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Geblitzt Mit Firmenwagen, Ab Noch Nicht Beantwortet


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Hallo Leute,

 

ich habe folgendes Problem und wäre über Tipps sehr glücklich:

 

Ich bin mit dem Firmenwagen, womit einige Leute in der Firma fahren und es auch ein Fahrtenbuch gibt, auf der Autobahn mit 37 km/h zu viel geblitzt worden. Vor über 2 Wochen ist der Anhörungsbogen postalisch bei uns eingetroffen. Ein Mitarbeiter, der die Verantwortung für den Firmenwagen trägt und das Fahrtenbuch hat, stellte mich als Fahrer fest und übergab mir anschließend den Anhörungsbogen. Er hat den Anhörungsbogen weder ausgefüllt, noch zurückgeschickt, einfach nur mir übergeben mit der Bitte um weitere Bearbeitung. D.h. also ich bin noch nicht durch meinen Arbeitgeber enttarnt worden.

 

Was kann ich tun, um der drohenden Strafe (Bußgeld + Punkte) zu entgehen? Welche Strategie würde in meinem Fall evtl. funktionieren?

 

Dazu ist zu wissen: Auf dem Foto bin ich nicht eindeutig zu erkennen, da der Rückspiegel die Hälfte meines Gesichtes verdeckt. Augenpartie, Nase und Stirn sind so gut wie nicht zu sehen, außerdem denke ich, die Qualität ist schlecht, wobei das Original ja in der Regel besser sein soll. Das Foto ist nicht auf dem Anhörungsbogen zu sehen, aber ein Hinweis mit Login-Daten, um das Foto im Internet anschauen zu können.

 

Ein Hinauszögern bis die Polizei bei uns in der Firma ist, denke ich, ist in meinem Fall keine gute Idee, da nicht jeder hier für mich lügen würde, wenn die Polizisten hier alle befragen würden. Zudem gibt es noch das Fahrtenbuch, womit beim zuständigen Mitarbeiter schnell herausgefunden werden kann, wer gefahren ist.

 

Wie kann ich es beispielsweise hinauszögern, damit die Verjährungsfrist wirkt?

 

Momentan hab ich aber wie gesagt noch das Glück, das vom Arbeitgeber kein Anhörungsbogen ausgefüllt zurückgeschickt worden ist.

 

Ist hier möglicherweise die Alberto-Methode anwendbar, auch wenn ich momentan den Anhörungsbogen als Täter habe?

 

Ich habe zum Beispiel auch daran gedacht, als irgendjemand des Unternehmens beim zuständigen Sachbearbeiter der Behörde anzurufen und freundlich zu fragen, ob er mir andere, deutlichere Fotos schicken kann, als die man online einsehen kann, da das Gesicht halb verdeckt ist und man mit der schlechten Qualität keinen eindeutigen Fahrer feststellen kann. Damit würde ich villeicht erst einmal wieder Zeit gewinnen.

 

Ich habe bereits 9 Punkte in Flensburg und mein letztes Delikt liegt 1 1/2 Jahre her, bei dem ich das doppelte Bußgeld zahlen musste, um einem Fahrverbot zu entgehen. Deshalb vermute ich stark, dass ich in diesem Falle ein erhöhtes Bußgeld, mehr als 3 Punkte und möglicherweise sogar ein Fahrverbot auferlegt bekomme, auch wenn die Geschwindigkeit noch gerade in dem Bereich ohne Fahrverbot liegt. Die Behörden haben ja da einen gewissen Spielraum und wenn ich nen beschissenen Sachbearbeiter bekomme, siehts für mich sehr schlecht aus :-(

 

hier noch die Daten:

 

Datum der Tat: 12.12.2013

 

Ausstellungsdatum des Anhörungsbogens: 23.12.2013

 

postalischer Eingang des Anhörungsbogen beim Arbeitgeber: 02.01.2014

 

Danke schon mal für eure Tipps!!!!

 

 

 

 

 

 

 

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Hättest du jemanden der für dich einspringen kann?

 

Darf dieser den Wagen nutzen?

 

Wenn ja kann dieser den AB ausfüllen.

 

Dann kann er ja das Spiel mit dem Foto durchziehen.

 

Problem: Es droht unter Umständen ein Fahrtenbuch.

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wenn ich nen beschissenen aufmerksamen Sachbearbeiter bekomme, siehts für mich sehr schlecht aus :-(

Ich hab es mal etwas verbessert....

