer stand kurz vor dem Ortsausgangsschild, das heißt ich war gerade dabei ordentlich zu beschleunigen, als es mich erwischt hat. Ich bin also nicht im Ort so schnell gefahren, es hat lediglich das Ortsausgangsschild einen etwas stärkeren Luftzug durch mich abbekommen. Mit Verkehrssicherheit hat das Blitzen dort natürlich nichts zu tun, das ist reine Abzocke.Wie auch immer: Ich war unterwegs im Auto meines Vaters. Dieser hat wenig später dann auch einen Zeugenbefragungsbogen vom entsprechenden Landkreis erhalten (aufgrund des Fotos konnte die Behörde schon im Vorfeld ausschließen, dass er der Fahrer war). In dem Zeugenbefragungsbogen hat er keine Angaben gemacht (Gebrauch gemacht vom Zeugnisverweigerungsrecht).Etwa um den 05. Februar hat der Landkreis dann meinem Bruder wohl auf Verdacht einen Anhörungsbogen geschickt ("Ihnen wird vorgeworfen..."). Mein Bruder hat angegeben, dass er den Vorstoß nicht begangen hat.Was wird jetzt passieren?Wird mein Bruder einen Bußgeldbescheid bekommen? Wenn ja, wie soll er darauf reagieren?Oder wird die Behörde jetzt auf gut Glück den einzigen anderen Sohn meines Vaters (also mich) anschreiben und mir die Tat vorwerfen?Die Schlinge zieht sich jetzt ja immer enger um mich zusammen... Ich muss zumindest befürchten, dass ich einen Anhörungsbogen bekomme, bevor die Verjährungsfrist (3 Monate) abgelaufen ist.Die Punkte und die Geldstrafe wären mir egal, damit würde ich dann halt als Konsequenz leben können, mir geht es nur darum, dass ich ein Fahrverbot (in diesem Fall droht ja ein Monat) vermeiden kann. Ganz egal mit welchen Mitteln.Habt ihr Ideen, was man tun könnte?a) Kann man mit der Behörde verhandeln, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt, zuzugeben, dass ich gefahren bin?Ich habe bisher eine weiße Weste (=0 Punkte) - lässt sich die Behörde da vielleicht darauf ein, auf's Fahrverbot zu verzichten, wenn die Geldstrafe entsprechend erhöht wird?b) Kann ich man sich alternativ irgendwie ganz aus der Situation herausmogeln?Dass dann ein Fahrtenbuch angedroht werden kann, ist mir bewusst, das würde meinem Vater aber nichts ausmachen.Geblitzt wurde ich in der Nähe des Wohnortes meines Vaters. Mein Bruder wohnt ca. 50 km von dort entfernt, ich wohne ca. 500 km von dort entfernt. Könnte ich dann einfach sagen, ich sei gar nicht in der Nähe gewesen?Oder habt ihr noch andere Ideen und Tipps, wie jetzt vorzugehen ist? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 Zuerst muss Dir mal bewusst werden, dass man erst NACH dem Ortsschild beschleunigen darf. Das scheint Dir nicht so ganz bewusst zu sein. Es man sein, dass Du jetzt den schwarzne Peter bekommst. Es mag auch sein, dass man bei Dir persönlich mal in der Wohnung vorbeischaut,ob der Fahrer auf dem foto Dir ähnlich sieht, oder dass man Nachbarn befragt. Solange Dein Name nicht gefallen ist, läuft die Verjährungsfrist für Dich brav weiter. Quote Link to post Share on other sites
SpeedyGonzalesXX 2 Posted February 22, 2014 Author Report Share Posted February 22, 2014 Zuerst muss Dir mal bewusst werden, dass man erst NACH dem Ortsschild beschleunigen darf. Naja, wenn ich in den Ort reinfahre, dann erwartet man ja auch, dass ich VOR dem Ortseingangsschild bremse!Ergo ist es nur logisch, dass ich - allein schon aus Symmetriegründen - beim herausfahren aus dem Ort VOR dem Ortsausgangsschild beschleunige! Es man sein, dass Du jetzt den schwarzne Peter bekommst. Es mag auch sein, dass man bei Dir persönlich mal in der Wohnung vorbeischaut,ob der Fahrer auf dem foto Dir ähnlich sieht, oder dass man Nachbarn befragt. Tja, und was dann?Ich würde mal behaupten, dass man anhand des Fotos nicht unterscheiden kann, ob ich das bin oder ob mein Bruder das ist. Wir sehen uns recht ähnlich, und das Foto ist schlecht. Könnte ich dann einfach behaupten, das sei mein Bruder? Er soll nicht für mich den Kopf hinhalten, aber es wäre mir schon recht, wenn die Ermittlungen im Sande verlaufen (Fahrer nicht eindeutig feststellbar) und dann eine Fahrtenbuchauflage für 200 EUR kommt, die ich dann halt bezahle. Oder ich zahle halt ein erhöhtes Bußgeld, wenn dafür auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Lässt die Behörde da mit sich verhandeln? 