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Tempolimit 70 Km/h Blitzer Auf 30 Km/h Eingestellt


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Liebe Forumsgemeinde,

Das was ich jetzt hier schildere ist kein Witz(man könnte es glauben)

 

Ort des Geschehens: 64832 Babenhausen, Seligenstädter Str.,Bahnübergang, L3065 am 21.08.2013

 

An dem Bahnübergang herrscht ein Tempolimit von 70 km/h

 

Am besagten Tag gab es dort wohl für wenige Stunden (vormittags) eine Baustelle, die

Geschwindigkeit wurde auf 30 km/h herabgesetzt, und es soll wohl auch vorschriftsmäßig

beschildert gewesen sein. Das Ordnungsamt hatte es sehr eilig und hat auch gleich

noch den Blitzer mit aufgebaut.(soweit noch alles okay, wenn auch nicht schön)

Nach Beendigung der Arbeiten (gegen mittag), wurden die Schilder wieder entfernt, und das Tempolimit

war wieder 70 km/h.

Dem eifrigen Ordnungsamt war das wohl egal, denn es blitzte munter weiter bis nach 18 Uhr.

so 5-6 Std. lang.

Allerdings war da der Blitzer noch auf 30 eingestellt (unglaublich).

 

Habe jetzt zu der sache folgende Frage:

Im Bußgeldbescheid ist ein Zeuge angegeben, er macht doch auch ne falsche Zeugenaussage???

Vielleicht sogar ne vorsätzliche falsche Aussage?

Nach meinem Rechtsempfinden ist das doch dann ne Straftat??

Für ne Falsche Zeugenaussage(bei Gericht) kann man doch bestraft werden.

 

Auch ist es mir schleierhaft, das das Ordnungsamt nicht bemerkt hat, das die Verkehrsschilder

nicht mehr da waren. Das Radargerät wird doch überwacht? (oder lässt man das alleine vor sich hinblitzen?)

 

Hoffe auf rege Beteiligung

 

LG

eagle

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Nachdem jetzt etliche Verhandlungen vor Gericht gelaufen sind, alle liefen immer gleich ab (war auch der gleiche Richter) - hier eine kurze Zusammenfassung.   Es wurden in kurzer Zeit mehr als 150 K

Na da drück ich euch die Daumen. Die Babenhäuser haben es so bitter nötig.... scheinen kurz davor zu sein den offenbacher äh Offenbarungseid zu machen.... Da ist die ganze Gegend vermient. Insbesonde

... und das würden Ordnungshüter niemals tun. Ein wahrhaft schlagendes Argument, Sobbel. Sehr gut!

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Erst einmal willkommen im RF!

 

Zu deinen Fragen:

 

Falsche Zeugenaussage ? Eher fahrlässig/dumm, weil die Messerinnen wohl das Gerät aufgestellt haben, ohne zwischendurch zu überprüfen, ob die Baustelle noch stand;

Also: keine Straftat ( es sei denn Dummheit ist strafbar!)

 

Das Ordnungsamt kann das nicht bemerken, weil die nicht dabei waren, die haben nur die Fotos und werten sie aus.

 

Also, Sachverhalt an die Bußgeldstellen und es wird eingestellt.

 

dete

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Erstamal danke für das welcome,

Diese " Fahrlässigkeit/Dummheit" soll knapp 20 Autofahrern den Führerschein kosten....und nicht abschätzbar wieviele Tausende Euros in die

Stadtkasse spülen.

es hat nicht die Polizei geblitzt, sondern ein OPB (Zeuge)vom Ordnungsamt.

wenn die nicht beim Blitzgerät sind(was ich nicht glaube), werd ich mal versuchen das Teil in den kofferraum einzuladen :nuts:

Bisher hatten noch keine Einsprüche bei der Bußgeldstelle Erfolg.

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Im Bußgeldbescheid ist ein Zeuge angegeben, er macht doch auch ne falsche Zeugenaussage???

Dazu muß ein Bußgeldbescheid - für die Überschreitung von :30: an diesem Ort und nach Schließung der Baustelle - erst einmal ergangen sein. Es ist auch möglich, daß solche Bescheide von der Behörde intern gestoppt werden.

Daß eine Radarfalle nach Änderung des Limits in der alten Einstellung weiterblitzt läßt zwar tief blicken :huh: , liefert aber keinen schlüssigen Beweis dafür, daß die Messung an irgendeiner anderen Stelle falsch ist.