 

Ansonsten ist den Ausführungen von @Gast225 nichts hinzuzufügen... eine Fahrtenbuchauflage gegen Deinen Arbeitgeber könnte u.U. die gesamte Fahrzeugflotte der Firma betreffen und könnte Deinen Arbeitgeber auch bis zu 200 Euro Gebühren kosten... die Anordnung dieser Auflage halte ich in diesem Fall auch für realistisch wenn Du damit durchkommst.

 

Fragt sich, was Dein AG dazu sagen würde....

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Wenn Du schreibst:

 

Ich habe bereits 9 Punkte in Flensburg und mein letztes Delikt liegt 1 1/2 Jahre her, bei dem ich das doppelte Bußgeld zahlen musste, um einem Fahrverbot zu entgehen.

 

ist eine Überschreitung von 37 Sachen schon krass, und kaum fahrlässig, eher vorsätzlich.

 

Wenn Du jemand findest, der für Dich einspringt, und den Bogen ausfüllt, hat der dann das Risko nicht mehr rauszukommen, wenn das Bild wirklich schlecht ist.

Dann fehlt nämlich der Beweis, dass er es NICHT war.

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Guest Kleiner Schelm

 


... eine Fahrtenbuchauflage gegen Deinen Arbeitgeber könnte u.U. die gesamte Fahrzeugflotte der Firma betreffen und könnte Deinen Arbeitgeber auch bis zu 200 Euro Gebühren kosten... die Anordnung dieser Auflage halte ich in diesem Fall auch für realistisch wenn Du damit durchkommst.

 

Mit welcher Begründung könnte eine flottenweite Fahrtenbuchauflage begründet werden, wenn der TE nach besten Kräften bei der Auflösung des Sachverhalts mitgewirkt hätte, am Ende jedoch aus Behördensicht nicht das gewünschte Ergebnis erzielt würde? Ginge das ohne Begründung, quasi als "Vergeltungsaktion" der Behörde?

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Die Behoerde koennte wie folgt begruenden: Die Firma stellt Fahrzeuge fuer ihre Mitarbeiter zur Verfuegung, ist jedoch nicht bereit, Fahrer zu benennen, die erhebliche OWIen begehen.

 

Abgesehen davon, exisitieren ja wohl schon Fahrtenbuecher, wenn die Firma trotzdem nicht in der Lage ist, die Mitarbeiter dahin gehend zu disziplinieren, dass sie sich zu begangenen OWIen bekennen, dann muss sie halt mittels monetaerer Mittel dazu gebracht werden.......

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Der Verantwortliche der Firma hat den "Anhörungsbogen" (warum eigentlich nicht "Zeugenbefragungsbogen"?) offensichtlich nicht ausgefüllt sondern einem MA gegeben.

Damit ist er nicht seiner Pflicht zur Nennung des Fahrers nachgekommen. Das genügt zur Fahrtenbuchauflage.

 

Huch Harry war schneller... immer diese fixen Asiaten...

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... Ein Mitarbeiter, der die Verantwortung für den Firmenwagen trägt und das Fahrtenbuch hat, stellte mich als Fahrer fest und übergab mir anschließend den Anhörungsbogen. Er hat den Anhörungsbogen weder ausgefüllt, noch zurückgeschickt, einfach nur mir übergeben mit der Bitte um weitere Bearbeitung. ...

 

Was sagt dein AG, wenn er erfährt, dass du den Bogen nicht korrekt bearbeitet hast?

 

 

 

 

 

 

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Keine Ahnung, was dann passieren sollte. Ich gehe davon aus, dass die Behörde einen zweiten Anhörungsbogen mit einer gesetzten Frist schicken wird.

Zur Not könnte ich behaupten, ich habe den Antwortbogen ausgefüllt und zurückgeschickt, falls mein Arbeitgeber mich fragt. Dass die Post den Brief dann angeblich verschlammt hat, kann ich ja nicht verantworten ;-) Also das ist jetzt das kleinste Problem für mich..

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Ich merke schon, es bleiben mir nicht allzu viele Möglichkeiten dieser Strafe zu entkommen außer jemanden zu finden, der sich als Täter ausgibt und die Strafe tatsächlich auf sich nimmt. Die Alberto-Methode werde ich wohl nicht anwenden können, da ich euren Ratschlägen entnehmen kann, dass der Arbeitgeber dann vermutlich ein Fahrtenbuch mit Gebühren auferlegt bekommt und das wäre für mich alles andere als toll!

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Da der TE ja schon vom Fuhrparkleiter erkannt wurde, dürfte das auch ganz schnell gehen.... und ich könnte mir auch vorstellen, dass der AG über einen solchen Besuch alles andere als erfreut wäre, hat er dem TE doch vertraut und ihm den AHB bzw. wohl eher ZFB in die Hand gegeben....