1 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 Hallo, SpeedyGonzalesXX, herzlich willkommen im Radarforum.Naja, wenn ich in den Ort reinfahre, dann erwartet man ja auch, dass ich VOR dem Ortseingangsschild bremse!Ergo ist es nur logisch, dass ich - allein schon aus Symmetriegründen - beim herausfahren aus dem Ort VOR dem Ortsausgangsschild beschleunige!schreib das mal gegenüber der Bußgeldstelle als Begründung und Du wirst mit einer Verdoppelung der Geldbuße wegen Vorsatz rechnen können. Bzgl. der Ähnlichkeit: Ggf. wird ein Gutachter eingeschaltet, der euch beide mit dem Blitzerfoto "abgleicht" und wenn es dumm läuft, darfst Du dieses nicht billige Gutachten auch noch zahlen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 Wie auch immer: Ich war unterwegs im Auto meines Vaters. Dieser hat wenig später dann auch einen Zeugenbefragungsbogen vom entsprechenden Landkreis erhalten (aufgrund des Fotos konnte die Behörde schon im Vorfeld ausschließen, dass er der Fahrer war). In dem Zeugenbefragungsbogen hat er keine Angaben gemacht (Gebrauch gemacht vom Zeugnisverweigerungsrecht). Damit hat Dein Vater der Behörde schon mal einen Tipp gegeben, in welcher "Region" man den Fahrer suchen muss. a) Kann man mit der Behörde verhandeln, wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt, zuzugeben, dass ich gefahren bin?Ich habe bisher eine weiße Weste (=0 Punkte) - lässt sich die Behörde da vielleicht darauf ein, auf's Fahrverbot zu verzichten, wenn die Geldstrafe entsprechend erhöht wird? Verhandelt wird gar nichts, die Bußgeldstelle ist kein Basar.Wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, dass Du Deinen Jahresurlaub nicht auf einmal nehmen kannst und ohne Führerschein Deinen Job verlieren würdest, kann gegen die doppelte Geldstrafe vom Fahrverbot abgesehen werden. b) Kann ich man sich alternativ irgendwie ganz aus der Situation herausmogeln?Dass dann ein Fahrtenbuch angedroht werden kann, ist mir bewusst, das würde meinem Vater aber nichts ausmachen.Geblitzt wurde ich in der Nähe des Wohnortes meines Vaters. Mein Bruder wohnt ca. 50 km von dort entfernt, ich wohne ca. 500 km von dort entfernt. Könnte ich dann einfach sagen, ich sei gar nicht in der Nähe gewesen? Das könntest Du versuchen. Allerdings wird man dann vermutlich annehmen, dass doch Dein Bruder gefahren sein muss. Hat er ein Alibi und kann nachweisen dass er zu der Zeit auf Arbeit etc. war, wird man vermutlich einen Gutachter einschalten. Der wird dann den Fahrer feststellen. Wie schon geschrieben wurde, trägst im schlimmsten Fall Du die Kosten dafür. Quote Link to post Share on other sites
SpeedyGonzalesXX 2 Posted February 22, 2014 Author Report Share Posted February 22, 2014 Das könntest Du versuchen. Allerdings wird man dann vermutlich annehmen, dass doch Dein Bruder gefahren sein muss. Hat er ein Alibi und kann nachweisen dass er zu der Zeit auf Arbeit etc. war, wird man vermutlich einen Gutachter einschalten. Der wird dann den Fahrer feststellen. Wie schon geschrieben wurde, trägst im schlimmsten Fall Du die Kosten dafür. Ich finde es pervers, was für ein Riesenaufwand seitens des Staates hier betrieben wird, um so eine lächerliche Nichtigkeit zu bestrafen!Vor zwei Jahren etwa war ich bei der Polizei und habe dort eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weil man mir meinen Keller leergeräumt hatte. KEIN EINZIGER POLIZIST hat seinen fetten Arsch vor die Tür bewegt