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Alkoholkontrolle Erwischt


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Guten Tag !

 

Ich bin neu hier und habe direkt Fragen.

 

Ich bin 59 und trinke nie regelmäßig Alkohol. Nun ist es zu meiner Schande passiert.

Bin gegen 20.40 Uhr kontrolliert worden und das Blasen ergab 1,1 Promille. Lt. Polizei

Der Beamte sagte ich müsse mit zur Wache. Dort stünde ein Standgerät. Wenn dieses

nun 1,05 oder 1,06 anzeigen würde, könnte ich rst mal mit FS gehen, dürfte aber 9 Stunden

nicht fahren. Das Blasen ins Standgerär ging schief. Blutprobe durch Arzt.

Genau 70 Minuten nach dem ersten Blasen wurde mir Blut entnommen. Im gleichen

Zeitraum durfte ich auf meinen Wunsch nochmals ins mobile Gerät blasen. Neuer Wert 0,94 Promille.

Der Beamte sagte : gut, Alkoholwert ist nicht gestiegen sondern gefallen. Also ca. 70 Minuten zwischen

1. Blasen und Blutabnahme.

 

Könnte ich die Chance haben meinen FS wieder zu bekommen und nur Fahrverbot, Punkte und Geldstrafe

zu kassierten ???? ( Arzt hat auch Tests gemacht: Finger zusammen, Finger an die Nase, 4 mal den Körper drehen usw.)

Ohne besondere Ausfälle.

Danke für Antworten

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Tu Dir, den meisten Lesern hier, Deinen Kollegen und dem Ansehen Deines Berufsstandes einen ganz großen Gefallen: halt die Klappe.

Das geht ja beinahe schon in's Widerliche wie Du u.a. Deinen Beitrag hier im Forum überhöhst. Soll ich beim Betreiber einen "Danke Blaulicht" - Knopf beantragen oder wie würdest Du Dich gerne geehrt w

@Blaulicht, Dein Beitrag in diesem Thread, wo es um wirkliche Probleme eines Menschen geht ist mehr als daneben, eigentlich regelrecht zum   Es wäre schön, wenn Du zumindest mal googeln würdest was

Hallo,

ich habe mal einige Daten aus den FAQ kopiert:

 

0,5 bis 1,09 Promille (0,25 bis 0,54 mg/l) – relative Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer

  • ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsicherheit => Verkehrsordnungswidrigkeit
    • 1. Verstoß 500,00 Euro*, 4 Punkte, ein Monat Fahrverbot
    • 2. Verstoß 1.000,00 Euro*, 4 Punkte, drei Monate Fahrverbot
    • 3. oder weitere Verstöße, 1.500 Euro*, 4 Punkte, drei Monate Fahrverbot

    Ferner kann durch die Führerscheinstelle die Ablegung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU - “Idiotentest“) angeordnet werden. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so kann die Erlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen werden.[*]mit Anzeichen alkoholbedingter Fahrunsicherheit, Verkehrsgefährdung, Unfall => Straftat

ab 1,1 Promille (ab 0,55 mg/l) absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeugführer

  • ab dieser Alkoholkonzentration liegt bei Kraftfahrern immer eine Straftat vor

Du wirst warten müssen, bis du Post erhältst bzw. bis die Blutprobe ausgewertet ist. Ich würde einen Fachanwalt aufsuchen.

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Hallo und Danke für die erste Antwort.

Die Strafen habe ich mir auch aus dem Internet geholt. Es geht viemehr um den Sachverhalt der Messungen und wie genau oder ungenau

die Geräte ( mobile Alkoholtester ) sind. Die Beamten sagten mir, die Dinger sind ziemlich genau.

Ebenso wüste ich gerne ob die Blutprobe ( die ja kurz vor dem 2. blasen abgenommen wurde ( 0,94 ) noch glimflich ( max. 1,09 Promille einschl Hochrechnung )

ausfallen könnte.

Habe aus dem Netz: Bei einer Blutprobe wird von der Gerichtsmedizin ein Alkoholabbau von ,01 Promille pro Stunde hochgerechnet. Alkohol wird durchschnittlich

bis 0,15 pro Stunde abgebaut. Bei Hochrechnung aber immer der kleine Wert zugunsten der Person.

Bei mir wäre das dann : 0,94 zzgl. 75 Min. ( höchstens) Zeitunterschied 0,12 wären dann 1,06 Promille.

Wäre das so möglich oder Utopie ??

