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Huhu,

 

ich bin mit dem Auto eines Freundes (Freund saß auf der Beifahrerseite) geblitzt worden von so nem blöden, festinstallierten Ding. Es war etwas blöde, wir waren auf einer längeren Fahrt auf der Autobahn und sind nachts losgefahren. Das Schild 130 von 6-20 Uhr hab ich noch gesehen, aber mir nichts dabei gedacht, weil ich irgendwie immer noch im Kopf hatte, dass es ja nachts ist, dabei war es mitlerweile schon nach 7... tja, was man nicht im Kopf hat, hat man in der Brieftasche -.-

 

Jedenfalls, zu meinem eigentlichen Anliegen,

der Bescheid ging meinem Kumpel bereits zu, knapp 40 Km/h zu schnell (eigentlich noch Glück, dass ich nicht noch schneller gefahren bin, da die Bahn komplett leer war, es kilometerlang nur geradeaus ging, es hell war und ich ja von keinem Tempolimit ausging). Würde also bedeuten Geldstrafe 160€ oder so und 3 Punkte in Flensburg (die ja ab 1.5. dann in einen Punkt umgewandelt werden).

 

Nun überlegen wir, wie wir das machen. Entweder gibt mein Kumpel einfach die Geschwindigkeitsüberschreitung zu und bezahlt und ich gebe ihm das Geld, was ja auch alles kein Thema ist, nur hat er dann den Punkt, was ich eigentlich absolut nicht möchte! Oder er gibt halt an, dass ich gefahren sei, was ja auch stimmt und auf dem Bild eigentlich auch ganz gut zu erkennen ist.

 

Nun die Frage:

ich habe in diversen Foren gelesen, dass es sein kann, dass in einem solchen Fall die Polizei bei einem klingelt, um die Identität festzustellen, was ich aus privaten Gründen auf gar keinen Fall möchte! In den Fällen, die ich gelesen habe, war es allerdings eigentlich immer so, dass die Polizei bewusst belogen wurde, sprich irgendwer als Fahrer angegeben wurde, der es gar nicht war und dem Bild auf dem Blitzerfoto höchstens annähernd oder gar nicht ähnlich sieht. Kann mir das nun aber auch passieren, obwohl diese Variante ja komplett die Wahrheit wäre? Ich meine, verstehen könnte ich es, es kann ja sonst jeder einfach die Punkte von nem Freund übernehmen, um ihm irgendwelche Unannehmlichkeiten durch zu viele Punkte oder so zu ersparen...

 

Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen... und vor allem über schnelle, da wir den Fragebogen bis Freitag, also morgen, zurückschicken müssen ;-)

Vielen Dank im Voraus.

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Ich wuerde doch mal anraten, hier im Forum quer zu lesen, da derartige Konstellationen tausendfach diskutiert wurden. Kurzanweisung: Dein Freund schickt den AHB zurueck, bekennt sich darauf zur Tat - oder auch nicht, das sei ihm ueberlassen - und legt dann gegen den folgenden Bussgeldbescheid fristgerecht (!) Einspruch ein.

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Hallo HarryB,

 

erst mal danke für die schnelle Antwort.

 

Ich habe quergelesen mit und ohne Suchfunktion und natürlich auch stundenlang gegoogelt, aber einen Fall, der zu meinem Sachverhalt passt habe ich nicht gefunden.

Warum soll mein Freund denn Einspruch gegen den später folgenden Busgeldbescheid einlegen? Verstehe ich gerade nicht so richtig, sorry.

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Du - als tatsaechlicher Fahrer - darfst nicht ins Spiel kommen, die Verjaehrungsfrist laeuft 3 Monate. Dein Freund, der nicht gefahren ist, kann sich ja erst einmal irrtuemlich dazu bekennen, das existierende Foto jedoch zeigt jemand anderen. Der Sachbearbeiter meint nun, dass Halter gleich Fahrer ist, anderenfalls er keinen Anhoerungsbogen geschickt haette. Hat er doch, oder?