um da zu ermitteln, es ist einfach gar nichts passiert! Nach ein paar Monaten kam Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde und man keinen Täter ermitteln konnte. Es hat sich nichtmal jemand den Tatort angesehen! Und dabei ging es um Diebstahl, eine STRAFTAT!Aber ist ja klar, bei Diebstahl verdient der Staat nichts. Da wird dann eher die ganze Energie darauf aufgewendet, die Leute zu verfolgen, die irgendwelche gewinnbringenden Kavaliersdelikte verübt haben, Falschparker und so... Verhandelt wird gar nichts, die Bußgeldstelle ist kein Basar.Wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, dass Du Deinen Jahresurlaub nicht auf einmal nehmen kannst und ohne Führerschein Deinen Job verlieren würdest, kann gegen die doppelte Geldstrafe vom Fahrverbot abgesehen werden. Hmm, ich habe gerade erst einen neuen Job angetreten, in dem ich 6 Monate Probezeit habe (in der kann ich also keinen Urlaub nehmen).Ich habe hier noch eine Kopie der Stellenanzeige, und in der wird ein Führerschein gefordert (es ist ein Job in der Automobilindustrie).Zählt das? An wen müsste ich mich dann wenden, und wann?Erst den Bußgeldbescheid abwarten?Wie würdet ihr da die Erfolgsaussichten bewerten? Andere Frage: Was ist eigentlich von Anwälten zu halten, die sich auf solche Bußgeldfälle spezialisiert haben? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt...Wie hoch wären denn die Erfolgsaussichten mit Anwalt, ein Fahrverbot abzuwenden? 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 Eine Überschreitung um 34 km/h ist keine Nichtigkeit, und schon gar nicht lächerlich. Es gibt dafür Fahrverbot wie Du selber ermittelt hast. Das kannst Du nicht mit einem Diebstahl aus nem Keller vergleichen.Noch bist Du ja gar nicht ermittelt. Dein Bruder hat einen entscheidenen Fehler gemacht. Er hätte die Tat zugeben müssen, und dann nach Erhalt des Bussgeldbescheides ohne Gründe widersprechen müssen.Dann wäre die Sache ans Gericht gegangen, und wenn dann drei Monate um sind, hättet ihr das Rätsel auflösen können. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 Ich finde es im übrigen pervers dass Leute, die innerorts ca. 90 Sachen auf dem Tacho haben mit der lächerlichen Nichtigkeit von nur einem Monat Fahrverbot davonkommen... und nu? 4 Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 [....] , weil man mir meinen Keller leergeräumt hatte. KEIN EINZIGER POLIZIST hat seinen fetten Arsch vor die Tür bewegt um da zu ermitteln,[....] Hallo SpeedyGonzales, Auch von mir ein Willkommen im RF. Und, das ist die wichtigere Botschaft, solltest Du Deine Wortwahl (obige Hervorhebung durch mich) überdenken. Auch, weil hier Im RF hilfsbereite Polizisten als User zugange sind, die es nicht verdienen, mit dem von Dir geäußerten Attribut bedacht zu werden. Konntest Du meine Botschaft verstehen? Falls nicht, kann ich gerne etwas deutlicher werden, einverstanden? Eribär Ach ja, damit keine Missverständnisse aufkommen: ich selbst verhalte mich auch nicht immer regelkonform. Wenn es die Umstände zulassen, bin ich agO (sehr) deutlich über dem Limit unterwegs. Jedoch sind nahezu 90 km/h igO (für mich) ein absolutes NoGo, auch am Ortsende. 2 Quote Link to post Share on other sites
Chris835 6 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 Das sind eines der ersten Dinge die man lernst... Tempolimit bzw. Aufhebung gilt ab dem Schild...Der Zug ist hier eigentlich schon abgefahren... wenn der Sachbearbeiter nicht absolut dämlich ist (wovon ich nicht ausgehe) wirst du demnächst Post erhalten. Da ist nicht mehr viel zu machen... 1 Quote Link to post Share on other sites
Bananenbrot 0 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 An dem Beispiel sieht man leider mal wieder wie man durch wenig überlegte Aktionen dem Gegner zuarbeitet.Zuerst das RF konsultieren bevor etwas ausgefüllt wird kann echt sinnvoll sein. gruss bananenbrot Quote Link to post Share on other sites