Danke

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Tja,

es klingt also ob du genau im Grenzbereich zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat lagst. Da der Pustewert abnehmend war, wird diese Grenzbereich wohl dein Spitzenwert gewesen sein. Atemalkohl und Blutwerte können ähnlich sein, jedoch kann dort auch eine Differenz sein. Es kann also bei dir sein, dass du haarscharf drinne oder draußen bist. Wie es sich entwickelt können wir hier jedoch nicht erraten. Du musst warten, was die Laboruntersuchung feststellt.

 

 

 

 

Ich persönlich halte die Grenze mit 1,1 %o für zu hoch. Ein besserer Wert zwischen Owi und Straftäter wäre meiner Ansicht bei 0,8 %o.

(aber das ist nur meine Meinung)

 

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Hallo, Strutstec,

 

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

 

Im Moment besteht der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB.

 

Dies hat dazu geführt, dass man Dir den Führerschein abgenommen und Dir bis zu einer Entscheidung durch den Staatsanwalt das Fahren fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt hat.

 

Sollte der BAK - Wert 1,1 Promille oder mehr betragen, wird die Fahrerlaubnis endgültig entzogen und Du wirst mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 40 Tagessätzen rechnen dürfen sowie einer Gesamtsperrfrist bis zur Wiedererteilung einer neuen Fahrerlaubnis von ca. 10 - 12 Monaten.

 

Dazu kommen die Verwaltungskosten (ca. 150 - 200.- € inkl. Blutentnahme, Blutuntersuchung usw.).

 

Liegt der BAK - Wert unter 1,1 Promille, wirst Du Deinen Führerschein vermutlich recht schnell wieder bekommen, denn dann wäre es "nur" ein Verstoß nach § 24a StVG mit den von rth genannten Folgen.

 

Das ist einer der ganz wenigen Fälle, in denen das zu erwartende Fahrverbot gesplittet werden kann, denn die Zeit, in der Du jetzt keinen Führerschein hast, wird in aller Regel beim zu erwartenden Fahrverbot von 1 Monat angerechnet.

 

Hast Du gegen die Wegnahme des Führerscheins Widerspruch eingelegt oder hast Du ihn der Polizei freiwillig überlassen?

 

Hallo, rth,

 

Ich würde einen Fachanwalt aufsuchen.

was kann der Fachanwalt hier erreichen?

 

Hallo, Blaulicht,

 

Tja,

es klingt also ob du genau im Grenzbereich zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat lagst.

wo liegt denn der Grenzbereich zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

 

Ist es nicht eher so, dass es (ohne Ausfallerscheinungen) nur zwei Möglichkeiten gibt: Ordnungswidrigkeit oder Straftat und nichts dazwischen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo !

 

Ich habe alles freiwillig vorgenommen. Blutprobe und den FS freiwilig ohne murren abgegeben. Habe mich sogar mit den Beamten ganz gut

unterhalten. Die Blutergebnisse kann ich in 2 oder 3 Tagen abfragen. Habe von denen extra einen Zettel bekommen.

Meine Tochter ( 25 ) war die ganze Zeit dabei ( obwohl die Beamten erst dagegen waren haben die es dann erlaubt )

 

Strutstec

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wo liegt denn der Grenzbereich zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
Nana! Du als einfacher Polizist wirst doch wohl nicht das Geschwurbel eines juritsich schwer erfahrenen Verwaltungshandeln-Absolventen-Cops hinterfragen?
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Hallo, Biber,

 

wo liegt denn der Grenzbereich zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
Nana! Du als einfacher Polizist wirst doch wohl nicht das Geschwurbel eines juritsich schwer erfahrenen Verwaltungshandeln-Absolventen-Cops hinterfragen?

für so etwas bin ich nicht nur im Radarforum berüchtigt. :abwarten:

 

Hallo, Q-Treiberin,

 

herzlich willkommen im Verkehrsportal.
Mein lieber Vogel der Nacht, hier sind wir auf der dunklen Seite der Macht... :D

Autsch. :victory:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Im Moment besteht der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB.

 

Dies hat dazu geführt, dass man Dir den Führerschein abgenommen und Dir bis zu einer Entscheidung durch den Staatsanwalt das Fahren fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt hat.

Hätte sich der Threaderöffner geweigert die Pust-Geräte zu benutzen, hätten die Beamten denn dann eine Handhabe gehabt den Führerschein einzubehalten?