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Ahh.. ok, also müsste ich mich schnell beeilen, damit noch jemand anderes für mich die Tat übernimmt.

 

Wie lange dauert es gewöhnlich nach Erhalt des Anhörungsbogens bis die Polizisten bei uns auftauchen? Zwei Wochen hat man ja eh Zeit es zu Beantwortung.. aber die sind ja mittlerweile auch schon längst verstrichen, wobei die Feiertage etc. noch dazwischen waren..

 

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Nur noch mal für Dich zum Verständnis, selbst wenn sich jemand für Dich einträgt, heißt das nicht, dass Dein AG keinen Besuch bekommt..

 

Häufig wird nämlich trotz allem noch ein Fotovergleich mit dem (vermeintlichen) Fahrer gemacht... passt EMA-Bild und Blitzer-Bild nicht zusammen... haste verwachst, dann steht Besuch vor der Firmentür.

Also musst Du jemanden finden, der Dir ähnlich sieht und berechtigt ist ein Fahrzeug Deines AG zu fahren...

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soooo.. ich hab jetzt jemanden gefunden, der die Strafe für mich übernehmen würde.. Allerdings arbeitet der nicht in unserem Unternehmen. Mit dem Fahrzeug fährt aber Hinz und Kunz und die Behörde wird anschließend ja nicht beim Arbeitgeber überprüfen, ob derjenige der richtige ist. Das Foto ist ja schlecht, Gesicht nicht eindeutig zu erkennen und die Behörde sollte glücklich sein, wenn sich jemand der Tat bekennt. Ich werd ihm den Anhörungsbogen übergeben und er füllt ihn sowohl als Zeuge und Täter aus.. Das müsste dann problemlos klappen..

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Ist es aus deiner Sicht denn wahrscheinlich, dass die Behörde die Polizei in meinem Fall vorbei schickt, obwohl der falsche Täter sich bekennt. Denn wie gesagt, mein Gesicht ist nur halb zu erkennen. Augen, Nase und Stirn nicht zu erkennen. Nur Ohren, Kinn, Wangen und Hals, wobei das auch noch schlecht ist. Von der Fülle des Gesichtes her passt der angebliche Täter zu mir. Ohren weiß ich jetzt nicht. Ich denke, ich werd es probieren. Wenn sie hier auftauchen, dann ist das halt so und ich muss aussagen, dass er wirklich gefahren ist, obwohl ich im Fahrtenbuch stand. Ich leg es drauf an.. ich hoffe wirklich, es funktioniert!

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Ist es aus deiner Sicht denn wahrscheinlich, dass die Behörde die Polizei in meinem Fall vorbei schickt, obwohl der falsche Täter sich bekennt.

Kommt auf den Sachbearbeiter an und seine Arbeitsbelastung. Von der Höhe des Verstoßes könnte es passieren..

 

Wenn sie hier auftauchen, dann ist das halt so und ich muss aussagen, dass er wirklich gefahren ist

Das wäre dann eine ausgewachsene Straftat mit ganz anderen Folgen als die die Dir jetzt "blühen".

Da dann evtl. auch ein Gutachter beauftragt werden würde um Dich zu identifizieren kämen dann nochmal locker 1.000 Euro dafür auf Dich zu..

 

 

Wie gesagt, Du kannst Glück haben... vertrauen würde ich nicht drauf.

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Wenn sie hier auftauchen, dann ist das halt so und ich muss aussagen, dass er wirklich gefahren ist, obwohl ich im Fahrtenbuch stand. Ich leg es drauf an.. ich hoffe wirklich, es funktioniert!

Hervorhebung durch mich!

Wenn Du es wirklich drauf anlegen willst, dann vergiss bitte nicht, das Ergebnis Deiner Bemühungen hier zu berichten. Da bin wahrscheinlich nicht nur ich sehr gespannt drauf!