Bananenbrot 0 Posted February 22, 2014 Report Share Posted February 22, 2014 Andere Frage: Was ist eigentlich von Anwälten zu halten, die sich auf solche Bußgeldfälle spezialisiert haben? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt...Wie hoch wären denn die Erfolgsaussichten mit Anwalt, ein Fahrverbot abzuwenden? Wenn Du Glück hast, findest Du einen Anwalt der tatsächlich die Interessen des Mandanten - und nicht primär seine eigenen - vertritt.Interesse des weniger guten Anwalts ist z.b. möglichst viele Stunden zu produzieren und den eigenen Aufwand gering zu halten.Wenn du den gefunden hast, dann überlass ihm am besten auch das reden. Der sprachliche Ausflug in gewisse Körperregionen lässt grüssen.Mach mal bitte so etwas wie weiter oben bei ner Polizeikontrolle oder im Gerichtssaal. Da möchte ich wirklich gerne Mäusschen spielen....... Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 23, 2014 Report Share Posted February 23, 2014 Hmm, ich habe gerade erst einen neuen Job angetreten, in dem ich 6 Monate Probezeit habe (in der kann ich also keinen Urlaub nehmen).Ich habe hier noch eine Kopie der Stellenanzeige, und in der wird ein Führerschein gefordert (es ist ein Job in der Automobilindustrie).Zählt das? An wen müsste ich mich dann wenden, und wann?Erst den Bußgeldbescheid abwarten?Wie würdet ihr da die Erfolgsaussichten bewerten? Am besten wäre eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass er Dir kündigen würde, wenn Du ein Fahrverbot antreten musst. Erst einmal sollte Post zu Dir kommen. Der Bußgeldbescheid könnte meiner Meinung nach auch bereits eintreffen, das dürfte egal sein. Dann würde ich mich an Deiner Stelle an die Bußgeldstelle wenden und mit dem Schreiben vom Chef argumentieren. Kann schief gehen, muss aber nicht. Die wahren Erfolgschancen wird Dir hier niemand sagen können. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 24, 2014 Report Share Posted February 24, 2014 Am besten wäre eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass er Dir kündigen würde, wenn Du ein Fahrverbot antreten musst. Du meinst, der AG stellt diese so einfach aus, auch wenn der AN noch in der Probezeit ist? Ich wuerde eher meinen, dass die Gefahr, das das Arbeitsverhaeltnis sofort beendet ist, wenn der AG vom Dilemma erfahert, hoeher ist. Also wuerde ich den moeglichst erst einmal gar nicht einweihen........ Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 24, 2014 Report Share Posted February 24, 2014 Da kommt es halt darauf an wie wichtig der neue Mitarbeiter ist und wie der Arbeitsmarkt aussieht. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted February 24, 2014 Report Share Posted February 24, 2014 Jeder ist ersetzbar .. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 24, 2014 Report Share Posted February 24, 2014 ....vor allem in der Probezeit, und dann auch noch schnell und unkompliziert. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 24, 2014 Report Share Posted February 24, 2014 Jeder ist ersetzbar ..Naja so pauschal ist dies bei den heutigen Spezialisierungen nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted February 25, 2014 Report Share Posted February 25, 2014 Ihr solltet Euch ein eigenes Forum aufmachen, indem Ihr Euch rund um die Uhr bekeksen könnt. Es nervt einfach, dass es hier in jedem Thread ausartet und jeder einem anderen irgendeinen Titel verleiht. Ist ja echt teilweise schlimmer wie in der Grundschule... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 26, 2014 Report Share Posted February 26, 2014 Ich habe die Beitraege abgetrennt und in einen anderen Thread verschoben...... 1 Quote Link to post Share on other sites
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