Warum also soll dein Freund den Punkt - und die Geldbusse, obwohl du ihm die zurueck erstatten wuerdest - auf sich nehmen, wenn das gar nicht vonnoeten ist? Einzig und allein die "Gefahr" einer Fahrtenbuchanordnung besteht noch, allerdings mit relativ geringer Eintrittswahrscheinlichkeit.

Also, BuGeBe abwarten, Einspruch einlegen und dem Ding seinen Lauf lassen.

 

Gib mal in die Suchfunktion Er_Sa_Fa oder Albert_omethode (jeweils ohne Unterstrich) ein, schon wirst du fuendig........

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erneut vielen Dank.

Hmm, ja, ich habe da jetzt mal ein wenig gegoogelt nach deinen Schlagwörtern und bin auch größtenteils dann wieder in diesem Forum hier gelandet ^^

das ganze scheint mir allerdings doch sehr risikobehaftet zu sein... mein Anliegen ist eigentlich nur, sei das auch noch so abwägig und missverständlich, dass bei mir nicht die Polizei vor der Tür steht und zwar möglichst, ohne meinem Kumpel den Punkt anzulasten.

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nur hat er dann den Punkt

 

Nö, er hat dann drei Punkte...

 

Und warum soll die Polizei bei Dir vor der Tür stehen, wenn Dein Kumpel Dich nicht angibt? Sie steht höchstens irgendwann bei ihm vor der Tür. Und was auch noch passieren könnte wäre die Anordnung zum führen eines Fahrtenbuches für Deinen Kumpel wenn sein Einspruch durchgeht und Du nicht ins Spiel gekommen bist. Diese Anordnung kostet ihn dann bis zu 200 Euro.

 

Bleibt also:

- Dein Kumpel gibt Dich an (Folge für Dich Bußgeld, in Höhe von 148,50 Euro inkl. Gebühren plus drei Punkte)

- Dein Kumpel agiert wie Harry vorgeschlagen hat und es hier in unzähligen Threads steht (Folge für ihn ggf. bis zu 200 Euro für ein Fahrtenbuch, meist günstiger).

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Guest Kleiner Schelm

@QTreiberin:

 

Gibt es Erfahrungswerte, wie häufig Fahrtenbücher bei der beschriebenen Konstellation tatsächlich angeordnet werden? Oder ist das eine gerne von den Behörden genutztes "Schreckgespenst", um die VT bei der Stange zu halten?

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Hallo,

 

ich interpretiere:

Kann mir das nun aber auch passieren, obwohl diese Variante ja komplett die Wahrheit wäre?.
mal so, als ob Du Bußgeld und Punkte auf Dich nehmen willst. Dein Hauptanliegen ist eher, dass keine Polizei persönlich vorbeischaut, ob das auch wirklich stimmt. Richtig?
Dazu würde ich auf den Anhörungsbogen schreiben, dass ich gefahren bin und der Halter (= mein Kumpel) auf dem Beifahrersitz saß. Dazu noch Kopien der beiden Personalausweise (mit optimalerweise gut zum Blitzerbild passenden Fotos, aber nicht manipulieren!)

 

Dann ist der Sachbearbeiter zufrieden, Du bekommst den Bußgfeldbescheid, zahlst, kassierst Die Punkte und fährst die nächsten zwei Jahre vorsichtiger, damit nicht weitere Punkte dazukommen oder wegen der 2x26-Regel ein Fahrverbot kommt.

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Ein Beitrag beantwortet die Frage des TE. Der TE will kein ErSaFa sondern seine Strafe annehmen.

 

@TE du könntest auch bei dem Sachbearbeiter anrufen. Ihm sagen, dass du das warst und er möge dir den Bußgeldbescheid schicken. Wenn er einen Abgleich mit dem Blitzfoto wünscht würdest du auf die Bußgelstelle kommen oder ihm eine Kopie deines Ausweises mailen. Damit dürfte sich das erledigt haben, dass die Polizei vor deiner Tür steht.

