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Mit Usa Führerschein Geblitzt In Deutschland


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Hallo Community,

 

Folgende Situation, mein Bruder war die Feiertage zu Besuch in Deutschland. Er selbst hat in Canada studiert und

Lebt seit kurzen in USA. Aktuell hat er noch den Kanadischen Fuehrerschein, wohnhaft ist er aber in Amerika. Ich persönlich habe einen Dienstwagen, welcher auf meinen Arbeitgeber zugelassen ist. Nun wurde mein Bruder außerorts mit 33 Kmh über Toleranz geblitzt. Die Knolle kam diese Woche an und das foto ist eigentlich NULL erkennbar.

FRAGE:

Wenn ich die Daten in amerika angebe, was wird ihn erwarten?

In Deutschland sind es ja Gledstrafw und 3 Punkte.

Wuerde bei ihm eine hoehere Geldstrafe ankommen? Gibt es Punkte?

Kann es sein das das Amt dies nicht akzeptiert und sich an den Halter (Arbeitgeber) wendet und die mich dann belangen und zum SChluss die Punkte und Strafe kassiere!?!?-.-

 

Hoffe das einer konkret sagen kann was passiert wenn ich den Bruder in USA angebe.

Danke!

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Wenn sie das verfolgen bekommt er das Bußgeld und die Punkte. Was ihm aber ziemlich kalt lassen kann. Das Bußgeld kann nicht eingetrieben werden, und die Punkte gelten nur für Deutschland. Es kann sein, wenn er nach Deutschland kommt, er dann eben das Bußgeld zahlen muss.

 

Es darf nur der Fahrer das Bußgeld bekommen, also wenn es dein Bruder war zahlt er, sonst keiner.

 

MfG.

 

hartmut

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Sie werden deinen Bruder in USA anschreiben und ihn fragen, ob er am Tattag in Deutschland war. Um zu prüfen, ob Du auch nicht gelogen hast. Dann geht es wie von Hartmut beschrieben weiter, oder sie lassen die Sache fallen.

Es kann sein, wenn er nach Deutschland kommt, er dann eben das Bußgeld zahlen muss.
Zur Not den Flieger nach Luxemburg nehmen und von dort aus ohne Paßkontrolle nach D einreisen.
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Merkwürdig: Dein Bruder wurde während der Feiertage mit deinem Firmenwagen geblitzt. Also vor max 12 Tagen bzw. 5 Arbeitstagen. Das Foto ist dir bereits bekannt, deine Firma, die ja Halter ist aber nicht.

???

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Merkwürdig: Dein Bruder wurde während der Feiertage mit deinem Firmenwagen geblitzt. Also vor max 12 Tagen bzw. 5 Arbeitstagen. Das Foto ist dir bereits bekannt, deine Firma, die ja Halter ist aber nicht.

???

 

Mein Bruder ist laenger, zusammen ueber die Feiertage hier geblieben. Die Geschichte ist aus Ende November...! Und natürlich hat es der Arbeitgeber bekommen und mir dann weitergeleitet. Da ja kein Fahrverbot droht, sollen wir uns drum kümmern und gut ist. Es wird ja auch erst nach dem Fahrer auf dem Foto gefragt.

Mir ist nur wichtig zu wissen was ihn in Amerika erwartet.

 

Wie sollen die Punkte denn gewertet werden für Deutschland, wenn er keinen deutschen Wohnsitz und keinen deutschen Führerschein hat?

 

Also direkte Frage: er kriegt den Bescheid nach USA und hat nur ein Bußgeld zu zahlen, sonst NICHTS?

Also auch kein Stress wenn er in Deutschland wieder mal zu Besuch erscheint??

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Ich wuerde hier einfach Bruderherz angeben, mit Adresse und allem drum und dran. Notfalls kann Atze ja auch per Fax bestaetigen, dass er der Fahrer war. Mit ziemlich grosser Sicherheit wird das Ding dann eingestellt. Falls nicht, hat dein Bruderherz halt ein paar Punkte auf dem Konto - das namensbezogen ist, ob Adresse und/oder Wohnsitz in D'land ist irrelevant - und muss das Bussgeld abdruecken, aber dazu muss er dann halt auch wirksam angeschrieben werden. Ich bezweifele, dass die Behoerde so weit geht.......

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Ich wuerde hier einfach Bruderherz angeben, mit Adresse und allem drum und dran. Notfalls kann Atze ja auch per Fax bestaetigen, dass er der Fahrer war. Mit ziemlich grosser Sicherheit wird das Ding dann eingestellt. Falls nicht, hat dein Bruderherz halt ein paar Punkte auf dem Konto - das namensbezogen ist, ob Adresse und/oder Wohnsitz in D'land ist irrelevant - und muss das Bussgeld abdruecken, aber dazu muss er dann halt auch wirksam angeschrieben werden. Ich bezweifele, dass die Behoerde so weit geht.......