Möglicherweise war sogar ein Zeuge anwesend (und nicht nur körperlich), aber aus tonnenschweren rechtlich-bürokratischen Gründen nicht befugt, die Einstellung der Radaranlage zu ändern.

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Dann würde ich an deiner Stelle einen Anwalt einschalten.

Auch die Mitarbeiter der Firma, die die Straßenbauarbeiten ausgeführt hat, können als Zeugen befragt werden.

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Erst einmal willkommen im RF!

 

Zu deinen Fragen:

 

Falsche Zeugenaussage ? Eher fahrlässig/dumm, weil die Messerinnen wohl das Gerät aufgestellt haben, ohne zwischendurch zu überprüfen, ob die Baustelle noch stand;

Also: keine Straftat ( es sei denn Dummheit ist strafbar!)

 

Das Ordnungsamt kann das nicht bemerken, weil die nicht dabei waren, die haben nur die Fotos und werten sie aus.

 

Also, Sachverhalt an die Bußgeldstellen und es wird eingestellt.

 

dete

 

Dann frage ich mich, wie dumm muss man sein, wenn tatsächlich die Schilder abgebaut wurden und dies von den Messdienern nicht bemerkt wurde?

 

Im übrigen schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, insbesondere dann, wenn sich die Messdiener von der Situation überzeugen müssen/sicher sein müssen, die sie bezeugen.

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Im übrigen schützt Unwissenheit nicht vor Strafe,

 

Ja, aber nur, wenn diese Straftat per Gesetz definiert wurde, in welchem Gesetz/Paragraf steht "Dummheit"?

 

Gruß dete

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in welchem Gesetz/Paragraf steht "Dummheit"?

Und wie ist es mit einer falschen Angabe, die später als Zeugenaussage in einem Bußgeldbescheid wiedergegeben wird? Alles legal? :unsure:

Sollte der "Zeuge" die Schließung der Baustelle und den Abbau der Limitschilder nicht bemerkt haben hat er wohl auch noch falsche Angaben über seine geistige Anwesenheit am Arbeitsplatz gemacht.

Wenn es zum Prozeß kommt werden die Aussagen vor Gericht wiederholt werden müssen.

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Ich danke euch schon mal für eure Ansichten, Tipps und Ratschläge.

 

Wenn die Sache als Dummheit oder Fahrlässigkeit von einem Gericht abgetan werden würde, sehe ich das als zu wenig an.

 

Um euch noch etwas zu sensibilisieren gegenüber dieser Vorgehensweise der Behörde, hier noch ein Vorgang von heute.

 

Wie die meisten wissen , begann heute der Blitzmarathon. Überall war zu hören und zu lesen ab 6 Uhr gehts los.

Aber nicht in dem besagten Ort....dort hatte man um diese Zeit schon etliche Bilder im Kasten!!!

Kurz nach 5.30....gabs die ersten Fotos...Tja was soll mann dazu noch sagen!!

 

LG Eagle

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... denen Geschwindigkeitsbeschränkungen per se egal sind... :whistling:

Das kann auch an den Geschwindigkeitsbeschränkungen liegen.

Ich war einmal ganz erstaunt, als ich vor einer engen Kurve merkte, daß ich auf die vorgeschriebenen :50: abgebremst hatte. Aber das ist mir nicht in Deutschland passiert.

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  • 5 months later...

Hallo ,

 

Hab diesen Artikel mit grossem Inetresse gelesen und suche dafür Zeugen die mir dies Bestätigen das es an diesem Tag Keine Schilder an dieser stelle waren wie schon beschrieben ! Ich bin auch davon betroffen und habe Klage eingereicht und auch bald Gerichtsverhandlung in Dieburg !

Bussgeldstelle hat meine einsprüche und vom Anwalt ignoriert deshalb auf eine gerichtliche Verhandlung !

 

Defenitiv waren keine Schilder 30 km/h Baustelle an jenen Tag am Nachmittag ersichtlich NUR die 70 Km /h Schilder !!!

 

Bitte um Konatkt Danke !

 

 

Mfg

 

Janny007

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Hallo Janny,

So wie die Sache aussieht, gibt es ne Menge Gerichtsverhandlungen.