 

Und falls ja, wie lautet die Begründung dafür?

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In dem Fall (BAK ü 1,1) würde dich ein Strafverfahren erwarten. Ein Anwalt vertritt dich dann im Verfahren. Grundsätzlich sollte man im Strafverfahren einen Anwalt nehmen. Retten, in der Form dass man ohne Sanktionen aus dem Verfahren geht, ist eigentlich nicht seine Aufgabe und auch selten der Fall. Er unterstützt, wacht über ein faires Verfahren. Um eine Strafe wirst du wohl kaum herumkommen, wenn der Alkoholwert so hoch ist.

 

 

Zur Strafe:

Es gibt User, die sagen dass du niemals bei der Polizei etwas zu geben solltest, keine Aussagen machen solltest etc.

Im Verfahren jedoch kann Kooperation, Einsicht, etc sich begünstigend auf die Prognose für die Zukunft auswirken und so den Strafrahmen mit prägen. Manchmal kann man das berechnend machen, oft verfügen Richter über genügend Kentnisse, dass sie den Angeklagten richtig einschätzen können.

 

Für dich heißt es warten, bis du Post mit dem Promillewert und den Vorwurf erhälst.

 

Da dein FS derzeit bei der Polizei ist, könnte ein Anwalt das Verfahren beschleunigen bzw eine richterliche Prüfung erwirken und die einstweilige Sicherstellung des Führerscheins prüfen und vielleicht sogar eine Herausgabe erwirken.

 

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Moin !

 

Lese hier alles 10 mal am Tag und finde es toll wie hier auf Fragen reagiert wird.

 

Es gibt bei mir immer wieder Unklarheiten. Ich erweiterte meine Fragerei einfach mal.

Bitte sagt Bescheid wenn das nervt.

 

1.) BAK bis 1,1 und BAK ab 1,1 ziemlich verwirrend für mich.

Beispiel : BAK festgestellt 1,10 . Ist das nun noch OWI oder absolute Fahruntüchtigkeit. ???

 

2. ) Blutprobe ca. 1 Stunde ( genau etwa 75 Minuten ) nach Blasen. Wie wird von der Gerichtsmedizin dann der Wert zur Tatzeit ermittelt ?

Waren hier meine Ausführungen bei Eröffnung des Themas schon richtig. ?

Wird hier nun 1 Stunde nach Tatzeit hochgerechnet oder Minutengenau ?

 

Ich weiß, alles schwierige Fragestellungen. Danke trotzdem.

 

Strutstec

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Was könnte ein Fachanwalt erreichen, wenn der BAK-Wert sagen wir mal um 1,12 liegen würde.
Grundsätzlich kann ein Anwalt versuchen, das Ergebnis der Blutprobe in irgendeiner Art und Weise in Frage zu stellen. Ziel wäre dabei entweder, den Wert auf OWI-Niveau zu drücken oder die gesamte Aktion zu kippen. Ob das klappt, sei mal dahingestellt, ich persönlich sehe die Chance als eher gering an. Es wird auf jeden Fall (viel) Geld kosten, und wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast (und die eine Deckungszusage erteilt), ist die Chance recht hoch, daß Du das zahlen wirst.

 

Unabhängig davon solltest Du, so Du denn eine RSV hast, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Ohne RSV ist das eine Frage des Geldes. Du kannst auch erstmal nur eine Erstberatung vereinbaren, die kostet maximal 226,10 €. Dein Anwalt hat übrigens nur eine einzige Aufgabe: Dich in dem Verfahren so gut wie irgend möglich zu vertreten. Dabei unterstützt und überwacht er nichts und niemanden. Für ihn gibt es nur ein Ziel: ein für Dich mögllichst günstiges Ergebnis zu erreichen.

 

Im übrigen wird Dir jeder halbwegs klar denkende Anwalt, insbesondere ein Strafverteidiger, eindeutig sagen: 'Nicht mit Polizisten reden. Garnienicht. Wenn, dann nur in meiner Gegenwart und in enger Absprache mit mir'. Hier z.B. kannst Du nachlesen, warum sie das sagen.

 

Warte also ab, welchen Wert man ermittelt und was man Dir vorwirft. Alles andere ist Spökenkiekerei und führt zu nix außer Magengeschwüren.

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Hallo !

 

Ich bin angehalten worden weil es eine normale Kontrolle war. Die Polizei steht an dieser Stelle regelmäßig.

