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Probezeit - Bitte Lächeln


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Moin,

 

nun hat es mich auch erwischt. Kaum 1 1/2 Jahre auf der Straße, immer recht gesittet unterwegs und trotz meines jungen Alters bereits ca. 18tkm/p.a. unterwegs.

Gestern war ich auf dunklen Landstraßen unterwegs, anders, als ich es kenne; am Straßenrand hin und wieder ein Reh in Sicht. Nun schnappte die Falle zu - habe ein Ortseingangsschild einer kleinen Ortsdurchführung übersehen (weit und breit kein Haus in Sicht) und eine dieser neuen Hightech-Säulen blitzte auf. Kurz darauf aufs Tacho geschaut und bummelig 80 zu sehen (ein Glück wegen des Wildwechsels so oder so langsamer gefahren, sonst 100).

Fahrzeug ist auf meinen Namen zugelassen.

Womit muss ich nun rechnen? Gibt es Möglichkeiten, da irgendwie fein aus der Sache raus zu kommen?

Strafe muss ja wohl sein, aber ich möchte mich zumindest darauf einstellen können.

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Neben den üblichen Kosten für das Bußgeld wegen der PZ noch eine Nachschulung, sollte um die 300 Euro kosten, und eine Verlängerung der PZ.

Mehr dazu in den FAQ.

 

Vermeidungsstrategien kannst du im Forum finden. Bei der Kombination Fahrer gleich Halter aber unglaublich schwerer hinzubekommen.

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Und wie ist das, wenn ein Freund/Bekannter/Kollege etc. das Schreiben beantwortet, der im selben Alter, ähnlichem Aussehen aber aus der Probezeit ist und die Schuld auf sich nimmt, da er das Fahrzeug geliehen hat?

Hätte da 1, 2 Leutchen, die einen oder auch drei Punkte auf sich nehmen würden. Müsste nur das Bußgeld auf mich nehmen und würde mir dann noch was Nettes einfallen lassen. Lehrgeld ist das auf jeden Fall.

Lohnt es sich, das zu versuchen, bzw. ist Irren in deren Fall straffrei, oder kann das anschließend Probleme machen?

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Noch einmal:

 

Vermeidungsstrategien kannst du im Forum finden. Bei der Kombination Fahrer gleich Halter aber unglaublich schwerer hinzubekommen.

Versuch macht klug, irren kann sich jeder einmal. Aber das hast Du sicher schon im Forum gelesen.

Wichtig ist, dass "Leutchen" sich selbst einträgt.

 

Hast Du spezielle Fragen?

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Erstmal nicht, danke. Noch ist ja kein Bogen ins Haus geflattert. Wollte nur auf Nummer Sicher gehen, um niemanden mit meinen Schwierigkeiten unnötig zu belasten.

 

Werde mich dann, wenn es soweit ist, weiter durchs Forum wälzen, eventuelle Unklarheiten noch mal zum Ausdruck bringen oder hoffentlich direkt was Positives berichten.

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habe ein Ortseingangsschild einer kleinen Ortsdurchführung übersehen (weit und breit kein Haus in Sicht) und eine dieser neuen Hightech-Säulen blitzte auf.

Stationäre Radarfallen werden vollständig auf blitzer.de angezeigt. Der gelegentliche Check für die häufig befahrenen Gebiete lohnt sich.

Ortseingangsschilder in unbebauter Landschaft, aber mit einer Radarfalle dahinter gehören schon zu den übleren Formen der Abzocke.

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Korrekt? Vielleicht in dem Sinne, daß der Ortseingang irgendwelchen behördlichen Vorschriften entspricht. Wobei die Behörden ihre Vorschriften so gestalten, daß sie den Verkehr möglichst oft ausbremsen können.

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Jepp - das sind völlig normale Grundstücksausfahrten.

Mit Gehsteigen an der Straßenseite? Mit Abständen von bis zu oder mehr als 20 m voneinander?