Die Widersprüche wurden wohl alle abgeschmettert.Bin mal gespannt was da rauskommt.

Da hat wohl jemand nen Fehler gemacht und gibt den nicht zu.

 

mfg eagle

Hallo Eagleheart,

Vielen Dank für deine Antwort ! Ja so ist das wie du schreibst !

Könntes du mich mit Privater Nachricht Kontaktieren ! ?

Wäre sehr wichtig meinte mein Anwalt !

Bitte Kontaktiere mich per PN und wenn du noch mehrer kennst die das gleiche haben auch bitte Kontaktieren !

Das muss doch dem Gericht auffällig werden wenn so etwas Passiert !!!

Mfg

Janny

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  • 4 months later...

Nachdem jetzt etliche Verhandlungen vor Gericht gelaufen sind, alle liefen immer gleich ab (war auch der gleiche Richter) - hier eine kurze Zusammenfassung.

 

Es wurden in kurzer Zeit mehr als 150 KFZ geblitzt (anscheinend waren an diesem Tag nur Blinde unterwegs) und das auf einer wenig befahrenen Strecke und in einer kurzen Zeitspanne.

 

Die Beschäftigten der Baufirma sagten aus, daß während ihrer Tätigkeit bis ca. 12 Uhr mittags (jetzt wurde die Baustellenbegrenzung abgebaut) und bei der Fortführung ihrer Tätigkeit

am nächsten Morgen, die Schilder aufgestellt waren. Wie und ob die Schilder in der Zwischenzeit noch standen, konnten sie nicht bestätigen.

 

All die vielen Zeugen, die bestätigen konnten das die Schilder später nicht mehr da waren, wurden vom Gericht wegen Befangenheit, da sie selbst betroffen seien abgelehnt.

 

Dagegen wurden die beiden Zeugen vom Ordnungsamt Babenhausen (ohne nachzudenken ob diese womöglich auch selbst betroffen und befangen sein könnten) durchwegs bei allen

Verhandlungen zugelassen. Diese sagten aus, daß die Schilder auch nach Abbau der Baustelle weiterhin standen.

Auf Nachfrage des Richters kam folgende Aussage. Wir haben die Radaranlage dort stehen lassen, da ein Umbau an eine andere Stelle viel Zeit gekostet hätte und die Mietkosten für die Blitzanlage

ziemlich teuer sei (die Miete muß sich also rentieren). Nur wer Böses denkt, ist ja manchmal auch nicht verkehrt, könnte sich folgendes Gespräch der Ordnungshüter vorstellen.

 

Wir kippen jetzt mal für ein paar Stunden die Schilder um , die Rentabilität für die Miete wird immens sein, die Einnahmen für unseren Auftraggeber ebenso und wir könnten zeigen welch gute Arbeit wir leisten.

 

Wie gesagt, man kann sich das Gespräch so vorstellen und wie in einigen TV-Beiträgen über die Willkür der Ordnungsämter dargestellt, würde es mich nicht überraschen wenn es so gewesen wäre.

 

Ich bin nach meinem Urteil in Berufung gegangen und hoffe, das hier die ganzen Blinden die bezeugen können das keine Schilder vorhanden waren, auch als Zeugen zugelassen werden.

 

 

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Na da drück ich euch die Daumen.

Die Babenhäuser haben es so bitter nötig.... scheinen kurz davor zu sein den offenbacher äh Offenbarungseid zu machen.... Da ist die ganze Gegend vermient. Insbesondere an der B26 stehen sie gerne - vor, in und nach der Stadt *grmpf*.

Nur an mir haben sie noch nichts verdient :cheer:

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Moin Moin

 

 

Nur wer Böses denkt, ist ja manchmal auch nicht verkehrt, könnte sich folgendes Gespräch der Ordnungshüter vorstellen.

 

Wir kippen jetzt mal für ein paar Stunden die Schilder um

 

 

Hälst du dich wirklich für so wichtig?

Die Ordnungshüter würden mit so einem Verhalten eine Straftat begehen.

So wichtig bist du ihnen sicher nicht.

 

 

Gruß

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Sehr geehrter Herr oder Frau Sobbel,

 

wie aus Ihren bisherigen Beiträgen zu erkennen ist, sind sie anscheinend eine/r der beteiligten Ordnungshüter. Wenn das so ist, würde ich an mein Gewissen appellieren und eventuelle

Fehlleistungen zugeben. Und überhaupt zum Thema Straftaten - leider gibt es viele Millionen davon im Jahr - was die Leute aber nicht davon abhält diese zu begehen.