 

Aber wenn er nicht mehr deutscher Staatsbürger ist, kann er doch keine Punkte mehr erhalten!?! Vor allem ohne deutschen Pass und Führerschein!?

@HarryB: genau was dann passiert weisst Du dann aber aufh nicht!?

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Aber wenn er nicht mehr deutscher Staatsbürger ist, kann er doch keine Punkte mehr erhalten!?! Vor allem ohne deutschen Pass und Führerschein!?

@HarryB: genau was dann passiert weisst Du dann aber aufh nicht!?

Punkte kann jeder bekommen, unabhängig davon ob er in Deutschland wohnt oder einen Führerschein hat. Also auch der Palästinenser Achmet aus Israel, der noch nie am Steuer eines Autos gesessen hat. Die Punkte sein rein von der Person abhängig. Das kann sich also nur darauf auswirken, ob bei erreichen der Punktegrenze derjenige in Deutschland Auto fahren darf oder nicht.

 

Was passiert wissen wir nicht, macht die Bußgeldstelle. Beim rasenden Elch @HarryB wird wird wohl immer eingestellt weil zu weit weg ( Asien ) kann sein das ein Bußgeldbescheid in die USA geschickt wird, oder es wird auch eingestellt. Mehr passiert nicht.

 

Er kann es zugeben und abwarten ob was kommt. Zugeben würde ich wegen dem möglichen Fahrtenbuch falls der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Horizon,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wenn Du Deinen Bruder als Fahrer angibst und die Bußgeldstelle keinen Anhaltspunkt hat, dass eigentlich doch Du der Fahrer gewesen bist, wird Dein Bruder als Betroffener angeschrieben, ordnungsgemäß belehrt und erhält dann im weiteren Verlauf seinen Bußgeldbescheid.

 

Zahlt er diesen, ist das Thema erledigt; zahlt er nicht, kann es sein, dass er ausgeschrieben wird, damit bei einer späteren Kontrolle der ausstehende Betrag eingezogen werden kann.

 

Aber wenn er nicht mehr deutscher Staatsbürger ist, kann er doch keine Punkte mehr erhalten!?! Vor allem ohne deutschen Pass und Führerschein!?

Wie schon gesagt wurde: Jeder, der im Punktebereich auffällig wird, kann die Punkte bekommen, egal, ob er in Deutschland lebt oder im Ausland.

 

Die Folgen sind bei im Ausland lebenden die gleichen, wie bei in Deutschland lebenden Personen.

 

D. h.: Fällt Dein Bruder bei einem seiner weiteren Besuche nicht wieder negativ auf, verfallen die Punkte seiner letzten Missetat; fällt er vor Ablauf wieder auf, beginnt er, Punkte zu sammeln und wenn er äußerst sammelwütig ist, kann es sein, dass ihm irgendwann die Berechtigung entzogen wird, in Deutschland fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.

 

Das Problem in eurem Fall ist allerdings eher, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt.

 

Sollte die Bußgeldstelle den Eindruck gewinnen, dass Dein Bruder lediglich als Halter vorgeschoben wird, um um das Bußgeld und um die Punkte herum zu kommen, kann es sein, dass der Firma eine Fahrtenbuchauflage droht.

 

Diese dürfte im Endeffekt unangenehmer sein als das Bußgeld.

 

Es ist daher anzuraten, mit offenen Karten zu spielen, zu belegen, dass der Bruder tatsächlich gefahren ist und dann sollte Dein Bruder das Bußgeld einfach bezahlen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Horizon,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wenn Du Deinen Bruder als Fahrer angibst und die Bußgeldstelle keinen Anhaltspunkt hat, dass eigentlich doch Du der Fahrer gewesen bist, wird Dein Bruder als Betroffener angeschrieben, ordnungsgemäß belehrt und erhält dann im weiteren Verlauf seinen Bußgeldbescheid.

 

Zahlt er diesen, ist das Thema erledigt; zahlt er nicht, kann es sein, dass er ausgeschrieben wird, damit bei einer späteren Kontrolle der ausstehende Betrag eingezogen werden kann.

 

Aber wenn er nicht mehr deutscher Staatsbürger ist, kann er doch keine Punkte mehr erhalten!?! Vor allem ohne deutschen Pass und Führerschein!?

Wie schon gesagt wurde: Jeder, der im Punktebereich auffällig wird, kann die Punkte bekommen, egal, ob er in Deutschland lebt oder im Ausland.

 

Die Folgen sind bei im Ausland lebenden die gleichen, wie bei in Deutschland lebenden Personen.

 

D. h.: Fällt Dein Bruder bei einem seiner weiteren Besuche nicht wieder negativ auf, verfallen die Punkte seiner letzten Missetat; fällt er vor Ablauf wieder auf, beginnt er, Punkte zu sammeln und wenn er äußerst sammelwütig ist, kann es sein, dass ihm irgendwann die Berechtigung entzogen wird, in Deutschland fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.

