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Viel Zu Schnell Mit Dem Motorrad Und Was Nun ?


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Hallo zusammen,

 

vor ein paar Tagen wurde ich in einer 70 Zone von vorne mit meinem Motorrad geblitzt leider kann ich nicht ausschließen das der gute Mann mein Kennzeichen notiert hat.

 

Da ich jenseits von gut und böse mit meiner Geschwindigkeit lag gehe ich davon aus das man alles daran setzen wird

mich auswendig zu machen !!!!

 

Was kann ich tun bevor ich einen eventuellen Hausbesuch

bekomme ? (Kenne das vom Pkw )

 

Oder eben Post ?

 

Vielen dank im Voraus

 

Der Horst

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Zur Vorsicht würde ich einen neuen Helm und eine Kombi kaufen und die alten Sachen sicher auslagern.

Die Behörden haben schon bei drastischen Verkehrsverstößen mit Hausdurchsuchungsbefehl den Halter aufgesucht, um zur Beweissicherung den Helm und Kombi zu beschlagnahmen.

Der Helm und Kombi wird dann einem Gutachter zur Feststellung der Identität des Fahrers vorgelegt.

Zur Sicherheit fährt man Motorrad immer mit einem metallbedampften Helmvisier, man verwendet einen "blitzschutz" Helm

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Hatte überlegt das Motorrad ein wenig zu ändern

Andere Spiegel und eventuell komplett zu folieren.

Macht das Sinn ?

 

Wenn sie das Kennzeichen haben, bringt Dir das eher nichts. Wichtig ist IMO, dass Kombi und Helm wegkommen.

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Das ist wurscht.

 

Du musst auch keine neue Kombi / Helm haben und die alten Sachen auch nicht wegschmeissen!

 

Häng die Sachen, die du nicht benutzt hat in den Flur und ansonseten sagtst du nichts und, wie @Ichtyos schreibt, mach mal erst nix!

 

dete

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Hallo, Horstschlaemer,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Was muß ich den erwarten wenn's mich erwischt ?

Außerorts in einer 70 Zone mit 150-180 Km ?

Bei 71 km/h oder mehr Überschreitung liegst Du bei 4 Punkten in Flensburg, 600.- € Bußgeld (dürfte in einem Fall wie diesem wegen Vorsatz verdoppelt werden) und 3 Monaten Fahrverbot.

 

Dazu kommen noch Verwaltungsgebühren.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ok vielen dank.Bei dieser großen überschreitung der Geschwindigkeit

dürfte es wohl schwer werden das man nicht in den Vorsatz

gerät oder ?

 

Ich werde morgen aus sicherer Quelle erfahren ob

die Herrn von der Rennleitung mein Kennzeichen haben.

Ein Kumpel kennt da jemanden bei der Polizei der da zugriff drauf hat

Nehmen wir mal an wovon ich leider auch aus gehe das es so ist macht es dann Sinn noch gegen die Sache in irgendeiner Form anzugehen ?

 

Und wenn ja wie ?

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Und wenn ja wie ?
Eine der großen Vorteile an unserem Rechtsstaat ist die Tatsache, daß man dem Beschuldigten seine Tat nachweisen muß (bzw. das Gericht mit einer für das Gericht ausreichenden Sicherheit davon ausgehen muß, daß der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat). Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, daß der Beschuldigte bei der Aufklärung nicht nur nicht kooperieren muß (er muß also nicht mitarbeiten), sondern sogar lügen darf, daß sich die Balken biegen.

 

Wenn Du also einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen bekommst, darfst Du dort hineinschreiben, daß Du Dein Mopped nicht allein fährst, sondern auch immer mal wieder andere Menschen damit unterwegs sind, Du Dich aber leider nicht erinnern kannst, ob und wenn ja wer das an dem fraglichen Tag auch so war. Deshalb hättest Du gern ein Foto des Fahrers, um diesen identifizieren und seiner gerechten Strafe zuführen zu können (okay, den Teil nach und solltest Du Dir vielleicht verkneifen). Damit dokumentierst Du Deine Bereitschaft zur Mitwirkung und dürftest so eine sonst möglicherweise anstehende Fahrtenbuchauflage vermeiden.

 

Auf dem Foto mußt Du Dich natürlich nicht erkennen und genau das kannst Du ganz getrost auch dem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle mitteilen. Je nachdem wie gut das Foto ist solltest Du allerdings schon mal darüber nachdenken, ob das Original (welches nach unwidersprochenen Aussagen hier im RF regelmäßig viiiiel besser ist als der Ausdruck, den Du bekommst) nicht doch dafür ausreicht, Dich zu erkennen (z.B. beim Vergleich mit dem Passbild aus Deinem Personalausweis oder wenn man es Deinen Nachbarn zeigt). Bei der Übertretung, von der hier die Rede ist, könnte dabei auch ein Sachverständiger ins Spiel kommen, aber das entscheidet im Zweifel ein Gericht.

 

Die Aktion mit Helm und Kombi dient lediglich dazu, diesen Hilfs-Weg der Fahreridentifzierung zu vermeiden bzw. zumindest zu erschweren. Sollte das Frontfoto für eine Identifzierung ausreichen, interessiert sich dafür niemand.

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