Die sagten nur : 1,1 Promille nach dem 1. Blasen. Gezeigt haben die mir nichts.

Meine Tochter ( 25 ) durfte dann aber auch mit zur Wache fahren obwohl die Beamten das nicht hätten gedurft.

Auch durfte meine Tochter die ganze Zeit mit im Vernehmungsraum bleiben. Auch das wäre nicht unbedingt erlaubt gewesen.

Einen FS hat meine Tochter nicht. Die Beamten meinten, ich wäre doch ganz schön nervös und haben alles erlaubt.

Da ich eine enorme Angst vor der Blutentnahme hatte ( auch beim Hausarzt ) durfte meine Tochter aus hier dabei bleiben.

Fazit : die Beamten haben alles !!!!!!! im Beisein meiner Tochter gemacht. Meine Tochter hat jede Frage und jede Antwort

live erlebt. Helfen wird es mir nicht, die Beamten waren superfreundlich. Das ist nicht ironisch gemeint.

 

Strutstec

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Zum Verständnis: Du hast Beim esrten Pusten 1,1%o gehabt und musstest dann zur Wache, wo das Standgeraät erst nicht funktionierte und später 0,94%o ergab. Dazwischen wurde Dir Blut abgenommen und das Ergebnis steht noch aus. Soweit richtig?

 

Hat man Dir nur einmal Blut entnommen oder mehrmals mit etwas Zeit dazwischen?

 

Irgendwie muss man ja Deine BAK zur Tatzeit berechnen und dafür sind mindetstens zwei gerichtsfeste Werte nötig. Der Pusteapparat im Streifenwagen liefert solche aber nicht. Die Berechnung ohne zwei Blutentnahmen (zeitlich auseinanderliegend) müsste man dafür als einen Wert das Ergebnis des Standgerätes hernehmen.

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Hallo Toxic !

Hier der genaue Ablauf : Angehalten um 20.40 Uhr

Blasen 20.40 Uhr--------Wert 1,1 Promille / gezeigt wurde er mir nicht.

Ankunft Wache 20.55 Uhr

Blasen Standgerät schlug fehl. ( ehemaliger Raucher, nicht genug Puste ) also keine Werte

Blutabnahme um 21.50 Uhr

Blasen in Mobiles Gerät um 21.55 Uhr----------------------------0,94 Promille ( dieses Blasen erfolgte auf meinen Wunsch )

 

Danke. Strutstec

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Unter diesen Umständen würde ich sagen: Es wird gar nichts berechnet, lediglich der Blutalkoholgehalt (Messung) wird dir vorgehalten werden. Sollten weniger als 1,1 gemessen aber mehr vorgeworfen werden, solltest du dich durch einen Anwalt vertreten lassen und selbstverständlich keine (weiteren) Einlassungen in dieser Sache machen.

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Es gibt User, die sagen dass du niemals bei der Polizei etwas zu geben solltest, keine Aussagen machen solltest etc.

Im Verfahren jedoch kann Kooperation, Einsicht, etc sich begünstigend auf die Prognose für die Zukunft auswirken und so den Strafrahmen mit prägen.

Mit dem "prägen" hast du mehr Recht, als es dem User recht sein kann. Wenn er nämlich treuseelig sein Trinkende korrekt bekannt gegeben hat, kann man ihm durch Rückrechnung aus der OWi ne Straftat hinzimmern :wand:
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Irgendwie muss man ja Deine BAK zur Tatzeit berechnen und dafür sind mindetstens zwei gerichtsfeste Werte nötig.

Das ist falsch. Eine zweite Blutprobe wird nur dann entnommen, wenn die Möglichkeit oder der Verdacht auf Nachtrunk besteht. Ansonsten reicht eine völlig aus. Auch, um den BAK-Wert rückrechnen zu können.

 

Der Pusteapparat im Streifenwagen liefert solche aber nicht.

Der ist ja auch nur ein Vortest.

 

Die Berechnung ohne zwei Blutentnahmen (zeitlich auseinanderliegend) müsste man dafür als einen Wert das Ergebnis des Standgerätes hernehmen.

Der Wert des "Standgerätes" liefert einen Momentanwert, der wiederum aus zwei zeitlich relativ dicht aufeinander folgende Atemabgaben ermittelt wird. Damit wird nichts rückgerechnet. Entscheidend ist die Blutprobe, nicht der Wert des "Standgerätes". Daß man das anschließend noch zusätzlich gemacht hat, verwundert mich eh.

