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Welche Strafe Für Private Blaulichtnutzung?


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Diese Frage ist hier irgendwann mal aufgekommen, ich finde nur den Thread nicht mehr. Hier gibt es jedenfalls mal einen Anhaltspunkt:

 

Teure Blaulicht-Spritztour

 

Pfaffenhofen/Geisenfeld (GZ) „Polizei spielen“ kann teuer werden. So muss ein 19-jähriger Pfaffenhofener für seine Blaulicht-Fahrt am späten Sonntagabend in Geisenfeld mit einer Geldstrafe von über 200 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen.

 

Der Grund: Die Beamten halten die Begründung, die sie von dem jungen Autofahrer aufgetischt bekamen, für „überaus fantasievoll“. Ausgerechnet einen pensionierten Geisenfelder Polizeibeamten hat der 19-Jährige am Sonntag gegen 23 Uhr überholt, als er auf der Münchener Straße stadtauswärts unterwegs war: mit geschätztem Tempo 70 bis 80 und mit einem Blaulicht auf dem Dach seines Autos. Aufgrund des Kennzeichens war dem pensionierten Beamten sofort klar, dass es sich hier nicht um ein Einsatzfahrzeug der Polizei handelt, und so alarmierte er die Geisenfelder Dienststelle.

 

Dort fand man schnell den Halter samt zugehöriger Handynummer heraus, und der 19-jährige Pfaffenhofener ging auch prompt an den Apparat – noch im Auto und im Pfaffenhofener Stadtgebiet, wie er erklärte. Er möge doch unverzüglich zur Geisenfelder Dienststelle kommen, wurde er aufgefordert – samt seinem Blaulicht, bitte schön.

 

Etwa eine halbe Stunde später, so die Polizei, erschien der 19-Jährige dann auch tatsächlich in der Geisenfelder Inspektion, in Begleitung eines etwa gleichaltrigen jungen Mannes, der sich eine Mullbinde um den Bauch gewickelt hatte. Sie seien beide beim Fischen an einem Geisenfelder Weiher gewesen, erzählte der Blaulicht-Fahrer, als sein wegen eines Nabelbruches operierter Freund plötzlich Schmerzen bekommen habe. Außerdem habe der operierte Nabel „angefangen zu wässern“. Beide hätten deshalb beschlossen so schnell wie möglich zur Ilmtalklinik nach Pfaffenhofen zu fahren. Das im Internet erworbene und am Halloween-Abend zum Einsatz gekommene Blaulicht habe er dabei „zufällig“ noch im Auto gehabt und aufgrund des „Notfalles“ nun benutzt, ließ der 19-jährige Lagerist wissen. Zum Krankenhaus seien sie aber dann doch nicht gefahren, weil die Beschwerden seines Freundes wieder nachgelassen hätten.

 

Bei der Geisenfelder Polizei hält man diese Geschichte freilich für „gut erfunden“. Warum der 19-Jährige mit seinem Handy nicht einfach den Notruf gewählt habe, fragen sich die Beamten.

 

Deshalb dürfte die Blaulichtfahrt für den Pfaffenhofener nun unangenehme Folgen haben. Er muss nicht nur mit drei Punkten in der Verkehrssünderkartei rechnen, sondern auch mit einer saftigen Geldbuße von 180 Euro plus Auslagen – wegen eines vorsätzlichen Verstoßes „gegen das Verbot zum Anbringen von anderen als für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen“, wie es im schönsten Beamtendeutsch heißt. Sein Blaulicht ist der verkappte Polizist natürlich ebenfalls los.

 

Quelle: www.donaukurier.de

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Ein Blaulicht (damit ist nicht der gleichnamige RF-User gemeint) auf dem Dach eines Privatfahrzeugs ist ja auch selten dämlich, zumal es viel bessere (technische) Lösungen gibt..... Und nein, ich werde diese bessere (und hocheffektive) Lösung hier nicht öffentlich kommunizieren.