 

Mfg

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Moin Moin

 

Nett, daß dir mein Beitrag gefallen hast - auch wenn du das wieder zurückgenommen hast.

 

 

Sehr geehrter Herr oder Frau Sobbel

Herr bitte.

 

wie aus Ihren bisherigen Beiträgen zu erkennen ist, sind sie anscheinend eine/r der beteiligten Ordnungshüter. Wenn das so ist...

ist so nicht.

 

würde ich an mein Gewissen appellieren

Du kannst gern an dein Gewissen appelieren wie du möchtest.

An meins brauchst du nicht appelieren - ich hab keins :closedeyes:

 

Du darfst mich gerne duzen - ist hier ohnehin üblich.

 

 

... und das würden Ordnungshüter niemals tun. Ein wahrhaft schlagendes Argument, Sobbel. Sehr gut!

 

Danke - ein Lob aus deiner Feder ehrt mich.

 

Seltsam find ich allerdings, daß sowohl du als auch willkueropfer auf die Straftat eingeht, die Kernfrage aber außer acht lasst.

Ist willkueropfer tatsächlich so wichtig, daß ein Ordnungshüter wegen ihm eine Straftat begeht?

Immerhin stellt er hier eine arg böse Unterstellung in den Raum.

 

Gruß

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Danke - ein Lob aus deiner Feder ehrt mich.

Es war mir ein Vergnügen.

 

Seltsam find ich allerdings, daß sowohl du als auch willkueropfer auf die Straftat eingeht, die Kernfrage aber außer acht lasst. Ist willkueropfer tatsächlich so wichtig, daß ein Ordnungshüter wegen ihm eine Straftat begeht?

Immerhin stellt er hier eine arg böse Unterstellung in den Raum.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Ordnungshüter seinetwegen eine Straftat begeht. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass ein Ordnungshüter eine Straftat begeht. Warum auch nicht? "Die Doofen werden nicht alle", sagt mein Dad.

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Ich kann mir aber gut vorstellen, dass ein Ordnungshüter eine Straftat begeht.

Dazu braucht es keine Vorstellungskraft. Lesen (z.B. im Polizisten sind auch nur Menschen - Thread) reicht völlig.

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Hi,

 

kann man eigentlich einen Richter, der viele betroffene Fahrzeugführer wegen (angeblicher) Befangenheit als Zeugen ablehnt, die (ebenso befangenen) beiden Ordnungsbeamten aber uneingeschränkt zulässt, wegen Rechtsbeugung drankriegen?

Weil, wenn es so viele Überschreitungen der 30 gibt, die aber alle innerhalb der normalerweise zulässigen 70 liegen, und alle diese Fahrer behaupten, dass dort keine Schilder (mehr) standen, sollte auch der unklügste (ich will nicht dümmste schreiben) Richter stutzig werden.......

 

Grüße

Snyder

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Sehr geehrter Herr Sobbel,

 

Eingehend auf Ihr Schreiben-

 

1. überlassen Sie es getrost mir, welchen Personen ich das DU anbiete. Ich habe da meine Kriterien wie derjenige sein sollte -sympatisch, ehrlich usw.

 

2.Sie haben laut Ihrer Aussage kein Gewissen - na passt doch! Im übrigen habe ich an das Gewissen der beteiligten Ordnungshüter appelliert und laut Ihrer Aussage sind Sie ja keiner davon.

 

3. - Straftat? - wieso sollen PedroK und ich auf etwas eingehen das es nie gab, ausser vielleicht in Ihrer Phantasie

 

mit vorzüglicher Hochachtung

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3. - Straftat? - wieso sollen PedroK und ich auf etwas eingehen das es nie gab, ausser vielleicht in Ihrer Phantasie

 

 

Weil es eine Straftat wäre, wenn man messen würde und Kenntnis davon hätte, dass kein entsprechendes Limit angeordnet wäre.

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Werte QTreiberin,

 

wenn man Ihre bisherigen Beiträge zu diesem Thema liest, weiß man wer der Witzbold ist - vielleicht die Partnerin des Herrn Sobbel? - ach so, er war ja nicht beteiligt.