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Wenn er nämlich treuseelig sein Trinkende korrekt bekannt gegeben hat, kann man ihm durch Rückrechnung aus der OWi ne Straftat hinzimmern :wand:

Wie soll das denn bitte schön gehen?

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Irgendwie muss man ja Deine BAK zur Tatzeit berechnen und dafür sind mindetstens zwei gerichtsfeste Werte nötig.

Das ist falsch. Eine zweite Blutprobe wird nur dann entnommen, wenn die Möglichkeit oder der Verdacht auf Nachtrunk besteht. Ansonsten reicht eine völlig aus. Auch, um den BAK-Wert rückrechnen zu können.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Proband sich noch in einer Anflutungsphase befindet, also die BAK zur Tatzeit niedriger als zum späteren Messwert war. Das wäre ja vergleichbar mit Nachtrunk. Die einfache Rechnung mit den 0,1%o je Stunde Abbau würde dann nicht funktionieren.

Aber ich weiß nicht, ob man sich darauf berufen muss oder was passiert, wenn man sich erst in "Freiheit" und nach Anwaltsrücksprache wieder richtig an die Chronologie erinnert.

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Hallo !

 

Irgendwie muss man ja Deine BAK zur Tatzeit berechnen und dafür sind mindetstens zwei gerichtsfeste Werte nötig.

Das ist falsch. Eine zweite Blutprobe wird nur dann entnommen, wenn die Möglichkeit oder der Verdacht auf Nachtrunk besteht. Ansonsten reicht eine völlig aus. Auch, um den BAK-Wert rückrechnen zu können.

 

Der Pusteapparat im Streifenwagen liefert solche aber nicht.

Der ist ja auch nur ein Vortest.

 

Die Berechnung ohne zwei Blutentnahmen (zeitlich auseinanderliegend) müsste man dafür als einen Wert das Ergebnis des Standgerätes hernehmen.

Der Wert des "Standgerätes" liefert einen Momentanwert, der wiederum aus zwei zeitlich relativ dicht aufeinander folgende Atemabgaben ermittelt wird. Damit wird nichts rückgerechnet. Entscheidend ist die Blutprobe, nicht der Wert des "Standgerätes". Daß man das anschließend noch zusätzlich gemacht hat, verwundert mich eh.

Habe nachträglich in kein Standgerät gepustet. Das Blasen sofort nach der Blutentnahme in ein normales mobiles Gerät erfolgte auf meinen Wunsch und wurde von den

Beamten erlaubt weil ich doch sehr nervös war. Hier lag das Ergebnis dann bei 0,94 Promille. Eine Stunde vorher auch in ein mobiles Gerät geblasen : 1,1 Promille.

Ob das 2. Blasen irgendwo vermerkt wurde kann ich nicht sagen. Ich habe am nächsten Tag bei der Blutprobenstelle angerufen um zu erfragen wann ich mit dem Ergebnis rechnen kann.

Dabei sagte mir die freundliche Dame : mein Blaswert sei mit 0,5 Promille eingetragen. ( kann ja nicht sein. Mir wurden 1,1 Promille genannt. Eventuell hat sich die Dame vertan und nicht

den Wert verdoppelt. Also 1,0 Promille. ) Wundert mich schon !!!

Was ist denn zu sagen, das meine Tochter überall dabei sein durfte ??? Die Beamten sagten ja vorher, das wäre nicht statthaft.

Strutstec

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Alternativ hätte man deine Tochter, die keinen Führerschein hat, auch an dem Auto stehen lassen können.

Ich denke, dass war doch nett, dass deine Tochter dich begleiten konnte. Was ist jetzt dein Ziel durch das Nachfragen? Willst du feststellen, dass das nicht statthaft war? Und was würde das nächste mal passieren? Die Tochter bliebe einsam am dunkelen Auto. Manches sollte man einfach hinnehmen und nicht breittreten.

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Wenn er nämlich treuseelig sein Trinkende korrekt bekannt gegeben hat, kann man ihm durch Rückrechnung aus der OWi ne Straftat hinzimmern :wand:

Wie soll das denn bitte schön gehen?

TE gibt an : Trinkende 16h. Angehalten : 20.40h. Messung BAK 21.50h. Da Messung über 2h nach Trinkende kann mit 0,1%o/h rückgerechnet werden. Bedeutet z.B. Messergebnis BAK 1,05%o + 0,1%o Rückrechnung -> BAK 1,15%o zum Zeitpunkt der Anhaltung -> Trunkenheitsfahrt.
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Alternativ hätte man deine Tochter, die keinen Führerschein hat, auch an dem Auto stehen lassen können.