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Nunjaaa.... auch mit Deiner hocheffektiven Lösung könntest Du hierzulande u.U. mal an den Falschen geraten. Denn gesehen würde ja auch Dein Blaulicht. ;)

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Nunjaaa.... auch mit Deiner hocheffektiven Lösung könntest Du hierzulande u.U. mal an den Falschen geraten. Denn gesehen würde ja auch Dein Blaulicht. ;)

 

Ja, wobei ich das lustige blitzblaue Blaublitzlicht in D tendenziell kaum bis gar nicht einsetze, weil AT-Kennzeichen und Blaublitzlicht irgendwie nicht stimmig ist. Und außerdem ist bei meinen D-Fahrten häufig meine sanftäugige Lebensgefährtin dabei, die den Blaulicht-Einsatz nicht so arg mag.

 

In AT hat sich die Lösung hingegen sehr bewährt, vorallem bei Linkespurschnarchnasen aus D, die tatsächlich glauben, es gäbe bei uns ein :130: -Limit......

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In AT hat sich die Lösung hingegen sehr bewährt, vorallem bei Linkespurschnarchnasen aus D, die tatsächlich glauben, es gäbe bei uns ein :130: -Limit......

 

... ach? ich dachte in AT wäre :130: die Regel?

 

Da hat mich doch neulich so ein Zivilfahrzeug mit Blau..... ach lassen wir das...

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... ach? ich dachte in AT wäre :130: die Regel?

Ja, dieses Gerücht hält sich hartnäckig

Da hat mich doch neulich so ein Zivilfahrzeug mit Blau..... ach lassen wir das...

Danke, dass Du rasch und umsichtig nach rechts gewechselt bist und mich vorbeitrompeten hast lassen. Bitte das nächste Mal auf das Rechtsblinken beim Spurwechsel nicht vergessen ;) .

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wir bräuchten so einen suessen kleinen RF aufkleber, sodass wir uns auf der autobahn erkennen, falls sich mal unsere wege kreuzen sollten, also dass ich weiss dass es eribär war, der mich gerade gescheucht hat, oder dass es harry war, der im gewühl von hongkong rechts überholte...

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  • 2 years later...
Falscher Polizeibeamter gerät an die Richtigen - Milbertshofen
Am Montag, 22.02.2016, gegen 21.20 Uhr, befuhren zwei Polizeibeamte in einem Zivilfahrzeug den Petuelring. Plötzlich wurden sie mittels Blaulicht und Aufblinken von Fernlicht eines hinter ihnen fahrenden Fahrzeuges aufgefordert, anzuhalten.
Bei der „Kontrolle“ gaben sich die beiden Beamten als Polizeibeamte aus. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Anhalter um einen 30-Jährigen aus dem Landkreis München. Er hatte eine App auf seinem Mobiltelefon, mit welcher er das Blaulicht erzeugen konnte. Nach seinen Einlassungen wollte er ausprobieren, wie eine Polizeikontrolle funktioniert.
Den 30-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Amtsanmaßung.

 

 

Aus Pressebericht Polizei-Präsidium München, www.polizei.bayern.de, 23.02.2016; Hervorhebung von mir.
:nolimit:
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@nachteule: Dieser nette Fall beinhaltet doch überlagert mehrere Problemfelder! Zu jedem Problemfeld gibt es hier im Forum zig Threads:

1.) Anhaltung durch falsche Polizisten

2.) Reaktion bzw. Nichtreaktion auf Anhaltesignale von Zivil-/Videocops.

3.) Strafmaß bei Blaulichtmißbrauch.

 

Und zu 3.) wäre interessant, welches tatsächliche Strafmaß bei "Amtsanmaßung" rauskommt?

:nolimit:

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Hallo, m3,

 

die Fragen 1 und 2 sind doch schon beantwortet.

 

Der Dummvogel hat einen untauglichen Versuch gestartet und ist dabei an die falschen geraten.

 

Das Strafmaß (Frage 3) wird sich erst zeigen, denn du solltest mittlerweile wissen, dass dieses im Strafrecht keine festen Vorgaben hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das Strafmaß (Frage 3) wird sich erst zeigen, denn du solltest mittlerweile wissen, dass dieses im Strafrecht keine festen Vorgaben hat.

 

@nachteule: Logisch. Die Frage war bzw. ist aber - hatte auch @alberto so in einem anderen Thread mal gefragt -, welches Strafmaß kommt in der Praxis im Normalfall raus? Oder wie ist die Bandbreite: Von Einstellung wegen Geringfügigkeit (Scherz, aus Versehen App losgegangen, etc.) bis zum Worstcase-Strafmaß?

:nolimit:

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