F1F2 33 Posted January 13, 2014 Report Share Posted January 13, 2014 Am Donnerstag habe ich im Radio folgende Meldung gehört: Offener Brief der Wachpolizei Hessen Leide habe ich keine genaue Quelle gefunden, aber es klang plausibel. Was denkt ihr zu dem Thema? - Wird es nachhaltig zu Veränderungen kommen (es ist bekanntlich nicht der erste Brief)? - Gibt es einen Grund weswegen man den Brief nicht in ganzer Länge findet? LG f1f2 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 13, 2014 Report Share Posted January 13, 2014 Ich halte solche "Flucht in die Medien" für den falschen Weg. Welche Probleme es da gibt weiß ich nicht. Dass die Wachpolizei keine Verbrecher verfolgen soll halte ich für richtig. Für Verbrechen liegt grundsätzlich die Zuständigkeit bei der Kripo (Achtung 16 Bundesländer mit eigenem Behörden Aufbau Von Ermittlungsdienst, Kripo und LKA). Dass eine bestimmte Anzahl an Kontrollen / Kontrollstellen festgelegt wird ist auch nicht schlimm. Ein geforderter Mindessatz an "Einnahmen" ist falsch. Kann aber, wenn die Feinbestimmungen ordentlich durchdacht sind, auch unproblematisch sein. Manchmal sind einfache anklagende Schlagworte bei genauer Betrachtung gar nicht so arg. Es kann auch was ganz im argen liegen. Dort scheint was im argen zu sein. Das gehört aber nicht in die Öffentlichkeit. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 13, 2014 Report Share Posted January 13, 2014 Dort scheint was im argen zu sein. Das gehört aber nicht in die Öffentlichkeit. Natürlich gehört das in die Öffentlichkeit. Republik kommt von res publica. 1 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 13, 2014 Report Share Posted January 13, 2014 1. der Bürger möchte zwar gern alles/vieles wissen, aber längst nicht alles/vieles gehört an die Öffentlichkeit bzw. ist für seine Ohren bestimmt. Und nicht selten ist es auch einfach besser, wenn er nicht alles erfährt.2. ich habe vor längerer Zeit mal einen Bericht über diese Wachpolizei gesehen. Ich hatte sehr gemischte Gefühle dabei und war letztlich froh, daß das für NRW - zumindest bis heute - keine Option darstellt. 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 13, 2014 Report Share Posted January 13, 2014 1. der Bürger möchte zwar gern alles/vieles wissen, aber längst nicht alles/vieles gehört an die Öffentlichkeit bzw. ist für seine Ohren bestimmt. Der Polizist muss sicher nicht wissen, was das Militär so plant, und der Lehrer muss nicht wissen, wie die Polizei en detail z.B. im Bereich OK vorzugehen gedenkt. Wenn aber in einer Behörde etwas "im Argen" liegt - und darum ging's ja -, dann müssen/sollen Bürger das wissen. 2. ich habe vor längerer Zeit mal einen Bericht über diese Wachpolizei gesehen. Ich hatte sehr gemischte Gefühle dabei und war letztlich froh, daß das für NRW - zumindest bis heute - keine Option darstellt. Das sehe ich auch so. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 13, 2014 Report Share Posted January 13, 2014 1. sehe ich anders. Auch wenn es in einer Behörde etwas quer läuft, muß man dem Bürger davon noch lange nichts erzählen. So etwas kann/könnte auch kontraproduktiv sein. Quote Link to post Share on other sites
F1F2 33 Posted January 13, 2014 Author Report Share Posted January 13, 2014 1. sehe ich anders. Auch wenn es in einer Behörde etwas quer läuft, muß man dem Bürger davon noch lange nichts erzählen. So etwas kann/könnte auch kontraproduktiv sein. Nur weil die Polizei immer Ahnungslos gehalten wird, muss man das nicht auch mit dem Bürger machen. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted January 13, 2014 Report Share Posted January 13, 2014 Sebstredend gehört ausnahmslos alles was in einer Behörde im Argen oder sonstwo liegt an die Öffentlichkeit. Evtl. sollten wir aber Öffentlichkeit nicht mit "unters Volk bringen" verwechseln. Öffentlichkeit kann genausogut das Innenministerium, der Innenausschuss oder andere Stellen, die die Bürger als Dienstherrn für ihre Behörden ausgesucht hat sein. Was eine Behörde darf oder nicht kann oder nicht, erzählt oder nicht bestimmt ja nicht sie selbst. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Was eine Behörde darf oder nicht kann oder nicht, erzählt oder nicht bestimmt ja nicht sie selbst. Was sie offenlegen muss, ist IMO in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt - die Einschränkungen ebenso. Der Umstand, dass eine Behörde ihren Hilfs-Sheriffs Mindestsätze an Verwarngeldern vorschreibt, unterliegt diesen Einschränkungen wohl eher nicht und darf von mir aus gern unters Volk gebracht werden. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Sebstredend gehört ausnahmslos alles was in einer Behörde im Argen oder sonstwo liegt an die Öffentlichkeit. Evtl. sollten wir aber Öffentlichkeit nicht mit "unters Volk bringen" verwechseln. Öffentlichkeit kann genausogut das Innenministerium, der Innenausschuss oder andere Stellen, die die Bürger als Dienstherrn für ihre Behörden ausgesucht hat sein. Was eine Behörde darf oder nicht kann oder nicht, erzählt oder nicht bestimmt ja nicht sie selbst.Ich verstand "Öffentlichkeit" im Sinne von "die breite Masse" bzw. "alle BürgerInnen". Ich meinte nicht, daß Vorfälle totgeschwiegen werden sollten. Ganz im Gegenteil. Die entsprechenden und zuständigen Stellen müssen natürlich davon Kenntnis erhalten. Aber eben nicht die allgemeine Öffentlichkeit, die sehr oft eh nichts damit anzufangen weiß und u.U. auch falsche Rückschlüsse zieht. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Was sie offenlegen muss, ist IMO in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt - die Einschränkungen ebenso. Der Umstand, dass eine Behörde ihren Hilfs-Sheriffs Mindestsätze an Verwarngeldern vorschreibt, unterliegt diesen Einschränkungen wohl eher nicht und darf von mir aus gern unters Volk gebracht werden.Wo ist das Problem?! Von einem Industriearbeiter verlangt man ein gewisses Quantum an Leistung, z.B. daß er pro Tag eine Anzahl X an Teilen, Maschinen etc. fertigt. Daran wird er bzw. seine Arbeitsleistung gemessen. Im Falle der Hilfs-Sheriffs ist es ähnlich. Die werden eben an der Anzahl an Knöllchen gemessen. Woran sonst?! Allein fürs Sparzierengehen werden die weder eingestellt noch bezahlt. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Die werden eben an der Anzahl an Knöllchen gemessen. Woran sonst?! Allein fürs Sparzierengehen werden die weder eingestellt noch bezahlt. In Hessen ist deren Aufgabengebiet: - Objektschutzmaßnahmen - Dienst im zentralen Gewahrsam des Polizeipräsidiums - Präsenzstreifen an Brennpunkten - Fußstreifen im Innenstadtbereich, in Wohnanlagen, Parkanlagen als Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger - Unterstützung bei Verkehrseinsätzen und Einsätzen anlässlich öffentlicher Veranstaltungen - Unterstützung Erkennungsdienst und Tatortaufnahmen - Durchführung von Gefangenentransporten für Polizei, Justiz und Ausländerbehörden - Unterstützung der Jugendverkehrsschulen - Geschwindigkeitskontrollen durch Einsatz von Verkehrselektronik (Radar,Laser u.a.) Da wird es doch wohl nicht etwa Quoten bei Geschwindigkeitskontrollen geben (von denen die Öffentlichkeit nichts wissen soll/darf)? Gruß, Pedro. 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Wo ist das Problem?!Ja, das wüßte ich auch gern. Wenn es denn tatsächlich konkrete Vorgaben zur Anzahl der Kontrollen und der dabei mindestens zu erzielenden Summe an Verwarnungsgeldern gibt, dann ist es doch wohl überhaupt kein Problem, davon auch die Öffentlichkeit wissen zu lassen. Bisher wurde aber seitens der Verantwortlichen immer behauptet, diese Vorgaben gäbe es nicht. Unabhängig davon ist die ganze Geschichte ausgesprochen misteriös. Anscheinend weiß nur FFH von dem 'Offenen Brief', irgendwleche Reaktionen aus der Politik oder in anderen Medien oder bei den einschlägigen Gewerkschaften scheint es nicht zu geben. Klingt für mich nicht so richtig nach 'Offener Brief' - oder nach ausgesprochen schlechter Öffentlichkeitsarbeit. 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Für Beamte gilt das Beamtenrecht. Dort ist geregelt, dass der Beamte nicht die Flucht in die Medien wählen darf. Das ist gut und richtig so. Genauso wie auf der anderen Seite Probleme angepackt und gelöst werden müssen. Wie das bei der Wachpolizei geregelt ist weiß ich nicht. Ich bleibe dabei, dass das Schreiben des öffnen Briefs falsch war. Zum Inhalt habe ich oben was gesagt. Quote Link to post Share on other sites
