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Pkw An Zahlungspflichtigem Ort Abgestellt


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Nabend,

 

ich bin eben mit dem Taxi nach Hause gefahren, da ich getrunken hatte und den Wagen stehen lassen wollte. Nun steht dieser Wagen aber dummerweise an einem Ort, wo man fein Parkzettel ziehen darf. Somit geht das um 8 Uhr los. Dafür habe ich auch jemanden, nur hat der keinen Führerschein.

Wenn ich richtig informiert bin, dann ist die Höchstparkdauer auf 3 Stunden limitiert, selbst wenn immer Tickets nachgelöst werden.

Das ist eine dumme Situation, denn rein rechnerisch bin ich um 8 Uhr + 3 Stunden noch nicht wieder fahrtüchtig. Wie eng wird das gesehen, bis es zu einer Abschleppung kommt? Werden die 3 Stunden "erneuert" wenn der Wagen einfach auf den Parkplatz daneben geparkt wird?

 

Mehr als die Ventilstellungen notieren und auf die Zettel schauen können die ja auch nicht.

 

Gruß,

Gerdo

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Ich kenne das so: Wenn ich nachts ein Ticket am Parkautomaten ziehe beginnt die Zeit ab 8.00 Uhr zu laufen. "Nachlösen" ist nicht zulässig, abschleppen aber auch nicht. Nur auf Behindertenparkplätzen bzw. wenn der Verkehr behindert wird.

Taxi ist meist teurer als ein "Knöllchen"

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