Ich denke, dass war doch nett, dass deine Tochter dich begleiten konnte. Was ist jetzt dein Ziel durch das Nachfragen? Willst du feststellen, dass das nicht statthaft war? Und was würde das nächste mal passieren? Die Tochter bliebe einsam am dunkelen Auto. Manches sollte man einfach hinnehmen und nicht breittreten.

 

Nein, nein. Wollte damit nur sagen, das die Beamten doch irgendwo nett waren. Wir haben uns bis zum eintreffen des Arztes sogar ganz normal und höflich

unterhalten. Die sdagten sogar zu meiner Tochter : Mensch, ist zwar alles Schei...., wir haben ihren Vater aber nicht sturzbetrunken zur Wache gebracht.

Ist doch auch was gutes.

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Wenn er nämlich treuseelig sein Trinkende korrekt bekannt gegeben hat, kann man ihm durch Rückrechnung aus der OWi ne Straftat hinzimmern :wand:

Wie soll das denn bitte schön gehen?

TE gibt an : Trinkende 16h. Angehalten : 20.40h. Messung BAK 21.50h. Da Messung über 2h nach Trinkende kann mit 0,1%o/h rückgerechnet werden. Bedeutet z.B. Messergebnis BAK 1,05%o + 0,1%o Rückrechnung -> BAK 1,15%o zum Zeitpunkt der Anhaltung -> Trunkenheitsfahrt.

 

Das würde auch heißen : wenn Messergebnis BAK 0,94 Promille wäre + 0,1 Promille Rückrechnung = 1,04 Promille. OWI. ?????

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Habe nachträglich in kein Standgerät gepustet.

Ok. Das hatte ich mißverstanden.

 

Ob das 2. Blasen irgendwo vermerkt wurde kann ich nicht sagen.

Normalerweise wird das nicht vermerkt, da es eh nicht vorgesehen und der Wert rechtlich auch nicht verwertbar ist.

 

Dabei sagte mir die freundliche Dame : mein Blaswert sei mit 0,5 Promille eingetragen.

Unsere Geräte zeigen den Wert in mg/l an, den man verdoppeln muß, um den Promillewert zu erhalten. Eingetragen wird im Blutprobenbuch (bei uns jedenfalls) der Wert in mg/l. Kann sein, daß die Dame Dir diesen Wert nannte.

 

Was ist denn zu sagen, das meine Tochter überall dabei sein durfte ??? Die Beamten sagten ja vorher, das wäre nicht statthaft.

Wenn Du damit einverstanden warst, ist das kein Problem.

 

TE gibt an : Trinkende 16h. Angehalten : 20.40h. Messung BAK 21.50h. Da Messung über 2h nach Trinkende kann mit 0,1%o/h rückgerechnet werden. Bedeutet z.B. Messergebnis BAK 1,05%o + 0,1%o Rückrechnung -> BAK 1,15%o zum Zeitpunkt der Anhaltung -> Trunkenheitsfahrt.

Da aber der Tatzeitpunkt relevant ist, ist es völlig egal, was 1, 2 oder noch mehr Stunden vorher war. Es wird nur bis zum Tatzeitpunkt zurückgerechnet.

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Da aber der Tatzeitpunkt relevant ist, ist es völlig egal, was 1, 2 oder noch mehr Stunden vorher war. Es wird nur bis zum Tatzeitpunkt zurückgerechnet.

Ich sehe, du hast ein Verständnisproblem. Ich versuchs mal so : wohin wäre rückgerechnet worden, wenn der Betroffene keinerlei Angaben gemacht hätte ?
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Habe nachträglich in kein Standgerät gepustet.

Ok. Das hatte ich mißverstanden.

 

Ob das 2. Blasen irgendwo vermerkt wurde kann ich nicht sagen.

Normalerweise wird das nicht vermerkt, da es eh nicht vorgesehen und der Wert rechtlich auch nicht verwertbar ist.

 

Dabei sagte mir die freundliche Dame : mein Blaswert sei mit 0,5 Promille eingetragen.

Unsere Geräte zeigen den Wert in mg/l an, den man verdoppeln muß, um den Promillewert zu erhalten. Eingetragen wird im Blutprobenbuch (bei uns jedenfalls) der Wert in mg/l. Kann sein, daß die Dame Dir diesen Wert nannte.