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@MajorTom: HarryBs Antwort (#4) ist aus zwei Gründen die richtige:

 

Zum einen könnt ihr so Bußgeld und Punkte vermeiden. Zum anderen: Wenn Du mit Deinem Kumpel weder verschwippt noch verschwägert bist, wie sollte man auf Dich kommen? Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand bei Dir vorbeikommt, ist IMO größer, wenn ihr der bisherigen Annahme des SB (Dein Kumpel sei der Missetäter) widersprecht und Dich ins Spiel bringt. Der Hund schläft, lasst ihn in Ruhe weiterpennen.

 

Gruß, Pedro.

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Ein Beitrag beantwortet die Frage des TE. Der TE will kein ErSaFa sondern seine Strafe annehmen. @TE du könntest auch bei dem Sachbearbeiter anrufen. Ihm sagen, dass du das warst und er möge dir den Bußgeldbescheid schicken. Wenn er einen Abgleich mit dem Blitzfoto wünscht würdest du auf die Bußgelstelle kommen oder ihm eine Kopie deines Ausweises mailen. Damit dürfte sich das erledigt haben, dass die Polizei vor deiner Tür steht.

Du betaetigst dich hier einmal mehr als Oberlehrer und das auch noch mit voellig falschem Hintergrund! Was der TE moechte, steht eindeutig in seinem ersten Beitrag geschrieben: Er moechte nicht, dass die Polizei bei ihm vor der Tuere steht. Alles andere, was du da schreibst, ist deine ureigene Interpretation, die einigermassen unangebracht ist.

 

Infolgedessen ist eigentlich nur ein Ratschlag richtig: Er darf erst einmal gar nicht genannt werden. Dieses geschieht, indem der 'Kumpel' die Tat auf sich nimmt. Nun kann er den Punkt einheimsen, es muss aber gefragt werden, warum er das tun sollte. Es waere doch viel logischer, gegen den BuGeBe Einspruch einzulegen und dann den Dingen ihren Lauf zu lassen. In aller Regel verstreicht dann die Verjaehrungsfrist gegen den tatsaechlichen Taeter - und selbst wenn der dann bekannt werden sollte, selbst wenn noch innerhalb der Verjaehrungsfrist, dann steht auch die Polizei nicht vor seiner Tuer. Ziel erreicht - Ende.

 

Uebrigens, 'Blaulicht', wenn du dir nun zum Ziel gesetzt haben solltest, hier im Forum Beitraege zu bewerten, dann empfehle ich dir besser eine Bewerbung bei DSDS oder wie das Ding heisst, in Sachen Unsinn darstellen kannst du dem Herrn Bohlen eventuell das Wasser reichen.

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Wenn das so gemacht wird wie du sagst, dann kann doch die Polizei vor der Tür stehen; nämlich dann wenn der Verdacht auftaucht, dass der TE der Fahrer sein könnte. Z B kann durch Befragungen der Freundeskreis des Halters ermittelt werden und nach dem Fahrer gesucht werden.

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Wegen drei Punkten und keinem drohenden Fahrverbot?

 

Nimm es nicht persönlich, Blaulicht, aber ich denke, die Polizei sollte sich um Wichteres kümmern.