 

 

Ob Dein Haus jetzt 5 oder 50 Meter von der Straße zurückliegt - würdest Du wollen, dass da die Autos legal mit 100 vorbeikommen?

Selbstverständlich! Mir macht es nichts aus, nach links und rechts zu schauen, wenn ich aus einem Grundstück ausfahre. Und je schneller die Autos auf der bevorrechtigten Straße sind, desto kürzer muß man auf sie warten.

Würdest Du wollen, daß überall, wo ein verquerer Sonderling an einer Straße außerhalb einer Ansiedlung wohnen möchte, der Verkehr auf :50: abgebremst wird, mit den von Skirlpo beschriebenen Folgen?

Am Ortsrand gibt es oft Gewerbegebiete, deren Ausfahrten außerhalb des geschlossenen Ortes liegen. Für die Strecke vom Ort bis zu der Ausfahrt gilt dann :70: agO. Unter solchen Bedingungen wäre Skirlpo mit 15 - 20 € Verwarnungsgeld davongekommen.

 

 

Die Gesetzeslage ist da sehr eindeutig.

Das war sie im Fall der Schüsse an der Mauer auch. Hältst Du alles für gerechtfertigt, was durch ein "eindeutiges" Gesetz festgelegt ist?

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Quote

 

Die Gesetzeslage ist da sehr eindeutig.

Das war sie im Fall der Schüsse an der Mauer auch. Hältst Du alles für gerechtfertigt, was durch ein "eindeutiges" Gesetz festgelegt ist?

 

 

Das nenne ich mal 'ne intellektuelle Meisterleistung, diesen Vergleich...... :schreck:

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So, habe als Halter des Fahrzeuges nun ein Schreiben bekommen:

 

ANHÖRUNGSBOGEN IM BUSSGELDVERFAHREN

 

Sehr geehrter Herr,

Ihnen wird vorgeworfen (..) als Führer des Fahrzeuges (...) innerhalb der geschlossenen Ortschaft (...) um 22 km/h.

Beweismittel: TRAFFIPHOT stat. Geschw.

Dazu ein Foto, auf dem ich recht unscharf zu sehen bin.

Auf der Rückseite ein Bogen zur Äußerung im Sachverhalt.

Wie kann ich nun in dem Fall weiter vorgehen? Durch die Probezeit wäre ein Aufbauseminar fällig. Ansonsten 1 Punkt, den auch ein Kollege von mir auf sich nehmen würde.

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So, habe als Halter des Fahrzeuges nun ein Schreiben bekommen:

 

ANHÖRUNGSBOGEN IM BUSSGELDVERFAHREN

 

Ihnen wird vorgeworfen (..) als Führer des Fahrzeuges (...) innerhalb der geschlossenen Ortschaft (...) um 22 km/h.

 

 

Treffer; versenkt. Dein Name ist gefallen, die Verjährung ist unterbrochen.

Es gibt Möglichkeiten, lies im Forum, realistisch betrachtet ist der Käs gegessen.

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Habe mich nun ein wenig eingelesen. Dass ich Halter bin, scheint es wirklich etwas komplizierter zu machen.

Versuch macht jedoch klug.

Ist es sinnvoll, nun den Anhörungsbogen jemand anderen ausfüllen lassen, in dem er sich selbst beschuldigt? Oder sollte ich erst auf den Bußgeldbescheid warten in und dann Einspruch erheben? Geht nicht darum, anschließend denjenigen wieder abstreiten zu lassen, sondern im Prinzip nur um die Übernahme des Punktes, welcher bei mir gravierendere Folgen hätte.

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Entweder, du findest jemanden der sich selbst in den Bogen einträgt; oder du zahlst.

 

Wenn du einen Bussgeldbescheid erhältst kannst du natürlich Einspruch einlegen, begründen, dann geht das zum Gericht. Und dann ...