 

Was ist denn zu sagen, das meine Tochter überall dabei sein durfte ??? Die Beamten sagten ja vorher, das wäre nicht statthaft.

Wenn Du damit einverstanden warst, ist das kein Problem.

 

TE gibt an : Trinkende 16h. Angehalten : 20.40h. Messung BAK 21.50h. Da Messung über 2h nach Trinkende kann mit 0,1%o/h rückgerechnet werden. Bedeutet z.B. Messergebnis BAK 1,05%o + 0,1%o Rückrechnung -> BAK 1,15%o zum Zeitpunkt der Anhaltung -> Trunkenheitsfahrt.

Da aber der Tatzeitpunkt relevant ist, ist es völlig egal, was 1, 2 oder noch mehr Stunden vorher war. Es wird nur bis zum Tatzeitpunkt zurückgerechnet.

 

Frage: wie genau sind Eure Geräte. Der Beamte der mir das Gerät gab um mein Beruhigungsblasen zu machen, sagte die Geräte sind ziemlich genau. Ich habe mal gelesen, das

die Abweichungen höchsten +/- 5 % betragen. Was sind so Ihre Erfahrungswerte als Nutzer ???? Zeigen die meist etwas mehr oder etwas zu wenig an ??? Danke

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@strutstec : Die Geräte gehen im Allgemeinen recht genau, Abweichungen eigentlich unter 0,2%o, natürlich nach oben und unten. Allerdings sind auch seltene, extreme Abweichungen bis zu 2%o in beide Richtungen dokumentiert. Insgesamt also ist die Kuh in deinem Fall mit 0,94%o gemessenen AAK keinesfalls vom Eis. Wenn Deine Angaben zum Konsum stimmen rechne ich aber mit einer BAK unter der "magischen" Grenze von 1,1%o.

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Ich sehe, du hast ein Verständnisproblem. Ich versuchs mal so : wohin wäre rückgerechnet worden, wenn der Betroffene keinerlei Angaben gemacht hätte ?

So oder so zum Tatzeitpunkt, also der Zeit, wo er fahrenderweise angetroffen wurde. Alles andere ist und bleibt irrelevant.

 

Frage: wie genau sind Eure Geräte. Der Beamte der mir das Gerät gab um mein Beruhigungsblasen zu machen, sagte die Geräte sind ziemlich genau. Ich habe mal gelesen, das

die Abweichungen höchsten +/- 5 % betragen. Was sind so Ihre Erfahrungswerte als Nutzer ???? Zeigen die meist etwas mehr oder etwas zu wenig an ??? Danke

Oftmals weichen sie nicht groß vom Wert des "Standgerätes" oder der Blutprobe ab, aber sie sind nicht gerichtsverwertbar, deshalb ja auch nur ein Vortest. Es ist daher nicht entscheidend, was diese Geräte anzeigen. Man kann sich nicht darauf berufen.

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Ich sehe, du hast ein Verständnisproblem. Ich versuchs mal so : wohin wäre rückgerechnet worden, wenn der Betroffene keinerlei Angaben gemacht hätte ?

So oder so zum Tatzeitpunkt, also der Zeit, wo er fahrenderweise angetroffen wurde. Alles andere ist und bleibt irrelevant.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Wenn die Blutentnahme innerhalb von 2 Stunden nach Trinkende stattfindet darf nicht zurückgerechnet werden, da nicht von einer vollständigen Alkohol Resorption und Beginn der Abbauphase ausgegangen werden kann. Alleine die Einlassung des Betroffenen ermöglicht in diesem Falle eine Rückrechnung.
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Naja das ist auch nicht ganz richtig, denn es geht nicht um die BAK zu Trinkende oder die maximale BAK sondern darum wieviel Alkohol zum Zeitpunkt der Kontrolle im Blut war. Wenn es zwei angemessen auseinanderliegende Proben gibt kann man auch vor die erste Probe zurückrechnen, ohne dass der Fahrer Angaben macht. Mit nur einer Probe hast Du aber Recht.

 

Aber das steht ja hier nicht zur Debatte weil es ja nur eine gerichtsfeste Probe gibt. Und die beweist im Zweifel nur, dass @Strutstec auf der Wache die fragliche BAK hatte.

