opcable 0 Posted January 18, 2014 Report Share Posted January 18, 2014 Hallo zusammen, mir droht aktuell ein Fahrverbot, weil ich in Gedanken 49 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs war. Das Fahrzeug ist ein Firmenfahrzeug und Halter ist eine befreundete Leasinggesellschaft. Diese hat nun auch schon den Anhörungsbogen bekommen. Ich würde gerne die Strafe bezahlen, aber auf gar keinen Fall das Fahrverbot und die Punkte übernehmen. Meine Überlegung nun: Bekomme ich das hin, indem die Leasinggesellschaft meinen Bekannten als Fahrer für diesen Zeitpunkt angibt, der als britischer Staatsbürger in Shanghai wohnt und arbeitet. Gesetzt den Fall die deutschen Behörden schaffen eine Zustellung nach Shanghai, was kommt da an, schon ein Bußgeldbescheid oder ebenfalls eine Anhörung (relevant, weil durch die Laufzeiten auch Verjährung eintreten kann)? Und werden die Behörden auf das Zusenden und den Vermerk auf dem Führerschein gemäß §25 Abs.3 verzichten, wenn sie Anstandslos das Geld bekommen? Das verschicken seiner License aus China nach D wäre nicht so toll und ignorieren des Vermerks würde vermutlich zum Problem bei einem Urlaub in D §25 Abs. 5 führen oder? Alternativ hätte ich noch die Möglichkeit meinen Großvater als Fahrer anzugeben. Er möchte seinen Führerschein ohnehin im April abgeben. Gibt das Stress, weil jemand sein Führerscheinfoto mit dem Blitzerfoto vergleicht, obwohl er den Verstoß anstandslos zugibt? Er kann also mit Fahrverbot und Punkten gut leben. Sind die anderen Methoden über ErSaFa oder ähnliches besser? Welche Alternative gibt es noch? Danke für eure Hilfe! Viele Grüßeopcable Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 19, 2014 Report Share Posted January 19, 2014 Ich würde gerne die Strafe bezahlen, aber auf gar keinen Fall das Fahrverbot und die Punkte übernehmen. Meine Überlegung nun: Bekomme ich das hin, indem die Leasinggesellschaft meinen Bekannten als Fahrer für diesen Zeitpunkt angibt, Du bittest also die Mitarbeiter der Leasinggesellschaft für dich eine Straftat zu begehen? (Falsche Beschuldigung). Versuch macht Klug. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 19, 2014 Report Share Posted January 19, 2014 Halter ist ne Leasinggesellschaft, die es aber der Firma zur Verfügung stellt. Also schreibt die Leasing: Wir haben das Fahrzeug Fa "Beam Me Up Scotty" zur Verfügung gestellt. Da macht die Leasing nix falsch, und die Leasing kann ja nicht wissen, wer aus besagter Fa zur Tatzeit am Steuer sass. Nun schreibt die Bussgeldstelle die Firma an, und auch die wird sich kaum zu einer Straftat, wie falsche Beschuldigung hinreissen lassen. Es könnte nur dein Kollege aus Shanghai den Wisch zufällig im Büro finden, und sich dann selbst als Fahrer eintragen. Merke: Sich Selbst falsch beschuldigen ist blöde, und daher straffrei, andere falsch beschuldigen ist böse und daher ist strafbar! Ach, die Sache mit dem Opa kannst Du vergessen, es sei denn ihr seht euch sehr ähnlich, aber vermutlich erkennt man den Altersunterschied. Quote Link to post Share on other sites
opcable 0 Posted January 19, 2014 Author Report Share Posted January 19, 2014 Mir ist ebenfalls nicht klar, warum die Aussage der Leasinggesellschaft eine Straftat sein soll. Sie werden ja im Bogen darum gebeten den Fahrer zu benennen. Und da kann es natürlich sein, dass der Kollege aus Shanghai gefahren ist. Die einzige Möglichkeit hierzu eine Aussage zu tätigen ist halt der Tatzeitpunkt und ein Foto. Da kommen in einer Firma viele Personen in Frage und der Hinweis auf eine Person, die sich im Nachgang ggf. nicht als Fahrer herausstellt, ist meines Wissens nach keine Straftat. Gibt es dazu auch eine belastbare Rechtsgrundlage? Wie auch immer die Leasingfirma würde das machen.Viel spannender aber, was passiert, wenn die Adresse aus China angegeben wird. Komme ich mit einem Bußgeld und ohne Punkte/Fahrverbot durch? Mein Opa sieht mir in der Tat nicht ähnlich und ein Fotovergleich wäre eindeutig. Frage ist nur, ob dieser Vergleich tatsächlich gemacht wird, wenn anstandslos bezahlt wird. Schon mal Danke für die ersten Antworten. Bin auf weitere Informationen gespannt. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 20, 2014 Report Share Posted January 20, 2014 na, wenn Du das so meinst, versuche deine "befreundete Leasing" so zu instruieren. Aber wundere Dich nicht, wenn der Schuss nach hinten los geht, und dann plötzlich die Leasing nicht mehr "befreundet" ist. Bei Verstössen in Fahrverbotsdimensionen arbeitet die Bussgeldstelle gründlicher. zB könnte sie fragen, warum ein Brite aus China ein Auto hier least, wenn er doch drüben lebt?Für kurze Dienstaufenthalte in D, wäre doch ein simpler Mietwagen viel wirtschaftlicher. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted January 20, 2014 Report Share Posted January 20, 2014 Mein Opa sieht mir in der Tat nicht ähnlich und ein Fotovergleich wäre eindeutig. Frage ist nur, ob dieser Vergleich tatsächlich gemacht wird, wenn anstandslos bezahlt wird.Wer soll denn "anstandlos bezahlen"? Der Opa könnte es ja nur, wenn irgendjemand behauptet hätte er wäre der verantwortliche Fahrer gewesen. Derjenige hat aber damit den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt, somit eine Straftat begangen (§164 StGB). Und zwar völlig egal ob Du den Opa angibst oder die Leasingfirma wider besseren wissens Deinen Bekannten aus China... Und natürlich wird in diesen Regionen der Übertretungen ein Fotovergleich gemacht. Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted January 20, 2014 Report Share Posted January 20, 2014 Mir ist ebenfalls nicht klar, warum die Aussage der Leasinggesellschaft eine Straftat sein soll. Sie werden ja im Bogen darum gebeten den Fahrer zu benennen. Dann haben sie eben den tatsächlichen Fahrer wahrheitsgemäß zu benennen. Aber nicht wissentlich einen Unschuldigen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 20, 2014 Report Share Posted January 20, 2014 guxtu § 164 StGb oder hier ein Urteil Quote Link to post Share on other sites
opcable 0 Posted January 20, 2014 Author Report Share Posted January 20, 2014 Mein Opa sieht mir in der Tat nicht ähnlich und ein Fotovergleich wäre eindeutig. Frage ist nur, ob dieser Vergleich tatsächlich gemacht wird, wenn anstandslos bezahlt wird.Wer soll denn "anstandlos bezahlen"? Der Opa könnte es ja nur, wenn irgendjemand behauptet hätte er wäre der verantwortliche Fahrer gewesen. Derjenige hat aber damit den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt, somit eine Straftat begangen (§164 StGB). Und zwar völlig egal ob Du den Opa angibst oder die Leasingfirma wider besseren wissens Deinen Bekannten aus China... Und natürlich wird in diesen Regionen der Übertretungen ein Fotovergleich gemacht. Da das Fahrzeug wie üblich nicht durch eine Person sondern durch ein Unternehmen geleast ist, wäre es der Leasinggesellschaft eigentlich gar nicht möglich einen Fahrer zu benennen. Der Fahrer könnte jeder aus dem Unternehmen bzw. dem Unternehmensverbund sein. Damit dürfte die Leasinggesellschaft ja noch nicht mal einen Fahrer benennen, weil es viel zu gefährlich wäre sich bei der Identifikation zu vertun. Schließlich kommen dutzende Fahrer in Frage. Das Risiko müsste die Gesellschaft jedoch selber bewerten und wenn sie es anbieten, werde ich mich nicht wehren.Nun aber zurück zur eigentlichen Frage: Wie gehen die Behörden bei einer Angabe einer Person auf dem Zeugenbefragungsbogen vor. Wie wird in der Praxis mit einem möglichen Fahrer im entfernten Ausland umgegangen und was geschieht, wenn er sich zu unrecht verdächtigt fühlt, dann wird es aber knapp den richtigen Fahrer innerhalb der Verjährung zu ermitteln? Dann geht das ja erst mal wieder zur Leasinggesellschaft, die vermutlich sagt "Oh man, da haben wir uns doch glatt vertan..." Danke für eure Hilfe. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 20, 2014 Report Share Posted January 20, 2014 Da das Fahrzeug wie üblich nicht durch eine Person sondern durch ein Unternehmen geleast ist, wäre ist es der Leasinggesellschaft eigentlich gar nicht möglich einen Fahrer zu benennen.Ich habe Deinen Satz mal in die korrekte Form gebracht. Und weil die Leasinggesellschaft das auch weiß, wird sie auch nichts anderes tun als mitteilen, an welches Unternehmen das Fahrzeug überlassen wurde. Deshalb wird bzw. kann dasDann geht das ja erst mal wieder zur Leasinggesellschaft, die vermutlich sagt "Oh man, da haben wir uns doch glatt vertan..."auch nicht passieren. Die Bußgeldstelle wird also die Firma anschreiben, alles weitere steht dann in den Beiträgen oben. Quote Link to post Share on other sites
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