Jap. Bei uns haben das z.B. die Kollegen vom Bezirksdienst erledigt. Fahrerermittlungen gehör(t)en auch zu deren Aufgabengebiet (aktuell erledigen das "nette" Damen vom OA).
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also, wir haben jetzt heute dieses Schreiben, in denen mein Kumpel dazu aufgefordert wurde, Stellung zu beziehen oder auch nicht, bla bli blub, zurückgesendet und angekreuzt, dass der Beschuldigte nicht der Fahrer zum besagten Zeitpunkt war, aber die Tat zugegeben wird. Dann habe ich ein Schreiben dazu aufgesetzt, indem ich erkläre, dass ich zum Tatzeitpunkt der Fahrer des Wagens war und mein Freund sich lediglich auf dem Beifahrersitz befand (bei der Polizei/Bußgeldbehörde sehen die doch eh das ganze Foto inkl. Beifahrer, oder?). Hab noch ne Kopie meines Führerscheins und Personalausweises mitgeschickt, auf dessen Fotos ich auch klar und deutlich mit dem Blitzerfoto in Verbindung gebracht werden kann. Ich hoffe, dass nun einfach nur ich den Bußgeldbescheid erhalte und anschließend iwann wohl noch das Schreiben aus Flensburg und nicht noch eine weitere Identifizierung als notwendig angesehen wird... wahrscheinlich bin ich diesbezüglich eh viel zu ängstlich, die Polizei hat sicherlich besseres zu tun, wie ja einige hier auch schon angemerkt haben... und wahrscheinlich lachen sich hier auch mindestens die Hälfte der Thread-Verfolger kaputt, weil mein Anliegen ungewöhnlich ist und vllt. etwas lächerlich erscheint, aber ich würde bei einem Hausbesuch der Polizei evtl. wirklich Probleme bekommen, die die Kosten für dieses Foto und die 3 Punkte in Flensburg aus meiner Sicht bei weitem übersteigen würden ^^ und nein, ich habe keine Grasplantage im Vorgarten oder ne Leiche im Keller oder sonst was ^^ es geht um etwas ganz anderes, was aber nicht hier hergehört, eh zu kompliziert zu erklären wäre und wahrscheinlich auch keinen hier interessiert :D

 

Also, schon mal vielen Dank an alle, die sich hier beteiligt und mir dadurch geholfen haben! :)

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Wenn das so gemacht wird wie du sagst, dann kann doch die Polizei vor der Tür stehen; nämlich dann wenn der Verdacht auftaucht, dass der TE der Fahrer sein könnte. Z B kann durch Befragungen der Freundeskreis des Halters ermittelt werden und nach dem Fahrer gesucht werden.

 

Theoretisch...... Jetzt muss man sich nur noch fragen, wie man an den Freundeskreis des Halters heran kommt und was die wertvolles aussagen koennten bezueglich der Autofahrt am Tage X und des Zeitpunktes Y. Ich sag' mal so: Klar koennte der tatsaechliche Fahrer ermittelt werden, wenn man da besonderes Augenmerk drauf legt und besondere Anstrengungen unternimmt, aber die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert duerfte doch sehr gering sein, insbesondere, wenn der Halter die Tat erst einmal auf sich nimmt. Wird dann ohne Begruendung gegen den BuGeBe Einspruch eingelegt, dann geht das Ding ans Gericht und weitere Ermittlungen duerften sich erledigt haben.....

 

@TE: Warum auch immer du das getan hast, es ist deine Entscheidung und sie verdient auch Respekt - finde ich.

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@Harry B. Ob man an den Freundeskreis des Halters ran käme hängt ein wenig von der Größe der Stadt ab und wer wen kennt. So schwer ist die Ermittlung nicht, fraglich bleibt nur ob wegen einer kleinen Owi der Aufwand betrieben wird. Ansonsten hatte ich wohl das Anliegen des TE verstanden ErSaFa interessierte ihn nicht die Bohne.

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Ansonsten hatte ich wohl das Anliegen des TE verstanden ErSaFa interessierte ihn nicht die Bohne.

 

Nun, dieser stand ja auch gar nicht zur Debatte, da ja der Halter den AHB bekam....... Ich hatte nur auf die Moeglichkeit hingewiesen, diesen Umstand zu nutzen. Wenn der Ball bereits auf dem Elfmeterpunkt liegt, dann darf man auch verwandeln, man kann aber natuerlich auch am Ball vorbei treten......

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Wegen drei Punkten und keinem drohenden Fahrverbot?

 

Nimm es nicht persönlich, Blaulicht, aber ich denke, die Polizei sollte sich um Wichteres kümmern.

Würde sie auch, wenn sie nicht immer durch solche Dinge davon abgehalten würde

 

Man kann auch sein Unrecht einsehen, zahlen und gut ist.

Warum machen es dann nur so wenige?

 

die Mehrheit macht das

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