 

Es ist nur theoretisch aber man darf auf der Wache ja so Hacke sein, wie man will - fahren soll man nicht beschallert. Es ist bestimmt erlaubt, sich zwischen Anhaltung und erstem Kontak mit den Cops ein paar Kurze reinzukippen, ihnen nichts davon zu sagen und sich erst später wieder daran zu erinnern - und das muss auch gar nicht stimmen, denn man darf ja flunkern als Betroffener. Wenn es dann nur eine Probe gibt sollte es schwer sein zurückzurechnen, solange man nicht einen richtigen Analyse-Fuzzy mit der richtigen Fragestellung beauftragt.

Ich bin aber auch gespannt, was Bluey von "seinem" Doc dazu an Auskunft bekommt.

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Und ausgerechnet du siehst bei anderen Verstaendnisprobleme?

 

Alleine die Einlassung des Betroffenen ermöglicht in diesem Falle eine Rückrechnung.

 

Klaro, aber auch nur bis zum Tatzeitpunkkt, d.h., bis zum Zeitpunkt, an dem er angehalten wurde. Oder meinst du allen Ernstes, man wuerde ihm die nicht nachweisbare Fahrerei davor auch noch vorwerfen wollen?

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Nachtrunk. Die einfache Rechnung mit den 0,1%o je Stunde Abbau würde dann nicht funktionieren.

Interessanter Aspekt. Werde ich bei der nächsten Blutprobe dem Doc mal mitteilen. Mal schauen, was er dazu sagt.

Genau aus diesem Grund sollte man nichts zu Trinkende sein. Eine Nichtangabe erschwert die Rückrechnung erheblich, macht diese in gewissen Konstellationen unmöglich.

Wie immer Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

 

Irgendwo zu Hause habe ich auch ein Buch zur Rückrechnung in Kopie liegen, falls es jemanden interessiert. Da komme ich vorerst aber nicht ran.

Dabei sagte mir die freundliche Dame : mein Blaswert sei mit 0,5 Promille eingetragen. ( kann ja nicht sein. Mir wurden 1,1 Promille genannt. Eventuell hat sich die Dame vertan und nicht

den Wert verdoppelt. Also 1,0 Promille. ) Wundert mich schon !!!

Gehe ich auch davon aus, da die neuen Geräte idR ja keine Promille mehr anzeigen.
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So oder so zum Tatzeitpunkt, also der Zeit, wo er fahrenderweise angetroffen wurde. Alles andere ist und bleibt irrelevant.

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Wenn die Blutentnahme innerhalb von 2 Stunden nach Trinkende stattfindet darf nicht zurückgerechnet werden, da nicht von einer vollständigen Alkohol Resorption und Beginn der Abbauphase ausgegangen werden kann. Alleine die Einlassung des Betroffenen ermöglicht in diesem Falle eine Rückrechnung.

Ich hab's noch einmal fett markiert. Es wird nicht zu einem fiktiven Zeitpunkt zurückgerechnet, den der Betroffene als MÖGLICHES oder WAHRSCHEINLICHES Trinkende angibt (sich dabei aber auch sehr gut irren kann, denn ich habe noch nie jemanden erlebt, der das verläßlich anzugeben wußte), sondern immer zum Tatzeitpunkt. Und das ist der Zeitpunkt der Kontrolle! In den allerseltensten Fällen dürfte es, ausgehend von diesem Zeitpunkt, mehr als zwei Stunden bis zur Blutentnahme dauern.

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Leute, was ist denn mit euch los, versucht ihr überhaupt geschriebenes zu verstehen ? :wand: Allein Toxic Waste hat nicht völlig am Thema vorbei auf meinen Post geantwortet. Für die Scheuklappenträger noch einmal ganz deutlich : Ich bin weder der Meinung, noch habe ich geschrieben, dass auf einen anderen Zeitpunkt als den Tatzeitpunkt zurückgerechnet würde, auch steht eine Nachtrunkbehauptung nicht zur Diskussion. Es geht einzig und allein darum, dass die Möglichkeit besteht auf den Tatzeitpunkt zurückzurechnen WEIL der TE das (weit zurückliegende) Trinkende zu Protokoll gegeben hat. Hätte er das nicht getan könnte hier nicht zurückgerechnet werden, weil das Trinkende, somit der Abschluss der Resorption, und damit der Beginn der Abbauphase nicht fest stünde. Und genau diese Rückrechnung (um 0,1%o) kann ihm bei diesen Werten hier aus einer 4Punkte/1-Monats OWi eine fette Straftat machen. Jetzt verstanden ?

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