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Fahrverbot An Kumpel Übertragen


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Hallo allerseits,

 

Ein freund von mir hat sich selbst bezichtigt und fuer mich einen monat fahrverbot auf sich genommen, da ich vielfahrer bin und abhaengig vom auto.

 

Soweit, so gut.

 

Er hat die rechnung jetzt bezahlt, und die aufforderung bekommen, seinen fuehrerschein innerhalb von 4 monaten an das zustaendige amt, dass auch das bußgeld ausgestellt hat, abzuschicken.

 

Auf dem blitzerfoto bin ich gut zu erkennen und wir sehen uns nur bedingt aehnlich. Wenn er jetzt seinen fuehrerschein abschickt, koennte das amt noch anhand des fuehrerscheinfotos verdacht schoepfen, dass er es doch nicht ist oder ist die sache mit der bezahlung durch? Mache mir nun ziemlich sorgen...

 

Habe sonst keinen vergleichbaren thread diesbezüglich gefunden, absonsten sorry.

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Hallo, keineahnungvonnichts,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Wann war denn die Missetat?

 

Hallo, Gast225,

 

es stellt sich die Frage, ob irgend etwas rückgängig gemacht werden muss, wenn der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig ist und sich im Nachhinein herausstellt, dass der falsche Fahrer das Bußgeld bekommen hat, weil dieser sich bewusst fälschlich als Fahrer benannt hat.

 

Ebenso wenig dürfte es ein Verfahrenshindernis bei der Verfolgung des tatsächlichen Fahrers sein, wenn bei diesem die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sein sollte.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ebenso wenig dürfte es ein Verfahrenshindernis bei der Verfolgung des tatsächlichen Fahrers sein, wenn bei diesem die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sein sollte.

Hierzu kann ich definitiv sagen, daß es kein Verfahrenshindernis wäre. Entscheidend ist, ob die Verjährungsfrist gegen den eigentlichen Fahrer abgelaufen ist.

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Hallo, Gast225,

 

es stellt sich die Frage, ob irgend etwas rückgängig gemacht werden muss, wenn der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig ist und sich im Nachhinein herausstellt, dass der falsche Fahrer das Bußgeld bekommen hat, weil dieser sich bewusst fälschlich als Fahrer benannt hat.

 

Ebenso wenig dürfte es ein Verfahrenshindernis bei der Verfolgung des tatsächlichen Fahrers sein, wenn bei diesem die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sein sollte.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Es ging um die Möglichkeiten der Behörde.

 

Ebenso wenig dürfte es ein Verfahrenshindernis bei der Verfolgung des tatsächlichen Fahrers sein, wenn bei diesem die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sein sollte.

Hierzu kann ich definitiv sagen, daß es kein Verfahrenshindernis wäre. Entscheidend ist, ob die Verjährungsfrist gegen den eigentlichen Fahrer abgelaufen ist.

Naja da muss die Behörde sich zeitlich aber ziemlich beeilen.
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  • 1 month later...

Sorry, dass ich mich erst so spät melde.

Die Missetat war Mitte September, ist also längst "verjährt". Mein Kumpel hat seinen Führerschein am 10.01.14 abgeschickt. Was hat er nun zu befürchten, wenn etwas schiefgeht? Ich kann aus euren Aussagen nicht besonders viel herauslesen.

 

Wenn ich hier Schlagworte wie "Verfahrenshindernis" höre, wird mir schon etwas bange um ihn...

 

Gruß

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es stellt sich die Frage, ob irgend etwas rückgängig gemacht werden muss, wenn der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig ist und sich im Nachhinein herausstellt, dass der falsche Fahrer das Bußgeld bekommen hat, weil dieser sich bewusst fälschlich als Fahrer benannt hat.

nö - die Frage stellt sich nicht.

Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, ist er rechtskräftig.

Die Behörde muss nichts rückgängig machen - sie darf es noch nicht einmal.

(die Wiedereinsetzung jetzt mal außen vor gelassen - für die ich hier aber keine Grund sehe)

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