F1F2 33 Posted January 14, 2014 Author Report Share Posted January 14, 2014 . Anscheinend weiß nur FFH von dem 'Offenen Brief',[...]. Klingt für mich nicht so richtig nach 'Offener Brief' - oder nach ausgesprochen schlechter Öffentlichkeitsarbeit. Genau das ist das was mich stutzig macht. Wieso sendet nur EIN Radiosender davon und sonst niemand. Es könnte aber auch so gewesen sein, dass die anderen Medien davon einfach nichts wissen wollen und es nicht veröffentlichen. Bei uns an der Schule hatten wir einen ähnlichen Fall und wir haben dann einen Bericht an alle regional bekannten Zeitungen und Radiosendern geschickt. Nur ein Käseblatt hat es abgedruckt. Erst dann als es in dieser Zeitung erschienen ist, haben dann auch die anderen darüber berichtet. Vielleicht kommt das Medienecho erst oder es ist in der Tat einfach nur mal wieder Gefasel. LG f1f2 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 @F1F2 Vielleicht sind die Anschuldigungen auch nur plakative Vorwürfe, die bei Betrachtung der Gesamtsituation substanzlos sind. Z. B. der Vorwurf, dass eine bestimmt Anzahl an Kontrollen durchzuführen sind. Es ist die Aufgabe des Behördeleiters seinen Auftrag effektiv umzusetzen. Da können, bei trägen Mitarbeitern, solche Vorgaben notwendig werden. Die sollen schließlich ihrer Arbeit machen und nicht Kaffe trinken. In diesem Zusammenhang kann auch ein bestimmter Satz an Verwarngeldern als Meßgröße und Vorgabe gemacht werden. Kommt auf die genauen Umstände der Vorgabe an. Und nun gibt es manche Medien die nicht aus jedem Gejaule eine Gebäll anstimmen. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Vielleicht kommt das Medienecho erst oder es ist in der Tat einfach nur mal wieder Gefasel. Wie auch immer dem sei. Sollte was dran sein, dann ist es richtig, dass es öffentlich gemacht wird. 1 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Hallo, PedroK, Da wird es doch wohl nicht etwa Quoten bei Geschwindigkeitskontrollen geben (von denen die Öffentlichkeit nichts wissen soll/darf)? Quoten bei Geschwindigkeitskontrollen wird es vermutlich schon geben, so, wie in jedem anderen Bundesland auch. Problematisch wäre es, wenn es Mindestquoten bei der Anzahl der zu erbringenden Anzeigen gibt. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Richtig. Das war nicht präzise ausgedrückt. Ich meinte natürlich den "Umsatz". Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 @Nachteule Es kommt drauf an. Wenn die Bestimmungen für solche Quoten vernünftig durchdacht sind, dann muss das nicht unbedingt problematisch sein. Grundsätzlich sind wir hier aber einer Meinung, dass solche Quoten für Mindesteinnahmen nicht gut sind. Ziel der Quoten darf nicht das Geld sein, sondern es muss ein Steuerungsinstrument sein, um eine behördliche Aufgabe wahrzunehmen. Mal ein blödes Beispiel um deutlich zu machen, was ich meine: Im Revier X sind LKW Kontrollen nahezu bei Null obwohl viel LKW Verkehr stattfindet und es zur Aufgabe gehört. Stattdessen sind Kontrollen von Sportwagen sehr beliebt. Bisherige Steuerung die ungeliebten LKW Kontrollen zu machen blieben erfolglos. Also kommt folgende Weisung: im Rahmen der LKW Kontrollen sind 50 Euro Verwarngeld pro Monat einzunehmen und jeden Dienstag werden ausschließlich LKW kontrolliert. Bei geringeren Einnahmen ist zu erklären warum und nachzuweisen, dass LKW kontrolliert wurden. So kann man mit Quoten steuern und der fade Beigeschmack ist gar nicht so schlimm. Wie gesagt, ein einfaches Beispiel was wir nicht zerreden müssen. Ich hoffe, dass trotzdem deutlich wurde was ich meine. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Also kommt folgende Weisung: im Rahmen der LKW Kontrollen sind 50 Euro Verwarngeld pro Monat einzunehmen und jeden Dienstag werden ausschließlich LKW kontrolliert. Bei geringeren Einnahmen ist zu erklären warum und nachzuweisen, dass LKW kontrolliert wurden. So kann man mit Quoten steuern und der fade Beigeschmack ist gar nicht so schlimm.Und warum kommt nicht einfach die Weisung, LKW zu kontrollieren "und nachzuweisen, dass LKW kontrolliert wurden"? Das scheint ja auch bei geringeren "Einnahmen" möglich zu sein. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 14, 2014 Report Share Posted January 14, 2014 Es gibt "Quoten", z.B. für Geschwindigkeitskontrollen, Gurtkontrollen, Alkohol-/Drogenkontrollen, Fahrradkontrollen etcpp.. Das nennt sich dann "Zielvorgaben". Man möchte also bspw. im Jahr 2014 5.000 Maßnahmen im Bereich der Gurtkontrollen haben. Was nicht Bestandteil der Zielvorgaben war, ist und auch nicht sein wird, das ist irgendeine Summe, die man durch die Kontrollen gern einnehmen möchte. Hab ich jedenfalls in meinem bisherigen Dienstleben noch nicht erlebt. Und das ist auch gut so. Denn damit hätte ich ein Problem. Womit ich kein Problem habe ist, irgendeine Zielvorgabe im Sinne von "Anzahl an Kontrollen" zu bekommen. Und das schöne dabei ist: erfüllt man sie, ist es gut. Erfüllt man sie nicht, ist es auch nicht schlimm. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 15, 2014 Report Share Posted January 15, 2014 Hallo, Blaulicht,Also kommt folgende Weisung: im Rahmen der LKW Kontrollen sind 50 Euro Verwarngeld pro Monat einzunehmen und jeden Dienstag werden ausschließlich LKW kontrolliert. Bei geringeren Einnahmen ist zu erklären warum und nachzuweisen, dass LKW kontrolliert wurden. So kann man mit Quoten steuern und der fade Beigeschmack ist gar nicht so schlimm. mal abgesehen davon, dass es im Bereich der LKW - Kontrollen nur äußerst selten bei einer reinen Verwarnung bleibt (lassen wir Gurtverstöße außen vor) und dass es keine Verwarnung in Höhe von 50.- € gibt: Gerade so darf es niemals sein. Sobald eine Weisung kommt, dass eine bestimmte Menge Geld eingenommen werden muss, und sei es noch so wenig, hat das Ganze einen faden Beigeschmack. Ich rede hier nicht von den Bußgeldern, die man aus den Erfahrungen vergangener Jahre so in etwa einkalkuliert, sondern von festen Vorgaben, wie Du sie in Deinem Beispiel bringst. Es kann nicht sein, dass man LKW - oder auch andere Kontrollen nur mit dem Ziel angeht, Gelder einzutreiben. Ziel der Polizei kann und darf es nur sein, alles daran zu setzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das Optimum wäre, wenn man kontrollieren kann, so viel man will und dabei nicht einen einzigen Verstoß feststellt, weil alles seine Richtigkeit hat, aber das ist logischerweise Illusion. Nichtsdestotrotz darf es nie so weit kommen, dass man monetäre Zielsetzungen ausgibt. Viele Grüße, Nachteule 4 Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted January 15, 2014 Report Share Posted January 15, 2014 Hier mal die LKW Kontrollen 2011 für Frankfurt, alles sauber aufgelistet........... http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Jahresbericht%20Stra%C3%9Fenkontrollen%202011.pdf Seite 22 ist interessant, wer sich auskennt fährt drumrum, und hat seine Ruhe. Eigentlich ganz einfach. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 16, 2014 Report Share Posted January 16, 2014 @Nachteule Fünf Verwarnungen a 10 Euro ergeben? Ich sagte ja blödes Beispiel, aber bleiben wir mal dabei: Schutzmann A hat ca. 20 LKW Kontrollen durchgeführt und dabei 50 Euro Verwarngelder eingenommen. Den Rest seiner Arbeitszeit kann er für geliebte Sportwagenkontrollen nutzen. Schutzmann B hat nach 50 LKW Kontrollen keine Verwarngelder eingenommen und kontrolliert LKW weiter. Die Zahl der LKW Kontrollen - das Ziel - steigt / wird erfüllt. Wir sind uns aber einig, dass es bessere Steuerung gibt!!! Ich wollte nur aufzeigen, dass die Vorwürfe auch gar nicht so arg sein müssen, es kann sich nämlich auch anders darstellen, wenn man mal genauer hinschaut. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 16, 2014 Report Share Posted January 16, 2014 Hallo, Blaulicht, Du hast recht, es ist ein blödes Beispiel mit den Verwarnungen. Warum sagst Du nicht einfach, dass den Beamten vorgegeben wird, die Zahl X bei den Kontrollen zu erfüllen, um einen Arbeitsnachweis zu erbringen? Was dann nachher monetär herauskommt, ist zweitrangig, wenn man nachweisen kann, dass diese Kontrollen etwas für die Verkehrssicherheit bringen. Nehmen wir einfach mal folgendes an: Der Polizeibeamte X kontrolliert tagtäglich etliche LKW und spezialisiert sich hier insbesondere auf die Ladungssicherung und zusätzlich im Winter auf