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Hallo,

 

Ich bin vor nem Monat ungefähr geblitzt worden,

außerorts mit 21 km/h zu schnell(50 erlaubt 71 nach toleranzabzug).

Da ich noch in der Probezeit bin is das bisschen stier (min.70€,punkt,nachschulung).

Das Auto welches ich gefahren bin ist auf meinen Vater angemeldet, ich bin allerdings auch bei der Versicherung angegeben.

Mein Vater hat dann son Bußgeldbescheid mit meinem Bild bekommen, wo er Angaben machen muss, also seine Daten, und ob er der Fahrer war.

Er hat "Ja" angekreutzt und die Straftat zugegeben, und ich wollte ihm eben dann das Geld geben.

Jetzt, ein,zwei Wochen später habe ich exakt den gleichen Bußgeldbescheid an meine Adresse (Vater und ich leben nicht zusammen),

mit meinem Namen bekommen.

 

Was kann ich jetzt tun um Schlimmeres zu vermeiden? Kann ich angeben dass mein Vater der Fahrer war?

 

Danke im Voraus,

 

Jens

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Treffer, versenkt!

Der SB hat gesehen, dein Vater ist Halter, aber nicht Fahrer. Dich hat er per Fotovergleich eingefangen. Davon wird er sich nicht mehr abbringen lassen.

Wenn du deinen Vater als Fahrer einträgst ist das eine Straftat, wenn dein Vater sich selbst einträgt ist es ein Irrtum; aber der ist ja bereits aufgefallen.

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ok aber ist es nicht seltsam, dass mein vater kein "Zeugenfragebogen" sondern auch eine "Anhörung im Bußgeldverfahren"erhalten hat?

 

Nein, das Ganze ist ein Massengeschäft, man geht als "default Wert" davon aus, dass Halter = Fahrer ist (jedenfalls bei Privatwagen).

Und das erste ist eben die "Anhörung".

 

Er hat die Sache zugegeben und da hat sich der SB doch mal das Bild angeschaut und dort einen Altersunterschied Fahrer zu Halter festgestellt.

Dann hat er geschaut ob es einen Sohn gibt, hat sich den angeschaut und da hat er gemerkt: Der war es.

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Dann hat er geschaut ob es einen Sohn gibt, hat sich den angeschaut und da hat er gemerkt: Der war es.

Da konnte man früher mal entkommen: Ausweis und FS mit Seitenscheitel, dann Hippielocken wachsen gelassen.

Nach dem Blitz meinte der Anwalt, da müsse doch eine Frau am Steuer gewesen sein. :lol:

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Dann hat er geschaut ob es einen Sohn gibt, hat sich den angeschaut und da hat er gemerkt: Der war es.

Da konnte man früher mal entkommen: Ausweis und FS mit Seitenscheitel, dann Hippielocken wachsen gelassen.

Nach dem Blitz meinte der Anwalt, da müsse doch eine Frau am Steuer gewesen sein. :lol:

Der Richter auch?

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Der Richter auch?

Über den haben die beiden anderen nichts erzählt.

Kann ein Richter aufgrund von Zweifel und Verdacht urteilen, oder braucht er einen schlüssigen Beweis? Die Schwester vom Hippie hatte auch so ein fliehendes Kinn.

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Der Richter auch?

Über den haben die beiden anderen nichts erzählt.

Kann ein Richter aufgrund von Zweifel und Verdacht urteilen, oder braucht er einen schlüssigen Beweis? Die Schwester vom Hippie hatte auch so ein fliehendes Kinn.

Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei. Er kann entscheiden, der war es, der war es nicht oder er beauftragt einen Gutachter.

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