jensibenz 0 Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 Hallo, Ich bin vor nem Monat ungefähr geblitzt worden,außerorts mit 21 km/h zu schnell(50 erlaubt 71 nach toleranzabzug). Da ich noch in der Probezeit bin is das bisschen stier (min.70€,punkt,nachschulung).Das Auto welches ich gefahren bin ist auf meinen Vater angemeldet, ich bin allerdings auch bei der Versicherung angegeben.Mein Vater hat dann son Bußgeldbescheid mit meinem Bild bekommen, wo er Angaben machen muss, also seine Daten, und ob er der Fahrer war.Er hat "Ja" angekreutzt und die Straftat zugegeben, und ich wollte ihm eben dann das Geld geben.Jetzt, ein,zwei Wochen später habe ich exakt den gleichen Bußgeldbescheid an meine Adresse (Vater und ich leben nicht zusammen),mit meinem Namen bekommen. Was kann ich jetzt tun um Schlimmeres zu vermeiden? Kann ich angeben dass mein Vater der Fahrer war? Danke im Voraus, Jens Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 Hi Jens, herzlich willkommen im RadarForum. Du darfst Deinen Vater nicht angeben, das wäre eine Straftat - außerdem hat man ihm selbst ja schon nicht geglaubt, dass er gefahren sei. IMO ist der Drops gelutscht. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 Treffer, versenkt!Der SB hat gesehen, dein Vater ist Halter, aber nicht Fahrer. Dich hat er per Fotovergleich eingefangen. Davon wird er sich nicht mehr abbringen lassen.Wenn du deinen Vater als Fahrer einträgst ist das eine Straftat, wenn dein Vater sich selbst einträgt ist es ein Irrtum; aber der ist ja bereits aufgefallen. Quote Link to post Share on other sites
jensibenz 0 Posted September 28, 2013 Author Report Share Posted September 28, 2013 Ok, hört sich ja nicht so gut an aber danke für eure Meinungen.. Was glaubt ihr, was ich jetzt am sinnvollsten ist?Bogen ausfüllen und gestehen oder nichts abschicken oder abstreiten ohne Vater als Fahrer anzugeben? danke Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 Was kann ich jetzt tun um Schlimmeres zu vermeiden? Kann ich angeben dass mein Vater der Fahrer war? Um Schlimmeres zu vermeiden, musst Du zahlen und die Sache als "Lehrgeld" verbuchen.Alle anderen Optionen sind in dieser Lage aussichtslos. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 Was glaubt ihr, was ich jetzt am sinnvollsten ist? Ich würde nichts tun, spart 0,58 € 1 Quote Link to post Share on other sites
jensibenz 0 Posted September 28, 2013 Author Report Share Posted September 28, 2013 ok aber ist es nicht seltsam, dass mein vater kein "Zeugenfragebogen" sondern auch eine "Anhörung im Bußgeldverfahren"erhalten hat? Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 ok aber ist es nicht seltsam, dass mein vater kein "Zeugenfragebogen" sondern auch eine "Anhörung im Bußgeldverfahren"erhalten hat? Nein, das Ganze ist ein Massengeschäft, man geht als "default Wert" davon aus, dass Halter = Fahrer ist (jedenfalls bei Privatwagen).Und das erste ist eben die "Anhörung". Er hat die Sache zugegeben und da hat sich der SB doch mal das Bild angeschaut und dort einen Altersunterschied Fahrer zu Halter festgestellt.Dann hat er geschaut ob es einen Sohn gibt, hat sich den angeschaut und da hat er gemerkt: Der war es. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 Dann hat er geschaut ob es einen Sohn gibt, hat sich den angeschaut und da hat er gemerkt: Der war es.Da konnte man früher mal entkommen: Ausweis und FS mit Seitenscheitel, dann Hippielocken wachsen gelassen.Nach dem Blitz meinte der Anwalt, da müsse doch eine Frau am Steuer gewesen sein. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 Dann hat er geschaut ob es einen Sohn gibt, hat sich den angeschaut und da hat er gemerkt: Der war es.Da konnte man früher mal entkommen: Ausweis und FS mit Seitenscheitel, dann Hippielocken wachsen gelassen.Nach dem Blitz meinte der Anwalt, da müsse doch eine Frau am Steuer gewesen sein. Der Richter auch? Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted September 28, 2013 Report Share Posted September 28, 2013 Der Richter auch?Über den haben die beiden anderen nichts erzählt.Kann ein Richter aufgrund von Zweifel und Verdacht urteilen, oder braucht er einen schlüssigen Beweis? Die Schwester vom Hippie hatte auch so ein fliehendes Kinn. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 30, 2013 Report Share Posted September 30, 2013 Ein Gutachter würde sich von "Seitenscheitel und Hippie-Frisur" gar nicht beeindrucken lassen... Der guckt auf echte, unveränderliche Gesichtsmerkmale. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted September 30, 2013 Report Share Posted September 30, 2013 Der Richter auch?Über den haben die beiden anderen nichts erzählt.Kann ein Richter aufgrund von Zweifel und Verdacht urteilen, oder braucht er einen schlüssigen Beweis? Die Schwester vom Hippie hatte auch so ein fliehendes Kinn.Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei. Er kann entscheiden, der war es, der war es nicht oder er beauftragt einen Gutachter. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted September 30, 2013 Report Share Posted September 30, 2013 Na Jens, was nun, ein auf Mädel machen? dete Quote Link to post Share on other sites
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