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Ich nehme zurück, dass ich anschließend, wenn die Polizei hier auftaucht, aussage, dass er wirklich gefahren ist, obwohl ich im Fahrtenbuch stehe. Mein Kollege meint, ich kann und sollte es probieren, wenn mein Kumpel mir etwas ähnlich sieht. Naja ähnlich ist ja relativ.. und Ansichtssache. Ich sollte es probieren. Des Weiteren meint er, wenn die bei der Überprüfung des Fotos den Verdacht schöpfen, dass es möglicherweise nicht der angegebene Fahrer ist, kommen nicht gleich Polizisten ins Haus, sondern es folgt ein erneutes Schreiben mit dem Hinweis, dass es der angegebene Fahrer nicht sein kann, worauf man sich dann wiederum äußern und einen anderen Fahrer benennen kann. Hierbei würde ich bzw. würden wir dann schreiben, einen Fehler gemacht zu haben und irrtümlicherweise den falschen angegeben zu haben (ähnlich wie bei der Alberto-Methode, nur dass ich mich dann als tatsächlicher Täter auch dann bekenne und meine Strafe bekomme). Genauso würde ich das dann machen, wenn kein Brief, sondern die Polizei hier vor Ort ist. Ich würde mir das Foto anschauen und dann aussagen, dass dieses Foto ja um einiges deutlicher zu erkennen ist als das Online gestellte Foto. Un mein Kumpel war eben an diesem Tag auch kurzfristig mit dem Wagen unterwegs und hatte einen roten Blitz bemerkt, als er fuhr.

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Was ihr dachtet oder nicht, ist völlig egal und muss auch Niemandem erzählt werden. Es reicht, wenn

 

a) sich der "Nicht-Fahrer" selbst beschuldigt hat und

 

b) auf Nachfrage oder bei Besuch der richtige Fahrer genannt wird.

 

Und dass sich mancher Sachbearbeiter - nicht nur in Bußgeldstellen - die Hose mit der Kneifzange anzieht, glaube ich durchaus. Ich kenne sogar ein paar....

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Kann es sein, dass du Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle bist bzw. pateiisch für den ach so lieben Staat bist?

Da frag ich mich doch wirklich, warum denn einige das Risiko eingehen und die Alberto-Methode anwenden, wenn das eigentlich so ziemlich das Gleiche ist. Es wird anfangs ein anderer in AB angegeben, der es war, irrtümlicherweise natürlich. Anschließend wird ein Fehler eingeräumt und nach dem Bußgeldbeischeid ein Einspruch eingelegt, nur dass es hier nicht der Bußgeldbescheid ist, sondern der Anhörungsbogen bzw. der Besuch der Polzisten, nachdem man dann den Fehler einräumt und angibt, es könnte doch ein anderer Fahrer sein. So viel Pessimismus hab ich mir mit Sicherheit hier gewünscht.. Und außerdem könnte laut eurer Aussagen dann die Alberto-Methode nur funktionieren, wenn auf dem Täterbild überhaupt nichts zu erkennen ist.

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Guest Kleiner Schelm

Die Al_ber_to-Methode kann auch in deinem Fall funktionieren, nur gibt es eben keine Garantie dafür. Hinzu kommt, dass die Nebenwirkungen riesig sein könnten.

 

Bist du der Zocker-Typ?

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Es wird anfangs ein anderer in AB angegeben, der es war, irrtümlicherweise natürlich.

Das ist eine Straftat wenn ich sage "der war es"... hier etwas Lesestoff dazu... oder auch hier.... straffrei darf sich nur "irren" wer sich selber bezichtigt.

Auch funktioniert die genannte Methode zumindest im "Tiefflug-Bereich" auch immer seltener, nämlich weil sich die meisten Sachbearbeiter der BG-Stellen eben ihre Hosen nicht mit der Kneifzange anziehen.

 

Die hier immer wieder propagierten Methoden sind mittlerweile in allen BG-Stellen bekannt und auch immer mal wieder Inhalt von Fortbildungen.

 

Und hier in Deinem Fall sieht es so aus, dass Du durch Deinen AG bereits identifiziert bist, dummerweise hat der Fuhrparkleiter Dir aber vertraut und Dir den ZFB in die Hand gedrückt. Alles andere funktioniert nur ganz eventuell, nämlich dann wenn der SB seinen Job nicht richtig macht. Ihm liegt das Originalbild vor (dieses wird man ggf. auch Deinem AG vor die Nase halten), auf den meisten kannst Du erkennen ob Du Dich morgens vernünftig rasiert oder Dir nen Pickel ausgedrückt hast....

 

 

Wenn die propagierten Methoden erfolgversprechend sein sollen, muss Dein Name lang drei Monate geheim bleiben (was dann für Deinen AG allerdings ein teures und nerviges Fahrtenbuch bedeuten dürfte), das ist hier aber nicht (mehr) der Fall.

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................Es wird anfangs ein anderer in AB angegeben, der es war, irrtümlicherweise natürlich. Anschließend....................................

 

Wie du das auch auslegst und auch wenn du das nicht wahrhaben willst, ist das eine Straftat.

 

Daran ändert sich nichts, auch wenn du noch 17 mal versuchst, diese Idee schön zu reden.

 

Jeder hier rät dir davon ab, du diskutierst aber mit abstrusen "Verwechslungsausreden" weiter.