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Ja, also ich hätte bereits jemanden, der sich selbst eintragen und die Schuld komplett auf sich nehmen würde. Wie füllt er den oben gezeigten Bogen denn aus? Lässt man dann Feld 1 - Angaben zur eigenen Person - aus, oder reicht seine Unterschrift mit Nennung seiner Personalien?

Bis wann muss ich das Schreiben beantworten? Datum im Brief 15., Poststempel 17., Eingang heute.

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  • 1 month later...

Moin,

 

jetzt hat ein Arbeitskollege den Anhörungsbogen ausgefüllt und den Tatbestand zweifelsfrei zugegeben. Wenige Tage später bekam er Post, wieder ein Anhörungsbescheid. Dieser blieb unbeantwortet.

Heute kam dann bei mir ein, wie mein Postbeamter so freundlich sagte, böser, gelber Brief ins Haus - Ein Bußgeldbescheid. "(...) Sie konnten durch einen Lichtbildabgleich...als Führer des Fahrzeuges ermittelt werden."

Obwohl wir uns sehr ähnlich sehen, nimmt es der Herr von der Behörde scheinbar sehr genau. Meint ihr, die Sache ist aussichtslos, oder bringt ein Einspruch etwas?

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Dieser blieb unbeantwortet.

Das war wahrscheinlich der Fehler. Dein Kollege hätte hier auch noch einmal "ich war's" angeben sollen. Dann hätte er mit größerer Sicherheit auch den BuGeBe bekommen.

 

Oder auch nicht. Der Er-satz-fahrer ist auch SB bekannt.

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Dieser blieb unbeantwortet.

 

Das war wahrscheinlich der Fehler. Dein Kollege hätte hier auch noch einmal "ich war's" angeben sollen. Dann hätte er mit größerer Sicherheit auch den BuGeBe bekommen.

Oder auch nicht. Der Er-satz-fahrer ist auch SB bekannt.
Ja, durch genau solche Experten wird dafür gesorgt. Wenn der Betroffene die zugrundeliegende Strategie (nach Studium des Forums) immer noch nicht versteht, ist es kontraproduktiv, permanent auf besagte Methode hinzuweisen.
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Unscharfes Bild klingt recht interessant. :nixda:

Bei den Folgen riecht das nach Rechtsanwalt der das pauschal abrechnet.

Ist eben eine Abwägung: Geld investieren und ggf. aus der Sache raus kommen oder doppelt zahlen......

Das unscharfe Foto im was-auch-immer-Bogen, auf dem man sich mehr oder minder problemlos erkennen kann, entpuppt sich im Original regelmäßig als Passbild-nahe Aufnahme. Da kann man natürlich trotzdem noch doppelt zahlen und einen Anwalt engagieren (die Herrschaften wollen schließlich auch leben) oder man (er)spart sich das und kommt mit nur einer Zahlung aus der Sache raus.

 

Anders ausgedrückt: auch ohne Glaskugel haben die Vorposter Recht - für den TE ist das Thema ist durch.

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Unscharfes Bild klingt recht interessant. :nixda:

Bei den Folgen riecht das nach Rechtsanwalt der das pauschal abrechnet.

Ist eben eine Abwägung: Geld investieren und ggf. aus der Sache raus kommen oder doppelt zahlen......

Das unscharfe Foto im was-auch-immer-Bogen, auf dem man sich mehr oder minder problemlos erkennen kann, entpuppt sich im Original regelmäßig als Passbild-nahe Aufnahme. Da kann man natürlich trotzdem noch doppelt zahlen und einen Anwalt engagieren (die Herrschaften wollen schließlich auch leben) oder man (er)spart sich das und kommt mit nur einer Zahlung aus der Sache raus.

 

Anders ausgedrückt: auch ohne Glaskugel haben die Vorposter Recht - für den TE ist das Thema ist durch.

 

 

Hast Du dazu den TE oder die Glaskugel befragt......

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