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Radarwarner Mit Druchtrennter Stromversorgung Illegal?


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Hallo,

dass Radarwarner in Deutschland illegal sind, ist ja klar.

 

§ 23 (1b) StVO: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

 

Da das Gerät aber, bei einer etwaigen Kontrolle betriebsbereit seine muss und dies nicht ist, ohne ein passendes Stromkabel, habe ich mir nun die Frage gestellt, was passiert, wenn ich das Stromkabel vor der Kontrolle (z.B mit einer Schere) durchtrenne. Gilt das Gerät mit einem defekten Stromkabel als betriebsbereit, oder nicht?

Kann ich mich so vor einem Einzug des Geräts schützen und eine Strafe verhindern? Ein neues Stromkabel is ja auf jeden Fall günstiger als ein neues Gerät. ;)

 

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Hallo, Tobias95,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

Da das Gerät aber, bei einer etwaigen Kontrolle betriebsbereit seine muss und dies nicht ist, ohne ein passendes Stromkabel, habe ich mir nun die Frage gestellt, was passiert, wenn ich das Stromkabel vor der Kontrolle (z.B mit einer Schere) durchtrenne. Gilt das Gerät mit einem defekten Stromkabel als betriebsbereit, oder nicht?

Kann ich mich so vor einem Einzug des Geräts schützen und eine Strafe verhindern? Ein neues Stromkabel is ja auf jeden Fall günstiger als ein neues Gerät. ;)

 

Gegenfrage:

 

Wird eine Anzeige gegen Dich hinfällig, wenn Du zu schnell fährst, geblitzt wirst und wenn Du Dich dann ab diesem Blitzer akribisch an die Verkehrsvorschriften hältst? :abwarten:

 

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Gegenfrage:

 

Wird eine Anzeige gegen Dich hinfällig, wenn Du zu schnell fährst, geblitzt wirst und wenn Du Dich dann ab diesem Blitzer akribisch an die Verkehrsvorschriften hältst? :abwarten:

 

 

Nein, dass wohl leider nicht. ;) Das ich mich strafbar mache, wenn ich das Gerät benutze leuchtet mir ein. Aber wie sieht das ganze mit der Beweispflicht aus. Die Polizei kann das Gerät ja nicht aufgrund eines reinen Verdachtes einziehen und mir dann eine Strafe aufbrummen. Wenn der Warner sichergestellt wird, und ein Teil des Stromkabels fehlt, kann ich doch behaupten, dass das Gerät nie funktionstüchtig war und somit auch nicht illegal betrieben werden konnte. Oder begehe ich jetzt einen gravierenden Denkfehler? :)

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Ich glaube, ich hätte mal gelesen, dass es möglich sein muss, das Gerät innerhalb von wenigen Sekunden einzuschalten. Dann wäre der Tatbestand erfüllt. Meiner Meinung nach ist das aber keinesfalls mit zugeschnittenem Stromkabel möglich.

 

Fazit: Probier´s aus. ;)

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Hallo, Handysammler,

 

es reicht m. W. schon aus, wenn man das Gerät im Kofferraum mit sich führt und es problemlos in kurzer Zeit angebracht werden könnte.

 

Durchtrennte Drähte kann man innerhalb weniger Sekunden zusammenführen, wenn man das passende Material dabei hat.

 

Somit wäre dies ganz sicher kein Grund, das Gerät generell als "nicht betriebsbereit" einzustufen.

 

Hallo, Tobias,

 

wenn die abgeschnittenen Enden des Drahtes schon verrostet sein sollten und Du glaubhaft machen kannst, dass Du ein vollkommener Technikdau bist, der das Fahrzeug so gekauft hat und nicht in der Lage war, das Teil auszubauen, könnte es sein, dass man Dir einfach nur das Gerät abnimmt, ohne Sanktionen.

 

Bei einer frischen Schnittstelle dürfte es schon etwas anders aussehen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Aber wie sieht das ganze mit der Beweispflicht aus. Die Polizei kann das Gerät ja nicht aufgrund eines reinen Verdachtes einziehen und mir dann eine Strafe aufbrummen.

Selbstverständlich kann der Polizis vor Ort das Gerät einziehen. Dazu muß er nix beweisen (das muß er später auch nicht), er zieht erstmal ein. Und Du kannst dann dagegn vorgehen. Mit einer möglichen Strafe hat der Polizist nichts zu tun, darum kümmern sich ggf. andere.

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Moin Moin

 

Meiner Meinung nach ist es nicht unmöglich, den Nachweis zu erbringen, daß das Gerät unmittelbar vorher in Betrieb war.

Es ist ja nicht die Betriebsbereitschaft alleine die entscheidend ist, es ist ja alternativ auch der Betrieb verboten.

 

Wenn ich aber den vorherigen Betrieb nachgewiesen habe und dann das durchgezwickte Kabel finde, ist ja zugleich auch der Vorsatz des Betriebes erbracht.

 

Gruß

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