 

Ansonsten ist dieses Thema leider zu ernst als das es von einer Seite als Witzthema dargestellt wird. Oder will jemand ablenken?

 

Mit höflichen Grüßen

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... und alle diese Fahrer behaupten, dass dort keine Schilder (mehr) standen, sollte auch der unklügste (ich will nicht dümmste schreiben) Richter stutzig werden.......

Stutzig werden reicht halt nicht.

Es ist nun mal so, dass der Betroffene lügen darf, und die Schutzbehauptung Nummer 1 ist nun mal "da stand kein Schild".

Auf der anderen Seite gibt es aber die Meßbeamten (sind das wirklich beamtete Angestellte ?) die mit ihrem Wort für die Korrektheit der Messung einstehen.

Als Beamte unterliegen sie zudem einer besonderen Amtspflicht, soll heißen wenn sie bewußt die Unwahrheit sagen, können Sie recht leicht den Status 'Beamter' verlieren und somit auch für die Zukunft alle zugehörigen 'Vergünstigungen' seitens des Staates. Du glaubst doch nicht, dass die Beamten wissentlich ihre berufliche Existenz (plus Rente etc.) aufs Spiel setzen, nur um der Stadtkasse ein paar Euros einzutreiben ?

Die verdienen ihr Geld, egal ob der Blitzer rentabel ist oder nicht.

 

Was ich nicht verstehe:

Wenn sich da doch angeblich soviele VT zu unrecht geblitzt gefühlt haben

 

wenn es so viele Überschreitungen der 30 gibt, die aber alle innerhalb der normalerweise zulässigen 70 liegen

warum hat dann keiner sein Smartphone gezückt und das ganze dokumentiert ?

Es muß doch heute jedem VT klar sein, wie schwer es sein kann aus einer solchen Sache rauszukommen. Ein Smartphone hat doch heute fast jeder und es wäre im ureigensten Interesse des einzelnen die paar Minuten fürs Umdrehen zu investieren ...

Entschuldigung, aber da liegt es doch durchaus nahe anzunehmen, dass die VT sehr wohl das Limit kannten, es aber ignoriert haben, weil sie keine Grund für das Limit sahen. Nur kann das eben nicht die Basis des Einspruchs sein.

 

Gruß,

AnReRa

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Hi,

 

die Leutchen vom OA sind i.d.R. keine Beamten, das sind "einfache" Angestellte.

Wenn sie richtig Mist gebaut haben, dann können sie auch gefeuert werden bzw. bekommen ein Disziplinarverfahren an die Backe.

Und der Mist, den sie vermutlich hier gebaut haben, der ist gar nicht so klein......... Da kann man sich schonmal mit seinem Kollegen zusammentun und jeden Meineid schwören, dass die Schilder noch gestanden haben.

Und die ganzen Zeugen sind (auch wenn sie selbst geblitzt worden sind) im jeweils anderen Verfahren Zeugen wie jeder andere auch und somit genauso der Wahrheit verpflichtet wie die Herrschaften vom OA! Und wenn diese wegen Befangenheit abgelehnt werden (ich wusste gar nicht, dass man Zeugen wegen Befangenheit ablehnen kann), dann hat das ein sehr sehr schales Geschmäckle.

 

Grüße

Wolle

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"Verbeamtete Angestellte" gibt es nicht, entweder sie sind Beamte oder Angestellte.

Sind es Beamte verlieren sie nicht ihre Rente sondern ihre Pension.

 

Den Unterschied zwischen einem Angestellten und einem "einfachen Angestellten" hätte ich gerne mal erläutert bekommen.

"Einfachen Angestellten" droht nie ein Disziplinarverfahren.

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die Leutchen vom OA sind i.d.R. keine Beamten, das sind "einfache" Angestellte.

Ähm, du selbst hast von

beiden Ordnungsbeamten

gesprochen. Was ein

OPB (Zeuge)vom Ordnungsamt

ist, weiss ich nicht.

Bei uns steht OPB für 'Örtliche Polizeibehörde' sprich 'Stadtpolizei' oder 'Ordungspolizei' und die Kollegen werden

- sofern die Information stimmt - zwar i.d.R. nicht beamtet, aber immerhin speziell vereidigt.

 

Gruß,

AnReRa

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