 

 

Um was geht es denn eigentlich?

 

Um 120,- Bußgeld und 3 Punkte. Ist das eine Straftat wert?

 

 

Oder gibt es da noch etwas, was wir noch nicht wissen?

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Uuuuups.......

 

Habe ich eben erst gelesen....... :schreck:

 

..............................

Ich habe bereits 9 Punkte in Flensburg und mein letztes Delikt liegt 1 1/2 Jahre her, bei dem ich das doppelte Bußgeld zahlen musste, um einem Fahrverbot zu entgehen. Deshalb vermute ich stark, dass ich in diesem Falle ein erhöhtes Bußgeld, mehr als 3 Punkte und möglicherweise sogar ein Fahrverbot auferlegt bekomme, auch wenn die Geschwindigkeit noch gerade in dem Bereich ohne Fahrverbot liegt. Die Behörden haben ja da einen gewissen Spielraum und wenn ich nen beschissenen Sachbearbeiter bekomme, siehts für mich sehr schlecht aus :-(

 

Trotzdem ist das keine Straftat wert!

 

BTW: Wenn die Polizei beim Arbeitgeber auf der Matte steht, wird sie vermutlich zuerst zu dem MA gehen, der für den Fuhrpark verantwortlich ist.

 

Und was wird der dann tun?..........

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Wohl das gleiche was er schon getan hat... den TE identifizieren und als verantwortlichen Fahrer benennen...

 

Dann hat er aber Glück! Bei meinem AG ist sofort ein Hinweis an die Personalabteilung fällig.

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Also der Fuhrparkverantwortliche wird mich sicher verraten, auch wenn ich ihn gut kenne und er für mich so einiges machen würden, aber eben das nicht, da er weiß, dass er a) Ärger mit dem Chef kriegt und b) zur Zeugenaussage verpflichtet ist.

 

Ok, also QTreiberin und porscheturbo haben mir etwas die Augen geöffnet! Danke dafür! Jetzt bin ich doch sehr skeptisch und habe Angst, dass die Sache nicht funktioniert und der Schaden viel höher ausfällt.

Ich werde es wohl dabei belassen und mich dann doch als Täter stellen :-( Nur habe ich eben Angst, meinen Führerschein zu verlieren. Ich gehe davon aus, dass augrund meiner "Vorstrafen", so will ich es mal nennen ( 9 Punkte aus den letzten Jahren), erstens mein Bußgeld stark erhöht wird (200 anstatt 120 Euro)und es mehr Punkte gibt (4 anstatt 3), zweitens sogar ein Fahrverbot auferlegt wird, obwohl die Strafe eigentlich ohne Fahverbot verhängt wird. Vor dem Fahrverbot hab ich halt sehr Angst. Ich brauch meinen Führerschein, gerade beruflich! Und ich habe wie gesagt vor 1 1/2 Jahren das doppelte Bußgeld zahlen müssen, um einem Fahrverbot zu entgehen. Demenstprechend wird das in diesem Fall nicht wieder möglich sein, denke ich.

Oder weiß jemand, welchen Spielraum der Sachbearbeiter in meinem Fall hat? Kann er mir ein Fahrverbot aufgrund meiner Vorstrafen aussprechen, obwohl Tat eigentlich nach dem Bußgeldkatalog kein Fahrverbot vorsieht?

 

 

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Jetzt bin ich doch sehr skeptisch und habe Angst, dass die Sache nicht funktioniert und der Schaden viel höher ausfällt.

Bleib cool und schau mal, was passiert, nachdem derjenige, der bereit ist sich zunächst selbst zu bezichtigen (was er ja darf), den AB abgeschickt hat. Vermeide Straftaten, dann gibt es auch keinen "höheren Schaden".

 

Gruß, Pedro.

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@ smoki: Ich habe dir etwas aus den FQA kopiert:

  • Daneben wird ein einmonatiges Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängt werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal innerhalb eines Jahres (Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Verstoßes bis zum Tatzeitpunkt des zweiten Verstoßes) um mehr als 25 km/h überschritten wird.

    Beispiel:
    Erste Tat am 01.01.2009
    Anhörungsbogen 01.02.2009
    Bußgeldbescheid 01.03.2009
    -kein Einspruch-
    Rechtskraft erste Tat 15.03.2009=> Beginn der Jahresfrist
  • Sollten innerhalb der Tilgungfrist mehr als 3 Punkteverstöße im Bereich Geschwindigkeit begangen werden, so KANN die Behörde auch bereits beim dritten Verstoß mit über 20 km/h zu schnell ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängen.
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