die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Schwerlastfahrzeugen.. Er setzt dabei allerdings nicht auf Strafen, sondern Einsicht bei den Fahrern durch belehrende und lehrreiche Gespräche, durch praktische Anleitungen usw. und kassiert nur, wenn jemand uneinsichtig bzw. unbelehrbar ist, weil er schon mehrfach von ihm kontrolliert wurde und trotzdem weiter gegen die Vorschriften zur Ladungssicherung verstößt. Diese Kontrollen finden in einem großen Industriegebiet mit vielen Speditionen statt, so dass der Beamte gut ausgelastet ist. Nun nehmen wir weiter an, dass diese Kontrollen, die der Bußgeldstelle finanziell recht wenig eingebracht haben, nachweislich dazu führen, dass Unfälle mit mangelhafter Ladung bei diesen LKW quasi nicht mehr stattfinden. Wenn er keinen komplett verbohrten Vorgesetzten hat, wird dieses Engagement in den allermeisten Fällen mindestens genauso gewürdigt, wie bei einem anderen Kollegen, der nur stur Digitalkontrollgeräte ausliest und laufend Anzeigen wegen Verstößen gegen Lenk - und Ruhezeiten mitbringt. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 17, 2014 Report Share Posted January 17, 2014 Moin Moin Wenn er keinen komplett verbohrten Vorgesetzten hat, wird dieses Engagement in den allermeisten Fällen mindestens genauso gewürdigt, wie bei einem anderen Kollegen, der nur stur Digitalkontrollgeräte ausliest und laufend Anzeigen wegen Verstößen gegen Lenk - und Ruhezeiten mitbringt. Dieser fleißige Kollege wird von seinem Chef einen Einlauf wegen fehlerhaftem Ermessen kriegen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 17, 2014 Report Share Posted January 17, 2014 Ich wollte nur aufzeigen, dass die Vorwürfe auch gar nicht so arg sein müssen, es kann sich nämlich auch anders darstellen, wenn man mal genauer hinschaut. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 18, 2014 Report Share Posted January 18, 2014 Hallo, Sobbel,Dieser fleißige Kollege wird von seinem Chef einen Einlauf wegen fehlerhaftem Ermessen kriegen. das dürfte auf den Chef und vor Allem auf die jeweilige Situation ankommen. Du weißt ja sicher selber, dass es bei der Ladungssicherung immer wieder auf den Einzelfall ankommt. Wird überhaupt keine Ladungssicherung durchgeführt, würde sicher auch der fiktive Kollege eine Anzeige schreiben. Vielfach sieht man allerdings, dass die Fahrer versucht haben, die Ladung so gut wie möglich zu sichern, aber dass sie triotzdem Fehler gemacht haben. Hier sehe ich persönlich mehr Erfolgsaussichten durch belehrende Gespräche, durch Zeigen, wie man es besser machen kann und durch geeignete Hilfsmittel, wie z. B. Handbücher der IHK zur Ladungssicherung. Kann der Beamte belegen, dass er es tatsächlich so handhabt und dass diese Gespräche etwas bringen, dürfte ein vorgesetzter wohl kaum eine Handhabe gegen ihn haben, zumindest dann nicht, wenn dieser Beamte Rückgrat zeigt. Abgesehen davon: Eine gute Beurteilung und eine schnelle Beförderung ist nichts gegen das Wissen, dass man sich selber im Spiegel mit gutem Gewissen in die Augen schauen kann. Viele Grüße, Nachteule 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 18, 2014 Report Share Posted January 18, 2014 Auch wenn du in deinem Streifenwagen das nicht sehen willst, mag es Gründe geben warum man z B gleich repressiv einschreitet bzw diese Vorgaben vom Chef kommt. Dein Ansinnen ist ja gut und eigentlich richtig - jedoch nicht immer zielführend. Wenn sich z B nichts ändert, dann kann es durchaus die Zielvorgabe geben jetzt ans Geld zu gehen. Aber das ist nicht mehr das Thema von oben - zumindest jedoch der Beweis meiner Aussage zum Thema oben. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 18, 2014 Report Share Posted January 18, 2014 das dürfte auf den Chef und vor Allem auf die jeweilige Situation ankommen.Vor allem aber dürfte es darauf ankommen, als was und wo der Kollege Dienst versieht. Bei einem Kollegen des BED kommt es (hier) recht häufig vor, daß eher mit dem erhobenen Zeigefinger "argumentiert" und ein belehrendes Gespräch geführt wird. Kollegen des VD machen das auch, aber eher selten. Und damit meine ich nicht Situationen wie von Dir beschrieben, wo jemand zwar seine Ladung "gesichert", dieses aber eben nicht ausreichend getan hat. In solchen Fällen zeigen auch wir auf, wo Verbesserungsbedarf besteht und erheben allenfalls - so es denn keine gravierenden Sicherungsmängel sind - ein Verwarngeld. Nur: das kommt eher selten vor. Die Regel ist die, daß gar nicht gesichert wurde. Und da kann es - und darf es IMO - nicht nur bei einer lapidaren mündlichen Verwarnung inkl. eines kleinen Gesprächs bleiben. Vor allem dann nicht, wenn es sich um einen der "das hab ich schon seit 50 Jahren so gemacht und es nicht noch nie etwas passiert"-Fraktion oder jemanden, der einfach zu faul zum sichern war, handelt. Der oder die werden ohne entsprechenden (Sanktions-)Druck auch künftig wie gehabt verfahren. Kann der Beamte belegen, dass er es tatsächlich so handhabt und dass diese Gespräche etwas bringen, dürfte ein vorgesetzter wohl kaum eine Handhabe gegen ihn haben, zumindest dann nicht, wenn dieser Beamte Rückgrat zeigt.Wenn der fiktive Beamte nur solche Tätigkeiten vorzuweisen hat, läuft irgendwas falsch. Eine gute Beurteilung und eine schnelle Beförderung ist nichts gegen das Wissen, dass man sich selber im Spiegel mit gutem Gewissen in die Augen schauen kann.Och, ehrlich gesagt ist mir eine gute Beurteilung und vor allem eine schnelle Beförderung (=> mehr Geld) mindestens genauso wichtig. Und bislang kann und konnte ich bei all den VGs und Anzeigen, die ich erheben bzw. schreiben "mußte", auch mit einem sehr guten Gewissen in mein Spiegelbild schauen. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted January 18, 2014 Report Share Posted January 18, 2014 Sch... AKüFi. Was ist BED und VD? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 18, 2014 Report Share Posted January 18, 2014 Sch... AKüFi. Was ist BED und VD?BED => Bezirks- und Ermittlungsdienst (bürgerlich auch Dorfsheriff genannt, idR ältere Kollegen) VD => Verkehrsdienst (bürgerlich auch Abzocker, Raubritter etc. genannt, obwohl Geschwindigkeitskontrollen nur einen Teilbereich ihrer Tätigkeit ausmachen) 1 Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted January 18, 2014 Report Share Posted January 18, 2014 Danke. Als Außenstehender konnte ich mit den Abkürzungen einfach nichts anfangen. Aber ich wollte der Diskussion trotzdem folgen können. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 19, 2014 Report Share Posted January 19, 2014 Hallo, Bluey, klar, mein Beispiel ist etwas überzogen und deshalb habe ich ja nur von einem fiktiven Kollegen geschrieben. Wir wissen beide, dass es kaum möglich ist, immer nur an einsichtige VT zu geraten, die mit einem belehrenden Gespräch zu überzeugen sind. Mir ging es bei diesem überzogenen Beispiel nur darum, zu zeigen, dass man nicht nur dann vorschriftsmäßig arbeitet, wenn man monetären Zielvorgaben folgt. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 19, 2014 Report Share Posted January 19, 2014 Mir ging es bei diesem überzogenen Beispiel nur darum, zu zeigen, dass man nicht nur dann vorschriftsmäßig arbeitet, wenn man monetären Zielvorgaben folgt.D'accord. Quote Link to post Share on other sites
Linksmacher 0 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Die Problematik ist nicht neu !Googelt mal nach Wachpolizei und Frankfurter Rundschau. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Moin Moin Vielfach sieht man allerdings, dass die Fahrer versucht haben, die Ladung so gut wie möglich zu sichern, aber dass sie triotzdem Fehler gemacht haben. Hier sehe ich persönlich mehr Erfolgsaussichten durch belehrende Gespräche... ... dürfte ein vorgesetzter wohl kaum eine Handhabe gegen ihn haben Aber hier hängst du schon am Fliegenfänger. Mir persönlich ist es völlig egal wie du deine Arbeit machst.Ich find es nur erstaunlich, wie viele Kollegen das Opportunitätsprinzip auslegen, dabei aber außer acht lassen, daß sie lediglich ein Einschreiteermessen haben. Ein Auswahlermessen haben sie nicht.Und weil dieser fiktive Beamte reihenweise Ermessensfehler begeht, hat sein Vorgesetzter sehr wohl eine Handhabe für einen Einlauf.Das hat nichts mit Rückgrat zu tun.Es darf doch nicht am Zufall liegen, welchem Polizisten man gegenübersteht, ob man für dasselbe Verhalten eine Anzeige bekommt oder in ein Gespräch verwickelt wird. Gruß Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Willkommen in der Realität... 