 

Das Problem in eurem Fall ist allerdings eher, dass es sich um ein Firmenfahrzeug handelt.

 

Sollte die Bußgeldstelle den Eindruck gewinnen, dass Dein Bruder lediglich als Halter vorgeschoben wird, um um das Bußgeld und um die Punkte herum zu kommen, kann es sein, dass der Firma eine Fahrtenbuchauflage droht.

 

Diese dürfte im Endeffekt unangenehmer sein als das Bußgeld.

 

Es ist daher anzuraten, mit offenen Karten zu spielen, zu belegen, dass der Bruder tatsächlich gefahren ist und dann sollte Dein Bruder das Bußgeld einfach bezahlen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Hallo Nachteule,

 

Vielen Dank fuer die Informationen.

 

Eventuell ist Dir (oder einem anderen Mitglied) bekannt, wie sich eventuelle Punkte auf den Amerikanischen Führerschein und deren Punktesystem auswirkt?

Sollte ja KEINERLEI Auswirkungen haben.

 

Die Strafe wuerde fuer Deutschland gelten...!

Waeren seine ersten Punkte uberhaupt und es droht ja noch kein Fahrverbot. Also bleibt Amerika, Amerikanischer Führerschein und Amerikanische Behoerde in Amerika unberuehrt und der Eintrag erfolgt nur in Deutschland und gilt auch nur in Deutschland, korrekt?

 

Da er auch in UK ab und zu unterwegs ist und geschaeftlich einen Mietwagen braucht, hat das keinerlei Auswirkungen darauf, richtig?

 

Muss so penibel Fragen, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.

Mit meiner Arbeit ist alles geklaert da in unserer CarPolicy vermerkt ist das Verwandte 1. Grades ebenfalls den Wagen benutzen duerfen... Will halt aber trotzdem wissen, was passiert und wie das belegt wird.

 

Besten Dank vorab und viele Grüße!

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Soweit mir bekannt ist, hat nicht mal die NAS Zugriff auf die Punktesparkasse in Flensburg.

 

Nach Amiland wird da nix gemeldet.

 

Auch UK bekommt davon nichts mit.

 

Dann ist das zumindest ne nationale Angelegenheit. Das ist gut und sollte ihn nicht weiter interessieren!

 

Vielen Dank fuer die gute Auskuenfte!

LG

 

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Soweit mir bekannt ist, hat nicht mal die NAS Zugriff auf die Punktesparkasse in Flensburg.

 

 

Ich denke, Du meinst die NSA, und was die alles wissen, das können wir uns wohl kaum vorstellen. Die Frage ist allerdings ob die NSA überhaupt ein Interesse an den Daten hat. Wenn ja,

dann lese die da bestimmt mit.

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Hallo, Horizon,

 

Eventuell ist Dir (oder einem anderen Mitglied) bekannt, wie sich eventuelle Punkte auf den Amerikanischen Führerschein und deren Punktesystem auswirkt?

Sollte ja KEINERLEI Auswirkungen haben.

solch kleinen Verfehlungen werden nicht an die ausländischen Führerschein - oder Bußgeldstellen weitergeleitet.

 

Anders wäre es, wenn Deinem Bruder die Fahrerlaubnis anlässlich einer Trunkenheitsfahrt entzogen und der amerikanische Führerschein gleich vor Ort einbehalten worden wäre.

 

In dem Fall wäre der Führerschein von der hiesigen Staatsanwaltschaft an die für Deinen Bruder zuständigen Führerscheinstelle geschickt worden.

 

Ob dies dann Auswirkungen auf seine Fahrerlaubnis in den USA hätte, weiß ich allerdings auch nicht, aber das ist im vorliegenden Fall ja auch nicht interessant.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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wenn man den aktuellen Fall etwas ausweitet, und annimmt es stünde ein Fahrverbot für einen canadischen Führerscheininhaber im Raume.

 

Wie würde dieses Fahrverbot korrekt "abgesessen"?

 

Müsste der Canadier seine Fahrerlaubnis bei einer deutschen Polizeidienststelle hinterlegen (wie es ein Deutscher muss/kann) ?

In Canada oder sonstwo dürfte er der Theorie nach weiter legal fahren.

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Hallo, Zorro69,

 

ein im Ausland lebender "Verkehrssünder" müsste seinen Führerschein an die zuständige Bußgeldstelle schicken und es würde ein Aufkleber auf diesem angebracht mit dem Hinweis auf das Fahrverbot.

 

Danach würde der Führerschein wieder zurückgeschickt.

 

Das Fahrverbot gilt nur in Deutschland, allerdings kann es Probleme in dem jeweiligen Heimatland des Führerscheininhabers geben, wenn er in der Zeit, in der der FS auf Reisen ist, bei einer Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen kann.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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