1 Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Willkommen in der Realität...Genau. Es darf doch nicht am Zufall liegen, welchem Polizisten man gegenübersteht, ob man für dasselbe Verhalten eine Anzeige bekommt oder in ein Gespräch verwickelt wird.Das kommt sicherlich auf die Definition von Zufall an. Im Zweifel wird es nicht sonderlich schwierig sein, bei zwei scheinbar eins-zu-eins vergeichbaren Fällen eben doch irgendwelche Unterschiede zu finden. Und ich bin mir sicher, das schaffen nicht nur zwei Kollegen untereinander, sondern auch einer für sich ganz allein. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Hallo, Sobbel,Ich find es nur erstaunlich, wie viele Kollegen das Opportunitätsprinzip auslegen, dabei aber außer acht lassen, daß sie lediglich ein Einschreiteermessen haben. Ein Auswahlermessen haben sie nicht. nehmen wir mal an, Du kannst einem LKW - Fahrer rechnerisch belegen, dass er seine Ladung mit einem Spanngurt mehr sichern müsste, als er genommen hat. Nehmen wir mal an, Du hast einen Handwerker, der versucht hat, sein Werkzeug so gut wir möglich zu sichern, aber du kannst ihm belegen, dass dieses oder jenes durch andere Hilfsmittel besser gesichert werden könnten, bzw. sollten. Beide Fahrer sind einsichtig und versuchen noch vor Ort, ihre Fehler zu korrigieren. Schreibst Du dann trotzdem eine Anzeige oder belässt Du es bei diesem belehrenden Gespräch? Übrigens: Ich bin definitiv nicht fehlerfrei, aber darüber, wie ich meine Entscheidungen vor Ort fälle, hat sich bislang noch kein Vorgesetzter oder Kollege beschwert. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Nur weil sich niemande beschwerte heißt es nicht, dass es richtig war. Nicht alles was und wie du tust bekommt dein Chef mit. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 nehmen wir mal an, Du kannst einem LKW - Fahrer rechnerisch belegen, dass er seine Ladung mit einem Spanngurt mehr sichern müsste, als er genommen hat. Nehmen wir mal an, Du hast einen Handwerker, der versucht hat, sein Werkzeug so gut wir möglich zu sichern, aber du kannst ihm belegen, dass dieses oder jenes durch andere Hilfsmittel besser gesichert werden könnten, bzw. sollten.Das sind aber nun doch eher exotische Beispiele. Exotisch, weil es sich darüber zu diskutieren nicht lohnt. In solchen Fällen würde ich entweder ein VG nehmen oder nur ein paar Worte wechseln. Die Regel aber bei der Ladungssicherung, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, schaut eher anders aus. Da geht es nicht um einen Gurt mehr oder weniger oder ein paar Kleinteile, die nicht optimal gesichert wurden. Da geht es um wirklich leidliche oder gar keine Sicherung. So jedenfalls meine Erfahrungen. Und ich fände es auch sehr merkwürdig, wenn ein Kollege nur mit "mahndenden und belehrenden Tätigkeiten" aufwarten könnte. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Moin Moin nehmen wir mal an, Du kannst einem LKW - Fahrer rechnerisch belegen, dass er seine Ladung mit einem Spanngurt mehr sichern müsste, als er genommen hat. Wie du so einen Fall regelst ist mir egal, zumal eine Kenngröße fehlt, um eine evtl. Harmlosigkeit zu erkennen. Es ging mir um diesen fiktiven Kollegen, der überwiegend Gespräche führt und nur im Ausnahmefall Anzeigen schreibt.Dieser Kollege macht von seinem Ermessen reihenweise falschen Gebrauch.Da kannst du dich winden wie du willst und diese Ermessensfehler mit irgendwelchen Beispielen versuchen zu verharmlosen.Dieser fiktive Kollege würde einen geölten Einlauf bekommen, weil seine Verfahrensweise klar rechtswidrig ist. Gruß Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 25, 2014 Report Share Posted January 25, 2014 Hallo, Sobbel, nehmen wir mal rein interessehalber tatsächlich diesen fiktiven Polizeibeamten: Gegen welche Rechtsgrundlagen verstößt er denn, wenn er keine einzige Owi - Anzeige schreibt? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Dieser Kollege macht von seinem Ermessen reihenweise falschen Gebrauch.Woran machst Du das fest? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Hallo, Sobbel, nehmen wir mal rein interessehalber tatsächlich diesen fiktiven Polizeibeamten: Gegen welche Rechtsgrundlagen verstößt er denn, wenn er keine einzige Owi - Anzeige schreibt? Viele Grüße, Nachteule Frage doch mal ob und wie er zuständig ist?Eine Anzeige ist das schriftliche Weiterleitern eine Sachverhaltes - hier eines Ordnungsverstoßes - an die zuständige Verwaltungsbehörde (35 OWiG). Welche Zuständigkeit hat der Polizist denn vor Ort? Ist er Verwaltungsbehörde? Wenn er keine Verwaltungsbehörde ist, dann hat er die Anzeige zu schreiben und der Ordnungsbehörde vorzulegen (53 I S3 OWiG).Beachte, dass die Polizei ein pflichtgemäßes Ermessen und kein freies Ermessen hat (53 IS1 OwiG). Daraus ergibt sich, dass der Polizeibeamte bei bedeutungslosen Owi davon absehen kann Ermittlungen einzuleiten. Wenn der Vorfall jedoch nicht mehr im Verwarngeldbereich (5-35 Euro) ist - du sagtest ja "Anzeige schreiben" - dann wird es auch keine bedeutungslose OWi mehr sein (56 I S1 OwiG). Dadurch ergeben sich Handlungsverpflichtungen. Was das bedeutet, wenn gegen die Pflichten verstoßen wird, muss ich dir doch wohl nicht erklären? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Moin Moin Ich kann nicht glauben, daß ich einem Kollegen das Ermessen erklären muß.Das ist traurig und zutiefst beschämend. Vorrang des Gesetzeshttp://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html Pflichtgemäßes Ermessenhttp://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.htmlhttp://dejure.org/gesetze/OWiG/53.html Ermessensschrumpfung auf null - kein Auswahlermessenhttp://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__40.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.htmlMan beachte die gewählten Formulierungen aus Par. 1 Abs 1"ist eine Geldbuße festzusetzen""ist ein Verwarnungsgeld zu erheben"das ist keine "Kann-Bestimmung" Du solltest dich mal mit den Grundlagen deiner Arbeit befassen. Ja, bei Owi gibt es das Opportunitätsprinzip und ja, die Polizei hat ein Ermessen.Das heißt aber nicht, daß die Polizei machen kann was sie will.Das einzige Ermessen was die Polizei -und damit auch dieser fiktive Kollege bei Owi hat- ist ein Einschreiteermessen.Das bedeutet, während der Streifenfahrt darf er entscheiden, ob und welchen Lkw halte ich an und welchen nicht.Sobald er sich entschieden hat "den da halte ich an" und er kontrolliert den dann auch und er stellt einen Verstoß fest, ist ende mit Ermessen.Das ist so, weil die Polizei in so einem Fall kein Auswahlermessen hat und weil der Bußgeldkatalog auch keine Wahlmöglichkeit bei der Ahndung bietet.Die dort festgelegten Beträge sind nicht verhandelbar, die sind fix und gelten für Jedermann. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Moin Moin Ich kann nicht glauben, daß ich einem Kollegen das Ermessen erklären muß. Das ist traurig und zutiefst beschämend.Sei nicht traurig, mir geht es nahezu täglich genauso. Die schlimmste Formulierung dabei ist. Ich habe Ermessen ausgeübt und daher kann keine andere Entscheidung getroffen werden. Und nein das sind keine neuen Mitarbeiter sondern welche die teilweise Jahrzehnte diesen Beruf ausüben und damit täglich zu tun haben. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted January 26, 2014 Report Share Posted January 26, 2014 Hallo, Sobbel, das pflichtgemäße Ermessen brauchst Du mir ganz sicher nicht erklären. Meine Frage bezog sich auf diese Aussage:Dieser fiktive Kollege würde einen geölten Einlauf bekommen, weil seine Verfahrensweise klar rechtswidrig ist. Im Strafrecht haben wir die Strafvereitelung im Amt als möglichen Tatvorwurf, wenn ein Polizeibeamter nicht einschreitet bzw. keine Anzeige schreibt. Wo siehst Du einen ähnlichen Tatvorwurf im Ordnunsgwidrigkeitenbereich? Mag sein, dass es Erbsenzählerei ist, aber eine Strafbarkeit des fiktiven Polizeibeamten wirst Du mit Deinen o. g. Gesetzen wohl kaum begründen können, allenfalls eine Dienstpflichtverletzung. Mir ist im Übrigen unklar, wie Du (über Blaulicht brauchen wir gar nicht reden) aus meinem Beitrag bzgl. dem fiktiven Polizeibeamten etwas über meine eigene Arbeitsweise herauslesen willst. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
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